abberline schrieb:wenn (ja nicht grundlos) abgelehnte Straftäter einfach abgeschoben würden und so lange im Gefängnis wären,
Im Falle des Irakers handelte es sich um einen abgelehnten Asylbewerber - keinen Straftäter. Und eine Abschiebehaft ist an Voraussetzungen geknüpft und neben einer Ausreisepflicht müssen Haftgründe vorliegen. Das Amtsgericht Hannover wird gute Gründe gehabt haben dem Antrag auf Abschiebehaft im Falle des Irakers nicht stattzugeben. Werden nicht leichtfertigt den Antrag abgelehnt haben.
Und Ausreisepflichtige und einer Straftat dringend Tatverdächtige landen je nach Schwere der Tat, der sie dringend tatverdächtig sind, entweder in U-Haft oder je nach Einzelfall in einer anderen Einrichtung.
Je nach dringendem Tatverdacht müssen für U-Haft aber auch noch zusätzlich Haftgründe mindestens einer vorliegen. Diese entfallen nur bei dringendem Tatverdacht auf Kapitaldelikte wie Totschlag oder Mord.
Landen tatverdächtige Personen also nicht in U-Haft, dann kann man davon ausgehen, dass die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind und das nennt sich Rechtsstaat.
abberline schrieb:Denn eine Regierung hat Verantwortung zum Schutz der Menschen, die Anspruch darauf haben, hier zu leben.
Das ist grundsätzlich richtig.
Nur vergisst du, dass auch die Richter ein Wörtchen mit zu reden haben, geht es darum, jemanden entweder in Abschiebehaft oder in U-Haft zu schicken.
Da gilt Richtervorbehalt bei länger andauernden freiheitsentziehenden Maßnahmen.