Überwachung und Einschränkung der Bürgerrechte
07.05.2009 um 13:59Anzeige
neoschamane schrieb:Juchuuu, zwei neue Webseiten, die ich anschauen darfDort in dem Artikel steht :
Twister (Bettina Winsemann) 07.05.2009
Von Sperrlisten zu Weißen Listen
Diejenigen, die glauben, dass sich die von der rührigen Bundesfamilienministerin propagierten Netzsperren wirklich nur auf Kinderpornographie beziehen werden, dürften zu Ostern auch wieder darauf gewartet haben, dass ein langohriger Geselle mit einer Kiepe voller bemalter Eier durchs Gras schlurft. Die anderen, also die Karlsruhetouristen und die zum Teil schwerst pädokriminellen, können allerdings zumindest ein wenig aufatmen.
weiter geht es hier >
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30267/1.html
Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigtdann steht da aber noch:
und erst nach zwei Jahren bei der Evaluation über eine Ausweitung auf Jugendpornografie beratenIst das nicht ein Widerspruch ?
Die [extern] Unterhaltungsindustrie reibt sich sicherlich auch schon die durch die bösen Tauschbörsen fast leeren Hände, Jürgen Büssow konnte quasi als Wiedergänger gegen [extern] Naziseiten das politische Feld betreten und rweiterte die Wunschliste gleich noch um Glücksspielseiten, durch die Idee, dass auch der Link zum Link zum Link [...] strafbar ist bzw. auf die Liste gehörte (nein, das ist nicht das Gleiche!). Damit könnten in einer Art Rundumschlag dann gleich noch die Vielzahl von Blogs, Foren usw. geblockt werden, bis das BKA letztendlich erschöpft zusammenbricht und von Überlastung spricht.
Wer allerdings keine Lust auf das frisch geweißelte Heimatnetz in Deutschland hat, der kann zur Zeit wenigstens seinen Unmut durch eine Mitzeichnung der [extern] Petition gegen Internetzensur kundtun. Gut, dank der absurden Idee, die Mitzeichner mit Realnamen und dem Bundesland dort zu offenbaren (und die Liste sogar noch, wie praktisch, zum Download als CSV-Datei anzubieten), wird der Mitzeichner unter Umständen zwangsgeoutet (insbesondere bei eher seltenen Namen der Fall). Doch sind wir mal ehrlich: Sieht man sich an, wer unter welchen Umständen heutzutage schon mit Hausdurchsuchung und Co. bedacht wird, dann kann man sowieso für jeden Tag dankbar sein, an dem nicht die Herren die halbe Wohnung ausräumen. Ein Grund findet sich immer - und ein Richter auch.Max Stadler von der FDP bringt es auf den Punkt
skatermati2 (vor 20 Stunden) Anzeigen AusblendenUnd hier kommen schon die ersten Stimmen um das Gesetzt zu erweiter :
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Eine wirklich gute Rede eines scheinbar fähigen Politikers! Jedoch hätte er noch genauer darauf hinweisen sollen, dass statt dem ausblenden ein direktes abschalten der Server und der Versuch die Tätergruppen ausfindig zu machen die einzig sinnvolle Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderpornografie ist!
Das dies problemlos möglich ist zeigen die Versuche von zB carechild (einfach nach diesem Begriff googlen), und die Tatsache, das Kinderpornografie in allen Ländern der Welt strafbar ist!
Das deutsche Recht unterscheidet derzeit aber klar zwischen Kinder- und Jugendpornografie. Als Kinderpornografie gilt die Darstellung des Missbrauchs von unter 14-Jährigen. Die Weitergabe und Speicherung solcher Fotos und Videos ist schon lange strafbar und wird mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft. Dagegen steht die Verbreitung von Pornografie mit Darstellern, die zwischen 14 und 18 Jahre alt sind, erst seit dem Sommer 2008 unter Strafe. Die Strafe ist auch geringer, und es sind noch Geldstrafen möglich. Grund: Sex mit Kindern unter 14 Jahren ist generell verboten, während Jugendliche ab 14 in der Regel bereits sexuell aktiv sind und deshalb nur vor der Ausbeutung ihrer Sexualität geschützt werden.Hier ein Kommentar aus dem Artikel über Internetsperren auch für Jugendpornos
06.05.2009 13:24 Uhr:weitere Kommentare dazu findet man hier :
Von Caroline Kaiser:
"Dagegen steht die Verbreitung von Pornografie mit Darstellern, die zwischen 14 und 18 Jahre alt sind, erst seit dem Sommer 2008 unter Strafe."
Seit November 08, um genau zu sein, als der Bundespräsident Köhler dieses Murksgesetz unterzeichnete.
Die von der SPD Politikerin pauschal behauptete "sexuelle Ausbeutung" ist Unsinn, zwar mag die in Einzelfällen in Osteuropa vorgelegen haben, nur sind diese Taten ja ohnehin strafbar. Ich kann ja nicht deshalb 100% aller Filmaufnahmen verbieten, weil in vielleicht 0,01% Straftaten begangen worden sind. Damit müßte ich auch jede Pornographie mit Erwachsenen verbieten, was wohl als nächstes folgt.
Sie verschweigt auch, daß wir in Nordeuropa bis 2002/03 niedrigere Altersgrenzen und Volljährigkeiten hatten.
Diese Altersgrenzen sind hier NACH dem berechtigtem Verbot von KP festgesetzt worden.
Die Pornoproduzenten sind nach dem Verbot von KP, welches in DK im Dez.79, in den NL leider erst im Sommer 86 erfolgte, streng überwacht worden.
z.B. in DK von der staatlichen Filmzensurstelle.
Weshalb bereits vom Staat kontrollierte Filme jetzt auf einmal rückwirkend "Straftaten" enthalten sollen, konnte mir bisher kein deutscher Politiker erklären. Sie wußten allerdings auch nichts von den anderen Altersgrenzen in Nordeuropa.
So garantierte das dänische § ab 15 die "sexuelle Vollmündigkeit", z.B. den Erwerb von Pornographie, aber auch das Mitspielen in Pornos war legal. Nur Prostitution war erst ab 18 - mit der Volljährigkeit - legal. Seit dem 1.1.03 ist nur noch der Erwerb von Pornographie ab 15 legal. Mitspielen jetzt auch erst zusammen mit der Volljährigkeit ab 18. ( Geändert zum 1.1.03 )
In den NL war das Mitwirken in HC Pornos bis zum 1.10.02 ab 16 legal. Der Import/Vertrieb von dänischer Pornographie mit ab 15-jährigen Darstellern wurde geduldet.
Pornographie war offiziell erst ab 16 zum VK freigegeben, allerdings nur in Sexshops. Am Kiosk konnte sie jeder Jugendliche ab 12 kaufen. Der Verkauf an unter 12-jährige war nicht erwünscht, hatte aber auch kaum strafrechtliche Folgen vor 2002.
"Kinder interessieren sich ohnehin nicht für Pornographie", war dafür immer die Begründung.
Faktisch hatten wir in ganz Nordeuropa, selbst in Norwegen, welche HC Pornographie bis heute nie richtig legalisiert hat, eine 15er Grenze.
Illegale Pornographie mit UNTER 15-jährigen, legale mit ÜBER 15-jährigen. Pornographie mit 14-jährigen war hier - anders als bis Nov.08 in D - verboten.
Das Altmaterial mit mindestens über 15-jährigen, wird bisher in Nordeuropa stillschweigend geduldet. Da 15-jährige Nackedeis in dänischen Rätselheften waren, 16-jährige Pin Up Girls in flämischen Zeitungen und 17-jährige Modelle in vielen niederländischen HC Pornos, müßte man so auch bestimmt ein Fünftel der Bevölkerung anklagen.
Dies scheint allerdings das Ziel der EU zu sein. Gegen sexuellen Mißbrauch, z.B. Vergewaltigung auch von Jugendlichen, muß man selbstverständlich vorgehen, wenn aber selbst die Weitergabe von selbst gefilmten sex.Handlungen Jugendlicher als "Kinder- und Jugendpornographie" gewertet wird, dann paradoxerweise gegen BEIDE ermittelt wird, dann hat man völlig jedes vernünftige Verhältnis verloren.