Tussinelda schrieb:"nur" Sicherungsverwahrung? Und welches Zeichen soll das denn sein?
Technisch gesehen ist es keine Sicherungsverwahrung, sondern ein Maßregelvollzug - Sicherungsverwahrung tritt im Anschluss an eine verbüßte Haftstrafe ein und wird in Justizvollzugsanstalten durchgeführt, hier geht es aber um eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung anstelle einer Haftstrafe.
BerlinerLuft schrieb:Ich will ihn als Mörder angeklagt und verurteilt sehen.
Im Verfahrensablauf läuft dieses Sicherungsverfahren wie eine normale Anklage ab, d.h. es wird eine Hauptverhandlung durchgeführt usw., erst mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung wird festgestellt, ob der Täter schuldfähig war und das Urteil lautet dann entsprechend auf Maßregelvollzug in einer psychiatrischen Einrichtung, falls dem nicht so war. Ist er hingegen schuldfähig bzw. stellt sich das in der Hauptverhandlung heraus, geht das Sicherungsverfahren wieder in ein "normales" Strafverfahren über und der Täter kann entsprechend zu Haftstrafen usw. verurteilt werden. StPO, §413-416