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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

5.253 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: EU, NWO, Bilderberger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

16.09.2012 um 18:50
Wikipedia: Hochverrat
Hochverrat ist das Unternehmen, den inneren Bestand oder die verfassungsmäßige Ordnung eines Staates zu zerstören. Klassische Beispiele für Hochverrat sind die Teilnahme an Kriegshandlungen gegen das eigene Land, der Versuch eines Staatsstreichs oder der Versuch, das Staatsoberhaupt zu ermorden.

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Hochverrat gegen den Bund oder die Länder unter den Staatsschutzdelikten in den §§ 81–83a StGB als Verbrechen geregelt. Die Tat ist ein Unternehmensdelikt, bei dem der Versuch genauso bestraft wird wie die Vollendung. Zudem ist auch die Vorbereitung des Hochverrats § 83 StGB) unter Strafe gestellt. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof klagt den Täter im ersten Rechtszug vor dem zuständigen Oberlandesgericht an (§ 120 GVG).
Tatbestandsmerkmale

Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Dieser umfasst die staatliche Einheit von Bund und Ländern, deren Gebietsintegrität und die völkerrechtliche Souveränität des Bundes (Bestandshochverrat) gemäß § 81 StGB:

„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

– § 81 StGB

Für die Gefährdung des Bestandes der Bundesländer in ihrer territorialen Integrität und verfassungsmäßigen Ordnung ist dagegen § 82 StGB einschlägig:

„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder
die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“

– § 82 StGB

Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte.

Tatmittel sind die Gewalt und die Drohung mit Gewalt und entsprechen im Wesentlichen dem Gewaltbegriff bei der Nötigung.

Der Hochverrat ist kein Sonderdelikt, das nur von Deutschen begangen werden kann. Auch Ausländer können Hochverrat begehen, der aber auf Grund von Völkerrecht gerechtfertigt sein kann.

Als Vorbereitung nach § 83 StGB gilt schon die objektive Förderung des Unternehmens nach §§ 81, 82 StGB. Eine konkrete Gefährdung für den Bund oder das Land muss zwar noch nicht eingetreten, ein gewisser Gefährlichkeitsgrad soll jedoch nach der Rechtsprechung notwendig sein.

Tätige Reue

Wegen der besonders hohen Strafdrohung und der Einbeziehung des Vorbereitungsstadiums in den Bereich der Strafbarkeit wird dem Straftäter, der Versuchshandlungen bereits aufgibt, nach § 83a StGB bei tätiger Reue eine goldene Brücke gebaut. Mögliche Konsequenz ist dann das Absehen von Strafe oder die Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 2 StGB. Notwendig ist jedoch, dass der Täter neben der Aufgabe der Versuchs- und Vorbereitungshandlungen auch aktiv wird, dass die Gefahr der §§ 81–83 StGB nicht eintritt.

Anzeigepflicht

Wer von einem Vorhaben oder der Ausführung eines Hochverrats zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, rechtzeitig Anzeige zu machen, wird nach § 138 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) bestraft, und zwar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 138 Abs. 1 StGB). Von dieser Anzeigepflicht ist nur das Wissen um die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen ein Land ausgenommen, dann gelten im Speziellen § 129, § 129a StGB (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung).
Wikipedia: Landesverrat
Der Landesverrat ist in der Regel als Verbrechen gegen den Staat definiert. Er findet sich als Straftatbestand in den Gesetzbüchern der meisten unabhängigen Staaten.

Deutschland

Nach deutschem Strafrecht ist Landesverrat ein in § 94 StGB geregeltes Verbrechen, das sich gegen die äußere Sicherheit und den Bestand des Staates richtet. Das Delikt des Landesverrates ist die Kernstraftat der Spionage. Landesverrat begeht, wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt. Staatsgeheimnisse sind gemäß § 93 StGB Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Aus dieser Definition folgt, dass Industrie- und Wirtschaftsspionage nicht vom Tatbestand des Landesverrats erfasst werden. Tatbestandsmäßig ist der Landesverrat nach § 97a StGB aber auch, wenn Geheimnisse weitergegeben werden.

Zum Landesverrat im weiteren Sinne – im Strafgesetzbuch unter dem Begriff „Gefährdung der äußeren Sicherheit“ zusammengefasst – zu zählen sind das Offenbaren von Staatsgeheimnissen (§ 95 StGB), die landesverräterische Ausspähung (§ 96 StGB) als Vorbereitungshandlung zum Landesverrat, die Preisgabe von Staatsgeheimnissen und die landesverräterische Fälschung (§ 100a StGB). Der Spion selbst kann bereits im Vorfeld des eigentlichen Verrats wegen landesverräterischer Agententätigkeit oder wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit nach § 98, § 99 StGB bestraft werden.

Häufig als obsolet wird der § 353a StGB angesehen: Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst.

In Österreich sind die einschlägigen Delikte im 16. Abschnitt des Strafgesetzbuchs (StGB) unter dem Titel „Landesverrat“ zusammengefasst. Zentrale Norm ist der § 252 StGB:

Verrat von Staatsgeheimnissen


§ 252.
Wer einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung ein Staatsgeheimnis bekannt oder zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.


Wer der Öffentlichkeit ein Staatsgeheimnis bekannt oder zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Betrifft das Staatsgeheimnis verfassungsgefährdende Tatsachen (Abs. 3), so ist der Täter jedoch nur zu bestrafen, wenn er in der Absicht handelt, der Republik Österreich einen Nachteil zuzufügen. Die irrtümliche Annahme verfassungsgefährdender Tatsachen befreit den Täter nicht von Strafe.

Verfassungsgefährdende Tatsachen sind solche, die Bestrebungen offenbaren, in verfassungswidriger Weise den demokratischen, bundesstaatlichen oder rechtsstaatlichen Aufbau der Republik Österreich zu beseitigen, deren dauernde Neutralität aufzuheben oder ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht abzuschaffen oder einzuschränken oder wiederholt gegen ein solches Recht zu verstoßen.


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

16.09.2012 um 18:57
Immer Lustig, wenn die westlichen Schurken-Staaten,
anderen Staaten vorwerfen Schurken zu sein.

Genau wie der Typ, der im Aufzug furzt und
mit dem Finger auf andere zeigt.


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 20:37
@Drakon

Wie kommst du darauf, dass es Verrat wäre, wenn politische Amtsinhaber einem Treffen beiwohnen von dem du gar nicht weisst was dort besprochen wurde?

mfg
kuno


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 21:31
@kuno7

Hay,

ersteinmal wenn es nicht so brisant wäre was auf den treffen besprochen wird,
wäre es frei zugänglich. Das sollte jedem klar sein, ich hoffe auch dir.


Wenn das vom Volk gewählte Oberhaupt eines Staates zu einem Treffen geladen
wird und teilnimmt, er --nur-- eingeladen wird weil er das Staatsoberhaupt ist,
aber dann -allen ernstes behauptet- er nimmt als "Privatperson" teil...
obwohl er weder eine riesiege Firma hat, noch Milliadär ist und sonst
auch nichts zur Weltwirtschaft beiträgt, dann frage ich mich was er dort
verloren hat.

-Ich- würde ihn Anzeigen wegen Landesverrat, da man ja nicht weiss
was dort besprochen wird. Es könnte ja durchaus sein das er dort
Staatsgeheimnisse ausplaudert. Bei der Verhandlung würde ich darauf
bestehen das er den Inhalt der Bilderberger-treffen preisgibt,
sollte er das nicht tun..verhärtet sich der verdacht..das dort
Weltverschwörerische Pläne besprochen werden.

Das erfüllt dann wiederum den tatbestand;

§ 252.
Wer einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung ein Staatsgeheimnis bekannt oder zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis
zu zehn Jahren zu bestrafen.

uswusw.

Ps.
Habe Politiker schon angeschrieben, mit der bitte ihn Anzuzeigen und warte auf deren Antwort...
melden die sich nicht, versuche ich es mal bei den Österreichischen Rechten obwohl ich
denen nur ungerne helfen würde, für die wird das wohl ein gefundenes fressen werden.
:D

Es gibt also nur zwei Möglichkeiten, etweder er gibt preis was besprochen wurde,
oder er kommt für mindesten 1 jahr ins Gefängniss.

Joe


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 21:47
Bundeskanzler Werner Fayman ... -Wanted for treason-.


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 21:49
Es kann einfach nicht legal sein , wenn sich die Reichen und Mächtigen...
hinter verschlossenen Türen treffen und Dinge besprechen die uns alle angehen.

Monopole sind in der Eu verboten, Preisabsprachen sind in der Eu verboten,
einer geheimen Weltregierung hat keiner zugestimmt...also
---was zum Teufel--- machen die dort.. HM?


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 21:54
@Drakon
Hä...ich denke die Medien schweigen die Bilderbergertreffen zu Tode...wohl doch nicht,wenn schon der Boulevard drüber berichtet,super Supergeheimhaltung


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 21:55
Hier ein Video, über das Thema;

https://www.youtube.com/watch?v=Aymrikbxla0

Also, die treffen sich und tauschen "interresante" Weltwirtschafftliche Infos aus.


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 21:56
@Warhead

Der Inhalt, mein Freund...es geht um den Inhalt der Treffen...


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 21:59
@Drakon
Zitat von DrakonDrakon schrieb:ersteinmal wenn es nicht so brisant wäre was auf den treffen besprochen wird,
wäre es frei zugänglich. Das sollte jedem klar sein, ich hoffe auch dir.
Was ich mit meiner Freundin heute Abend beim Essen besprochen habe ist auch nicht "hoch Brisant", dennoch wird das besprochene nicht frei zugänglich gemacht, das sollte jedem klar sein, ich hoffe auch dir.
Zitat von DrakonDrakon schrieb:Wenn das vom Volk gewählte Oberhaupt eines Staates zu einem Treffen geladen wird und
teilnimmt, er --nur-- eingeladen wird weil er das Staatsoberhaupt ist,
aber dann -allen ernstes behauptet- er nimmt als "Privatperson" teil...
obwohl er weder eine riesiege Firma hat, noch Milliadär ist und sonst
auch nichts zur Weltwirtschaft beiträgt, dann frage ich mich was er dort
verloren hat.
Vielleicht interresiert es ja den einen oder anderen was der gute Mann so für Ansichten hat, wäre ja möglich.
Zitat von DrakonDrakon schrieb:Ich- würde ihn Anzeigen wegen Landesverrat, da man ja nicht weiss
was dort besprochen wird. Es könnte ja durchaus sein das er dort
Staatsgeheimnisse ausplaudert. Bei der Verhandlung würde ich darauf
bestehen das er den Inhalt der Bilderberger-treffen preisgibt,
sollte er das nicht tun..verhärtet sich der verdacht..das dort
Weltverschwörerische Pläne besprochen werden.
Vielleicht könnte man ihn auch anzeigen falls er einen Keller haben sollte. Man kann ja nicht wissen wofür er den so benuzt, es könnte ja durchaus sein das er da kleine Kinder gefangen hält, um sie dann später zu essen.
Das erfüllt dann wiederum den tatbestand;

§ 252.
Wer einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung ein Staatsgeheimnis bekannt oder zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Solange man nicht weiss, was und mit wem er da etwas besprochen hat, erfüllt das gar keinen Tatbestand.
Zitat von DrakonDrakon schrieb:Es gibt also nur zwei Möglichkeiten, etweder er gibt preis was besprochen wurde,
oder er kommt für mindesten 1 jahr ins Gefängniss.
Mich deucht, du hast eine etwas eigenartige Rechtsauffassung.

mfg
kuno


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 22:00
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Was ich mit meiner Freundin heute Abend beim Essen besprochen habe ist auch nicht "hoch Brisant", dennoch wird das besprochene nicht frei zugänglich gemacht, das sollte jedem klar sein, ich hoffe auch dir.
Schon gut du privatisiertes Staatsoberhaupt..
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Vielleicht könnte man ihn auch anzeigen falls er einen Keller haben sollte. Man kann ja nicht wissen wofür er den so benuzt, es könnte ja durchaus sein das er da kleine Kinder gefangen hält, um sie dann später zu essen.
Sag mal ist das wirklich dein ernst..?

Geh woanders Spielen.


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 22:04
@Drakon
Da brauchts keine Phantasie worüber sich gegenseitig konkurrierende Monopolvertreter unterhalten, die sich bewusst sind das sie den Klassenkampf gewonnen haben...bis auf weiteres...und nun nicht mehr weiter wissen


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 22:05
@Drakon
Zitat von DrakonDrakon schrieb:Es kann einfach nicht legal sein , wenn sich die Reichen und Mächtigen...
hinter verschlossenen Türen treffen und Dinge besprechen die uns alle angehen.
Warum geht uns das was an, was die da besprechen. Nur weil jemand reich und/oder mächtig ist muss er/sie doch nicht jedem rechenschaft ablegen.
Zitat von DrakonDrakon schrieb:Monopole sind in der Eu verboten, Preisabsprachen sind in der Eu verboten,
einer geheimen Weltregierung hat keiner zugestimmt...also
---was zum Teufel--- machen die dort.. HM?
Ich vermute mal die unterhalten sich da, genau weis ich es aber nicht, war leider nicht eingeladen.

mfg
kuno


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 22:08
@kuno7
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Solange man nicht weiss, was und mit wem er da etwas besprochen hat, erfüllt das gar keinen Tatbestand.
Solange man nicht weiss was dort besprochen wird,..grenzt es an eine Art verschwörung..
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Warum geht uns das was an, was die da besprechen. Nur weil jemand reich und/oder mächtig ist muss er/sie doch nicht jedem rechenschaft ablegen.
Sag mal,.. das Staatsoberhaupt trifft sich im geheimen und
ist seinem Volk keine rechenschafft schuldig ???
Bitte, geh woanders trollen..@kuno7


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 22:12
@Drakon
Zitat von DrakonDrakon schrieb:Schon gut du privatisiertes Staatsoberhaupt..
Also müssen Staatsoberhäupter über alle ihre Treffen und Gespräche öffentlich informieren, Privatpersonen aber nicht?
Zitat von DrakonDrakon schrieb:Sag mal ist das wirklich dein ernst..?
Sowas nennt man Ironie. Dennoch entspricht meine aussage im wesentlichen der deinen, ich wollte dir nur mal verdeutlichen was du hier so forderst.

mfg
kuno


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 22:13
Ich fordere nur eines, ich will wissen was dort besprochen wird...sonst nichts.
Solange der bundeskanzler das nicht preisgibt, hat er sich mit fremden mächten
verschworen und das entspicht dem hoch und oder landesverrat....klar soweit ??

ich sehe da, paar Staatsoberhäupter..in einer misslichen Lage.

51


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 22:14
@Drakon
Hier, da steht, was die besprochen haben: http://www.bilderbergmeetings.org/conferences-10s.html (Archiv-Version vom 10.09.2012)


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Die Bilderberg-Gruppe und ihre Ziele

17.09.2012 um 22:18
@Drakon
Ich fordere nur eines, ich will wissen was dort besprochen wird...sonst nichts.
Solange der bundeskanzler das nicht preisgibt, hat er sich mit fremden mächten
verschworen...klar soweit ??
Du kannst ja fordern was du willst, aber du hast kein Recht darauf zu erfahren was der Herr Bundeskanzler da in seiner Freizeit mit anderen Leuten besprochen hat, egal wie sehr du forderst.

mfg
kuno


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17.09.2012 um 22:19
@gibraltar
Das ist denen natürlich auch nicht recht,die wollen die supergeheimen Sachen offengelegt haben


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17.09.2012 um 22:20
@kuno7
ganau, ich kann es fordern er kann es ablehen...
wenn ihn jemand anzeigt und es zur verhandlung kommt...
---muss--- er es preisgeben, oder er wird eingesperrt.

tataaaa


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