Arrakai schrieb:Was ist denn das für ein seltsames Rechtsstaatsverständnis?
Der Mörder hat erst dann gegen das Gesetz verstoßen, wenn er in letzter Instanz schuldig gesprochen wird. Nicht dann, wenn eine untere Instanz das so sieht, er aber in Berufung oder Revision geht.
Und was soll eine Bewertung sein? Nur Urteile zählen im Rechtsstaat. Und die haben exakt die Wirkung, die das Gesetz vorsieht. Eine Verwaltungsgericht hat nun einmal nicht die Befugnis, mehr als den Einzelfall zu entscheiden. Und das wurde mit voller Absicht so geregelt, und nein, Dobrindt und Merz haben damit nichts zu tun.
Ich glaube Du verstehst da etwas nicht. Mal plattes Beispiel - ich bestehle Dich, Du kannst es nicht beweisen. Ich werde nicht verurteilt, es gibt kein Urteil gegen mich, doch es bleibt immer noch dabei das ich Dich bestohlen habe. Man kann ein Gesetzesverst0ß auch benennen ohne das man dazu ein Gerichtsurteil hat. Ob das Konsequenzen hat steht auf einem anderen Blatt Papier, das habe ich auch gar nicht bestritten, dafür braucht es ein Urteil.
Auf die Politik bezogen brauche ich kein Urteil um mir meine Meinung zu bilden, ob hier rechtlich korrekt oder nicht korrekt gehandelt wird. Also meine ganz persönliche Meinung, natürlich schon bezogen auf aktueller Rechtsprechung. Und wenn ich sehe das eine Partei dauerhaft gegen geltendes Recht verstößt, dann empfinde ich es als unseriöse Politik. Ich brauch da keinen Richter, der mir das vorkaut. Und für mich hat es eben dann die Konsequenz der Partei oder den Parteien einer Koalition keine weitere Stimme zu geben.
Was daran jetzt ein seltsames Rechtsstaatsverhältnis ist - keine Ahnung.
Also um noch mal zu wiederholen - auch nicht geahndete Rechtsbrüche können klar als Rechtsbruch ersichtbar sein, siehe mein Beispiel mit dem Diebstahl.
Auch nicht Juristen können sich durchaus mit Recht auskennen - wissen wie Gesetze zu lesen sind, können Kommentare einordnen usw.
Und ja, auch ohne Gerichtsurteil kann man offensichtliche Rechtsbrüche erkennen, wenn man denn will.