Leitsgeheier schrieb:Selbstverständlich darfst du befürworten und sagen, was du willst. Aber wie stellst du dir eine Gesetzesverschärfung vor, ohne dass es auf Generalverdacht und Sippenhaft hinausläuft?
Wir definieren einfach rechtliche Hürden für unterschiedliche Statusgruppen etwas anders (natürlich nicht willkürlich sondern mit Bedacht oder reaktiv aus empfundenen bzw. festgestellten Problematiken heraus), innerhalb dessen was der verfassungsrechtliche Rahmen und allgemeine Rechtsdidaktik oder "Mindset" vorgeben.
So gibt es ja laut Verfassung Grundrechte für "Jedermann" (jede Person, auch solche die keine Deutschen im Sinne des Artikel 116 GG sind) und dann nur für Deutsche (i.S. Art. 116 GG). Daraus kann man schon einen allgemein vorhandenen rechtlichen Spielraum für gewisse Fallkonstellationen und Statusgruppen ableiten. Simpler: Man hat durchaus Spielraum, wie man z.B. Aufnahmekriterien / Prozedere um den Erhalt der Staatsbürgerschaft gestaltet oder wie man eben rechtliche Abschiebehürden heben oder senken kann, sofern sich das nicht mit der Verfassung oder einfacher Gesetzgebung (die oftmals halt eben anpassbar ist) beißt.
Wird ein (vermeintlicher) Rechtsmangel erkannt, zurrt man eben wo möglich an, wo/wie es dienlich erscheint. Dann prüft man ob Verfassungsrecht das erlaubt und ob allgemeine Rechtsgrundsätze das hergeben, und natürlich was am Ende bei Gesetzesänderung und dann angepasster Praxis bei rumkommen soll, also was man sich davon praktisch erhofft.
Letztendlich bin ich kein Jurist und schon bei rechtlichen Fragestellungen langsam eingerostet. Ich sehe hier aber grob Konstellationen: Du gestaltest Aufenthaltsrecht oder Asylrecht so, dass besser reagiert werden kann, wenn es geboten erscheint. Daraus entsteht nicht automatisch "Generalverdacht" oder "Sippenhaft" (subjektive Aspekte). Wenn es hier zu wenig Spielraum geben sollte, könnte man alternativ das allgemeine / besondere Strafrecht bzw. gewisse Straftatbestände - die ja letztlich tangiert wären - verschärfen. Ab dem Punkt ist dann meist aber das ... es ist angesichts des neuerlichen Falles schwierig das jetzt zu schreiben aber ihr wisst was ich meine ... Kind in den Brunnen gefallen.
Ich akzeptiere im Falle schon wachsender Missständen persönlich kein "Da kann man nichts machen" (implikativ oft duckmäuserische Haltung) wenn es um einfache Gesetzgebung geht und Änderungsmöglichkeiten die im verfassungsrechtlichen Rahmen sind. Wir müssen bedenken: Es ist kein Generalverdacht und Sippenhaft auf Menschen unterschiedlicher oder bestimmter Herkunft abzuleiten.
Andererseits passieren zumindest subjektiv von Menschen mit gewissen Duldungs- oder Statusgruppen immer wieder teils sehr schlimme Straftaten, wo man dann einen vermeintlichen Rechtsmangel wie "Hätte eigentlich gar nicht mehr im Land sein dürfen" oder Ähnliches ableiten kann. Und das schädigt nicht nur auf Dauer innere Sicherheit sondern auch soziale Kohärenz einer Gesellschaft.
Jeder vermeintlich unnötige Tod oder jede sonst wie schlimme Straftat schneidet in ganze Existenzen/Familien ein die Menschen verlieren. Sie radikalisieren Menschen und sind ja ohnehin schon quasi pauschal für Extremisten und Populisten wieder "confirmation bias", bzw. gefundenes Fressen.
Was ich damit abschließend oder zusammenfassend sagen will: Ein zaudernder zögernder Rechtsstaat bzw. eine Bürgermentalität die sich so auswirkt schädigt sich (ungewollt) auch selbst. Es geht wie gesagt nicht darum, dann mit dem Vorschlaghammer und übertrieben zu reagieren. Aber diese Reaktion kommt irgendwann, wenn nicht vorher adäquat gehandelt wird.
Als etwas drastisch klingende Analogie: Man muss irgendwann mal auf die Bremsen treten wenn kein Totalcrash kommen soll.