Socialme schrieb:die Antwort darauf wird wahrscheinlich Überlastung sein, wie halt überall
Naheliegend.
MrOchmoneck schrieb:Gesetzesänderung
Da muss auch immer berücksichtigt werden, dass nationale Gesetzesänderungen EU‐Rechtskonform sein müssen, da EU‐Recht grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht genießt und nationales Recht dem EU‐Recht zumindest nicht widersprechen darf.
Grenzen sind dem Vorrang des EU‐Rechts nur dann gesetzt, wenn EU‐Recht nationale Grundrechte oder nationale Rechtsgrundsätze verletzen würde.
MrOchmoneck schrieb:etwas an den Grenzen auch nur zu überlegen zu verändern kann ja zwingend nur der "Schießbefehl" sein
Bereits bei dauerhaften deutschen Grenzkontrollen gibt es schon Probleme mit EU‐Recht.
Grenzkontrollen dürfen nur befristet und konkret begründet stattfinden. Es gibt sie auch schon seit der Ampel‐Regierung.
Verlängerungen sind zwar möglich, aber auch nur so weit wie dies gerechtfertigt und auch weiterhin verhältnismäßigkeit wäre.
Hohe Zuwanderungswellen oder zur Terrorismusbekämpfung und um die innere Sicherheit und Ordnung zu schützen wären anerkannte Gründe für Grenzkontrollen und so weit sich kein milderes geeignetes Mittel finden würde.
Und jeden Asylsuchenden an deutschen Grenzen abzuweisen, wäre nochmal ein anderer Sachverhalt und könnte EU‐rechtlich dqnn problematisch werden, wenn tatsächlich ohne Prüfung abgewiesen werden würde. Die Dublin‐Verordnung sieht nämlich erst mal Überprüfung, ob ein Dublin‐Fall vorliegt, vor. Also Überprüfung dahingehend, ob überhaupt ein anderer Mitgliedsstaat zuständig wäre.
Aber selbst wenn dem nach Prüfung so wäre, so würde Deutschland auch das Selbsteintrittsrecht besitzen und könnte sich zuständig erklären. Allerdings glaube ich nicht willkürlich, sondern auch unter bestimmten Voraussetzungen nur. Ansonsten würde halt Dublin gelten.