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9.181 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: GEZ, Rundfunk, Rundfunkgebühren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

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27.05.2021 um 18:13
Zitat von emzemz schrieb:Dann stelle ich nun dir die Frage, wie funktioniert die Beweislastumkehr deiner Ansicht nach?
Du darfst es gerne mit §§ unterfüttern
Ich bin natürlich kein Jurist und hab den Paragraphen dafür nicht griffbereit, aber ich kenne keinen Fall bei dem der Betroffene seine Unschuld beweisen musste um nicht verurteilt zu werden, sondern nach meinem Kenntnisstand läuft es stets so, dass man den Betroffenen das Vergehen nachweisen muss.

Wenn du mit 200 km/h in einem 100 km/h Abschnitt muss dir die Polizei nachweisen, dass du zu schnell warst und nicht umgekehrt. Die geschieht durch eine Messanlage. Wenn man dir Diebstahl vorwirft muss man dir nachweisen, dass du etwas gestohlen hast - du musst nicht darlegen dass du nichts gestohlen hast. Bei der Wasserabrechnung muss das Wasserwerk dir nachweisen was du verbraucht hast usw.
Alles andere ist Verleumdung und es wäre nicht gut für eine Demokratie wenn ich einfach behaupten könnte du hättest jemand umgebracht ohne das nachweisen zu müssen. Das ganze basiert auf meinen Erfahrungen mit dem Rechtswesen. Möglicherweise irre ich mich da oder es gibt Fälle wo es anders ist. Dann wäre ich natürlich gerne geneigt davon zu erfahren.

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27.05.2021 um 18:39
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Das ist leider auch falsch. Ein geringes Einkommen reicht nicht zur Befreiung. Man muss dem Staat schon auf der Tasche liegen, damit man darauf ein Anrecht hat.
Richtig - da hätte ich einen Schmankerl!

Wer zahlt nicht:
H4, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerber, wer Blindenhilfe bekommt, Pflegegeld, Volljährig mit Jugendhilfe, In Altersheim/Pflegeheim

Interessant: wer so wenig verdient dass mit den Oberen vergleichbar wäre UND nicht mehr als 17,50€ drüber ist, zahlt nicht = wer zB auf H4 Niveau + 17,51€ verdient, zahlt voll! Aha, der Ör hinterlässt einem einen Cent.

Behinderte:
Wur­de Ihnen das Merkzeichen RF zu­er­kannt, können Sie ei­ne Er­mäßigung des Rund­funk­bei­trags be­an­tra­gen. Sie zah­len dann nur ei­nen Drittel­bei­trag - monatlich 5,83 Euro. Mit Ihrem ermäßigten Beitrag tragen Sie zum barrierefreien Angebot bei, das die Sender laufend ausbauen. Erhalten Sie bestimmte Sozialleistungen, können Sie eine Befreiung von der Rund­funkbeitrags­pflicht beantragen.
Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/index_ger.html

Wer bekommt Merkzeichen "RF"?
Das Merkzeichen RF steht für „Befreiung Rundfunkbeitrag“ und wird an behinderte Menschen vergeben, die:

einen „Grad der Behinderung“ (GdB) von 80 und höher zuerkannt bekommen haben und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen können. Dies bedeutet, dass der Betroffene das Haus oder die Wohnung selbst unter Einsatz von Hilfsmitteln oder fremder Hilfe nicht mehr verlassen kann. Bitte beachten Sie, dass das Kriterium nicht nur auf körperliche Erkrankungen zutrifft, sondern auch auf psychische Leiden, die dazu führen, dass der Behinderte öffentliche Veranstaltungen vollständig meidet.
blind sind oder wesentlich sehbehindert, und aufgrund dieser schweren Sehschwäche einen GdB von wenigstens 60 haben.
hörgeschädigt oder gehörlos sind, und denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist.
Quelle: https://drweiglundpartner.de/merkzeichen-rf/ (Archiv-Version vom 18.05.2021)

Also auch wer total blind oder gehörlos oder in einem extremen vegetativen Zustand ist, zahlt trotzdem 5,83€.
Und ich bekomme hier Kritik weil ich das System als Abzocke bezeichne...


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28.05.2021 um 09:48
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Alles andere ist Verleumdung und es wäre nicht gut für eine Demokratie wenn ich einfach behaupten könnte du hättest jemand umgebracht ohne das nachweisen zu müssen. Das ganze basiert auf meinen Erfahrungen mit dem Rechtswesen. Möglicherweise irre ich mich da oder es gibt Fälle wo es anders ist. Dann wäre ich natürlich gerne geneigt davon zu erfahren.
Da hätte ich durchaus was. Die GEMA-Vermutung.

Wikipedia: GEMA-freie Musik
Unterhaltungsmusik
Unterhaltungsmusik ist eine Bezeichnung aus der Verwertungspraxis deutschsprachiger Verwertungsgesellschaften für einen bestimmten Teil des diesen zur Wahrnehmung übertragen Musikrepertoires (U-Musik), welche auch durch die ständige Rechtsprechung als Rechtsbegriff im Zusammenhang mit der sogenannten GEMA-Vermutung entsprechend angewendet wird. Unerlaubte Unterhaltungsmusiknutzungen werden daher pauschal als Urheberrechtsverletzungen verfolgt, die juristisch nur durch den Nachweis einer ggf. bereits abgelaufenen, urheberrechtlichen Schutzdauer abgewehrt können. Die Nutzung Urheberrechtlich geschützter Unterhaltungsmusik führt daher stets zu einer lizenzrechtlichen Vergütungspflicht gegenüber der GEMA und bei Rechtsstreitigkeiten aufgrund unerlaubter Nutzung zu einer Beweislastumkehr. Urheberrechtlich geschützte Musik, die nicht zum umfassenden, in und ausländischen Bestand dieses Repertoires der GEMA gehört, kann daher im Sinne der Rechtsprechung zur GEMA-Vermutung keine Unterhaltungsmusik sein und entsprechend auch nicht diesem Rechtsbegriff untergeordnet werden.
Wenn jemand öffentlich Unterhaltungsmusik anbietet (live oder Tonträger), also als Veranstalter auftritt, dann will die GEMA von dem Geld, weil sie die Aufführungsrechte der Komponisten vertritt. Nun könnte der Veranstalter sagen, beweist mir doch erst mal, dass die Musik, die zu hören war, auch gemageschützt ist, ansonsten zahl ich nicht. Da das aber in der Praxis nicht umsetzbar wäre, greift hier nun die GEMA-Vermutung, heißt, der Veranstalter muss den Beweis antreten, also in dubio pro GEMA.


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28.05.2021 um 10:35
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Wenn du mit 200 km/h in einem 100 km/h Abschnitt muss dir die Polizei nachweisen, dass du zu schnell warst und nicht umgekehrt. Die geschieht durch eine Messanlage. Wenn man dir Diebstahl vorwirft muss man dir nachweisen, dass du etwas gestohlen hast - du musst nicht darlegen dass du nichts gestohlen hast. Bei der Wasserabrechnung muss das Wasserwerk dir nachweisen was du verbraucht hast usw.
Alles andere ist Verleumdung und es wäre nicht gut für eine Demokratie wenn ich einfach behaupten könnte du hättest jemand umgebracht ohne das nachweisen zu müssen. Das ganze basiert auf meinen Erfahrungen mit dem Rechtswesen. Möglicherweise irre ich mich da oder es gibt Fälle wo es anders ist. Dann wäre ich natürlich gerne geneigt davon zu erfahren.
Wie ist es mit Steuern? Muss mir da auch erst jemand alles mögliche beweisen, oder muss ich mit meiner Steuererklärung selber entlastendes Material voprbringen?


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28.05.2021 um 12:04
https://www.sat1nrw.de/aktuell/wegen-gez-gebuehren-in-den-knast-213699 (Archiv-Version vom 27.05.2021)

Ein weiterer Kritikpunkt wird aufgefahren. Es sei unfair, dass jeder gleich viel bezahlen muss.
Georg Thiel: Und dann kommen die Spitzenverdiener, die da richtig viel Geld verdienen und die beteiligen sich mit 17.50 Euro im Monat und das finde ich einfach nicht in Ordnung.

Sprecher: In dem Punkt stimmt ihm auch die nrw FDP zu. Die Partei fordert eine Reform des Systems.

Thomas Nückel FDP: Ich glaube ohnehin, dass wir das verändern müssen, dass jeder Haushalt und jede Betriebsstätte diese Gebühr entrichten muss. Ich glaube, wir müssen das pro Kopf machen und gemessen an dem, was jemand finanziell leisten kann.
Super Idee, und mit ganz wenig Verwaltungsaufwand umzusetzen :troll:
https://www.landtag.nrw.de/home/abgeordnete-fraktionen/abgeordnetensuche/abgeordnetendetail.html?k=01660
Thomas Nückel - Ausschuss für Kultur und Medien - Sprecher
verschiedene Tätigkeiten im Bereich des Journalismus, in der Medienbranche und im Kulturbereich, u.a. Gründung eines Redaktionsbüros für Kultureinrichtungen, Sprecher, freie PR-Arbeit für Veranstalter und freier Journalist für verschiedene Printmedien und private Fernsehsender sowie 1999 bis 2008 freier Autor beim WDR.



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28.05.2021 um 13:37
Zitat von emzemz schrieb:Wenn jemand öffentlich Unterhaltungsmusik anbietet (live oder Tonträger), also als Veranstalter auftritt, dann will die GEMA von dem Geld, weil sie die Aufführungsrechte der Komponisten vertritt. Nun könnte der Veranstalter sagen, beweist mir doch erst mal, dass die Musik, die zu hören war, auch gemageschützt ist, ansonsten zahl ich nicht. Da das aber in der Praxis nicht umsetzbar wäre, greift hier nun die GEMA-Vermutung, heißt, der Veranstalter muss den Beweis antreten, also in dubio pro GEMA.
Bezogen auf das Wiki bin ich mir nicht mal sicher was wir hier im Vergleich als Unterhaltungsmusik betrachten und was nicht, aber mal ganz abseits davon, ist das natürlich ein valider Punkt. Ob wir hier im Konstrukt dieses Szenarios auf den ÖRR Rückschlüsse erlauben können, steht jedoch auf einen anderen Blatt.
Zitat von cejarcejar schrieb:Wie ist es mit Steuern? Muss mir da auch erst jemand alles mögliche beweisen, oder muss ich mit meiner Steuererklärung selber entlastendes Material voprbringen?
Bei der Einkommenssteuererklärung gibst du ja in der Regel an, dass dir Geld zusteht. Entsprechend musst du das gegenüber dem Finanzamt auch belegen. Das Finanzamt ist hier quasi in der Rolle des Angeklagten und nicht umgekehrt. Aber natürlich ist das bei Unternehmenssteuern wieder was anderes.

Mir ging es ja im Kern um die Unterstellung des ÖRR, dass weil man wohnt auch gleichzeitig das ausgestrahlte Angebot konsumiert. Zwischen Wohnen und Mediennutzung besteht aber kein zwingender Zusammenhang. Wie sollte denn ein Betroffener beweisen können, dass er den ÖRR nicht nutzt? Er kann ja schlecht einen Beleg für das Nicht-Vorhandensein von Empfangsgeräten vorlegen. Soll er monatlich seinen Browserverlauf zum ÖRR schicken? Das genauso absurd, aber seltsamerweise darf der ÖRR mit umgekehrten Vorzeichen genau das alles unterstellen, ohne dass der Betroffene eine echte Chance hätte das Gegenteil zu beweisen.
Um bei dem GEMA Vergleich zu bleiben - der DJ hat seine Playlist, die er vorlegen könnte, der Nichtnutzer hat tatsächlich nichts um seine Unschuld zu beweisen, da man etwas nicht geschehenes so nicht belegen kann.


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28.05.2021 um 14:36
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Bezogen auf das Wiki bin ich mir nicht mal sicher was wir hier im Vergleich als Unterhaltungsmusik betrachten und was nicht, aber mal ganz abseits davon, ist das natürlich ein valider Punkt. Ob wir hier im Konstrukt dieses Szenarios auf den ÖRR Rückschlüsse erlauben können, steht jedoch auf einen anderen Blatt.
Was Unterhaltungsmusik ist und was nicht, da mach dir mal keine Sorge, das ist festgelegt und muss hier nicht definiert werden. Rückschlüsse auf die Öffentlichrechtlichen waren gar nicht das Thema, sondern es ging um die Beantwortung deiner folgenden Fragen, betreffend die Beweislastumkehr, also ob es eine solche überhaupt gibt.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Alles andere ist Verleumdung und es wäre nicht gut für eine Demokratie wenn ich einfach behaupten könnte du hättest jemand umgebracht ohne das nachweisen zu müssen. Das ganze basiert auf meinen Erfahrungen mit dem Rechtswesen. Möglicherweise irre ich mich da oder es gibt Fälle wo es anders ist. Dann wäre ich natürlich gerne geneigt davon zu erfahren.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Mir ging es ja im Kern um die Unterstellung des ÖRR, dass weil man wohnt auch gleichzeitig das ausgestrahlte Angebot konsumiert.
Wird das tatsächlich so behauptet?
Oder ist es so, dass die Forderungen bestehen, völlig unabhängig davon, ob das Angebot genutzt wird oder nicht?

Da wäre vielleicht ein wörtliches Zitat besser geeignet.
Und bestimmt wirst du eine entsprechende Quelle benennen, wo man das nachlesen kann.


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28.05.2021 um 18:44
Zitat von emzemz schrieb:Wird das tatsächlich so behauptet?
Oder ist es so, dass die Forderungen bestehen, völlig unabhängig davon, ob das Angebot genutzt wird oder nicht?

Da wäre vielleicht ein wörtliches Zitat besser geeignet.
Und bestimmt wirst du eine entsprechende Quelle benennen, wo man das nachlesen kann.
Genau das ist der Punkt, seit der Umstellung auf den Beitrag ist die Empfangsmöglichkeit per Empfangsgerät und damit die Nutzung irrelevant. Alles was einen Namen und Adresse hat wird pauschal zur Zahlung heran gezogen, auch wenn man natürlich Zweitwohnungen mittlerweile nicht mehr mit einbezieht oder z.B. sich durch Vorlage eines entsprechenden Sozialbescheids für eine Adresse befreien lassen kann oder man die Beitragsnummer seines Mitbewohners nennt, der für die Zahlung bereits bereit steht.

Also ja, das bloße Bereitstellen eines Angebots reicht derzeit aus, den Beitrag zu rechtfertigen. Also auch wenn man es nicht abrufen kann oder will, ist man zur Zahlung erstmal verpflichtet. Ich denke es gibt dazu auch ein paar Gerichtsurteile oder Artikel im Netz, damit du das auch Zitatsweise nachlesen kannst, aber ich hab jetzt gerade nicht genug Zeit das rauszusuchen. Das reiche ich aber sonst noch mal nach, wenn Bedarf besteht.

So gesehen hast du Recht. Der ÖRR muss gar nicht erst behaupten, dass du konsumierst oder nicht, sondern sagt einfach "ich sende, also zahle". Die Nutzungsbehauptung hängt damit erst nachgelagert zusammen.


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28.05.2021 um 18:59
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Also ja, das bloße Bereitstellen eines Angebots reicht derzeit aus, den Beitrag zu rechtfertigen. Also auch wenn man es nicht abrufen kann oder will, ist man zur Zahlung erstmal verpflichtet.
Da würde ich doch sagen, diese Richtigstellung genugt, damit bei den lesenden Usern keine Missverständnisse aufkommen.


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28.05.2021 um 22:12
Gezwungen klingt ehrlicher als verpflichtet.
Denn Aussuchen geht nicht, zahlen muss ich. Ob ich irgendein jeglichen Anschluss habe oder nicht.

Ist dass dann nicht ähnlich des ehem Zwangsdienstes Wehrpflicht?

Dazu kommt dann noch das Rum-gehwule vom ZFD Chef Bellut (?).


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28.05.2021 um 22:14
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5 
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Um dies zu gewährleisten, stehen den Bürgern zahlreiche Informationsquellen offen, auch im Internet zum Beispiel.

Heutzutage ist es technisch möglich und auch geboten, das Bezahlsystem der ÖRR so umzustellen, dass derjenige bezahlt, der es sehen möchte und zwar in dem Umfang, wie er es nutzt. Meinetwegen auch als Flat, wenn man es denn möchte. Das gilt für Programmangebote im Fernsehen wie im Internet. Auch individuelle Bezahlung von Inhalten (Pay per View) wäre möglich.

Dass dies nicht erfolgt, lässt nur einen Schluss zu: Das Gebührenaufkommen würde sich dadurch verringern, weil eine große Anzahl Menschen nicht bereit ist, durchschnittlich Entgelte in der Höhe wie bisher zu zahlen. Das ist entlarvend. Und dies ist dem ÖRR durchaus bekannt. Deshalb gibt es jetzt ständig Werbung in eigener Sache, wie toll die Sender und Programme doch seien. Das ist schon ziemlich peinlich, wenn es so schlimm steht, dass man zu solchen Mitteln greifen muss. Denn es ist schon sehr durchsichtig, dass dies eben nicht so ist. Ein wenig fühlt man sich erinnert, wie Diktatoren dem Volk erklären, was für eine feine Sache es doch ist, in einer Diktatur zu leben. Bevormundet... Halt irgendwie nicht zeitgemäß dieser Umgang mit so einem Feedback.

Korrekterweise muss man mit so einem Feedback anders umgehen und dann eben Leute entlassen. So wie jede andere Firma oder Branche auch, deren Produkte nicht mehr nachgefragt werden.

Wenn man das Gebührensystem auf ein Bezahlsystem umstellt, wäre dies demokratisch, weil die Bürger dann aus einem Informations- und Unterhaltungsangebot wählen können, ob und ggf. in welchem Umfang sie die Angebote wahrnehmen.

Daran scheint aber seitens der ÖRR, vermutlich aus den oben genannten, für den ÖRR wenig schmeichelhaften Gründen, kein Interesse zu bestehen. Umso wichtiger, dass die Umstellung auf ein Bezahlystem, Bezahlung gegen Leistung, gesellschaftlich eingefordert wird.

Es findet auch eine Diskriminierung statt. Wer im Ausland (auch im EU-Ausland) seinen Wohnsitz nimmt, kann die ÖRR Programme frei über Satellit empfangen und wird nicht zur Kasse gebeten. Nicht jeder hat aber dieses Privileg, weil Menschen zum Beispiel beruflich an ihren Wohnort in Deutschland gebunden sind. Somit werden alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz nehmen, diskriminiert.


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28.05.2021 um 22:31
Wäre es dann nicht Hilfreicher, wenn eine Bundesgesellschaft die GEZ Gebühr einzieht, fordert und nicht im Auftrag des ÖRR irgendeine Firma xy?
Wenn es dann noch eine freiwilligkeit gibt, der Bürger, sagen kann: Ich zahle GEZ oder nicht, dann erst, kommt es zur Freiwilligkeit.
Aber so, wie es ist, ist es Zwang! Die GEZ Gebühr, wird eingezogen, so oder so. Notfalls, wenn man nicht zahlen kann, per Inhaftierung.

Dagegen ist die alte Wehrpflicht zucker gewesen. Denn nichts ist schlimmer als der Knastbesuch. Und dieser "droht" beim nicht Zahlen können.
Da hatte ich bei der alten Bundeswehr dann doch etwas mehr Freiheit.


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28.05.2021 um 23:05
Wenn das nicht ein genialer Vorschlag für die Zukunft ist

https://www.bild.de/news/inland/news-inland/seit-80-tagen-hinter-gittern-knast-besuch-beim-gez-rebellen-76402514.bild.html
Thiel: „Meine Haft ist ein Protest gegen die schändliche GEZ-Gebühr!“ Seine Kritik:

► „Ich verdiene 14.000 Euro im Jahr, WDR-Chef Buhrow 400.000 Euro – aber wir zahlen beide 17,50 Euro.“

►„ARD und ZDF sollen endlich sparen, sich auf Nachrichten konzentrieren – teure Events den Privaten überlassen.“



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29.05.2021 um 06:28
Während dessen:
Die ARD positioniert sich in der Bundestagswahl gegen die FDP - ich finde das richtig neutral.
Nach Böhmermanns Tweets von „kleinen #afdp Spinner(n)“ zählt auch der ehemalige ARD-Chefredakteur Rainald Becker die FDP in einem Tweet zu den „Populisten“. Ausgerechnet er, der für die ARD die Berichterstattung zur Bundestagswahl koordiniert. Solche Tweets schaden dem Sender.
....
Insofern ist ein Tweet des ehemaligen ARD-Chefredakteurs Rainald Becker schon problematischer. „Die FDP will den ÖRR beschneiden und den Rundfunkbeitrag senken – willkommen im Lager der Populisten“, schrieb er auf seinem Social-Media-Account, auf dem er nach eigenen Angaben „auch (sic!) privat unterwegs“ ist.

Und diese klare Positionierung gegen eine Partei ist deshalb besonders bedenklich, weil der Journalist seit Anfang Mai die Berichterstattung über die Bundestagswahl 2021 in der ARD koordiniert.
Quelle: https://www.welt.de/debatte/kommentare/article231399463/Rundfunk-Warum-der-Tweet-des-ARD-Koordinators-so-problematisch-ist.html


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29.05.2021 um 10:36
Ich finde es ehrlich gesagt immer wieder reichlich schräg, wenn sich in einem Forum online darüber aufgeregt wird, dass der Rundfunkbeitrag grundsätzlich erst einmal immer zu zahlen ist, ohne dass nachgewiesen werden muss, ob ein Anschluss überhaupt vorliegt. Ganz offensichtlich haben alle hier Anwesenden einen entsprechenden Anschluss, sonst könnten sie gar nicht erst hier sein.

Zurecht ist die Form dieses Beitrags als geräteunabhängiger Haushaltsbeitrag strittig, da aber anzunehmen ist, dass die meisten Haushalte in Deutschland mindestens ein entsprechendes Empfangsgerät (Radio, TV, PC, Handy.....) besitzen, ist es vernünftig, erst einmal anzunehmen, dass auch alle Haushalte zahlungspflichtig sind und dann entsprechend seltene Einzelfälle zu würdigen.

Würde man das - wie hier oft gefordert - andersherum gestalten, wären die Verwaltungskosten und damit verbunden die Rundfunkbeiträge für uns alle mit hoher Sicherheit deutlich höher.


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29.05.2021 um 11:14
Der Punkt ist doch, wenn man Kritik übt, Kritik üben darf!
Es geht auch nicht darum, keinen Beitrag leisten zu wollen.

Es geht einzig um die Verhältnismässigkeit und die Leistung, die man bekommt.
Man wird qua Gesetz dazu "gezwungen" GEZ Gebühr zu zahlen.
ARD und ZDF heulen dann rum, wenn es nicht nach ihrer Schnauze gemacht wird. Wobei die letzte Reform mit der Umstellung auf Wohnraum, bereits eine massive erhöhung war. Ob man nun einen Anschluss hat oder nicht.

Die Erhöhung, wurde ja auch nicht unbedingt von einem unabhängigen Gremium entschieden.
Dazu kommt noch, das es immer mehr längere Werbeblöcke gab, die ich bei den Privatsendern eher respektiere als beim ZDF.
Zb Rosenheim Cops. Offizieller Startbeginn Abends: 19:25 Uhr, es wird aber fröhlich noch bis 19:28 Uhr Werbung rein gehauen.
Dann heisst es, vor 1-2 Jahren bei der Küchenschlacht: Wir müssen sparen, aber es werden neue Sender erfunden wie ONE..
Oft, werden dann auch nachrichten-relevante auf gleich 6 Sendern gleichzeitig ausgestrahlt vom ÖRR bis zu NTV, N24.
Wo hat denn Herr Bellut mal seinen Sparbeitrag geleistet? Zb am Gehalt oder andere "Grössen" des ÖRR, wobei manche vermutlich mehr verdienen als die Kanzlerin.


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29.05.2021 um 11:14
Zitat von annabeaannabea schrieb:Ganz offensichtlich haben alle hier Anwesenden einen entsprechenden Anschluss, sonst könnten sie gar nicht erst hier sein.
„Offensichtlich“ ist nicht legal, es müsste nachgewiesen werden und zwar von denen die Geld abzocken wollen.
Ich sehe mich nicht der Pflicht Abzockern nachzuweisen dass ich nicht zu zahlen habe.
Aktuell läuft die Erpressung so:
- wo wohnen Sie? Geht die eigentlich nichts an.
- mit wem wohnen Sie? Geht die noch weniger an.
- indirekt: was verdienen Sie? wtf geht das einen Fernsehsender an??
- wem gehört die Wohnung? What?
Wenn das demokratisch ist, weiss ich es auch nicht mehr.


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29.05.2021 um 12:08
Zitat von tomkyletomkyle schrieb:Aber so, wie es ist, ist es Zwang! Die GEZ Gebühr, wird eingezogen, so oder so. Notfalls, wenn man nicht zahlen kann, per Inhaftierung.

Dagegen ist die alte Wehrpflicht zucker gewesen. Denn nichts ist schlimmer als der Knastbesuch. Und dieser "droht" beim nicht Zahlen können.
Da hatte ich bei der alten Bundeswehr dann doch etwas mehr Freiheit.
Ist doch Quatsch. Wenn Du nicht zahlen kannst, dann kommt der Gerichtsvollzieher. Wenn Du dann nachweist, das Du nicht zahlen kannst, beispielsweise durch eine eidesstattliche Versicherung, dann bleibt es dabei. Verweigert Du dich diesem Nachweis gibt es Haft, wie bei jeder anderen Rechnung auch bei der Du dich sowohl bei Bezahlung als auch Nachweis der Zahlungsunfähigkeit verweigerst.


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29.05.2021 um 14:55
Da kommt durchaus so etwas wie leiser Neid auf, betrachtet man, über welches Werkzeug der Demokratie die Schweiz mit ihrem Volksentscheid verfügt. Im Jahr 2019 stimmten 71,6 % der Bevölkerung für einen Beibehalt der Gebühren, die nunmehr bei umgerechnet ca. 316,-- Euro im Jahr liegen, hierzu im Vergleich Deutschland mit 210,-- Euro.
https://www.zeit.de/kultur/2018-03/schweizer-laut-trendrechnung-gegen-abschaffung-der-rundfunkgebuehren
Zitat von annabeaannabea schrieb:Würde man das - wie hier oft gefordert - andersherum gestalten, wären die Verwaltungskosten und damit verbunden die Rundfunkbeiträge für uns alle mit hoher Sicherheit deutlich höher.
Damit stellt sich die Frage, was wollen wir? Eine Gerechtigkeit, die alle Individualitäten einbezieht, selbst die Einkünfte der jeweiligen Rundfunknutzer, einen Verwaltungsapparat, der all dies zuverlässig prüft, kontrolliert und sanktioniert, oder wollen wir lieber einen erschwinglichen Rundfunkbeitrag?

https://www.nzz.ch/feuilleton/gez-verweigerer-notfalls-gehen-sie-auch-ins-gefaengnis-ld.1627062
... Und so kam es, dass der EDV-Zeichner am 25. Februar 2021 in Borken von der Polizei und der Gerichtsvollzieherin erwartet wurde. Seither befindet er sich in sogenannter Erzwingungshaft, ohne Fernseher und zuweilen ohne Essen, denn aus Protest ist Thiel vor einigen Wochen in einen zwölftägigen Hungerstreik getreten. Gebracht hat es ihm bis jetzt nichts, ausser Fanpost von Kritikern des öffentlichrechtlichen Rundfunks und Ruhm in den (sozialen) Netzwerken.

Dort wird Thiel auf rechten Plattformen wie ein Märtyrer und Widerstandskämpfer gefeiert, den ARD und WDR persönlich hätten verhaften lassen. So erzählte ein anonymer «Bekannter» auf der GEZ-feindlichen Plattform «Massengeschmack TV», Thiel sei auf dem Amtsgericht regelrecht «kollabiert», man habe ihn in psychiatrische Spitalabteilungen verfrachtet und die Haft sei ein «Angriff auf seine Gesundheit». Andere sprechen von einem Fall mit «putinesken Zügen».

Sicher ist, dass der hartnäckige Mann aus Borken all jenen sehr gelegen kommt, die den öffentlichrechtlichen Rundfunk abschaffen oder zumindest redimensionieren möchten.
Damit komme ich zu dem Punkt, wo mir Georg Thiel fast schon Leid tut könnte, wobei, er ist erwachsen und selbst verantwortlich für das, was mit ihm passiert.

Nun wird er also gefeiert und da schaun wir uns doch mal an, wer diese Leute sind. Da haben wir die AfD, einen Sprecher der FDP und etliche Personen, die, wie hinlänglich bekannt ist, aus der Reichsbürgerszene stammen. Auffällig ist, auch wenn diese sich schon mal im Widerstand gegen die Bezahlung der GEZ hervorgetan haben, letztendlich blieb es bei einem kurzen Aufmucken ohne weitere Konsequenzen, so dass man getrost annehmen kann, sie haben entweder gezahlt oder die Vermögensauskunft abgegeben. In Georg Thiel hat man ein Bauernopfer gefunden, einen Querulanten, der gewillt ist, selbst sechs Monate Knast zu erdulden und mit dem man nun durch die Medien tourt.


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29.05.2021 um 15:54
Zitat von emzemz schrieb:Da haben wir die AfD, einen Sprecher der FDP und etliche Personen, die, wie hinlänglich bekannt ist, aus der Reichsbürgerszene stammen.
Tja.... das sind aber nicht alle.
Zitat von emzemz schrieb:sechs Monate Knast
Deswegen zahle ich ja oO kein Bock auf Knast... oder das mir jemand das Auto pfändet. Für nix anderes.
Sind halt noch 17.50 .... soll wohl mehr werden.

Wir werden sehen.


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