@Commonsense @SvenLE @Bone02943 Ich glaube, wir reden inzwischen aneinander vorbei, deshalb versuche ich meine Position einmal zusammenhängend darzustellen.
Für mich bedeutet öffentlich-rechtliche Grundversorgung vor allem:
- Nachrichten und politische Information
- regionale Berichterstattung
- wichtige öffentliche Ereignisse, z. B. Bundestagsübertragungen
- Warnungen und Informationen in Krisen- und Katastrophenfällen
- Bildung und Wissen
Dafür sehe ich einen öffentlichen Auftrag und damit auch eine Begründung für eine verpflichtende Finanzierung.
Bei Unterhaltung, Sport, Spielfilmen, Serien, Konzerten, Opern, Orchestern usw. sehe ich diese Notwendigkeit dagegen nicht. Das bedeutet nicht, dass diese Angebote wertlos sind. Ich sehe nur nicht, warum ihre Existenz automatisch eine Pflicht der Allgemeinheit begründen soll, sie zu finanzieren.
Mein persönlicher Geschmack ist dabei nicht das entscheidende Argument. Ich schaue beispielsweise keinen Sport, keinen Tatort und keine Konzerte. Daraus folgt für mich aber nicht, dass andere das ebenfalls nicht sehen sollen.
Meine Frage lautet vielmehr: Welche Leistungen rechtfertigen tatsächlich eine verpflichtende öffentliche Finanzierung?
Neben dem ÖRR gibt es heute zahlreiche private Sender, Zeitungen und digitale Informationsquellen. Deshalb halte ich es nicht für notwendig, jede heute vorhandene Programmvielfalt öffentlich zu finanzieren. Eine Reduzierung des ÖRR würde zwar dessen eigenes Angebot verkleinern, aber nicht die gesamte Medienvielfalt beseitigen.
Meine ursprüngliche Idee waren deshalb drei Fernsehsender und drei Radiosender. Dass dadurch öffentlich-rechtliche Programmvielfalt verloren geht, ist mir bewusst und Teil des Konzepts. Ebenso würde das zwangsläufig weniger Redaktionen und damit weniger Journalisten bedeuten. Die regionale Berichterstattung möchte ich trotzdem erhalten.
Gleichzeitig könnte man Verwaltung, Führungsebenen, Gebäude, Mieten und doppelte Infrastruktur reduzieren.
Und deshalb geht es mir auch nicht primär um die 18 Euro. Es geht um die Frage, wo die Grenze zwischen öffentlicher Grundversorgung und einem umfangreichen, öffentlich finanzierten Medienangebot gezogen werden sollte.
Wer Tatort, Lindenstraße, Sport, Konzerte oder andere Unterhaltungsangebote sehen möchte, soll das selbstverständlich weiterhin können. Ich sehe nur keinen Grund, warum solche Angebote zwingend über eine allgemeine Pflichtabgabe finanziert werden müssen. Dafür könnte es beispielsweise ein freiwilliges Angebot wie einen Streamingdienst à la ARD Plus geben.
Mein Standpunkt ist daher: Was für eine funktionierende Demokratie und eine verlässliche Informationsversorgung notwendig ist, sollte öffentlich finanziert werden. Was darüber hinausgeht, kann existieren – aber wer es nutzen möchte, kann dafür auch freiwillig bezahlen.