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Waffenrecht in Deutschland

859 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Amerika, Waffen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Waffenrecht in Deutschland

11.03.2010 um 15:55
@Topper_Harley

Sorry für die späte Antwort. Dies ist sicherlich richtig. Jedoch muß ich dazu einmal anmerken, daß es in der Praxis immer noch üblich ist entgegen dem Waffengesetz Waffen aufzubewahren. Bei Jägern ist es immer noch Sitte die "Flinten" schön sichtbar im Ständer regelrecht auszustellen. Oftmals hängen Waffen auch an der Wand.

Die sach- und fachgerechte Lagerung von Schußwaffen ist ja nicht erst seit ein paar Jahren ein Thema. Waffenschränke hatte ich schon bevor ich überhaupt Waffen hatte. Das ist jetzt ungefähr 25 Jahre her.

Bei sachgerechter Verwahrung nach den Vorschriften des Waffengesetzes hat man als legaler Waffenbesitzer gar keine Gelegenheit bei einem "überraschenden Einbruch" mit Waffengewalt zu reagieren.

Ich bin sogar im Besitz eines Waffenscheines, der mich dazu ermächtigt kraft Gesetz eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Glaubst Du etwa ich gehe mit dem Ding nachts ins Bett ?. Die Waffe liegt selbstverständlich im Tresor.

Lange Rede kurzer Sinn, seit den Amokläufen wird die Bevölkerung sensibilisiert gegen legale gesetzestreue Waffenbesitzer. Gesetze werden "verschärft" weil das Volk nach solchen "Verschärfungen" verlangt. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir jedoch sagen daß mir persönlich bis heute kein legaler Waffenbesitzer bekannt ist der im Bezug auf die Aufbewahrung seiner Schußwaffen hin überprüft wurde. Man streitet sich noch wer das machen soll - und vor Allem hat man kein Personal dafür, einfach lächerlich.

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Waffenrecht in Deutschland

11.03.2010 um 22:18
@KR55767
ich werde fast jeden monat überprüft, das macht bei uns die gemeinde.

und was ist der grund das dir der waffenschein genehmigt wurde? weil ohne driftigen grund wird das ding nie ausgestellt


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Waffenrecht in Deutschland

11.03.2010 um 22:23
Ich habe bisher nur den kleinen Waffenschein aber überlege öfters ob ich nicht besser einen richtigen hätte


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Waffenrecht in Deutschland

12.03.2010 um 00:39
@Valentini
soweit ich weiß bekommen waffenscheine in der regel nur "wichtige" leute die bedroht werden oder so. polizisten und soldaten haben auch keine waffenscheine, ihr beruf erlaubt es ihnen nur diese waffen in der öffentlichkeit zu tragen. was man machen kann ( sofern man ein bedürfniss hat ) eine waffenbesitzkarte zu beantragen.

dafür muss mann jäger oder sportschütze sein, psychisch geeignet sein und eine sachkundeprüfung ablegen wo festgestellt wird ob man sich mit den gesetzen umgeht. wie eine waffe funktioniert. wie die einzelteile heißen und wie man mit den waffen umgeht.

einfach beantragen geht aber nicht. was man machen kann ist eine waffenbesitzkarte für sammler zu beantragen dafür muss man aber ein sammelthema vorlegen man muss auch die finanziellen mittel nachweisen das man eine anständige sammlung anlegen kann und es muss ebenfalls festgestellt werden ob der beantragende psychisch geeignet ist. munition kann man mit der waffenbesitzkarte für sammler meistens nicht erwerben. führen ist das führen der waffe sowiso verboten ! egal mit welcher waffenbesitzkarte, das darf man nur mit einem waffenschein und wie schon erwähnt bekommt den so gut wie niemand.

aber warum eine scharfe waffe führen? noch leben wir nicht in den USA. und da ich annehme das du eine schreckschuss hast wegen dem kleinem waffenschein, reicht das zum selbtschutz absolut aus. was aber nicht heißt das man sie auch einsetzen sollte, das kann nähmlich ganz schnell nach hinten los gehen!

im großen und ganzen habe ich jetzt gerade alles wichtige dazu gesagt.


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Waffenrecht in Deutschland

12.03.2010 um 00:42
@Valentini
deinen text falsch gelesen^^ habe gelesen ob du dir nicht einen holen solltest, und nicht dass du gerne einen hättest bzw. es besser wäre ^^


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Waffenrecht in Deutschland

06.04.2010 um 20:45
@ Downlord

Mal wieder sorry für die späte Antwort, bin leider aus beruflichen Gründen nicht oft hier. Warum ich den Schein habe tut nichts zur Sache. Richtig ist jedoch, dass nicht jeder einen bekommt. Daran sollte man auch nichts ändern. Sicherlich ist für viele Leute der Gedanke eine scharfe Waffe mit sich herumzutragen eine grosse Herausforderung, aber dies ist ein Trugschluss. Man hat sicherlich "ein Gefühl der Sicherheit" aber letztendlich muss man auch bereit sein die rechtlichen und moralischen Konsequenzen für einen Waffeneinsatz zu tragen. Und mit den Kontrollen, in meinem Bekanntenkreis ( ca. 150 Waffenbesitzer ) wurde noch keiner wegen der Aufbewahrung kontrolliert. Vielleicht wissen die dass wir allesamt brave Bürger sind.

@ Valentini

Waffenscheine zu beantragen ist nicht so einfach. Den sog. "kleinen Waffenschein" kriegt ja so ziemlich jeder ohne Probleme. Denk aber mal an die Verantwortung die mit dem tragen einer scharfen Waffe verbunden ist. Auch wirst Du bald fluchen wenn Du bei jeder Polizeikontrolle "dran" bist. Denk auch dran, ein Bierchen zu viel getrunken, Kontrolle - und das war´s mit dem Waffenschein. Und dann wird´s auch noch richtig unangenehm und teuer für den Waffenbesitzer. Da verstehen die keinen Spass, was ich auch richtig finde. Und aus eigener Erfahrung kann ich Euch sagen dass die Herren in Grün oder Blau bei einer Routinekontrolle sehr nervös werden wenn der Gegenüber ebenfalls bewaffnet ist. Ich hab da schon so manches Geschichtchen erleben dürfen.

@all

Ich kann Euch nur empfehlen - egal ob Waffenschein oder kleiner Waffenschein - die netten Herren bei einer Kontrolle zuerst auf die mitgeführte Waffe nebst Waffenschein sofort hinzuweisen. Unsere Ordnungshüter reagieren verständlicher Weise sehr ungehalten wenn die Waffe im Verlauf einer Kontrolle so nebenbei entdeckt wird. Das könnte sehr unangenehme Folgen für Euch haben. So werdet ihr zwar sofort "gefilzt", der Waffenschein wird über Funk kontrolliert, aber die Herren bleiben dabei meist freundlich - wenn alles seine Richtigkeit hat.

Auch wenn ihr - in verbotener Weise - mit einer Gaswaffe in der Tasche rumlauft ohne kleinen Waffenschein kann ich Euch nur empfehlen bei einer eventuellen Polizeikontrolle den netten Herren dies mitzuteilen. Die rechtlichen Folgen sind sicherlich geringer als die Folgen wenn das Ding zufällig bei Euch gefunden wird, von eventuellen Panikreaktionen der Ordnungshüter mal ganz abgesehen. Man muss hierfür jedoch auch Verständnis zeigen. Versetzt Euch mal in die Situation wenn ihr so zufällig bemerkt dass Euer Gegenüber eine Waffe trägt.


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Waffenrecht in Deutschland

08.06.2010 um 10:21
Ist das im Grunde nicht eigentlich egal, WAS man für ne Waffe besitzt?
Ob der Choleriker von nebenan ein Küchenmesser, oder ein Eisen zieht, was macht das?

Ich habe vollstes Vertrauen in die legalen Waffenbesitzer in Deutschland, und werde mir auch einen kleinen, und ggf. einen großen Waffenschein zulegen.

Ich versteh das Ganze nicht. Es sterben mehr Leute bei Autounfällen, als bei Schußwaffendilikten.




Und...ausserdem...wenn die Zombies kommen, sind wir im Vorteil :p


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Waffenrecht in Deutschland

08.06.2010 um 10:29
@slubber
So denke ich mittlerweile auch.Die strengste Waffengesetzgebung kann einen Amoklauf nicht verhindern, siehe Deutschland.Ich denke das was Gesellschaften brauchen um unsachgemäßen Umgang mit Waffen zu verhindern ist eine soziale Balance und ein beigebrachtes Verständnis für den Umgang mit Waffen.


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Waffenrecht in Deutschland

08.06.2010 um 10:33
@kofi
Richtig.

Und der, der wirklich eine Waffe will, besorgt sie sich eben anderswo.


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Waffenrecht in Deutschland

10.06.2010 um 15:43
@kofi
@KR55767
@Topper_Harley
@Valentini
@Kc
@GilbMLRS
@no_BODY
@AUMNGH44
@Badbrain
@Trapper
@Doors

Kann mir wer vllt. sagen, wie viel Joule sonen KK hat? Also z.b. einm Aufrüstbares?
Ich hab gegooglet, aber irgendwie nichts gefunden..


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Waffenrecht in Deutschland

10.06.2010 um 17:10
sry, kein Plan


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Waffenrecht in Deutschland

10.06.2010 um 17:54
@slubber

Eine KK hat 200 Joule. (Soweit ich weiß)
Aufrüsten darfst du das Ding eh nicht, wozu auch.

Wird hier schon oft erwähnt worden sein, aber du darfst ein Luftgewehr bis 7,5 Joule ab 18 Jahren frei kaufen.


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Waffenrecht in Deutschland

11.06.2010 um 01:50
Ich werde mein Luftgewehr auf .50 BMG aufbohren :D


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Waffenrecht in Deutschland

11.06.2010 um 11:56
@GilbMLRS

Ich hab hier noch einen 20 mm Bohrer liegen. Mit dem kannst du aufbohren, musst allerdings dann noch 0,2 mm nachfräsen, wegen dem Patronenboden.


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Waffenrecht in Deutschland

11.06.2010 um 17:42
@einar

Na ab 20mm kann man auch mit Treibladung :D


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Waffenrecht in Deutschland

11.06.2010 um 17:42
also....weißt schon wie ichs meine


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Waffenrecht in Deutschland

11.06.2010 um 19:24
Will ja niemandem die Illusionen nehmen, aber auch mit sogenannten "freien" Waffen (F im Fünfeck) , wie Luftdruck- und CO² bzw. Softair- Waffen darf man nicht einfach so rumrennen, sprich sie führen. Transportieren ist unter Einhaltung bestimmter Auflagen aber in Ordnung. Dran rummodifizieren (leistungssteigern) kann im Falle des erwischt werdens ebenfalls jämmerlich in´s Auge gehen.


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Waffenrecht in Deutschland

14.06.2010 um 10:58
@GilbMLRS

Klar weis ich wie dus meinst. Ich hoffe du verstehst es auch richtig so wie ich es geschrieben habe.

Gruß


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Waffenrecht in Deutschland

06.07.2010 um 09:55
Zuerst dachte man es wäre ein Konkurenzkampf im Rotlich-Milieu aber wie es sich rausstellte war es nur ein Streit dreier Besoffener über Fussball der für 2 tödlich endete weil Nummer 3 eine Pistole hatte ................
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,704848,00.html (Archiv-Version vom 10.07.2010)


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Waffenrecht in Deutschland

21.09.2010 um 14:25
Nach dem Amoklauf kommen schon wieder Stimmen hoch, dass man das Waffengesetz verschärfen sollte. Aber was hätte das für diesen speziellen Fall gebracht? Gar nichts. Menschen mit Waffen können andere Menschen verletzen oder töten. Dazu werden sie überhaupt gemacht.


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