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ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

9.181 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: GEZ, Rundfunk, Rundfunkgebühren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

21.12.2020 um 14:55
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Nehmen wir an, der Vorstand der AOK wäre zu 90 % mit AFDlern besetzt. Würdest du nun sagen, du zahlst trotzdem gerne deine Beiträge dorthin anstatt zu sagen, du suchst dir eine vergleichbare Alternative? Es gibt natürlich auch andere Aspekte an denen man ansetzen kann, aber das Argument ist viel stärker als du im ersten Augenblick vielleicht bemerkst.
Ich entnehme diesem Argument, der "Vorstand" der ö-r Rundfunkanstalten wäre zu 90% mit etwas besetzt, was zur AfD äquivalent wäre.

Das verstehe ich schon deshalb nicht, weil die Rundfunkräte (Sichtwort "Staatsferne") keinen bestimmenden Einfluss von Parteien und Politikern aufweisen dürfen. Ich verstehe es auch nicht, weil die ö-r Rundfunkanstalten eine ziemlich breite Meinungsvielfalt haben, die es mit einer 90%igen AfD-Mehrheit keinesfalls gäbe.

Ansonsten halt ich auch nichts vom Gender-Sternchen und bin der Meinung, beide Geschlechter sollten nur dann verwendet werden, wenn konkret Menschen angesprochen werden ("Liebe Bürgerinnen und Bürger..."). Aber was hat mit den ö-r Rundfunkanstalten zu tun?
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Welche Kompromisse hattest du gleich noch mal angeboten?
Warum sollte ich Kompromisse anbieten? Wegen der CDU in Sachsen-Anhalt? Wie es da weiter geht, habe ich nicht zu entscheiden.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Ja, man könnte es auf wortklauberei heraus laufen lassen.
Würde es Dir gefallen, dauern mit einem Kampfbegriff tituliert zu werden? Zum Beispiel "Sargnagel der Demokratie"? Sich gegen Propaganda und Übertreibung zu verwahren, ist nicht Wortklauberei.

Ansonsten danke für die ausführliche Antwort.

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21.12.2020 um 15:03
@Abahatschi

Du glaubst jetzt aber nicht wirklich daran, dein "83 Mio Personen in Haushalten einzuteilen und zu überwachen" wäre aufwändiger als jedes in Frage kommendes Empfangsgerät zu erfassen und danach abzurechnen? Lediglich die tatsächliche Nutzung mit dem login zu überwachen ist, wie du so langsam doch mal begriffen haben solltest, nicht mit dem Beschluß des BVerfG vereinbar, was deine Milchmädchenrechnung ohnehin disqualifiziert.


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21.12.2020 um 15:19
Zitat von monstramonstra schrieb:Ich entnehme diesem Argument, der "Vorstand" der ö-r Rundfunkanstalten wäre zu 90% mit etwas besetzt, was zur AfD äquivalent wäre.

Das verstehe ich schon deshalb nicht, weil die Rundfunkräte (Sichtwort "Staatsferne") keinen bestimmenden Einfluss von Parteien und Politikern aufweisen dürfen. Ich verstehe es auch nicht, weil die ö-r Rundfunkanstalten eine ziemlich breite Meinungsvielfalt haben, die es mit einer 90%igen AfD-Mehrheit keinesfalls gäbe.
Okay, vielleicht war das zu drastisch formuliert um es zu verstehen. Ich formuliere es konkreter, wenn gleich auch nur noch mal schematisch. Ich hab u.a. ein Problem mit Malu Dreyer. Sie sitzt als Ministerpräsidentin von Rheinland Pfalz beim ÖRR als Vorsitzende im Verwaltungsrat. Im BR sind mehrfach CSUler zu finden usw. Das sind politische Gegner für mich und ich halte es in diesem Zusammenhang für unangemessen, den politischen Gegner mitzufinanzieren. War das nachvollziehbarer?
Zitat von monstramonstra schrieb:Ansonsten halt ich auch nichts vom Gender-Sternchen und bin der Meinung, beide Geschlechter sollten nur dann verwendet werden, wenn konkret Menschen angesprochen werden ("Liebe Bürgerinnen und Bürger..."). Aber was hat mit den ö-r Rundfunkanstalten zu tun?
Es ging hier nur darum, dass man sich nicht immer an Begrifflichkeiten aufhängen sollte, wenn eigentlich klar ist, was gemeint ist. Man kann es hin und wieder auch einfach mal tolerieren, anstatt mit dem Zeigefinger zu tadeln, dass man das falsche Wort verwendet hat.
Zitat von monstramonstra schrieb:Warum sollte ich Kompromisse anbieten? Wegen der CDU in Sachsen-Anhalt? Wie es da weiter geht, habe ich nicht zu entscheiden.
Also, es ist doch offenbar so, dass mehrere Millionen Menschen (im einstelligen Bereich) in Deutschland mit dem jetzigen Konstrukt ÖRR ein Problem haben. Fühlst du da keinerlei Empathie, irgendetwas zu tun, um über einen Kompromiss eine Lösung für diese herbei zu führen?
Zitat von monstramonstra schrieb:Würde es Dir gefallen, dauern mit einem Kampfbegriff tituliert zu werden? Zum Beispiel "Sargnagel der Demokratie"? Sich gegen Propaganda und Übertreibung zu verwahren, ist nicht Wortklauberei.
Na ja, bei Begriffen wie Staatsfunk würde ich sicher auch eine rote Linie ziehen, aber das Wort Zwangsgebühr fände ich für den allgemeinen Sprachgebrauch noch gerade so okay, weil die Mehrheit der Menschen weiß, was damit gemeint ist.
Zitat von geekygeeky schrieb:Inwiefern? Es gibt ein reichhaltiges Programmangebot, aus dem du frei wählen kannst. Du kannst natürlich auch die ÖR-Angebote komplett ablehnen und ausschließlich die Angebote der Konzernmedien nutzen, was allerdings keinen Einfluss auf die Beitragspflicht hat.
Noch mal. Es ging um (Programm)Auswahl und (Programm)Anbieter. Das ist nicht dasselbe. Lenk nicht davon ab, sondern fokussiere dich doch bitte mal auf das, was ich geschrieben habe. Und bei der Krankenversicherung hat man nun mal die Möglichkeit, diejenige zu wählen, die man für seine Bedürfnisse am angebrachtesten empfindet. Das gibt es beim ÖRR nicht. Man zahlt für alle Sendungen von allen Sendern, alternativlos. Das wäre im Vergleich zur Krankenkasse so als würdest du jeder Krankenkasse was von deinem Lohn abgeben, selbst wenn du nur bei einer versichert ist.
Zitat von geekygeeky schrieb:Welchen Vorteil sollte das haben? Den Verwaltungsaufwand wird es jedenfalls nicht reduzieren, im Gegenteil.
Der Vorteil für den Nutzer liegt auf der Hand. Warum du hier den Vorteil zu Gunsten des ÖRR suchst, ist im ersten Moment nicht klar. Letztendlich ist der Aufwand des ÖRR, alle 4 Jahre sämtliche Daten aller Einwohnermeldeämter Deutschlands mit seiner eigenen Datenbank abzugleichen auf jeden Fall auch nicht gerade der Gral der Weisheit. An irgend einer Stelle müsste man sich halt schon mal reformieren, vor allem strukturell.
Zitat von geekygeeky schrieb:Lediglich die tatsächliche Nutzung mit dem login zu überwachen ist, wie du so langsam doch mal begriffen haben solltest, nicht mit dem Beschluß des BVerfG vereinbar, was deine Milchmädchenrechnung ohnehin disqualifiziert.
Auch wenn ich hier nicht angesprochen war, ist diese Aussage in sich unlogisch. Der Beschluss bezog sich ja auf die jetzige Vertragsgestaltung des Rundfunkstaatsvertrags sowie auf die letzten Klagen im Jahr 2018 gegen dessen Umsetzung. Aber der Gerichtsbeschluss engt an keiner Stelle die Möglichkeit ein, die Finanzierung des ÖRR nach Nutzer umzustrukturieren. Selbst wenn das ein Gesetz wäre, könnte es durch entsprechende Mehrheiten immer noch mal neu geschrieben, erweitert, ergänzt usw. werden.


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21.12.2020 um 15:46
@Nevrion
Zitat von NevrionNevrion schrieb:geeky schrieb:
Lediglich die tatsächliche Nutzung mit dem login zu überwachen ist, wie du so langsam doch mal begriffen haben solltest, nicht mit dem Beschluß des BVerfG vereinbar, was deine Milchmädchenrechnung ohnehin disqualifiziert.

Auch wenn ich hier nicht angesprochen war, ist diese Aussage in sich unlogisch.
Nur, wenn man den Unterschied zwischen "Gebühr" und "Beitrag" nicht wahrhaben will.
Beiträge werden als öffentlich-rechtliche Abgabe für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung erhoben, nämlich dafür, dass die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen oder der Ausnutzung besonderer Vorteile zur Verfügung gestellt werden. Sie werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben.

Dagegen werden öffentlich-rechtliche Gebühren für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.
Wikipedia: Beitrag

Erkläre doch mal, wie du das mit einem Login oä abbilden willst. @Abahatschi konnte es ja nicht.


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21.12.2020 um 15:52
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Okay, vielleicht war das zu drastisch formuliert um es zu verstehen. Ich formuliere es konkreter, wenn gleich auch nur noch mal schematisch. Ich hab u.a. ein Problem mit Malu Dreyer. Sie sitzt als Ministerpräsidentin von Rheinland Pfalz beim ÖRR als Vorsitzende im Verwaltungsrat. Im BR sind mehrfach CSUler zu finden usw. Das sind politische Gegner für mich und ich halte es in diesem Zusammenhang für unangemessen, den politischen Gegner mitzufinanzieren.
"Unangemessen, politische Gegner mitzufinanzieren"???

Das ist nun mal Dein Schicksal in einer Demokratie. In meinem Bundesland finanziere ich auch eine Landesregierung mit, die ich überhaupt nicht leiden kann. Und im Bundestag die Fraktion der AfD, und die Partei über die staatliche Parteienfinanzierung. Oder die Linke, FDP, SPD, CDU, CSU usw. Das sind politische Gegner vielleicht, aber keine Feinde.

Nein, da fehlt mir jede Empathie.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Fühlst du da keinerlei Empathie, irgendetwas zu tun, um über einen Kompromiss eine Lösung für diese herbei zu führen?
Nein. Empathie habe ich nur für die Menschen und Haushalte, für die 17,50 € sehr viel Geld ist, weil sie so gerade über die Runden kommen. Mit Menschen, die nur an sich denken, denen jede Einsicht fehlt oder die die Inhalte der ö-r Rundfunkanstalten, so ablehnen, wie sie das System unseres Staates ablehnen, mit denen habe ich kein Mitgefühl.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Wort Zwangsgebühr fände ich für den allgemeinen Sprachgebrauch noch gerade so okay
Du vielleicht. Ich nicht. Ich spreche auch nicht von "Zwangssteuern", "Zwangs-Geschwindigkeitsbegrenzung", "Maskenzwang", "Zwangsquarantäne" oder "Zwangsdienst" (für die Wehrpflicht). Und auch nicht von "Nazis", wenn ich die AfD meine, oder von "Kommunisten", wenn es um die Linkspartei geht.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Und bei der Krankenversicherung hat man nun mal die Möglichkeit, diejenige zu wählen, die man für seine Bedürfnisse am angebrachtesten empfindet.
Das hinkt nach wie vor.

Zuallerst gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen einen Pflichtmitgliedschaft (der Versicherten) und einen "Kontrahierungszwang" der Kassen (das ist der Fachbegriff). Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt bei allen Krankenkassen 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die gesetzlichen Leistungen sind bei allen gleich. Ansonsten sind die Auswirkungen auf die "Bedürfnisse" minimal. Die eine Kasse hat vielleicht ein blaues Logo, die andere ein rotes. Die eine zahlt Akkupunktur, die andere den Yoga-Kurs. Die dritte weder noch, ist aber bei Reha-Maßnahmen großzügiger. Das war es.

Ein Wechsel zu einer privaten Krankenkasse ist erst ab einem Einkommen von über 4.700 Euro möglich. Trotz "freier Wahl" herrscht in der GKV Sozialismus. Die Zeiten des rasenden Wettbewerbs wie ab 1999 sind längst passé, da das Marktversagen absehbar war.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Das wäre im Vergleich zur Krankenkasse so als würdest du jeder Krankenkasse was von deinem Lohn abgeben, selbst wenn du nur bei einer versichert ist.
Durch die Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Krankenkassen findet selbst das statt. Je nach Krankenkasse werden gewaltige Beitragssummen auf die anderen Krankenkassen umgewälzt.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Aber der Gerichtsbeschluss engt an keiner Stelle die Möglichkeit ein, die Finanzierung des ÖRR nach Nutzer umzustrukturieren. Selbst wenn das ein Gesetz wäre, könnte es durch entsprechende Mehrheiten immer noch mal neu geschrieben, erweitert, ergänzt usw. werden.
Das ist richtig. Verfassungsrechtlich zwingend ist das jetzige Modell nicht. Wollte man es finanziell auf neue Füße stellen, müsste man zum einen die verfassungsrechtlich gesicherte institutionelle Position des ö-r Rundfunks als Träger der Rundfunkfreiheit beachten, zum anderen ein mit dem jetzigen Beitragsmodell vergleichbar verhältnismäßiges und dem Gleichheitsgebot entsprechendes Modell finden. Das dürfte kaum möglich sein.


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21.12.2020 um 17:51
Zitat von monstramonstra schrieb:"Unangemessen, politische Gegner mitzufinanzieren"???

Das ist nun mal Dein Schicksal in einer Demokratie. In meinem Bundesland finanziere ich auch eine Landesregierung mit, die ich überhaupt nicht leiden kann. Und im Bundestag die Fraktion der AfD, und die Partei über die staatliche Parteienfinanzierung. Oder die Linke, FDP, SPD, CDU, CSU usw. Das sind politische Gegner vielleicht, aber keine Feinde.

Nein, da fehlt mir jede Empathie.
Irgendwie glaube ich, ich konnte nicht vermitteln um was es mir geht. Dann lass halt das politische beim Konstrukt poltischer Gegner weg. Um noch mal auf den ursprünglichen Kern zurück zu kommen. Wenn in der Krankenkasse A irgendwas ist, was ich nicht gut heiße, nehme ich halt Krankenkasse B oder C. Das bietet der ÖRR nicht und daher ist dieser Vergleich nun mal nicht tauglich.
Zitat von monstramonstra schrieb:Nein, da fehlt mir jede Empathie.
Zitat von monstramonstra schrieb:Nein. Empathie habe ich nur für die Menschen und Haushalte, für die 17,50 € sehr viel Geld ist, weil sie so gerade über die Runden kommen. Mit Menschen, die nur an sich denken, denen jede Einsicht fehlt oder die die Inhalte der ö-r Rundfunkanstalten, so ablehnen, wie sie das System unseres Staates ablehnen, mit denen habe ich kein Mitgefühl.
Man kann natürlich z.B. sagen, ach was ging mich damals die Gleichstellung von Homosexuellen an. Betrifft mich als Hetero ja nicht. Jedoch hätte ich erwartet, dass man zumindest so eine Art Mitgefühl oder Verständnis für die Lage hätte aufbringen können und genauso verhält es sich beim Rundfunkbeitrag. Die Empathiefrage muss eigentlich da sein, gerade in einer Demokratie, wo man Bedürfnisse von Minderheiten versucht zu berücksichtigen anstatt sie kalt zu stellen.

Immerhin erkennst du an, dass das jetzige System nicht sozial ausgeglichen ist, aber die Anerkennung als solche führt seltsamerweise trotzdem nicht dazu, dass du eben jenen Leuten irgend einen Lösungsvorschlag anbietest. Beim fett zitierten gehe ich übrigens vollkommen mit dir mit und stimme überein.
Zitat von monstramonstra schrieb:Das hinkt nach wie vor.

Zuallerst gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen einen Pflichtmitgliedschaft (der Versicherten) und einen "Kontrahierungszwang" der Kassen (das ist der Fachbegriff). Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt bei allen Krankenkassen 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die gesetzlichen Leistungen sind bei allen gleich. Ansonsten sind die Auswirkungen auf die "Bedürfnisse" minimal. Die eine Kasse hat vielleicht ein blaues Logo, die andere ein rotes. Die eine zahlt Akkupunktur, die andere den Yoga-Kurs. Die dritte weder noch, ist aber bei Reha-Maßnahmen großzügiger. Das war es.

Ein Wechsel zu einer privaten Krankenkasse ist erst ab einem Einkommen von über 4.700 Euro möglich. Trotz "freier Wahl" herrscht in der GKV Sozialismus. Die Zeiten des rasenden Wettbewerbs wie ab 1999 sind längst passé, da das Marktversagen absehbar war.
Es mögen Kleinigkeiten sein, die sich unterscheiden, aber auch gesetzliche Krankenkassen bieten Zusatzleistungen zu verschiedenen Konditionen an. Entscheidend ist aber, es gibt einen Unterschied, es gibt eine Wahlfreiheit. Der mag für dich nicht wichtig oder entscheidend sein, für andere ist es das jedoch schon.
Zitat von monstramonstra schrieb:Durch die Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Krankenkassen findet selbst das statt. Je nach Krankenkasse werden gewaltige Beitragssummen auf die anderen Krankenkassen umgewälzt.
Ist vielleicht nicht ganz dasselbe, weil die Krankenkassen ja immer noch im Wettbewerb zueinander sind etc, aber ok. Ist mal ein guter Punkt.
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist richtig. Verfassungsrechtlich zwingend ist das jetzige Modell nicht. Wollte man es finanziell auf neue Füße stellen, müsste man zum einen die verfassungsrechtlich gesicherte institutionelle Position des ö-r Rundfunks als Träger der Rundfunkfreiheit beachten, zum anderen ein mit dem jetzigen Beitragsmodell vergleichbar verhältnismäßiges und dem Gleichheitsgebot entsprechendes Modell finden. Das dürfte kaum möglich sein.
Warum sollte das kaum möglich sein? Ich sehe da jetzt keine unüberwindbaren Hürden. Letztendlich musst man sich auch immer vor Augen halten, sobald ein Ministerpräsident den Rundfunkstaatsvertrag kündigen würde, ist das eh ist alles hinfällig.
Zitat von geekygeeky schrieb:Nur, wenn man den Unterschied zwischen "Gebühr" und "Beitrag" nicht wahrhaben will.
Ich verstehe nicht was deine Antwort im Kontext meiner Aussage zu suchen hat. Sorry.
Zitat von geekygeeky schrieb:Erkläre doch mal, wie du das mit einem Login oä abbilden willst. @Abahatschi konnte es ja nicht.
Muss ich gar nicht, weil du davon ausgehst, dass wir auf Grundlage des jetztigen Rundfunkbeitrag-Systems so etwas abbilden müssen, statt eine mögliche Reform des ÖRR in Betracht zu ziehen. Auf Basis von Dogmen kann man keine Weiterentwicklung erwarten.


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21.12.2020 um 17:53
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:monstra schrieb:
Dass die Erde rund oder der Himmel blau ist, brauche ich auch nicht belegen

Wie der rhetorische Knieschuss mit der MwSt oder Beitrag/Gebühren? :D Nur zu.
Das ist immer das beste. Wenn sie selbst Belege liefern sollen, schauts karg aus. Ich finde das Narrativ unserer Pro-GEZ-Ritter so interessant.
Sie wollen den Status Quo beibehalten, also stellen sie alles so hin, als wäre alles ideal. Und wer was ändern will, ist ein Störer oder Antidemokrat. Das Ganze wird in ein paar flinke Formulierungen und einen gewitzten Sprachgebrauch gegeben und fertig.

Ich sehe diesen Aufbau auch bei anderen Sachen. Wenn Grüne einen Gesetzesantrag einbringen, beginnt der mit "Deutschland ist ein tiefrassistisches Land". Das wäre dann der umgekehrte Fall - > Status Quo ist unglaublich schlimm -> wir müssen was ändern.

Unabhängig davon finde ich, dass sich der Thread inhaltlich extrem im Kreis dreht. Vllt fällt mir deshalb die Form so auf.


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21.12.2020 um 18:47
Zitat von NevrionNevrion schrieb:es gibt eine Wahlfreiheit
Die gibt es. Die Informationsfreiheit. Jeder darf sich die Quellen wählen, aus denen er sich unterrichtet.

Es gibt aber kein Recht, einen Beitrag abzuwählen, der einer öffentlichen Einrichtung dient, nur weil es private Anbieter gibt. Wer gesetzlich pflichtversichert ist, kann auch nicht zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Da gibt es eben auch keine Wahlfreiheit. Wir können anonsten das System der GKV drehen und wenden, es gibt Parallelen und es gibt Unterschiede, letztlich ist der Rundfunkbeitrag ein Institut eigener Art, sui generis.

Zwingend ist Dein Argument jedenfalls nicht.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Ich sehe da jetzt keine unüberwindbaren Hürden. Letztendlich musst man sich auch immer vor Augen halten, sobald ein Ministerpräsident den Rundfunkstaatsvertrag kündigen würde, ist das eh ist alles hinfällig.
Da ändert aber nichts am Verfassungsauftrag, den das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Deshalb wollen ja jetzt die ö-r Anstalten zum BVerfG, weil sie sich ohne Erhöhung in ihren Rechten verletzt sehen. Ich denke, da werden sie Pech haben, außer das BVerfG geht noch einmal über seine bisherige Rechtsprechung hinaus.

Verfassungsrechtlich wäre die Frage: Wie viel braucht der ö-r Rundfunk? Und wer soll das bezahlen?

Mal angenommen, 50% der Bundesbürger wählen den ö-r Rundfunk ab und gehen zu kostenlosen oder kostenpflichtigen privaten Angeboten. Dann haben ARD/ZDF entweder 50% weniger Mittel. Oder die, die sich für den ö-r Rundfunk entscheiden, müssen das Doppelte zahlen.

Beides dürfte mit der Entscheidung des BVerfG nicht vereinbar sein, das die Funktionsfähigkeit des ö-r Rundfunks geschützt hat und zugleich Anforderungen an die Beitragshöhe festgelegt hat. Es hat auch festgestellt, dass die alte gerätebezogene Gebühr unpraktikabel und ungerecht war.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

Hieraus nochmals zur Rechtfertigung, weil das gerade angesichts der Corona-Pandemie wieder eindrucksvoll deutlich wurde (Hervorh. durch mich):
Rn. 79 ff.
Allein der Umstand eines verbreiterten Angebots privaten Rundfunks und einer Anbietervielfalt führt für sich noch nicht zu Qualität und Vielfalt im Rundfunk. Die Digitalisierung der Medien und insbesondere die Netz- und Plattformökonomie des Internet einschließlich der sozialen Netzwerke begünstigen - im Gegenteil - Konzentrations- und Monopolisierungstendenzen bei Anbietern, Verbreitern und Vermittlern von Inhalten. Sind Angebote zum größten Teil werbefinanziert, fördern sie den publizistischen Wettbewerb nicht unbedingt; auch im Internet können die für die Werbewirtschaft interessanten größeren Reichweiten nur mit den massenattraktiven Programmen erreicht werden. Hinzu kommt die Gefahr, dass - auch mit Hilfe von Algorithmen - Inhalte gezielt auf Interessen und Neigungen der Nutzerinnen und Nutzer zugeschnitten werden, was wiederum zur Verstärkung gleichgerichteter Meinungen führt. Solche Angebote sind nicht auf Meinungsvielfalt gerichtet, sondern werden durch einseitige Interessen oder die wirtschaftliche Rationalität eines Geschäftsmodells bestimmt, nämlich die Verweildauer der Nutzer auf den Seiten möglichst zu maximieren und dadurch den Werbewert der Plattform für die Kunden zu erhöhen. Insoweit sind auch Ergebnisse in Suchmaschinen vorgefiltert und teils werbefinanziert, teils von „Klickzahlen“ abhängig. Zudem treten verstärkt nicht-publizistische Anbieter ohne journalistische Zwischenaufbereitung auf.

Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (...).

In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>)



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21.12.2020 um 19:20
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Der Betrag ist gering?
Ja logisch, 20 EUR ist doch nicht die Welt, 2 Schachteln Zigaretten.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:2a Wenn der Betrag gering ist, was soll dann der Terz als würde man morgen die ÖR zu machen müssen?
Ja frag ich mich auch warum sich da über 86 Cent mehr aufregen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Du hast kein Auto ;) ? Seit Jahren kannst Du kein Auto mehr zulassen ohne das Hinterlegen deiner Bankverbindung, es wird eingezogen.
Macht ja keinen Unterschied, auch das Konto muss ja gedeckt sein , ist es das nicht kommt auch irgendwann der Gerichtsvollzieher.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Da hast du aber Anspruch auf Leistungen
Nö hab ich nicht, da ich noch nie arbeitslos war und auch noch nicht entsprechen krank.


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21.12.2020 um 19:38
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Niemand zwingt einen ein Autokredit zu nehmen.....merkst Du was?
Es zwingt dich auch niemand in einem Haus oder einer Wohnug zu wohnen, dann entfiele auch für die der Rundfunkbeitrag.
Deine Argumente überzeugen vorne und hinten nicht.
Denn defacto ist es ja bei jedem Geschäft so: wenn du nicht bezahlst, egal was es ist kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher oder Inkassounternehmen um die säumigen Beträge einzutreiben.
Egal ob Autokredit oder Amazonrechnung oder Steuernachzahlungen, oder, oder , oder... alles Zwangsgebühren also...ziemlich lächerlich oder meinst nicht?!


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21.12.2020 um 19:42
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Es zwingt dich auch niemand in einem Haus oder einer Wohnug zu wohnen, dann entfiele auch für die der Rundfunkbeitrag.
Während dessen wird über die Mietpreise geheult und das Recht auf Wohnen soll Grundrecht werden :D
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Denn defacto ist es ja bei jedem Geschäft so: wenn du nicht bezahlst, egal was es ist kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher oder Inkassounternehmen um die säumigen Beträge einzutreiben.
De facto ist aber in einem Geschäft so dass ich nur zahlen muss wenn ich Leistungen oder Produkte kaufe...hast Du schon mal Gegenleistung bezahlt?
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:.ziemlich lächerlich oder meinst nicht?!
Ja, dein Vergleich ist wohlwollend bewertet ganz schlecht.


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21.12.2020 um 19:46
Zitat von FunkystreetFunkystreet schrieb:also stellen sie alles so hin, als wäre alles ideal.
Quark, es gibt durchaus berechtigte Kritik und auch ich sehe da Bedarf über das eine oder andere mal nachzudenken. Einige berechtigte Einwände sind ja hier auch schon von Befürwortern angebracht worden.
Wer aber ständig nur das narrativ der "ungerechten Zwangsgebühren" bedient, hat doch an einer echten Auseinandersetzung gar kein Interesse.
Der ÖRR hat durchaus seine Daseinsberechtigung aber er muss eben auch zusehen das er eben auch das Vertrauen der Bürger geniesst, das geht nicht per Verordnung das ist klar.
Auch kritische Stimmen gehören gehört.
Aber wer es einfach immer nur aufs Geld reduziert denkt halt meiner Meinung immer viel zu kurz.


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21.12.2020 um 19:56
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Während dessen wird über die Mietpreise geheult und das Recht auf Wohnen soll Grundrecht werden :D
Das ist ein anderes Thema, defacto zwingt dich niemand überhaupt irgendetwas zu tun. Das war ja dein Argument.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:De facto ist aber in einem Geschäft so dass ich nur zahlen muss wenn ich Leistungen oder Produkte kaufe...hast Du schon mal Gegenleistung bezahlt?
Nö, aber für den Rundfunkbeitrag gibt's ja den ÖRR, ist also nicht so das da kein Produkt erzeugt oder keine Leistung erbracht wird.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ja, dein Vergleich ist wohlwollend bewertet ganz schlecht.
Sie werden alle mit Zwang eingetrieben wenn sie nicht bezahlt werden. Also nach deiner Definition Zwangsgebühren.


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21.12.2020 um 20:15
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Aber wer es einfach immer nur aufs Geld reduziert denkt halt meiner Meinung immer viel zu kurz.
Darauf wird aber der "Beitragszahler" reduziert. Er soll zahlen und am besten sich nicht zum Betrag äußern.
Wie gut dass es nicht so läuft.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Auch kritische Stimmen gehören gehört.
Du bist witzig...was hast Du zB aus meiner Kritik mitgenommen?
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Quark, es gibt durchaus berechtigte Kritik und auch ich sehe da Bedarf über das eine oder andere mal nachzudenken. Einige berechtigte Einwände sind ja hier auch schon von Befürwortern angebracht worden.
Na, dann überrasche mich doch wo Du Bedarf siehst...?


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21.12.2020 um 20:59
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Der ÖRR hat durchaus seine Daseinsberechtigung aber er muss eben auch zusehen das er eben auch das Vertrauen der Bürger geniesst, das geht nicht per Verordnung das ist klar.
Eine Volksvertretungsmehrheit in einem Bundesland hat sich implizit dagegen entschieden, die öffentlichen Zwangsinvestitionen in den ÖRR zu erhöhen. Da ist doch bereits klar, dass das Vertrauen verspielt ist. Tendenz eher fallend als steigend (Noch in den Zweitausendern war eine Ablehnung von ZDF/ARD kein Thema. Man hätte verdutzt gefragt, warum).
Da muss man nicht 20 Seiten herumdiskutieren, OB sich was ändern sollte. Wer hier also weiterhin eine Änderung ablehnt, argumentiert an den Fakten vorbei.

Im Grunde macht ihr Pro-GEZ-Ritter (so wie die linke Meinungsmaschine) es nur etwas verklausulierter, aber wenn man eure Beiträge und jeden Satz zwei- oder dreimal liest und ihn analysiert, macht ihr es keinen Deut besser als die Gegenseite - im Gegenteil. Wenn man auf eine viel viel tiefere Ebene geht, zerfallen eure Wortgebilde schnell.


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21.12.2020 um 21:00
Zitat von monstramonstra schrieb:Die gibt es. Die Informationsfreiheit. Jeder darf sich die Quellen wählen, aus denen er sich unterrichtet.

Es gibt aber kein Recht, einen Beitrag abzuwählen, der einer öffentlichen Einrichtung dient, nur weil es private Anbieter gibt. Wer gesetzlich pflichtversichert ist, kann auch nicht zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Da gibt es eben auch keine Wahlfreiheit. Wir können anonsten das System der GKV drehen und wenden, es gibt Parallelen und es gibt Unterschiede, letztlich ist der Rundfunkbeitrag ein Institut eigener Art, sui generis.

Zwingend ist Dein Argument jedenfalls nicht.
Was die Privaten machen wäre mir als Nichtnutzer ohnehin egal, aber entscheidender ist, dass es keinen alternativen ÖR-Kanal für mich zur Wahl gibt. Darum geht es ja in meiner Argumentation. Nicht mal einen einzigen. Daraus resultiert das Gefühl des Zwangs. Gibst du mir die 17,50 Euro im Monat etwa zurück, damit ich mir das Abo bei der Zeit und Co. leisten kann? Nein, das ist weg und wo diese Freiheit eingeschränkt ist, wird man immer ein Gefühl von Zwang empfinden.
Das aber nur noch mal zur Erläuterung.

Vermutlich liegt der Punkt darin begraben, dass das Hervorholen des Vergleichs zur GKV beim Rundfunkbeitrag zumindest streitbar ist und sich in so einer Diskussion nicht wirklich zielbringend einführend lässt. Dann nimm lieber die Kirchensteuer oder so ... oh Moment ;)
Zitat von monstramonstra schrieb:Da ändert aber nichts am Verfassungsauftrag, den das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Deshalb wollen ja jetzt die ö-r Anstalten zum BVerfG, weil sie sich ohne Erhöhung in ihren Rechten verletzt sehen. Ich denke, da werden sie Pech haben, außer das BVerfG geht noch einmal über seine bisherige Rechtsprechung hinaus.
Verfassungsauftrag? Die Verfassung garantiert dass der ÖRR existieren muss, in genau seiner jetzigen Form und System? Hier schießt du begrifflich wohl etwas über's Ziel hinaus, denn sonst müsste die Verfassung ja 2013 geändert worden sein. Ich denke, das hätte man gemerkt.
Zitat von monstramonstra schrieb:Verfassungsrechtlich wäre die Frage: Wie viel braucht der ö-r Rundfunk? Und wer soll das bezahlen?
Ganz genau.
Zitat von monstramonstra schrieb:Mal angenommen, 50% der Bundesbürger wählen den ö-r Rundfunk ab und gehen zu kostenlosen oder kostenpflichtigen privaten Angeboten. Dann haben ARD/ZDF entweder 50% weniger Mittel. Oder die, die sich für den ö-r Rundfunk entscheiden, müssen das Doppelte zahlen.

Beides dürfte mit der Entscheidung des BVerfG nicht vereinbar sein, das die Funktionsfähigkeit des ö-r Rundfunks geschützt hat und zugleich Anforderungen an die Beitragshöhe festgelegt hat. Es hat auch festgestellt, dass die alte gerätebezogene Gebühr unpraktikabel und ungerecht war.
Die geräteabhängige Gebühr wurde durch das Internet nahezu obsolet, da TV und Radio nicht mehr das zentrale Medium für Information, Bildung etc war. In diesem Zusammenhang hat das Gericht richtig erkannt und geurteilt. Mit Blick auf die Sicherstellung der Finanzierung des ÖRR war dieses Urteil also zu erwarten und nachzuvollziehen, wenn gleich es inhaltliche Schwächen hat.

Wir diskutieren hier aber nicht über Dogmen, sondern über Reformen und wie ein moderner ÖRR im 21. Jahrhundert aussehen sollte. Bei so viel Kritik ist der Status Quo doch keinem mehr vermittelbar.
Nehmen wir mal eine moderne Finanzierung nach Nutzer als Beispiel, die sich mit heutiger Technik, sowohl im TV als auch Radio als auch Internet sehr gut umsetzen ließe, dann zahlen Leute wie du halt 20 Euro im Monat. Das sind dann halt 2,50 Euro mehr als jetzt. Das sind doch angeblich alles nur Kinkerlitzchen. Es müsste doch eigentlich nur Gewinner bei diesem Modell geben, jene die zahlen bekommen was sie wollen, jene die nicht nutzen auch - nämlich nichts.
Der einzige Grund warum dieses Modell gar nicht erst in Betracht gezogen wird, ist dass man eine gewisse Angst davor hat, wer denn dann noch das Angebot des ÖRR nutzt, wenn es nach plötzlich nach Bedarf finanziert wird. Dann haben wir nämlich ein viel größeres Dilemma, wenn rauskommen sollte, dass wir jährlich 8 Milliarden Euro für etwas bezahlen, was in diesem Umfang gar nicht benötigt wird, bzw. keine so weit reichende Akzeptanz genießt.
Dann ist es auch egal, was Karlsruhe dazu sagt, denn dann sind wir auf der Ebene der Ministerpräsidenten, die den Rundfunkstaatsvertrag aufsetzen und die werden sich mit Blick auf ihre Wähler wohl überlegen müssen, wie sie denen erklären wollen warum man ein totes Pferd reitet, meinst du nicht auch?

Falls aber der ÖRR tatsächlich so umfangreich beliebt und gewünscht ist, wie es genauso gerne behauptet wird, dann haben wir am Ende schon damit eine Art Idealzustand.


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21.12.2020 um 22:42
Zitat von FunkystreetFunkystreet schrieb:Im Grunde macht ihr Pro-GEZ-Ritter (so wie die linke Meinungsmaschine) es nur etwas verklausulierter, aber wenn man eure Beiträge und jeden Satz zwei- oder dreimal liest und ihn analysiert, macht ihr es keinen Deut besser als die Gegenseite - im Gegenteil. Wenn man auf eine viel viel tiefere Ebene geht, zerfallen eure Wortgebilde schnell.
Ist mir neu, dass das Bundesverfassungsgericht mit zur linken Meinungsmaschine gehört. Die Wortwahl lässt ja tief blicken.
Zitat von FunkystreetFunkystreet schrieb:Eine Volksvertretungsmehrheit in einem Bundesland hat sich implizit dagegen entschieden, die öffentlichen Zwangsinvestitionen in den ÖRR zu erhöhen.
Weder implizit noch explizit. Der Ministerpräsident hat sich entschieden. Damit seine Koalition nicht zerbricht. Das Parlament war nicht gefragt worden. Wäre es gefragt worden, hätten sich Teile der CDU und die AfD dagegen entschieden. Und der Rest dafür.


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21.12.2020 um 22:52
Du übersiehst, dass es vorher Gespräche mit Tom Buhrow gegeben hat. Da wurde sachliche Kritik geäußert, die der aber abgeschmettert hat. Der ÖRR ist also nicht in der Lage, oder willens, sich von innen heraus zu reformieren.


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21.12.2020 um 22:54
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Was die Privaten machen wäre mir als Nichtnutzer ohnehin egal, aber entscheidender ist, dass es keinen alternativen ÖR-Kanal für mich zur Wahl gibt. Darum geht es ja in meiner Argumentation. Nicht mal einen einzigen. Daraus resultiert das Gefühl des Zwangs. Gibst du mir die 17,50 Euro im Monat etwa zurück, damit ich mir das Abo bei der Zeit und Co. leisten kann? Nein, das ist weg und wo diese Freiheit eingeschränkt ist, wird man immer ein Gefühl von Zwang empfinden.
Also das ist mir zu esoterisch. Oder zu zwanghaft. Diese permanente Gefühl des Zwangs lässt sich vielleicht behandeln? Vielleicht mit einem "Zeit"-Abo?
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Verfassungsauftrag? Die Verfassung garantiert dass der ÖRR existieren muss, in genau seiner jetzigen Form und System?
Nein. Aber er muss seine Funktion erfüllen können. Und das nicht erst seit 2013 oder 2018, sondern seit 1961, mit dem 1. Rundfunkurteil des BVerfG (hatte ich schon erwähnt).
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Bei so viel Kritik ist der Status Quo doch keinem mehr vermittelbar.
Hängt davon ab, in welcher Blase man sich bewegt.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Es müsste doch eigentlich nur Gewinner bei diesem Modell geben, jene die zahlen bekommen was sie wollen, jene die nicht nutzen auch - nämlich nichts.
Solche Sätze hatten auch die smarten Typen drauf, die Kommunen "Cross-Border-Leasing" schmackhaft gemacht haben.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Falls aber der ÖRR tatsächlich so umfangreich beliebt und gewünscht ist, wie es genauso gerne behauptet wird, dann haben wir am Ende schon damit eine Art Idealzustand.
Einen Idealzustand gibt es nie. Natürlich muss der ö-r Rundfunk effizienter werden, neue Technologien schneller erschließen, nicht nur ein buntes Programm anbieten, sondern auch die Bürger in diesem Land erreichen. Das ist ein immerwährender Prozess, viel anspruchsvoller als die Jahre 1955 bis 1969 (SW-TV) und 1969 bis 1989 (Farb-TV). Genauso kann man über die Kosten dafür streiten. Aber dafür gibt es eine Kommission, wie andere auch (z.B. Mindestlohn), deren Votum man dann auch Respekt entgegenbringen sollte. Sonst gibt keinen konstruktiven sondern nur destruktiven Streit. Wie jetzt in Sachsen-Anhalt.


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21.12.2020 um 23:04
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:Du übersiehst, dass es vorher Gespräche mit Tom Buhrow gegeben hat. Da wurde sachliche Kritik geäußert, die der aber abgeschmettert hat. Der ÖRR ist also nicht in der Lage, oder willens, sich von innen heraus zu reformieren.
Ach so.

1. Ist der ö-r Rundfunk reformbedürftig? Wer bestimmt das? Die Kritiker? Du?
2. Weil Herr Buhrow Kritik zurückgewiesen hat, ist sein Laden reformunwillig oder -fähig?

Dass an den ö-r Rundfunk Ansprüche gestellt oder Kritik geübt wird, ist relativ normal. Nicht jeder Kritik kann man folgen. Bundestrainer kennen das. Bundeskanzler auch. Sogar Stadtteilbürgermeister oder Kaninchenzüchtervereinsvorsitzende. Wäre mir neu, dass die alle reformunwillig und -fähig sind.

Zumeist ist das Fundamentalkritik. Und nicht sehr konstruktiv.


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