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ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

10.024 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: GEZ, Rundfunk, Rundfunkgebühren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

08.04.2026 um 09:22
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wenn man eine 20 Uhr Tagesschau mit einem Beitrag eröffnet der korrigiert wurde, besteht ein Recht das genauso prominent zu korrigieren zu lassen.

Evtl. hat die Gegenseite bisher auf dieses Recht verzichtet um nicht weiter im Feuer zu stehen.
Meine Blitzrecherche hat ergeben:
Es kommt darauf an, ob es eine formelle Gegendarstellung ist oder eine redaktionelle Richtigstellung. Erstere hat verbindliche Regeln und basiert darauf, dass die betroffene Person dies verlangt. In diesem Fall gibt die betroffene Person u. a. auch den Wortlaut der Gegendarstellung vor und die Veröffentlichung muss ggf. ebenso prominent erfolgen wie die falsche Behauptung. In diesem Fall war es aber eine redaktionelle Richtigstellung.

Da diese Korrektur, so weit ich das erkennen kann, nicht auf einem formellen Verlangen der Betroffenen beruhte, nicht als "Gegendarstellung" bezeichnet wurde und der Wortlaut redaktionell verantwortet ist und nicht von der Betroffenen stammt, sind die strengen gesetzlichen Regeln der Gegendarstellung, insbesondere die Pflicht zur gleichwertigen prominenten Platzierung, nicht erkennbar. Maßgeblich ist hier, wenn ich das alles richtig verstanden habe allein, dass der zuvor entstandene falsche Eindruck bzw. die falsche Tatsachenbehauptung wirksam berichtigt wurde.


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08.04.2026 um 17:58
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wenn man eine 20 Uhr Tagesschau mit einem Beitrag eröffnet der korrigiert wurde, besteht ein Recht das genauso prominent zu korrigieren zu lassen.
Bei der BLÖD-Zeitung würde die erste Seite dann ja nur noch aus Gegendarstellungen bestehen - und endlich mal was richtiges berichten 😝


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09.04.2026 um 04:39
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Bei der BLÖD-Zeitung würde die erste Seite dann ja nur noch aus Gegendarstellungen bestehen - und endlich mal was richtiges berichten 😝
Richtig - wie gut dass man nicht mit Knastandrohung gezwungen wird für sie zu zahlen...und dies ob sie liest oder nicht...und dies alles weil man eine Haustür hat.


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14.04.2026 um 06:34
Heute wird verhandelt, mal sehen wie die Justiz die Abzocke weiter rechtfertigt:
Es sind insgesamt neun Klägerinnen und Kläger, über deren Klagen jetzt vor dem obersten Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg, dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim, verhandelt wird. Die Klägerinnen und Kläger wollen den Rundfunkbeitrag nicht zahlen und hatten gegen den Südwestrundfunks geklagt. Ihre Argumente sind unter anderem: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde seinen Programmauftrag nicht erfüllen. Für den Rundfunkbeitrag gebe es für den Einzelnen keine adäquate Gegenleistung. Insgesamt werde zu einseitig berichtet, es mangele an Meinungsvielfalt im Programmangebot.
Bei ihrem Vorgehen gegen den Rundfunkbeitrag berufen sich die Klägerinnen und Kläger auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus dem Oktober 2025. Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals entschieden, dass Klagen gegen den Rundfunkbeitrag grundsätzlich möglich sind. Zuvor hatten Gerichte solche Klagen immer als unzulässig abgewiesen. Mit dem Argument, Nutzerinnen und Nutzer, die mit dem öffentlich-rechtlichen Programm unzufrieden sind, könnten sich mit sogenannten Programmbeschwerden an die Rundfunkräte der Sender wenden.
ja ja:
Klägerinnen und Kläger, die den Beitrag nicht mehr zahlen wollen, müssten also nachweisen, dass über einen längeren Zeitraum deutliche Mängel bei der Meinungsvielfalt im Programm gibt. Und zwar in den konkreten Fällen nicht nur beim SWR, sondern bei allen Sendern von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/klagen-gegen-swr-100.html


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14.04.2026 um 22:47
@ApexOne

Ein solcher Dominostein müsste fallen. Sei es diese Klage hier oder ein evtl. Regierungswechsel im Herbst in Sachsen-Anhalt.

Dann könnte damit ein starke Korrektur beim ÖR eingeleitet werden.


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21.04.2026 um 20:43
Zitat von ApexOneApexOne schrieb am 14.04.2026:Heute wird verhandelt, mal sehen wie die Justiz die Abzocke weiter rechtfertigt:
Oh, ein Wunder - die Justiz hält das Program für ausgewogen:
Die Klägerinnen und Kläger hatten argumentiert: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde seinen Programmauftrag nicht erfüllen. Für den Rundfunkbeitrag gebe es für den Einzelnen keine adäquate Gegenleistung. Insgesamt werde zu einseitig "links" und "progessiv" berichtet, es mangele an Meinungsvielfalt im Programmangebot. Und deshalb sei der Rundfunkbeitrag verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
Diese vermeintlichen Defizite rechtfertigten für sich genommen aber nicht, die ÖRR-Berichterstattung in ihrer Gesamtheit als unausgewogen zu bewerten, so der VGH.
Quelle:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/vgh-entscheidet-rundfunkbeitrag-ist-verfassungsgemaess-100.html


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21.04.2026 um 20:52
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Oh, ein Wunder - die Justiz hält das Program für ausgewogen
Könnte man dann auch mal anerkennen.


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21.04.2026 um 20:54
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Könnte man dann auch mal anerkennen.
Was bleibt denn sonst übrig?

Es war mal wieder eine Justiz Farce - wenn es jedem "nicht ausgewogen ist", soll er das nachweisen...subjektiver geht es wohl nicht.


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21.04.2026 um 20:58
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Was bleibt denn sonst übrig?
Weiter VTs betreiben.(Verschwörungen)
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Es war mal wieder eine Justiz Farce - wenn es jedem "nicht ausgewogen ist", soll er das nachweisen...subjektiver geht es wohl nicht.
Ok, man betrachtet die deutsche Justiz einfach mal als eine farce. Geht natürlich auch, aber...


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21.04.2026 um 21:08
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Weiter VTs betreiben.(Verschwörungen)
Klar, wenn man etwas nicht bezahlen möchte, ist man VT.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ok, man betrachtet die deutsche Justiz einfach mal als eine farce.
Verdreh die Worte nicht - es ist eine Farce weil man das nicht nachweisen kann, außer dass man es so empfindet (=es sei unausgewogen).
...sonst würde man doch nicht klagen.
Diese rechtliche Möglichkeit gegen den ÖRR vorzugehen ist keine...


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21.04.2026 um 21:10
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Verdreh die Worte nicht - es ist eine Farce weil man das nicht nachweisen kann, außer dass man es so empfindet (=es sei unausgewogen).
...sonst würde man doch nicht klagen.
Und diese Klage hat doch nun genau das Gegenteil bewiesen.
So können wir alle sagen der ÖRR berichtet ausgeglichen.


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21.04.2026 um 21:13
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:So können wir alle sagen der ÖRR berichtet ausgeglichen.
Warum sollten wir das?
Es ist juristisch quasi unmöglich den Nachweis zu führen:
Klägerinnen und Kläger, die den Beitrag nicht mehr zahlen wollen, müssten also nachweisen, dass es über einen längeren Zeitraum deutliche Mängel bei der Meinungsvielfalt im Programm gibt. Und zwar in konkreten Fällen nicht nur beim SWR, sondern bei allen Sendern von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Klagen haben hohe Hürden
Eine Klage müsste also drei Hürden nehmen: Erstens muss ein Kläger hinreichende Anhaltspunkte vorlegen, dass alle öffentlich-rechtlichen Sender über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nicht die notwendige Meinungsvielfalt erreichen. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt dafür auch ein wissenschaftliches Gutachten. Zweitens muss das angerufene Gericht diesen Vorwurf prüfen und selbst solche heftigen Missstände bei den Öffentlich-Rechtlichen feststellen. Und Drittens muss ein Verwaltungsgericht, das solche Missstände erkennt, die Frage dann dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Nur Karlsruhe könnte am Ende entscheiden, ob der Rundfunkbeitrag weiterhin gerechtfertigt ist oder nicht.
Quelle: wie oben.


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21.04.2026 um 21:14
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Warum sollten wir das?
Weil es so ist. :)


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21.04.2026 um 21:51
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb am 17.02.2026:Böhmermann.
"Böhmermann" - sprich auch dessen Redaktion begeht schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen:
Dem Bericht der Zeitung zufolge erklärte der zuständige Richter am OLG München, sein Senat werde der Einschätzung des Landgerichts München folgen. Die beanstandeten Äußerungen in der Sendung "ZDF Magazin Royale" vom 7. Oktober 2022 hätten beim Zuschauer den Eindruck hinterlassen, Schönbohm habe Kontakt zu russischen Geheimdiensten gehabt. Das stelle eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Der Richter sprach von "bestenfalls schlampiger Recherche" – gemeint war die Arbeit der Redaktion rund um Moderator Jan Böhmermann.
Quelle: https://muenchen.t-online.de/region/muenchen/id_101218752/boehmermann-sendung-muenchner-richter-ruegt-schlampige-recherche-.html



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21.04.2026 um 21:59
Putin ist sicher stolz auf dich.


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21.04.2026 um 22:43
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Es ist juristisch quasi unmöglich den Nachweis zu führen:
Wie jetzt? Da kommt jmd., behauptet etwas und soll es vor Gericht beweisen? Jep, eine völlige Farce diese Justiz!

Was soll das Gericht denn machen? Sich auf das Bauchgefühl, das "gesunde Empfinden" der Kläger vertrauen? Wieso sollte für den Kläger in dieser Sache Beweislastumkehr gelten dürfen?

Es scheint schon eine Überraschung gewesen zu sein, daß das Gericht die Sache zur Entscheidung angenommen hat, es hätte die Klage auch abweisen können. Und nein, das war keine Gnade. Das ist wohl eher ein Anhalt, daß das Gericht die Sache durchaus ernst genommen hat - und der Kläger die "Hürden" letztlich eben nicht nehmen konnte!

Und nein, ich bin kein Verteidiger des jetzigen Systems des ÖRR. Ich hätte mir auch gewünscht die Kläger hätten mit ihrer Klage wenigstens teilweise Erfolg gehabt. War aber nicht. Und es steht jedem frei, es besser zu machen, eine bessere Argumentation, bessere Beweisführung, etc.


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22.04.2026 um 05:06
Zuerst mal, Textverständnis:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Es war mal wieder eine Justiz Farce
ist nicht das:
Zitat von DesperadooDesperadoo schrieb:Jep, eine völlige Farce diese Justiz!
Ok.
Natürlich kann jeder klagen und das Gericht entscheidet...aber hier im Detail:
Den Klägern wurde erlaubt gegen den SWR zu klagen, aber:
Und zwar in konkreten Fällen nicht nur beim SWR, sondern bei allen Sendern von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
..erklärendes Beispiel: wenn ich gegen Probleme bei meinem VW habe, muss ich Fehler auch bei Skoda und Audi nachweisen? Is ja der gleiche Konzern.

Der Nachweiszeitraum wurde mit 2 Jahren angesetzt, wenn man es streng nimmt müsste mann bei allen Sendern eine Aufnahme laufen lassen...das sind nur bei einem Sender 17250 Stunden.
Wenn ich es mir recht überlege, verdient ein Gericht das, 17.250 Stunden x (21 Sendern + 69 Radio Sender) = 1.552.500 Stunden einzureichen bzw. als Beweis vorzuführen um es dann zu bewerten, dazu das verlangte wissenschaftliche Gutachten.
Angenommen man schafft diese Unmöglichkeit, man führt den verlangten Beweis, dann muss das Gericht unabhängig davon prüfen...aha, wozu der Beweis?
Schafft man das, muss das jeweilige Verwaltungsgericht dass beim Bundesverwaltungsgericht vorlegen, es kann Dir nicht einfach Recht geben und dann den Rechtswegs freigeben (auch für die Gegenseite).

Eine Farce.


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22.04.2026 um 09:47
Ich habe mir das zum Morgenkaffe mal eben etwas genauer angesehen und meine, hier im Thread hat keiner so richtig recht. Man kann das wieder mal differenzierter und sachgemäßer betrachten. Hier in der Diskussion ist aber von Beginn an klar, dass das nicht das Anliegen der User ist, die nur schnell ihre Schubladen aufziehen und dabei schnell von den Kernfragen wegkommen und sich mit Floskeln bewerfen. Okay, it is what it is, machste nix.

Dennoch ein paar weiterführende Infos. :brille:
Die eigentliche Primärquelle in dieser Sache ist die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Baden-Württemberg und die sollte auch zunächst mal hergenommen werden, bevor man Medienberichte zitiert (bzw. Medienberichte, die zum Teil auf denselben dpa-Bericht zurückgehen).

Hier also der VGH vom 21.04.2026:
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/26804890

Was die "Farce" betrifft: Das VGH ist der Vorgabe nicht in allen Punkten gefolgt und distanziert sich wie folgt vom Bundesverwaltungsgericht:
Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2025 (6 C 5.24) die Forderung aufgestellt hat, der rundfunkbeitragspflichtige Bürger habe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zunächst ein wissenschaftlichen Anforderungen genügendes Sachverständigengutachten zur Frage, ob der Rundfunk seinen Funktionsauftrag gröblich verfehle, vorzulegen, ist der Senat dem nicht gefolgt. Eine Obliegenheit des Beitragspflichtigen, zunächst ein sol­ches Parteigutachten, das mit ganz erheblichen Kosten verbunden sei, vorzu­legen, begegne im Hinblick auf den grundgesetzlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz durchgreifenden Bedenken. Ein von der Rechtsord­nung eröffneter Rechtsbehelf dürfe für den Bürger nicht ineffektiv ausgestaltet werden und insbesondere dürfe ein mögli­cher Erfolg nicht von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rundfunkbei­tragspflichtigen abhängig gemacht werden.
Quelle: ebd.

Eine Ironie der ganzen Diskussion hier ist, dass @ApexOne ausgerechnet einen ÖR-Bericht zeigt, um den Sachverhalt hier vorzustellen - und dabei nicht mal die Tatsache ausgeschlachtet, dass man schon dessen Headlines mit der positiven Beschreibung eines negativen juristischen Befundes als tendenziös kritisieren kann:
Mehrere Personen hatten geklagt

VGH weist Klage gegen SWR ab: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt es vermehrt Klagen gegen den Rundfunkbeitrag. Jetzt wurden die vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim abgewiesen.

Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen die Verfassung. Das stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim fest und wies die Klagen von sieben Personen ab.
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/vgh-entscheidet-rundfunkbeitrag-ist-verfassungsgemaess-100.html

In Kürze: Die SWR-Überschriften formulieren das Urteil also deutlich positiver, als es die gerichtliche Logik hergibt: Aus "kein feststellbarer Verfassungsverstoß in diesem Verfahren" wird "Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß". Das überdeckt die Beweislast der Kläger und suggeriert einen umfassenderen verfassungsrechtlichen "Freispruch", als tatsächlich vorliegt.

Ausführlicher: An der Headline-Gruppe des SWR lässt sich kritisieren, dass sie die gerichtliche Entscheidung sprachlich deutlich stärker positiv zuspitzt, als es der eigentliche Inhalt hergibt. Wenn der SWR schreibt: "VGH weist Klage gegen SWR ab: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß" und im Text ergänzt: "Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen die Verfassung. Das stellte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim fest", dann entsteht der Eindruck, der VGH habe den Rundfunkbeitrag umfassend und positiv als "verfassungsgemäß" bestätigt. Tatsächlich hat das Gericht aber – im Anschluss an das Bundesverwaltungsgericht – nur geprüft, ob unter den konkret gerügten Gesichtspunkten (Programmvielfalt, Äquivalenzprinzip etc.) ein Verfassungsverstoß vorliegt, und diese Frage verneint, also entschieden: Der Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen die Verfassung in diesem geprüften Rahmen.

Damit verschiebt der SWR die Logik von einer negativen Feststellung ("kein feststellbarer Verfassungsverstoß") hin zu einer positiven Formel ("ist verfassungsgemäß"). Zugleich wird die asymmetrische Beweislast unsichtbar: In der Sache mussten die Kläger "offensichtliche und regelmäßige Defizite" im Gesamtprogramm nachweisen und sind damit gescheitert; das Gericht hat nicht aktiv alle denkbaren verfassungsrechtlichen Angriffspunkte durchgeprüft, sondern lediglich festgestellt, dass der geltend gemachte Verfassungsverstoß nicht belegt ist. Die Formulierung "ist verfassungsgemäß / ist rechtmäßig" lässt diese Struktur verschwinden und vermittelt eher das Bild eines positiv-absoluten Gütesiegels.

Juristisch präziser und näher am tatsächlichen Prüfungsumfang wären Formulierungen wie etwa: "VGH weist Klagen ab – sieht keinen Verfassungsverstoß beim Rundfunkbeitrag" oder "VGH: Rundfunkbeitrag verstößt nach Auffassung des Gerichts nicht gegen die Verfassung". Die SWR‑Headlines verwandeln demgegenüber eine begrenzte, negativ formulierte Nicht-Beanstandung – nämlich die gerichtliche Feststellung, dass unter den konkret geprüften Gesichtspunkten kein Verfassungsverstoß festgestellt werden konnte – in eine starke positive Aussage über die Verfassungsgemäßhaftigkeit des Rundfunkbeitrags. Dadurch wird der Unterschied verwischt zwischen einer Norm, die in einem bestimmten Verfahren nicht als verfassungswidrig erkannt wurde, und einer Norm, die positiv und umfassend als verfassungsgemäß bestätigt ist. Sprachlich entsteht so der Eindruck eines verfassungsrechtlichen Gütesiegels, obwohl das Gericht tatsächlich nur verneint hat, dass die von den Klägern gerügten Punkte einen Verfassungsverstoß begründen.

Klar, wenn wir allein schon lesen
Dies be­treffe nahezu sämtliche gesellschaftlich kontrovers diskutierten Themen, zu de­nen in den letzten Jahren insbesondere die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und auch die Berichterstattung über den amerikanischen Präsidenten Donald Trump zählten.
(aus der Pressemitteilung), dann haben wir eine ziemlich genaue Vorstellung davon, was das für Vögel sind, die da antraten, um die "Bundesrepublik Deutschland GmbH" zu entlarven.

Indes scheint der Kollege Putin diesmal den Geldbeutel nicht geöffnet zu haben. Denn mit ein bisschen Kohle im Rücken wäre die "wissenschaftliche Beweisführung", die nun nicht stattgefunden hat, doch locker möglich gewesen ;)


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