Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?
29.01.2013 um 10:40Anzeige
nanusia schrieb:Ich hab da vor längerer Zeit mal nen Film gesehen, da gings um Organspende in S-Amerika. Leider hab ich den Titel vergessen, angeblich auf wahren Tatsachen basierend.Das kann ich mir vorstellen.
nanusia schrieb:angeblich auf wahren Tatsachen basierendgibt es auch unwahre Tatsachen? ;)
nanusia schrieb:ch kann mir unter Umständen vorstellen, dass es vielleicht früher sehr wohl so gehandhabt wurde?Wann früher? Erfolgreiche Organtransplantationen gibt es noch nicht so ewig lange.
Patienten sollen auf der bundesweiten Warteliste für Organspenden durch Manipulationen bessere Positionen eingenommen und eher Spenderherzen erhalten haben. Das Zentrum habe Selbstanzeige gestellt, berichteten die Zeitungen unter Berufung auf eine Sprecherin. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen dem Verdacht des versuchten Totschlags. Berlins Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) sei informiert worden.http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/organspende-behoerden-ermitteln-wegen-betrugsverdacht-in-berlin-a-987448.html
Das Berliner Herzzentrum, eines der größten in Europa, wollte sich am Freitag zunächst nicht zu weiteren Details äußern. Die Staatsanwaltschaft war am Morgen nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Insgesamt soll es sich den Berichten zufolge um knapp 30 Patienten handeln, denen eine Oberärztin zwischen 2010 und 2012 hohe Dosen bestimmter Medikamente verschrieben habe. Dies habe signalisiert, dass der Gesundheitszustand sehr kritisch ist. Damit rückten die Betreffenden in der Warteliste auf eine Organspende weiter nach vorn.
Die österreichische Regelung im Detailhttps://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/k508/Seite.2510007.html (Archiv-Version vom 04.08.2014)
In Österreich wird ein Widerspruch gegen die Organspende definiert als eine Erklärung der betroffenen Person, mit der sie die Organspende ausdrücklich ablehnt. Diese Erklärung kann schriftlich (z.B. im Ausweis mitgeführter Zettel) oder mündlich (z.B. bezeugt durch Angehörige) erfolgen.
Höchste Rechtssicherheit bietet jedoch die Eintragung des Widerspruchs in das Widerspruchsregister, da Krankenanstalten vor einer Organentnahme bei hirntoten Personen gesetzlich verpflichtet sind, das Widerspruchsregister abzufragen.
In Österreich zählt auch der Widerspruch der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters vor dem Tod der betroffenen Person als Widerspruch (z.B. bei Kindern und Personen unter Sachwalterschaft). Deshalb bezeichnet man die österreichische Regelung zur Organentnahme bei Verstorbenen auch als "erweiterte Widerspruchslösung" im Gegensatz zur "engen Widerspruchslösung", bei der nur die betroffene Person selbst widersprechen darf.
In der Praxis versuchen Krankenanstalten auch in Fällen, in denen kein Widerspruch vorliegt, die Zustimmung der Angehörigen einer hirntoten Person vor der Organentnahme zu erhalten. Eine gesetzliche Pflicht zu diesem Vorgehen besteht nicht.