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ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

10.008 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: GEZ, Rundfunk, Rundfunkgebühren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

um 09:22
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wenn man eine 20 Uhr Tagesschau mit einem Beitrag eröffnet der korrigiert wurde, besteht ein Recht das genauso prominent zu korrigieren zu lassen.

Evtl. hat die Gegenseite bisher auf dieses Recht verzichtet um nicht weiter im Feuer zu stehen.
Meine Blitzrecherche hat ergeben:
Es kommt darauf an, ob es eine formelle Gegendarstellung ist oder eine redaktionelle Richtigstellung. Erstere hat verbindliche Regeln und basiert darauf, dass die betroffene Person dies verlangt. In diesem Fall gibt die betroffene Person u. a. auch den Wortlaut der Gegendarstellung vor und die Veröffentlichung muss ggf. ebenso prominent erfolgen wie die falsche Behauptung. In diesem Fall war es aber eine redaktionelle Richtigstellung.

Da diese Korrektur, so weit ich das erkennen kann, nicht auf einem formellen Verlangen der Betroffenen beruhte, nicht als "Gegendarstellung" bezeichnet wurde und der Wortlaut redaktionell verantwortet ist und nicht von der Betroffenen stammt, sind die strengen gesetzlichen Regeln der Gegendarstellung, insbesondere die Pflicht zur gleichwertigen prominenten Platzierung, nicht erkennbar. Maßgeblich ist hier, wenn ich das alles richtig verstanden habe allein, dass der zuvor entstandene falsche Eindruck bzw. die falsche Tatsachenbehauptung wirksam berichtigt wurde.


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ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

um 17:58
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wenn man eine 20 Uhr Tagesschau mit einem Beitrag eröffnet der korrigiert wurde, besteht ein Recht das genauso prominent zu korrigieren zu lassen.
Bei der BLÖD-Zeitung würde die erste Seite dann ja nur noch aus Gegendarstellungen bestehen - und endlich mal was richtiges berichten 😝


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