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Waffenrecht in Deutschland

859 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Amerika, Waffen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
LoN ehemaliges Mitglied

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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 13:34
Zitat von SamuelDavid2SamuelDavid2 schrieb:Außerdem generell nicht für Minderjährige
Oder solche die sich obwohl sie erwachsen sind immer noch so benehmen.

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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 13:54
@Doors
"bewaffneter friede" - - ganz unverhofft auf einem hügel sind sich begegnet fuchs und igel. . .


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 14:01
@LoN

Deswegen schrieb ich ja dass ich generell bei der Vergabe eine Wesenseignungsprüfung verlangen würde. Da fallen zwar auch noch ein paar Knallkörper durchs Raster aber wenigstens selektiert man den größten Teil der Unfähigen aus


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 14:03
@SamuelDavid2
das sollte bitte regelmäßig erfolgen - alle 3 jahre oder so - -


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Doors ehemaliges Mitglied

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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 14:07
@SamuelDavid2

Im Schützenverein kannst Du mit 12, in Ausnahmefällen sogar früher, den Umgang mit der Waffe üben. Warum also nicht auch ausserhalb des Vereins?

Mindestalter im Schießsport

Altersgrenzen
für das Schießen mit Sportwaffen innerhalb des Schießbetriebes von Vereinen (Training,
Wettkämpfe)

12 und 13 Jahre Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen, sowie mit Waffen, bei
denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase (z.B. CO2) verwendet werden, ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder
Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und
Gewährleistung einer besonderen Obhut.

Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch
verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen.

Wichtig: die Einverständniserklärung ist vor dem Schießen vom Trainer/Betreuer entgegenzunehmen und muss während des Schießens aufbewahrt werden.


14 und 15 Jahre Schießen mit "sonstigen Schusswaffen" ist erlaubt, wenn folgende
Voraussetzungen gegeben sind:

schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder
Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und
Gewährleistung einer besonderen Obhut.

Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder-und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen.

Nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze, also bei Jugendlichen ab 14 Jahren
(Luftdruckwaffen) und Jugendlichen ab 16 Jahren (sonstige Schusswaffen) ist die
Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten nach dem Waffengesetz nicht mehr
erforderlich, es wird aber empfohlen, diese sich dennoch schriftlich geben zu lassen, da der Jugendleiter oder -trainer die Aufsichtspflicht über die Minderjährigen innehat, solange die Sorgeberechtigten nicht anwesend sind.
Außerdem sollten die Einverständniserklärungen im Verein mindestens solange aufbewahrt werden, bis der Jugendliche die erforderliche Altersgrenze überschritten hat. Auf Verlangen ist die Einverständniserklärung auch der Behörde vorzulegen.


Ausnahmegenehmigungen für das Schießen unter 12 Jahren

Nach dem neuen Waffenrecht können von dem Mindestalter für das Schießen mit
Luftdruckwaffen Ausnahmen zugelassen werden. Mit dieser Regelung sollen
Nachwuchsarbeit und Leistungssport im Schießsport gefördert werden.
In § 27 Absatz 4 Satz 2 des Waffengesetzes heißt es wörtlich zur Ausnahmegenehmigung:

"Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und
körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche
Begabung glaubhaft gemacht sind."
Da es sich hierbei um eine "Soll-Vorschrift" handelt, hat die Behörde keinen so weiten
Ermessensspielraum mehr, wie sie bei der früheren "Kann-Vorschrift" hatte. Die
Genehmigung muss also nun in der Regel erteilt werden, wenn die Voraussetzungen (d.h. Bescheinigungen von Arzt und Verein sowie das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten) vorliegen.

Will die Behörde dennoch die Genehmigung verweigern, so muss sie dies für den
vorliegenden Einzelfall ausführlich begründen und auch darlegen, warum es sich gerade hier um einen Ausnahmefall handelt, für den die Genehmigung nicht erteilt werden kann.

Einzelheiten hierzu sollen zukünftig durch Verwaltungsvorschriften geregelt werden.

Ausnahmegenehmigungen zum Waffenerwerb für Jugendliche unter 18 Jahren

Auch für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte kann die Behörde Ausnahmen vom
Mindestalter von 18 Jahren zulassen.
Zusätzlich zu den Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte muss noch der Grund
dargelegt werden, warum vom Mindestalter eine Ausnahme zugelassen werden soll, also z.B. die Mitgliedschaft in einem Landes- oder Bundeskader.






Freiheit und Verantwortung kann man nicht früh genug erlernen.

Und natürlich ist eine Wafe da, Recht durchzusetzen. Warum sonst sollte ein Rechtsstaat sich bewaffnete Organe halten? Um Unrecht durchzusetzen?


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 14:24
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb:das sollte bitte regelmäßig erfolgen - alle 3 jahre oder so - -
@kiki1962
Es erfolgt sogar jährlich eine Prüfung der Sachkune gemäß dem Waffenrecht und sogar 4mal jährlich eine Überprüfung der Schießfertigkeit.
Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 18 (insbesondere Abs. 2) BGV C7.

Zumindest ist das für meine Berufssparte so.


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 14:29
@Doors - das ist jetzt schon so - das ist ja erschreckend . . .


@SamuelDavid2

wer meint er muss schießen - soll er es doch tun - es gibt schützenvereine - da kann jeder sich nach lust und laune an der knarre einen abfeuern

und die sollten dort auch gelagert werden - (nicht privat im schrank) - eine stelle lässt sich sicher leichter im blick behalten als 100 haushalte

so einfach ist das -


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Doors ehemaliges Mitglied

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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 14:33
@kiki1962

Das ist die neueste Fassung des verschärften Waffenrechts nach "Erfurt".


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 14:34
@einar
aber ob das bei privatpersonen auch so "engmaschig" läuft . . . - keine ahnung - ist aber sicher angebracht -

ihr im "dienst" - seid ja schon während eurer ausbildung entsprechend auf waffen eingestellt -

es geht da nicht um "rambo"- manier - oder "macho-gehabe" - wie ich es von einigen waffenbefürwortern wahrnehme -

die waffe zu ziehen ist für euch nicht die erste option - -- und privatmenschen unterstelle ich einfach andere mittel von vornherein auszuschließen . ..


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 14:48
@kiki1962
Privatpersonen bekommen keine Waffenbesitzkarte und erst recht keinen Waffenschein.

Ausnahmen sind Mitglieder in einem Schützenverein, die jedoch nur eine Waffenbesitzkarte bekommen und keinen Waffenschein. Die Waffenbesitzkarte berechtigt allerdings nicht zum Tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit.


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 14:51
@einar
letztlich aber waren es mindestens zwei haushalte, wo kinder zugang hatten - und ein massaker anrichten konnten . . .


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 15:06
Da wurde die Waffe entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht ordnungsgemäß gelagert, nämlich vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Man kann aber nicht grundsätzlich allen Waffenbesitzern, die ihre Waffen ordnungsgemäß lagern verbieten welche zu besitzen (voraussetzung Waffenbesitzkarte) wenn ein paar Idioten die Gesetze/Verordnungen nicht einhalten.

Nur weil ein paar Idioten zu schnell Auto fahren und dadurch jemand getötet wird verbietet man ja auch nicht gleich Bundesweit den Besitz von Autos.

Ich besitze 3 Handfeuerwaffen, 2 davon Großkalibrig. 2 davon befinden sich immer zu Hause. Ich erfülle die gesetzlichen Auflagen bezüglich der Sicherung vor dem Zugriff Dritter(entsprechende Waffenschränke, Stahltür mit Zahlenkombi am Zimmer usw.).

Das Problem sind nicht zu weiche Geseze sondern mangelnde Kontrollen.


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 15:30
@einar
wer waffen liebt - sie gerne benutzt - kann dies uneingeschränkt in einem club tun - dort wären von jedem die waffen auch korrekt untergebracht - kein fremder hätte zugang

und wenn die wenigen ihre eben falsch lagern - naja passieren halt paar kleine schüsse - - -

und ich denke, wer waffen zu hause hat - und somit kontrollen von staatlichen stellen stattfinden müssen - der sollte dafür auch bezahlen -


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 15:35
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb:und ich denke, wer waffen zu hause hat - und somit kontrollen von staatlichen stellen stattfinden müssen - der sollte dafür auch bezahlen -
@kiki1962
Ich habe dich irgendwann schon ein mal darauf hingewiesen, das Kontrollen kostenpflichtig sind. Pro Kontrolle, die mehrfach im Jahr auch Verdachtsuanbhängig durchgeführt werden, sind gewöhnlich Kosten von ca. 50 € fällig. Ich finde das eine gute Sache.

Näheres regelt das aktuelle Verwaltungsrecht.


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 15:42
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb:wer waffen liebt - sie gerne benutzt - kann dies uneingeschränkt in einem club tun - dort wären von jedem die waffen auch korrekt untergebracht - kein fremder hätte zugang
@kiki1962
Das ist eine gute Iddee, jedoch ist sie praktisch nicht Umsetzbar.

Frage:
-Wer übernimmt die Verantwortung für die Lagerung ?
-Wie sichert man das Schützenhaus wirkungsvoll vor dem Zugriff krimineller Vereinigungen (damit meine ich nicht den 08/15 kriminellen sondern das organisierte Verbrechen) ?


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 15:43
@einar
stimmt - hast du liegt ne weile zurück - -

es gibt sicher die verantwortungsbewussten besitzer - streite ich nicht ab -

aber es gibt eben auch die anderen - das lässt sich nicht leugnen -


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Doors ehemaliges Mitglied

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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 15:46
@einar @kiki1962


Womit wir wieder beim Thema wären und warum ich freien Waffenbesitz für Jedermann fordere:

Wären die Kinder und Lehrer in Erfurt oder Winnenden bewaffnet gewesen, hätten sie sich wehren können, bzw. wären die Amokläufer ggf. aus Angst vor Gegenwehr gar nicht erst Amok gelaufen.

Denn wenn JEDER bewaffnet ist, ist der Vorteil des Bewaffneten gegenüber dem Unbewaffneten arg geschrumpft.


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 15:46
@einar
die leute im verein zahlen beiträge - und es ist eine stelle, die aufgesucht werden muss - - und nicht 100 im umkreis von keine ahnung - -

wie gesagt, das wäre mein vorschlag - der gestzgeber regelt es anders -


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 15:47
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb:es gibt sicher die verantwortungsbewussten besitzer - streite ich nicht ab -

aber es gibt eben auch die anderen - das lässt sich nicht leugnen -
@kiki1962
Richtig, deswegen sollten eben die Kontrollen verstärkt werden. Die Kosten hierfür könnten auch ruhig erhöht werden.


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Waffenrecht in Deutschland

10.12.2009 um 15:48
@Doors
waffen für alle - - klingt wie waffeln für alle

also selbst schuld wer keine waffe trägt - werde ich mir merken - -


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