Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Im Übrigen: Wenn damit gedroht wird, einen Abgeordneten das nächste Mal nicht mehr auf die Liste zur Wahl des Bundestages zu setzen, ihm also seine bisherige Existenz zu rauben, dann ist das sehr wohl ein "Zwang".
Technisch gesehen nicht, weil sowohl die Listenaufstellung als auch der tatsächliche Einzug in den Bundestag an Wahlhandlungen gebunden sind, die ihrerseits wieder frei sind.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Abgeordnete zu einem bestimmten Abstimmverhalten zu drängen ist meiner Meinung nach auch verboten. Ich finde nur die entsprechende Stelle im Gesetzestext nicht.
Du findest das unter "Nötigung eines Verfassungsorgans", §105 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__105.html
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Was du also meinst ist, dass wir uns an einen sehr fraglichen Zustand gewöhnt haben nach dem Prinzip der "Normativen Kraft des Faktischen" und dass das BVBerfG das letztlich abgenickt hat.
Ja, ich finde das insgesamt auch nicht positiv, aber dieser spezielle Zug ist leider seit gut einem halben Jahrhundert abgefahren.