Ich habe mir das zum Morgenkaffe mal eben etwas genauer angesehen und meine, hier im Thread hat keiner so richtig recht. Man kann das wieder mal differenzierter und sachgemäßer betrachten. Hier in der Diskussion ist aber von Beginn an klar, dass das nicht das Anliegen der User ist, die nur schnell ihre Schubladen aufziehen und dabei schnell von den Kernfragen wegkommen und sich mit Floskeln bewerfen. Okay, it is what it is, machste nix.
Dennoch ein paar weiterführende Infos.
:brille:Die eigentliche Primärquelle in dieser Sache ist die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Baden-Württemberg und die sollte auch zunächst mal hergenommen werden, bevor man Medienberichte zitiert (bzw. Medienberichte, die zum Teil auf denselben dpa-Bericht zurückgehen).
Hier also der VGH vom 21.04.2026:
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/26804890Was die "Farce" betrifft: Das VGH ist der Vorgabe nicht in allen Punkten gefolgt und distanziert sich wie folgt vom Bundesverwaltungsgericht:
Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2025 (6 C 5.24) die Forderung aufgestellt hat, der rundfunkbeitragspflichtige Bürger habe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zunächst ein wissenschaftlichen Anforderungen genügendes Sachverständigengutachten zur Frage, ob der Rundfunk seinen Funktionsauftrag gröblich verfehle, vorzulegen, ist der Senat dem nicht gefolgt. Eine Obliegenheit des Beitragspflichtigen, zunächst ein solches Parteigutachten, das mit ganz erheblichen Kosten verbunden sei, vorzulegen, begegne im Hinblick auf den grundgesetzlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz durchgreifenden Bedenken. Ein von der Rechtsordnung eröffneter Rechtsbehelf dürfe für den Bürger nicht ineffektiv ausgestaltet werden und insbesondere dürfe ein möglicher Erfolg nicht von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rundfunkbeitragspflichtigen abhängig gemacht werden.
Quelle: ebd.
Eine Ironie der ganzen Diskussion hier ist, dass
@ApexOne ausgerechnet einen ÖR-Bericht zeigt, um den Sachverhalt hier vorzustellen - und dabei nicht mal die Tatsache ausgeschlachtet, dass man schon dessen Headlines mit der positiven Beschreibung eines negativen juristischen Befundes als tendenziös kritisieren kann:
Mehrere Personen hatten geklagt
VGH weist Klage gegen SWR ab: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt es vermehrt Klagen gegen den Rundfunkbeitrag. Jetzt wurden die vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim abgewiesen.
Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen die Verfassung. Das stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim fest und wies die Klagen von sieben Personen ab.
Quelle:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/vgh-entscheidet-rundfunkbeitrag-ist-verfassungsgemaess-100.htmlIn Kürze: Die SWR-Überschriften formulieren das Urteil also deutlich positiver, als es die gerichtliche Logik hergibt: Aus "kein feststellbarer Verfassungsverstoß in diesem Verfahren" wird "Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß". Das überdeckt die Beweislast der Kläger und suggeriert einen umfassenderen verfassungsrechtlichen "Freispruch", als tatsächlich vorliegt.
Ausführlicher: An der Headline-Gruppe des SWR lässt sich kritisieren, dass sie die gerichtliche Entscheidung sprachlich deutlich stärker positiv zuspitzt, als es der eigentliche Inhalt hergibt. Wenn der SWR schreibt: "VGH weist Klage gegen SWR ab: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß" und im Text ergänzt: "Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen die Verfassung. Das stellte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim fest", dann entsteht der Eindruck, der VGH habe den Rundfunkbeitrag umfassend und positiv als "verfassungsgemäß" bestätigt. Tatsächlich hat das Gericht aber – im Anschluss an das Bundesverwaltungsgericht – nur geprüft, ob unter den konkret gerügten Gesichtspunkten (Programmvielfalt, Äquivalenzprinzip etc.) ein Verfassungsverstoß vorliegt, und diese Frage verneint, also entschieden: Der Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen die Verfassung in diesem geprüften Rahmen.
Damit verschiebt der SWR die Logik von einer negativen Feststellung ("kein feststellbarer Verfassungsverstoß") hin zu einer positiven Formel ("ist verfassungsgemäß"). Zugleich wird die asymmetrische Beweislast unsichtbar: In der Sache mussten die Kläger "offensichtliche und regelmäßige Defizite" im Gesamtprogramm nachweisen und sind damit gescheitert; das Gericht hat nicht aktiv alle denkbaren verfassungsrechtlichen Angriffspunkte durchgeprüft, sondern lediglich festgestellt, dass der geltend gemachte Verfassungsverstoß nicht belegt ist. Die Formulierung "ist verfassungsgemäß / ist rechtmäßig" lässt diese Struktur verschwinden und vermittelt eher das Bild eines positiv-absoluten Gütesiegels.
Juristisch präziser und näher am tatsächlichen Prüfungsumfang wären Formulierungen wie etwa: "VGH weist Klagen ab – sieht keinen Verfassungsverstoß beim Rundfunkbeitrag" oder "VGH: Rundfunkbeitrag verstößt nach Auffassung des Gerichts nicht gegen die Verfassung". Die SWR‑Headlines verwandeln demgegenüber eine begrenzte, negativ formulierte Nicht-Beanstandung – nämlich die gerichtliche Feststellung, dass unter den konkret geprüften Gesichtspunkten kein Verfassungsverstoß festgestellt werden konnte – in eine starke positive Aussage über die Verfassungsgemäßhaftigkeit des Rundfunkbeitrags. Dadurch wird der Unterschied verwischt zwischen einer Norm, die in einem bestimmten Verfahren nicht als verfassungswidrig erkannt wurde, und einer Norm, die positiv und umfassend als verfassungsgemäß bestätigt ist. Sprachlich entsteht so der Eindruck eines verfassungsrechtlichen Gütesiegels, obwohl das Gericht tatsächlich nur verneint hat, dass die von den Klägern gerügten Punkte einen Verfassungsverstoß begründen.
Klar, wenn wir allein schon lesen
Dies betreffe nahezu sämtliche gesellschaftlich kontrovers diskutierten Themen, zu denen in den letzten Jahren insbesondere die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und auch die Berichterstattung über den amerikanischen Präsidenten Donald Trump zählten.
(aus der Pressemitteilung), dann haben wir eine ziemlich genaue Vorstellung davon, was das für Vögel sind, die da antraten, um die "Bundesrepublik Deutschland GmbH" zu entlarven.
Indes scheint der Kollege Putin diesmal den Geldbeutel nicht geöffnet zu haben. Denn mit ein bisschen Kohle im Rücken wäre die "wissenschaftliche Beweisführung", die nun nicht stattgefunden hat, doch locker möglich gewesen
;)