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Migrantengewalt in Deutschland

56.939 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 21:35
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber wurde hier in den Threads nicht auch bezüglich dieser argumentiert, dass diese nicht in ein Land abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen dort z.B. die Todesstrafe droht?
ich glaub in dem Thread wurde schon angesprochen das Terrorismus wohl nicht unter die allgemeine Migrantengewalt fällt.


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 21:48
Ich denke, wenn man Gewalt erfahren hat von Flüchtlingen, dann möchte man sie nicht mehr hier haben.

Die Opfer, die gelitten haben oder auch ihr Leben ließen waren vielleicht Menschen, die einfach helfen wollten und denen man mit Gewalt die Holfsbereitschaft genommen hat. Warum verhält sich ein Schutzsuchender so? Und muss man alles ertragen als Hilfstätiger?

Es ist wohl sehr speziell, was man erfährt in der Flüchtlingshilfe und man sollte jeden respektieren mit seinen Erlebnissen. Respekt ist da im übrigen das Zauberwort für wirklich jeden mit seinen speziellen Erfahrungen. Von beiden Seiten....man kann das ruhig mal probieren.


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Venom ehemaliges Mitglied

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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 22:25
Zitat von luxlisbonluxlisbon schrieb:Ich denke, wenn man Gewalt erfahren hat von Flüchtlingen, dann möchte man sie nicht mehr hier haben.
Wenn ich Rassismus von Deutschen oder Österreichern erfahre dann will ich eine Parallelgesellschaft gründen?
Zitat von luxlisbonluxlisbon schrieb:Die Opfer, die gelitten haben oder auch ihr Leben ließen waren vielleicht Menschen, die einfach helfen wollten und denen man mit Gewalt die Holfsbereitschaft genommen hat.
Ja, solche Typen unter den Flüchtlingen sollte man schleunigst abschieben oder ab in den Knast.
Zitat von luxlisbonluxlisbon schrieb:Warum verhält sich ein Schutzsuchender so?
Es gibt immer solche und solche. Ist ja nicht nur bei den Flüchtlingen oder Migranten so.
Zitat von luxlisbonluxlisbon schrieb:Und muss man alles ertragen als Hilfstätiger?
Nein muss man nicht.
Zitat von luxlisbonluxlisbon schrieb:Von beiden Seiten....man kann das ruhig mal probieren.
Was ja auch großteils der Fall ist.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 07:40
Ich verstehe nicht was jetzt hier wieder unterstellt wird .... Terroristen? Ich würde blablabla ...

Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Zitat von FFFF schrieb:Gleich mal verschwörungsmäßig drauflos eskalieren? :D
Warum verschwörungsmäßig? Sind Gesetzestexte Verschwörungen?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Abs 3 ist gut: kein Asyl für Kriegsverbrecher
nicht nur für Kriegsverbrecher .....
sondern für

3) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Ausländer ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen, begangen hat oder dass er vor seiner Aufnahme als Flüchtling ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland begangen hat oder sich hat Handlungen zuschulden kommen lassen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen.

http://www.info4alien.de/auslg.htm#47 (Archiv-Version vom 05.12.2017)
Zitat von FFFF schrieb:Dann erkläre doch mal, wie man unter den gegebenen Umständen verhindern soll, dass auch Straftäter ins Land kommen
Na, ins Land kommen ist ja nicht das Thema, dann waren sie hier noch nicht straffällig. Es geht darum das Straftäter die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt werden. Danach ist die Abschiebung möglich. Und zu drei Jahren wird man nicht wegen Ladendiebstahl und Schwarzfahren verurteilt, sondern in der Regel Gewaltverbrechen (Migrantengewalt).
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:ich glaub in dem Thread wurde schon angesprochen das Terrorismus wohl nicht unter die allgemeine Migrantengewalt fällt.
Sind 'Terroristen nicht gewalttätig? Alles nette Menschen?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 07:44
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Ja zum Beispiel auch Fragen. Die hier zum Beispiel:
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Also können fast alle gekickt werden die hier straffällig werden.
Ich hätte jetzt von Dir gern ein Beleg das fast alle Migranten Straftaten begehen die unter Abschnitt 3 fallen.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 07:47
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sind 'Terroristen nicht gewalttätig? Alles nette Menschen?
Will man nun gewalttätige Migranten zu Terroristen machen?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 07:48
@wichtelprinz
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Ich hätte jetzt von Dir gern ein Beleg das fast alle Migranten Straftaten begehen die unter Abschnitt 3 fallen.
????????? Sind generell alle Migranten gewalttätig? Wusste ich gar nicht. Ich dachte hier wird über Migranten diskutiert die erheblich gewalttätig sind ...... Wie man sich täuschen kann .... Manche reden gern aneinander vorbei .....
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Ich hätte jetzt von Dir gern ein Beleg das fast alle Migranten Straftaten begehen die unter Abschnitt 3 fallen.
Manche scheinen nicht zu verstehen das es in dem Beitrag um Migranten geht die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden, egal ob Terrorist oder Vergewaltiger

Oder soll es eine OT Debatte werden. Die kannst gerne allein führen


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 07:50
@neugierchen
Satzzeichen sind keine Herdentiere und Du hast meine Frage nach einem Beleg zu Deiner Behauptung nicht beantwortet. Wer sagt fast alle straftfälligen Migranten können nach Abschnitt 3 gekickt weden, behauptet, fast alle Migrantenstraftaten fallen unter Abschnitt 3.
Du musst halt schon den Kopf einschalten bevor Dir sowas auf die Tastatur fällt.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:03
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Wer sagt fast alle straftfälligen Migranten können nach Abschnitt 3 gekickt weden, behauptet, fast alle Migrantenstraftaten fallen unter Abschnitt 3.
Nein, absolut nicht - falscher Rückschluss (siehe falscher Schotte).


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:03
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Wer sagt fast alle Straftfälligen Migranten können
Meister der Gewollten? Fehlinterpretation, ich sprach von der Personengruppe die erhebliche Gewalt ausgeübt ist die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden

ist. Die kann hier raus. Solltest Du irgendwo einen Beleg finden das ich Ladendiebe und Schwarzfahrer abschieben möchte, nur zu. Vielleicht finde ich das dann auch gut .

Gilt übrigens auch für Schweizer der §

Nochmals für alle, ich diskutiere jetzt über gewalttätige Migranten die zu rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden War das deutlich genug?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:13
@neugierchen
Das war Dein Argument, Augenmerk auf Abschnitt 3 und Deine Aussage dazu.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Besonderer Augenmerk auf (3)

http://www.info4alien.de/auslg.htm#47

Also können fast alle gekickt werden die hier straffällig werden.
Du musst auch nicht so selten dämlich jetzt das 3 Jahre rauskopieren wo Vorne noch der Zusatz

"besonders schweren Vergehens"
dazu gehört welchen Du jetzt zwei mal offenkundig einfach weggelassen hast.

Ich warte weoter auf den Beleg das man somit fast alle kicken kann die hier straffällig werden.
Oder Du gibst einfach zu, dass man nicht alle straffälligen Migranten somit kicken kann weil nicht alle unter Abschnitt 3 fallen. Also von "fast alle die straffällig werden" nicht die rede sein kann.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:14
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Warum verschwörungsmäßig? Sind Gesetzestexte Verschwörungen?
Nein. Ich hatte mich ganz deutlich per Zitat nicht auf den Gesetzestext bezogen, sondern auf Deine Einleitung.
Also nochmal von Anfang an:
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:DER ABSOLUTE HAMMER

Werden wir hier völlig sinnbefreit unter dem Mantel der Humanität mit Straftätern gesegnet?

Man sieht wie man verdummt wird, ich habe auch nicht geglaubt das unser Gesetz das hergibt. Für Gewalttäter ist nichts mit Schutz wegen politischer Verfolgung
Ich komme da auf Verschwörung, weil Du es als Absicht formulierst, dass Gewalttäter nicht abgeschoben werden und man falsch informiert würde.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Also können fast alle gekickt werden die hier straffällig werden.
Und das ist falsch formuliert: Es begehen eben nicht fast alle, die hier straffällig werden, schwere Gewalttaten.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sie sind einfach mal so ausgeschlossen von dieser Regelung. Warum hält sich unser Ausländeramt denn nicht an die eigenen Gesetze? Weil ein paar demonstrieren?
Und hier fehlt der Nachweis, dass das Gesetz tatsächlich nicht angewendet wird.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb: Es geht darum das Straftäter die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt werden. Danach ist die Abschiebung möglich.
Da hast Du es endlich richtig eingegrenzt.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Mir ging es um alles richtig machen...ohne Computer und so...wie vermeidet man da, so Mehrfachanmeldungen von Straftäter aus anderen EU Länder?
Mit "ohne Computer" meinte ich die Nachkriegszeit, in der eine viel größere Menge an Flüchtlingen aufgenommen wurde.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:19
Zitat von FFFF schrieb:Da hast Du es endlich richtig eingegrenzt
Nicht mal das! Sondern der Satz lautet (!):
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb: Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist.



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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:20
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Du musst auch nicht so selten dämlich jetzt das 3 Jahre rauskopieren wo Vorne noch der Zusatz"besonders schweren Vergehens" dazu gehört welchen Du jetzt zwei mal offenkundig einfach weggelassen hast.
Welche Tat gibt es denn die mit drei Jahren bewährt ist die nicht ein besonders schweres Vergehen ist?

Und, entschuldige, ich gehe davon aus das man zusammenhängende Texte zusammenhängend versteht. .


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:22
@neugierchen
Du sollst Belege liefern für Deine Behauptung das fast alle somit gekickt werden können die straffällig werden nicht Dich rumwinden.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:24
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Du sollst Belege liefern für Deine Behauptung das fast alle somit gekickt werden können die Straffällig werden nicht Di h rumwinden.
Nochmals, für die ganz schwer von Begriff, alle die zu drei Jahren und mehr verurteilt worden sind können zum Glück gekickt werden. Wo findest Du in meinem Text ein Zusammenhang mit Ladendieben? Ich verstehe nicht wie manche Leute unter Migrantengewalt alle verstehen können. Wie man alle Ausländer in einen Topf werfen kann. Ich dachte das machen nur die schlimmen Rechten. Die meisten werden wohl differenzieren können.

Migrantengewalt? Was verstehst Du darunter?

Hier hat wohl keiner außer scheinbar Du von über kleine Vergehen diskutiert, sondern nur über erhebliche Straftaten, und alle die, nämlich die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden können gekickt werden


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:26
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Nochmals, für die ganz schwer von Begriff, alle die zu drei Jahren und mehr verurteilt worden sind können zum Glück gekickt werden.
Nein! Es stehen noch zwei Bedingungen vorher
- Gefahr für die Allgemeinheit
- Verbrechens oder besonders schweren Vergehens

Wirds Dir nicht langsam peinlich das immer wegzulassen und anderen zu safen sie können nicht lesen?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:28
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:- Gefahr für die Allgemeinheit- Verbrechens oder besonders schweren Vergehens
Sag mir eine Straftat zu der man zu drei Jahren rechtskräftig verurteilt werden kann die nicht mit einer Gefahr für die Allgemeinheit verbunden ist ....

Das ist langsam peinlich, das Du scheinbar nicht den Unterschied verstehst, zwischen einer Geldstrafe und drei Jahren ...


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:31
@wichtelprinz
Ich habe mir Mühe gegeben, das Missverständnis aufzuklären. Lass @neugierchen das bitte erst lesen und darauf anworten.


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13.12.2017 um 08:34
@neugierchen
Ich muss Dir eigentlich gar nichts sagen sondern Du stellst eine Behauptung auf und hast diese zu belegen. Also das jeder der mit 3 Jahren somit automatisch gekickt werden kann.

Die Frau zB die im Affekt ihren Peiniger tot schlägt ist keine Gefahr für die Allgemeinheit.


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