Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Anschlag auf die Redaktion des "Charlie Hebdo" in Paris

7.546 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Attentat, Mohammed, Paris ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anschlag auf die Redaktion des "Charlie Hebdo" in Paris

08.01.2015 um 13:10
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Die Meinungsfreiheit ist kein "Gott", an den man glauben kann, sondern ein Grundpfeiler jeder demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft, denn ohne besagte Meinungsfreiheit, gäbe es auch keine Demokratie, noch einen Rechtsstaat und somit auch keine aufgeklärte Zivilgesellschaft.
Ich finde es erstaunlich, wie man mit solchen Lücken im normalen Demokratieverständnis sich überhaupt anmaßen kann, die Demokratie und freiheitliche Grundordnung zu kritisieren und mit extremistischen Religionslehren zu vergleichen und aufzurechnen versucht. Peinlich
Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung ist nicht gleichzusetzen. Tatsächlich haben wir in Deutschland keine komplett freie Meinungsäusserung, da wir einiges gesetzlich verbieten, siehe Volksverhetzung. Denken darfst Du aber was Du willst.

Anzeige
melden

Anschlag auf die Redaktion des "Charlie Hebdo" in Paris

08.01.2015 um 13:15
@cejar
So ists. Die Schweiz, ich glaub es ein demokratisches Land nennen zu dürfen hat folgenden Strafgesetzartikel:
740px-Art. 261bis Stgb


melden

Anschlag auf die Redaktion des "Charlie Hebdo" in Paris

08.01.2015 um 13:19
@wichtelprinz
@cejar
Um das sofort abschließend zu klären und damit @wichtelprinz nicht wieder versucht auf Nebenkriegsschauplätze zu flüchten:
Satire wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) geschützt. Diese konkurrieren allerdings mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), welches sichert, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen darf, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt.

Satire kann Kunst sein, ist es aber nicht notwendigerweise. Um durch die Kunstfreiheit geschützt zu sein, muss sie – rein rechtlich gesehen – eine schöpferische Gestaltung aufweisen, das heißt, als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar sein. Ist diese nicht gegeben – oder wird sie vom Gericht nicht anerkannt – greift das Persönlichkeitsrecht.

Vor Gericht müssen der Aussagekern einer Satire und seine künstlerische Einkleidung getrennt behandelt werden. Beide müssen daraufhin überprüft werden, ob sie das Persönlichkeitsrecht verletzen. Werden unwahre Aussagen nicht als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar, ist die Meinungsfreiheit nicht geschützt; die Satire kann dann als „Schmähkritik“ und damit als üble Nachrede verstanden werden, bei der das Persönlichkeitsrecht greift. „Von einer Schmähkritik könne nur die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll“, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs.[6]

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts legte jüngst fest, dass auch satirische Fotomontagen dem Schutz der freien Meinungsäußerung und der Kunstfreiheit unterliegen[7] allerdings nur dann, wenn sie als fiktive oder karikaturhafte Darstellungen erkennbar sind.

Sowohl gegen Eulenspiegel, pardon wie gegen Titanic und den Nebelspalter wurden in der Vergangenheit zahlreiche Prozesse angestrengt. Besonders Titanic ist dafür berüchtigt, mit ihrer Satire an die Grenze des rechtlich Erlaubten zu gehen. Von 1979 bis 2001 wurden insgesamt 40 Gerichtsverfahren gegen Titanic angestrengt und 28 Ausgaben verboten; Schadenersatzzahlungen und Gerichtskosten brachten das Heft teilweise an den Rand des Konkurses. Auch die taz und ihr prominentester satirischer Autor Wiglaf Droste mussten sich häufig vor Gericht verteidigen.[8]

Bei dem Online-Satiremagazin ZYN! beschränken sich die rechtlichen Schwierigkeiten bisher auf marken- und namensrechtliche Probleme. Firmen wie Opel beispielsweise verwahrten sich gegen eine Nennung ihrer Marke in einer Parodie des Nachrichtenmagazins SPIEGEL (SPIGGL). Eine Parodie der Bild-Zeitung durch ein anderes Online-Satiremagazin führte hingegen zu einer Abmahnung.
Wikipedia: Satire#Satire und Justiz


melden

Anschlag auf die Redaktion des "Charlie Hebdo" in Paris

08.01.2015 um 13:19
@Wolfshaag

Danke! So ist es! Es ist noch keinen Tag her und schon werden die Opfer instrumentalisiert und das auch für Leute, die GEGEN das einstehen, für das die Ermordeten standen . Unbegreiflich!


Anzeige

melden