Und schon wieder hat Kanzler Merz ein Wahlversprechen gebrochen: Es gibt keine Steuererhöhungen? Von wegen! Vor ein paar Tagen wurde eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes beschlossen, sehr gut versteckt im
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Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht.
Danach darf ab 2027 keine Gemeinde weniger als 280 Prozent Hebesatz auf die Gewerbesteuer anwenden. Bisher liegt dieser Mindesthebesatz, geregelt in § 16 (4) Gewerbesteuergesetz, bei 200 Prozent.
Nun haben sicher die meisten Gemeinden einen Hebesatz über 300 Prozent, in München z.B. liegt der Hebesatz bei 490 Prozent, aber es gibt auch Gemeinden, die jetzt noch einen geringeren Hebesatz als den dann gültigen Hebesatz von 280 haben, z.B.:
- Gründwald bei München: 240 %
- Bad Wiessee: 240 %
- Gräfelfing: 250 %
- Oberhaching: 250 %.
Diese Gemeinden werden ab 2027 durch die Gesetzesänderung gezwungen, ihren Gewerbetreibenden und Firmen mehr Gewerbesteuer als nötig abzunehmen, obwohl sie dieses Geld gar nicht im Gemeinde-Säckel brauchen.
Es werden übrigens durch diese Maßnahme Mehreinnahmen von 155 Millionen Euro im Jahr erwartet.
Ich bin sicher, mindestens 95 Prozent der Abgeordneten hatten keine Ahnung, worüber sie da abgestimmt haben - wie gesagt, die Änderung ist gut versteckt im Gesetzestext eines Änderungsgesetzes.
Hier die
bisherige Regelung im Gewerbesteuergesetz:Gewerbesteuergesetz (GewStG)
§ 16 Hebesatz
...
(4) 1Der Hebesatz muss für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen der gleiche sein. ²Er beträgt 200 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat.
...
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__16.htmlHier das
Änderungsgesetz (Titel siehe ganz oben, fett gedruckt: "Entwurf eines Neunten Gesetzes ..."), das zwar dann später im Bundesrat scheiterte (wegen des geplanten steuerfreien Betrags von 1.000 Euro), aber nur hier ist der Gesetzestext zu finden. In dem dann Anfang Juni verabschiedeten Änderungsgesetz wird nur noch auf den Text dieses (früheren) Gesetzes verwiesen. Verwirrend? Ja, Hauptsache, kaum einer der Abgeordneten blickt mehr durch, worüber er gerade abstimmt!
Artikel 9
Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Das Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167),
das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69) geändert worden ist, wird
wie folgt geändert:
1. In § 16 Absatz 4 Satz 2
wird die Angabe „200“ durch die Angabe „280“ ersetzt.
...
Quelle:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0201-0300/223-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1