FrankM schrieb:bisher wurde die Pflege von Angehörigen auf die "eigene" Rente angerechnet
ich verstehe es leider immer noch nicht, wie das alles gemeint ist.
"Pflege auf Rente angerechnet" -> wie muss ich mir das genau vorstellen?
Hat man mehr Rente bekommen, wenn man jemanden pflegte - also dann zusätzlich zum Pflegegeld?
So sollen die Beiträge, welche die Pflegeversicherung für die Pflege von Angehörigen zahlt, künftig auf 70 Prozent der bisherigen Beiträge beschränkt werden
gezahlte Beiträge für die Pflege -> das ist doch "Pflegegeld" oder?
Aber was haben diese Beiträge mit der Rente zu tun?
Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/pflegereform-analyse-100.html
Lanza schrieb:Aber es kommt ja noch besser: Es soll deutlich schwerer werden nen Pflegegrad anerkannt zu bekommen.
Und wenn du dann Pflegeegrad 1 hast, gibt es auch kaum was. Der Entlastungsbetrag in dieser Stufe soll wohl gestrichen werden
ja, einfach nur unmöglich.
Bei den Schwächsten wird mal wieder alles raus gepresst.
Anstatt z.B. die Beamten mit einzubeziehen und Privatversicherung abzuschaffen, damit Alle einzahlen.
Hoffentlich kommt jetzt niemand damit: aber dann hat die Kasse ja auch mehr Ausgaben.
Nein, das ist gar nicht gesagt, wenn z.B. mehr junge Leute und Gesunde hinzu kommen.