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Deutschland unter Kanzler Merz

2.709 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Russland ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Deutschland unter Kanzler Merz

01.01.2026 um 21:26
Nachdem vor kurzem das Bürgergeld, von der Koalition zu Fall gebracht wurde, treten nun die Arbeitgeber auf die Bühne.

Sie fordern eine empfindliche Beschneidung, der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, für die Arbeitnehmer in Deutschland.


Bislang war die Lohnfortzahlung, an einzelne Krankheitsfälle gekoppelt.

Nun soll maximal sechs Wochen, die Lohnfortzahlung gewährt werden. Bei durchgehend aufsummierender Zählung. Sind die sechs Wochen aufgebraucht, wird keine Lohnfortzahlung mehr gewährt.

Nach der alten Regel, fiel die Zählung der Fehlzeiten immer wieder auf Null. So das Arbeitnehmern auch Lohnfortzahlung gewährt wurde, wenn die Fehlzeiten sechs Wochen in der Aufsummierung überschritten.

Mal sehen, ob und wann die CDU auf den Zug aufspringt.


https://www.n-tv.de/wirtschaft/Arbeitgeber-wollen-Axt-an-Lohnfortzahlung-fuer-Kranke-legen-id30194402.html


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01.01.2026 um 22:09
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Nun soll maximal sechs Wochen, die Lohnfortzahlung gewährt werden. Bei durchgehend aufsummierender Zählung. Sind die sechs Wochen aufgebraucht, wird keine Lohnfortzahlung mehr gewährt.
Finde ich einen vernünftigen Vorschlag. Das Prinzip ist ja, dass der Arbeitgeber für die geleistete Arbeit zahlt, die Krankenkasse im Krankheitsfall.

Man sollte nicht nur Firmen wie Siemens usw. im Blick haben, sondern auch an den kleinen Friseurladen denken. Wenn der z. B. insgesamt ein halbes Jahr Lohnfortzahlungen leisten muss, obwohl der Empfänger nur immer mal wieder ein paar Tage arbeitet, dann kann es für diesen Laden den Konkurs bedeuten.

2 Dinge, die in dem von @EDGARallanPOE zitierten Artikel stehen, finde ich aber bemerkenswert:

1.
Außerdem forderte Dulger, dass Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Mehrarbeit im Krankheitsfall nicht mehr fortgezahlt werden sollten. "Wer nicht arbeitet, hat auch keine Mehrbelastung", sagte der BDA-Präsident.
2.
Laut einer aktuellen Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verursachten Fehltage im Jahr 2024 Produktionsausfälle von insgesamt 134 Milliarden Euro. Demnach war im Jahr 2024 jeder Beschäftigte im Durchschnitt 20,8 Tage krank. Das Statistische Bundesamt geht für das vergangene Jahr dagegen von durchschnittlich 14,8 gemeldeten Krankheitstagen je Arbeitnehmer aus.
Quelle: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Arbeitgeber-wollen-Axt-an-Lohnfortzahlung-fuer-Kranke-legen-id30194402.html

Zu 1.: Nach bisheriger Regelung müssen also "Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Mehrarbeit" im Rahmen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber auch dann geleistet werden, wenn es diese Arbeit gar nicht geben hat. Das finde ich eine merkwürdige Bestimmung.

Zu 2.: Ein Bundesamt und eine Bundesbehörde unterscheiden sich in ihren Zahlen um fast 50% (ausgehend von den Zahlen des Statistischen Bundesamts.) Welche Behörde rechnet hier mit völlig falschen Zahlen? Und vielleicht ist das kein Einzelfall?


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01.01.2026 um 22:20
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Man sollte nicht nur Firmen wie Siemens usw. im Blick haben, sondern auch an den kleinen Friseurladen denken. Wenn der z. B. insgesamt ein halbes Jahr Lohnfortzahlungen
Die kriegen das von dem Krankenkassen durch die U1 Umlage teilweise zurückerstattet, 60 bis 80 %
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Nacht-, Sonntags- und Mehrarbeit" im Rahmen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber auch dann geleistet werden, wenn es diese Arbeit gar nicht geben hat. Das finde ich eine merkwürdige Bestimmung.
Da werden Durchschnittswerte eingezogen...als den letzten Monaten.

Das ist abhängig von Arbeitsvertrag etc


Aber ja grundsätzlich ist einiges überdenkenswert


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Deutschland unter Kanzler Merz

01.01.2026 um 23:49
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Die kriegen das von dem Krankenkassen durch die U1 Umlage teilweise zurückerstattet, 60 bis 80 %
@Fedaykin:
Danke für den Hinweis auf die Regelung, die im Aufwendungsausgleichsgesetz, das es seit 2006 gibt, steht. Mir war das ganze Gesetz bisher unbekannt. Und schon wieder eine Umlage, die der Arbeitgeber zahlen muss. Und dazu noch weitere Bürokratie.

Es ist wirklich zum Verzweifeln hier in Deutschland. Überall, wohin man schaut, Vorschriften, Zahlungsverpflichtungen und Bürokratie - Bürokratie - Bürokratie!


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02.01.2026 um 08:53
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Bislang war die Lohnfortzahlung, an einzelne Krankheitsfälle gekoppelt.

Nun soll maximal sechs Wochen, die Lohnfortzahlung gewährt werden. Bei durchgehend aufsummierender Zählung. Sind die sechs Wochen aufgebraucht, wird keine Lohnfortzahlung mehr gewährt.

Nach der alten Regel, fiel die Zählung der Fehlzeiten immer wieder auf Null. So das Arbeitnehmern auch Lohnfortzahlung gewährt wurde, wenn die Fehlzeiten sechs Wochen in der Aufsummierung überschritten.
Das ist so auch nicht ganz richtig - die alte (aktuelle) Regelung ist noch um einiges komplexer, es kommt unter anderem darauf an ob es sich um unterschiedliche Krankheiten handelt, wann genau welche Krankheit einsetzt und so weiter. Mit dem ganzen Nachweisaufwand, den das im Zweifel mit sich bringt, im Streitfall muss das ggf. gerichtlich festgestellt werden. Es könnte schon Sinn machen, hier eine allgemeine (Jahres-)obergrenze festzulegen und sich den ganzen Aufwand zu sparen, insbesondere da die allermeisten Arbeitnehmer dieses Problem nie haben werden und umgekehrt bei Eintreten dieses Falles das Hauptproblem ohnehin medizinischer Natur ist.

Allgemein ist im Arbeitsrecht ein unglaublicher Wildwuchs bei einigen Themen (Urlaub, betriebliche Altersvorsorge, Krankschreibungen, alles was mit Mutterschutz zu tun hat...) aufgewachsen, den man im Interesse der Allgemeinheit wieder stutzen sollte. Die Lage ist in vielen Bereichen so kompliziert, dass ein normaler Arbeitnehmer ohne Fachberatung nicht mehr sicher sein kann, was für ihn überhaupt zutrifft, und das widerspricht schon direkt rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Danke für den Hinweis auf die Regelung, die im Aufwendungsausgleichsgesetz, das es seit 2006 gibt, steht. Mir war das ganze Gesetz bisher unbekannt. Und schon wieder eine Umlage, die der Arbeitgeber zahlen muss. Und dazu noch weitere Bürokratie.
Auch hier wäre es schön, wenn man wenigstens durch Blick ins Gesetz sichergehen könnte, was tatsächliche Rechtslage ist, aber leider muss man im Einzelfall auch noch berücksichtigen, was ggf. im Tarifvertrag steht (aber nicht nur!) und auch noch BAG-Urteile usw. dazuziehen. Für Arbeitnehmer und auch für viele Arbeitgeber inzwischen schier undurchschaubar.


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02.01.2026 um 09:11
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Zu 2.: Ein Bundesamt und eine Bundesbehörde unterscheiden sich in ihren Zahlen um fast 50% (ausgehend von den Zahlen des Statistischen Bundesamts.) Welche Behörde rechnet hier mit völlig falschen Zahlen? Und vielleicht ist das kein Einzelfall?
Mit falschen Zahlen wird keine der Behörden rechnen, es gibt hier aber methodische Unterschiede in der Berechnung. Aus historischen Gründen bechnet das Bundesamt für Statistik nur mit Krankmeldungen, die drei Tage überschreiten, während die BAUA soweit mir ersichtlich ist zunächst von der Gesamtsumme der Krankentage ausgeht, wie sie von den Krankenversicherungen gemeldet wird. Da aber seit Einführung der eAUB und aufgrund der Umlageregelungen für Kleinunternehmen (die bereits ab dem 1. Krankheitstag Erstattungsleistungen erhalten können) ein erheblicher Anteil der Unternehemen ein großes Interesse daran hat, bereits ab dem 1. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, dürfte ein großer Teil der Differenz in diesen Unterschieden zu finden sein.


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02.01.2026 um 09:52
@bgeoweh:
Vielen Dank für die detaillierten Erläuterungen! Du scheinst ein Fachmann oder eine Fachfrau auf dem Gebiet zu sein. Ich finde es immer sehr lehrreich, wenn jemand zu einem Thema profunde Kenntnisse hat. Leider wurde in dem zitierten Artikel nicht auf den Unterschied hingewiesen.

eAUB ist die electronische Krankschreibung?
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Auch hier wäre es schön, wenn man wenigstens durch Blick ins Gesetz sichergehen könnte, was tatsächliche Rechtslage ist, aber leider muss man im Einzelfall auch noch berücksichtigen, was ggf. im Tarifvertrag steht (aber nicht nur!) und auch noch BAG-Urteile usw. dazuziehen. Für Arbeitnehmer und auch für viele Arbeitgeber inzwischen schier undurchschaubar.
@bgeoweh:
Ich fürchte, je mehr man sich mit der Materie beschäftigt, desto mehr sieht man die völlig verfahrene Situation. Im gesamten Arbeits- und Sozialrecht ist die Lage durch die überbordende Regelungswut durch Abgeordnete, die wenig von der Materie verstehen, verfahren. Ich habe mich vor Jahren mit einem Richter am Arbeitsgericht unterhalten: Da die Rechtslage zum Zeitpunkt eines Geschehens maßgeblich ist, musste er sich im Alltag mit bis zu 20 unterschiedlichen Versionen eines Gesetzestexts auseinandersetzen.


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02.01.2026 um 10:11
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Nachweisaufwand, den das im Zweifel mit sich bringt, im Streitfall muss das ggf. gerichtlich festgestellt werden. Es könnte schon Sinn machen, hier eine allgemeine (Jahres-)obergrenze festzulegen und sich den ganzen Aufwand zu sparen, insbesondere da die allermeisten Arbeitnehmer dieses Problem nie haben werden und umgekehrt bei Eintreten dieses Falles das Hauptproblem ohnehin medizinischer Natur ist.
Ja das ist je nachdem ein ordentlicher Aufwand mit dem Vorerkrankungen, anrechenbaren Zeiten bis dann das Krankengeld greift.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Lage ist in vielen Bereichen so kompliziert, dass ein normaler Arbeitnehmer ohne Fachberatung nicht mehr sicher sein kann
Schlimmer ist die Unterschiedlichsten Zuständigkeiten in einigen Fällen, zb Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, oder auch die Rentenkasse in einigen Sonderfällen
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:eAUB ist die electronische Krankschreibung?
Ja.

Und das ist nicht wirklich toll gelöst weil es aufgrund des Datenschutzes ein pull und kein Puschverfahren ist.

Je nach Fall war die alte Methode Übersichtlicher
Und viele AG ist der Ablauf nicht bewusst


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02.01.2026 um 11:01
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Schlimmer ist die Unterschiedlichsten Zuständigkeiten in einigen Fällen, zb Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, oder auch die Rentenkasse in einigen Sonderfällen
Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Arbeitslosenversicherung kommt im Zweifel auch noch mit dazu. Den "Full Run" zu schaffen ist gar nicht so schwer: Arbeitsunfall mit Folgeerkrankung holt dir bereits BG und Krankenkasse mit ins Boot, wird daraufhin (z.B. wegen dauerhafter Berufsunfähigkeit) gekündigt hast du die Arbeitsagentur im Boot, zieht sich das länger hin wirst du für Reha-Maßnahmen und ggf. die Aussteurung dann auch noch die Rentenkasse mit dabei haben. Weitere Sonderzuständigkeiten (wenn sich das Ganze z.B. im öffentlichen Dienst oder im Bergbau abgespielt hat) sind durchaus möglich. Und jeder Schritt ist damit verbunden, Aktenmaterial von A nach B zu tragen und ggf. auch noch weitere Gutachten durch den arbeitsmedizinischen Dienst oder den Amtsarzt, einen Vertrauensarzt usw. beizubringen.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich habe mich vor Jahren mit einem Richter am Arbeitsgericht unterhalten: Da die Rechtslage zum Zeitpunkt eines Geschehens maßgeblich ist, musste er sich im Alltag mit bis zu 20 unterschiedlichen Versionen eines Gesetzestexts auseinandersetzen.
Plus natürlich ebenso mit unterschiedlichen Tarifverträgen zum jeweiligen Zeitpunkt, und relevanten gerichtlichen Entscheidungen. Es ist ein weites Feld, insbesondere auch wenn man berücksichtigt dass teilweise auch gesetzliche Regelungen von vorneherein befristet angesetzt werden (zuletzt etwa aufgrund des Ukraine-Kriegs oder auch in der Coronapandemie).

Schon Fachjuristen haben damit erhebliche Übersichtsprobleme (und Kosten, der Zeitaufwand dort auf dem Laufenden zu bleiben ist nicht zu unterschätzen), für einen kleinen oder mittleren Betrieb ohne eigene Rechtsabteilung ist das zunehmend ein Ding der Unmöglichkeit. Bereits relativ simple Lohnabrechnungen im laufenden Betrieb werden ja mittlerweile fast grundsätzlich ausgelagert, weil es zu riskant ist das im Unternehmen selbst zu machen und man leicht unabsichtlich falsch oder sogar strafbar handeln kann.


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Deutschland unter Kanzler Merz

02.01.2026 um 11:35
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Bereits relativ simple Lohnabrechnungen im laufenden Betrieb werden ja mittlerweile fast grundsätzlich ausgelagert, weil es zu riskant ist das im Unternehmen selbst zu machen und man leicht unabsichtlich falsch oder sogar strafbar handeln kann.
Das stimmt, kleine Dinge haben da oft einen Rattenschwanz an Korrekturen hinter sich


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04.01.2026 um 19:15
@SvenLE @Groucho @EDGARallanPOE @Warden @Cthulhus_call @rhapsody3004

Screenshot 20260104 190814

Quelle: https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-01/medwedew-droht-merz-mit-entfuehrung

Solche russischen Drohungen sollte man immer ernst nehmen. Die Haltung von Merz, in Venezuela gehe das schon in Ordnung, und uns könne das nicht passieren, weil wir die Guten und die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt sind, ist trügerisch.


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04.01.2026 um 19:21
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Solche russischen Drohungen sollte man immer ernst nehmen. Die Haltung von Merz, in Venezuela gehe das schon in Ordnung, und uns könne das nicht passieren, weil wir die Guten und die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt sind, ist trügerisch.
Andererseits ist der Typ ein Säufer der schon seit Jahren dreist rumpöbelt. Die Schwelle für so was ist sehr hoch, auch für Russland.


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04.01.2026 um 19:53
@Warden

Es gibt auch noch andere europäische Länder. Muss ja nicht unbedingt heißen, dass man es sofort beim Großen Fisch versuchen wird.


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04.01.2026 um 20:06
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Solche russischen Drohungen sollte man immer ernst nehmen. Die Haltung von Merz, in Venezuela gehe das schon in Ordnung, und uns könne das nicht passieren, weil wir die Guten und die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt sind, ist trügerisch
Die Russen können es bloß nicht.

Ihre Unfähigkeit für mehr als Brechstange beobachtet man seit Jahren


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04.01.2026 um 20:39
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Die Russen können es bloß nicht.

Ihre Unfähigkeit für mehr als Brechstange beobachtet man seit Jahren
Ging nicht der aktuelle Überfall auf die Ukraine auch damit los, dass man einen ähnlichen Schlag gegen Kiew versucht hat, vermutlich mit dem Ziel die legitime Regierung auszuschalten, der dann aber erfolglos irgendwo in der Umgebung der Vorstadtflughäfen zum Erliegen kam beziehungsweise zurückgeschlagen wurde? Die Ausgangslage der Ukrainer war hier sogar noch schlechter als die der Venezoelaner, da die Ukraine noch keine weitreichende Mobilisierung oder Gefechtsbereitschaft angeordnet hatte, bzw. nur sehr kurz vor dem russischen Erstschlag.
Bereits in den ersten Stunden der Invasion am 24. Februar führten russische Truppen am Flughafen Kiew-Hostomel, etwa 30 Kilometer nordwestlich des Kiewer Stadtzentrums, eine Luftlandeoperation mit Hubschraubern der Typen Mi-17 (Transport) und Ka-52 (Kampfhubschrauber) durch; jedoch wurde in der Schlacht um den Flughafen Kiew-Hostomel dieser noch am selben Tag wieder von ukrainischen Truppen eingenommen und die russischen Soldaten wurden in einen Wald abgedrängt. Der Flughafen galt als strategisch wichtig, da Russland über das Flugfeld schnell notwendige Truppen und Ausrüstung für den Angriff auf das Stadtzentrum von Kiew hätte einfliegen können.[15] Die Ukraine hatte früh eine oder zwei abgeschossene russische Militärtransporter vom Typ Il-76 gemeldet,[16] welche nach der ersten Landung hätten Nachschub herbei führen können. Das Scheitern dieser russischen Luftlandeoperation in den ersten Stunden der Invasion gilt daher als entscheidend für den weiteren Verlauf der Kämpfe.

Russische Bodentruppen rückten am 24. Februar 2022 vor allem von Norden und Nordosten in Richtung Kiew vor. In Belarus stationierte russische Streitkräfte überquerten die belarussisch-ukrainische Grenze bei der Sperrzone von Tschernobyl um den 1986 havarierten Atomreaktor des Kernkraftwerks Tschernobyl und konnten das nur knapp 70 Kilometer von Kiew entfernte Gebiet nach heftigen Gefechten binnen 24 Stunden nach Beginn der Invasion erobern.[17] Bei Kriegsbeginn war etwa die Hälfte der ukrainischen Armee an der 2015 festgelegten Kontaktlinie im Osten des Landes stationiert. Viele ukrainische Einheiten hatten erst sieben Stunden vor dem Überfall den Befehl erhalten, ihre zugewiesenen Verteidigungsgebiete im Norden der Ukraine zu erreichen.[18] Eine Analyse des RUSI im November 2022 kam zum Schluss, dass die russischen Streitkräfte zum Kriegsbeginn im Raum Kiew über eine Übermacht von 12:1 verfügten.[18] Allerdings hatten die Angreifer von Anfang an mit logistischen Problemen zu kämpfen und wurden zudem offenbar vom Ausmaß des Widerstands überrascht. Die russische Offensive aus dem Nordosten konnte zudem gestoppt werden, als ukrainische Truppen die russischen Streitkräfte bei Tschernihiw aufhielten und zurückdrängten.[19]

Entgegen der Erwartung vieler westlicher Beobachter gelang es den Russen überdies nicht, die Lufthoheit zu erringen. Am Morgen des 25. Februar 2022 sprengten ukrainische Streitkräfte zudem etwa 30 Kilometer nördlich von Kiew eine wichtige Brücke über den Fluss Teteriw, um den Vormarsch weiterer russischer Truppen aufzuhalten.[20] Am Nachmittag des 24. Februar 2022 wurde in Kiew Luftalarm ausgelöst, daraufhin wurde die Bevölkerung aufgefordert, in Luftschutzbunkern Schutz zu suchen. Viele Menschen fanden dabei in der Metro Kiew Zuflucht, vier U-Bahn-Stationen wurden von Kiews Bürgermeister Vitali Klitschko als Luftschutzbunker ausgewiesen.[21] Zahlreiche Menschen flohen aus der Hauptstadt, vor allem in Richtung Westen, es kam zu langen Verkehrsstaus.[22]
Quelle: Wikipedia: Schlacht um Kiew (2022)

Verglichen damit lief die amerikanische Attacke in Venezuela geradezu wie am Schnürchen.


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05.01.2026 um 01:54
Zitat von WardenWarden schrieb:Andererseits ist der Typ ein Säufer der schon seit Jahren dreist rumpöbelt. Die Schwelle für so was ist sehr hoch, auch für Russland.
@Warden

Ich nehme an Du sprichst von Medvedev?


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