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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

21.03.2019 um 13:14
Zitat von jaskajaska schrieb:Schmerzensgeld für 2.747 Tage in der Psychiatrie = 800.000€
Immaterieller Schaden ist nach dem StrEG durch die 25 € pro Tag Haftentschädigung bereits abgegolten, da sehe ich wenig Chancen.
Entgangenes Einkommen für siebeneinhalb Jahre = 280.000€

Nicht entrichtete Beiträge zur Rentenversicherung = 64.904€
Da könnte durchaus etwas drin sein, auch wenn es vielleicht die Hälfte ist.
Entzug seines Hauses in Nürnberg durch Zwangsversteigerung = 458.300€

Verlust persönlicher Unterlagen und von Ersatzteilen für antike Ferraris = 50.000€
Schwer zu beurteilen, ob hier evtl. Ansprüche gegen die Frau bestünden und welche Ansprüche nachrangig sind. Sicher nicht in voller Höhe möglich.
Nicht erstattete Anwaltskosten = 90.000€

Schadensersatz für die Unmöglichkeit, jetzt wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen = 352.904€
Anwaltskosten durchaus in der nachgewiesenen Höhe möglich. Entgangene Möglichkeit der Arbeitsaufnahme - in Abhängigkeit vom fiktiven Einkommen - sicher nicht in der geltend gemachten Höhe.
Zitat von jaskajaska schrieb:Gesamt = 2.096.108€
Im Ergebnis kann Mollath durchaus eine höhere Summe als die vom Freistaat angebotenen 170.000 € verlangen. 2 Mio. € werden es aber auch nicht. Höchstens 1 Mio. €. Aus der Hüfte geschossen: Wenn es 300.000 oder 500.000 € werden, hat sich die Klage bereits für ihn gut rentiert. Eine gewisse Bescheidenheit im Lebensstil wird eine solche Summe aber gleichwohl erfordern, wenn sie Mollath bis an sein Lebensende (geschätzt noch 20 Jahre) tragen soll.

So meine oberflächliche Einschätzung.
Zitat von jaskajaska schrieb:Es gibt ein Urteil des BVG, wonach die Unterbringung erst seit 2011 verfassungswidrig ist
Verstehe ich nicht. Das LG Regensburg hat 2014 festgestellt, dass die 2006 ergangene Unterbringung nach § 63 StPO rechtswidrig war.

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Der Fall Gustl Mollath

21.03.2019 um 15:34
Das mit den Rentenversicherungsbeiträgen leuchtet mir noch nicht ein. M. hatte vor der Unterbringung im BKH keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mehr, sondern war selbstständig, so dass kein Arbeitgeber für ihn Beiträge zur gesetzlichen RV abgeführt hat. Wenn M. also (nur) eine private Rentenversicherung hatte und diese auch bis zur Unterbringung tatsächlich bedient hat, müsste der Freistaat die Beiträge übernehmen. Aber wären das wirklich über 64.000 €? Hat M. sich eine so teure private RV bis zum Antritt der Unterbringung geleistet und auch regelmäßig die Beiträge gezahlt?

Zum Verdienstausfall: Dass er (weiter) monatlich 3.200 € aus seiner Werkstatt oder in einem Arbeitsverhältnis erzielt hätte, wenn es nicht zur Unterbringung gekommen wäre, müsste M. plausibel darlegen, was nicht einfach werden dürfte.

Weiter die Anwaltskosten. Diese dürfte infolge des Freispruchs komplett der Freistaat übernommen haben, jedenfalls so weit es um die gesetzlichen Gebühren der Anwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geht. Hatte M. aber mit einigen Anwälten eine teurere individuelle Honorarvereinbarung gehabt, wäre das nicht Problem des Freistaats, auf dieser Differenz zwischen den gesetzlichen Gebühren und der Honorarrechnung seiner Anwälte könnte M. dann evtl. sitzenbleiben (falls die Anwälte bisher ihm gegenüber diese Kosten bisher geltend gemacht haben).

Was die entgangene Möglichkeit der Arbeitsaufnahme betrifft, müsste M. wohl näher darlegen, welche (vergeblichen) Bemühungen der Arbeitsaufnahme er unternommen hat und dass und warum da ein zumindest wahrscheinlicher ursächlicher Zusammenhang mit der Zeit der Unterbringung besteht. Das würde wohl nicht einfach.

Die Schmerzensgeldforderung ist auch wacklig, da wohl mit der "Haft"entschädigung abgegolten, so dass M. doch wohl ein Stück von seinen Vorstellungen zur Höhe seiner Forderungen abrücken muss.


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Der Fall Gustl Mollath

21.03.2019 um 15:58
@jaska

Danke übrigens für den Link betr. die Augsburger Allgemeine.

Das Gericht hat also als Vergleichssumme 600.000 € vorgeschlagen, was dem Freistaat zuviel und Mollath zu wenig ist. Nun, da aber nun mal Mollath die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe seiner Forderungen hat, sollte er sich die Sache überlegen. Jedenfalls ist die Argumentation des Freistaats, dass die Zwangsversteigerung des Hauses nicht ursächlich auf die Unterbringung zurückzuführen ist und theoretisch mit anwaltlicher Hilfe auch aus der Unterbringung heraus zu verhindern gewesen wäre, auf den ersten Blick nicht ganz abwegig.


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Der Fall Gustl Mollath

30.06.2019 um 23:32
Die kompromisslose Linie wird fortgeführt.
Mollath hat dem Vergleich des Gerichts nicht zugestimmt, so dass der Prozess nun fortgesetzt werden muss.


Hier eine Auswahl an Lektüre dazu:

Süddeutsche, 14. Juni 2019
https://www.sueddeutsche.de/bayern/gustl-mollath-streit-um-schadenersatz-1.4486355
Der Prozess geht weiter", teilte Rechtsanwalt Hildebrecht Braun mit. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte am Freitag, der Freistaat habe dem Abschluss eines vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichs zugestimmt. Der Kläger habe den Vorschlag des Gerichts jedoch nicht angenommen.
Augsburger Allgemeine, 14. Juni 2019
https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Justizfall-Mollath-Keine-Einigung-im-Entschaedigungsstreit-id54585641.html
Laut Justizministerium sah der Vorschlag des Gerichts vor, dass die Ansprüche des Klägers gegen Zahlung von weiteren 600.000 Euro abgegolten sein sollten; zusätzlich zu den bereits bezahlten 70.000 Euro. Die Kosten des Rechtsstreits sollten demnach gegeneinander aufgehoben werden, das heißt, die Gerichtskosten sollten geteilt werden und jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.



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Der Fall Gustl Mollath

14.08.2019 um 23:01
GMX griff den heutigen 5. Jahrestag von Mollaths Freispruch 2014 auf, um in einem kurzen Überblickartikel den Fall Mollath zusammenzufassen:

GMX online, 07. August 2019
https://www.gmx.net/magazine/panorama/gustl-mollath-opfer-taeter-33911692
Sieben Jahre lang wurde Gustl Mollath als gemeingefährlich eingestuft und in der geschlossenen Psychiatrie festgehalten. Ungeklärte Widersprüche und aufgedeckte Verfahrensfehler führten zu heftiger Kritik an der Justiz. Am 14. August 2014 wurde Mollath schließlich freigesprochen, nun jährt sich dieser Freispruch zum fünften Mal. Doch bis heute bleibt es schwer zu unterscheiden, wer in dem verworrenen Fall Täter und wer Opfer ist.

Im November 2002 sah es noch nach einem tragischen, aber eindeutigen Fall von häuslicher Gewalt aus: Eine Frau zeigte ihren Ehemann wegen Körperverletzung an. Gustl Mollath soll sie mehrfach misshandelt haben – geschlagen, gewürgt, getreten, eingesperrt und sogar gebissen. Der Beschuldigte wies die Vorwürfe von sich.
...
Gutachten bescheinigen psychische Störung

...

2006 erfolgte schließlich das Urteil: Das Gericht sprach Mollath zwar wegen Schuldunfähigkeit frei. Es ordnete aber gleichzeitig wegen Allgemeingefährlichkeit eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an.
...
Gustl Mollath wehrte sich hartnäckig gegen das Vorgehen. Unter anderem erstellte er eine Webseite, auf der er seine Sicht der Dinge darstellte, und wandte sich hilfesuchend an die Presse.
...
Im August ordnete das Landgericht Nürnberg schließlich die Wiederaufnahme des Verfahrens um Mollath an. Das Urteil fiel ein Jahr später, am 14. August 2014. Gustl Mollath wurde wie bereits 2006 freigesprochen. Das Gericht sah es als zwar als erwiesen an, dass er seine Frau lebensbedrohlich misshandelt hatte. Weil allerdings nicht mehr eindeutig festzustellen war, ob er zu dem Zeitpunkt vor 13 Jahren voll schuldfähig war, fiel die Entscheidung im Zweifel zugunsten des Angeklagten aus. ...



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Der Fall Gustl Mollath

15.08.2019 um 07:34
@jaska

Guten Morgen.

Hatte das Landgericht Nürnberg im Wiederaufnahmeprozess nicht auch die Feststellung gemacht dass das Gutachten über die Verletzungen von Frau Mollath ein Unechtes Zeugnis ist ?


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2019 um 09:35
Gehört der Fall nicht eher unter die Rubrik Kriminalfälle? Schließlich wurden die Vorwürfe Mollaths in einem Revisionsbericht der Bank bestätigt.

Dateianhang: index.pdf (5095 KB)

https://archive.org/stream/Sonderbericht_HVB_Mollath/abschrift_sbericht_hvb_djvu.txt

PS: Tragisch für den damaligen Bereichsvorstand Burkhard B., dass er auch in 2008 in höchster Verantwortung stand, als Mitarbeiter seines (neuen) Arbeitgebers in einer Schmiergeld-Affäre des Betruges überführt wurden.

https://www.waz.de/wirtschaft/neuer-fall-von-korruption-erschuettert-volkswagen-id1121336.html

Ob ein Zusammenhang mit seinem überraschenden Weggang bestand, ist nicht bekannt.

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/a-576259.html


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2019 um 10:10
Zitat von OkersumpfOkersumpf schrieb:Gehört der Fall nicht eher unter die Rubrik Kriminalfälle? Schließlich wurden die Vorwürfe Mollaths in einem Revisionsbericht der Bank bestätigt.
Das wurde schon häufiger hier diskutiert. Er ist hier wohl gelandet, weil Mollath - in der für ihn typischen Art maßlos zu übertreiben - seinen Fall als "Verschwörung" gegen ihn dargestellt hat, weil er drauf und dran war, den "größten Schwarzgeldskandal aller Zeiten" (oder so ähnlich) aufzudecken. Und dann in die Psychiatrie gesteckt wurde, um ihn mundtot zu machen.

Über den Umfang der "Verschwörung" gibt es hier unterschiedliche Ansichten. Einige Angaben Mollaths haben sich bestätigt (zweifelhafte Bankgeschäfte in der Schweiz, an denen seine Frau beteiligt war), andere konnten nicht nachgewiesen werden. Ein Kriminalfall ist der Fall deshalb eher nur am Rande. Sicher ist er das, was man "Justizskandal" nennt. Es ist auch ein "Psychiatrieskandal", weil über Jahre hinweg ein Gutachter vom anderen abgeschrieben hat, ohne sich wirklich Gedanken über die objektive Gefährlichkeit Mollaths zu machen. Aber auch darüber gibt es hier unterschiedliche Ansichten.

Ich persönlich bin der Ansicht, dass ihm in einem Scheidungskrieg schweres Unrecht zugefügt wurde. Der Strafprozess vor dem LG Nürnberg enthielt schwere Fehler und man hat ihn ohne wirkliche Anhaltspunkte dauerhaft für gefährlich gehalten, weil er gewalttätig gegen seine Frau gewesen sein soll (bestätigt durch das Wiederaufnahmegericht dem LG Regensburg). Ihm wurde Haftentschädigung für die Unterbringung in der Psychiatrie und dem Grunde nach auch Schadensersatz durch den Freistaat Bayern (darum wird noch gerichtlich gestritten). Über viele Hintergründe kann man nur spekulieren.


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2019 um 10:42
Zitat von monstramonstra schrieb:Einige Angaben Mollaths haben sich bestätigt (zweifelhafte Bankgeschäfte in der Schweiz, an denen seine Frau beteiligt war), andere konnten nicht nachgewiesen werden.
Bei Unternehmen mit quasi staatlicher Beteiligung sind Exekutive und Judikative bei Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren ohnehin nicht zu beneiden... Stichwort "weisungsgebunden".
Zitat von monstramonstra schrieb:Ein Kriminalfall ist der Fall deshalb eher nur am Rande.
Eher nicht, da Mollath offenbar mit der Aufdeckung der illegalen Bankgeschäfte in ein Wespennest traf und die Tragweite des Skandals möglicherweise bewusst vertuscht wurde. Für Hinweisgeber endet das mitunter sehr tragisch...

Mord in Wolfsburg (Seite 240) (Beitrag von VWFSMorddrohg)

... und vollständige Aufklärung ist wohl eher nicht erwünscht.


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2019 um 10:50
Zitat von OkersumpfOkersumpf schrieb:... und vollständige Aufklärung ist wohl eher nicht erwünscht.
Das war jedenfalls auch nicht Aufgabe der Prozesse. Dafür gab es einen Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag. Da darf man nicht nur den Bericht der (CSU-)Mehrheit lesen, sondern auch die Bewertungen der Opposition. Da wird dann auch gerne übertrieben. Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen und man muss sich mühsam eine Meinung bilden.

Da mittlerweile die Ex-Frau Mollaths verstorben ist, die genauere Auskunft hätte geben können, erwarte ich nichts Grundlegendes an Aufklärung mehr.

Vermute aber, dass der Sachverhalt in vielerlei Hinsicht banaler ist, als es scheint. Vor allem ging es lange darum, einen Justizfehler unter den Teppich zu kehren. An die große Weltverschwörung glaube ich schon deshalb nicht, weil Mollath dafür viel zu wenig wusste und viel zu unwichtig war.


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2019 um 11:00
Zitat von monstramonstra schrieb:An die große Weltverschwörung glaube ich schon deshalb nicht, weil Mollath dafür viel zu wenig wusste und viel zu unwichtig war.
...umso interessanter ist aber, dass er selbst, dieser psychisch ach so gesunde Mensch, daran glaubte. Er wurde nur von allen verkannt, sogar vom Papst und Kofi Annan.


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2019 um 12:11
Zitat von tracestraces schrieb:umso interessanter ist aber, dass er selbst, dieser psychisch ach so gesunde Mensch, daran glaubte
Womit ich erneut auf den Revisionsbericht hinweisen muss...

Beitrag von Okersumpf (Seite 149)

Fakt ist: Die Akte Mollath, Aktenzeichen 6 KLs 151 Js 4111/2013 WA., ist geschlossen.

Hinsichtlich der illegalen Bankgeschäfte litt Mollath nachweislich nicht an Wahnvorstellungen. Er hatte sich aber mit dem Hinweisschreiben an die Bank mächtige Personen zum Gegner gemacht, meiner Meinung nach. Und offensichtlich bestand anfangs kein Interesse daran, die Missstände zu beseitigen...


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2019 um 12:30
Zitat von OkersumpfOkersumpf schrieb:Gehört der Fall nicht eher unter die Rubrik Kriminalfälle? Schließlich wurden die Vorwürfe Mollaths in einem Revisionsbericht der Bank bestätigt.

Dateianhang: index.pdf (5095 KB)
Wenn du meinst, das unbedingt aufdröseln zu müssen, dann stelle dar, wo in diesem Bericht Schwarzgelder nachgewiesen wurden, heißt, dass die Gelder bereits bei der Ausfuhr aus Deutschland zweifelsfrei Schwarzgelder waren. Also keine Gelder, die erst im Laufe des schweizer Aufenthalts dazu wurden.


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2019 um 12:32
@Okersumpf

...und ich muss nochmal darauf hinweisen, dass ein psychisch kranker Mensch in der Tat auch gleichzeitig in der Lage sein kann, korrekte Angaben zu machen. Von einem "Wespennest" oder einem nahezu weltumspannenden Netzwerk aus Betrügereien seiner Ehefrau allerdings kann jedoch keine Rede sein. Vielleicht auch ein Grund, weswegen ihm weder Kofi noch der Papst geantwortet hatten. Aber okay.


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2019 um 13:12
@emz
"(...) Es existiert ein interner, jahrelang unter Verschluss gehaltener Revisionsbericht der HVB, der zu dem Ergebnis kommt: "Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt." Bereits 2003 waren die HVB-Prüfer auf ein internes Netzwerk gestoßen, nachdem Mollath die Bank angeschrieben hatte. Die Revisoren fanden Anhaltspunkte und Belege für Geldwäsche, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, fragwürdige Wertpapiergeschäfte und Verstöße gegen eine Vielzahl von Richtlinien - und das alles über Jahre hinweg. (...)"
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-das-schweigen-der-banker-1.1529677

Darunter sogar Anhaltspunkte auf Straftaten. Wie objektiv sind interne Revisionsberichte? Wie unabhängig sind hauseigene Revisoren? War das nur die Spitze des Eisbergs?


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2019 um 13:15
Zitat von OkersumpfOkersumpf schrieb:Hinsichtlich der illegalen Bankgeschäfte litt Mollath nachweislich nicht an Wahnvorstellungen. Er hatte sich aber mit dem Hinweisschreiben an die Bank mächtige Personen zum Gegner gemacht, meiner Meinung nach. Und offensichtlich bestand anfangs kein Interesse daran, die Missstände zu beseitigen...
Mollath kann durchaus im Laufe des Strafverfahrens gegen ihn reaktiv paranoide Wahnvorstellungen entwickelt haben. Auch eine narzisstische Übersteigerung der eigenen Bedeutung bis ins Skurrile ist bei seinen Auftritten unübersehbar. Für die Bank war aber scheinbar das größte Problem, dass Frau Mollath auf eigene Rechnung Geschäfte gemacht hat.
Zitat von emzemz schrieb:Wenn du meinst, das unbedingt aufdröseln zu müssen, dann stelle dar, wo in diesem Bericht Schwarzgelder nachgewiesen wurden, heißt, dass die Gelder bereits bei der Ausfuhr aus Deutschland zweifelsfrei Schwarzgelder waren. Also keine Gelder, die erst im Laufe des schweizer Aufenthalts dazu wurden.
Ob Herrn Mollath dieser Unterschied bekannt und in seiner Tragweite bewusst war, das bezweifle ich sehr...


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2019 um 13:36
Zitat von monstramonstra schrieb:Ob Herrn Mollath dieser Unterschied bekannt und in seiner Tragweite bewusst war, das bezweifle ich sehr...
Das mag sein, allerdings ist es völlig ohne Belang, ob Mollath etwas verstanden hat oder nicht.
Es geht um den Revisionsbericht der Bank, in dem dieser Unterschied zu finden sein sollte.
Zitat von monstramonstra schrieb:Für die Bank war aber scheinbar das größte Problem, dass Frau Mollath auf eigene Rechnung Geschäfte gemacht hat.
Dabei ging es auch nicht um Schwarzgeld, was ihr vorgeworfen wurde, sondern um Geschäfte an der Bank vorbei.
Die Kündigung von Frau Mollath musste zurückgenommen werden.


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2019 um 14:00
Zitat von emzemz schrieb:Dabei ging es auch nicht um Schwarzgeld, was ihr vorgeworfen wurde, sondern um Geschäfte an der Bank vorbei.
Die Kündigung von Frau Mollath musste zurückgenommen werden.
Schön formuliert, aber dolose Handlungen sind im Bankwesen ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Diese wurde wohl, um Frau Mollath nicht die Zukunft zu verbauen, in eine ordentliche Kündigung (bzw Aufhebungsvertrag) mit Abfindung umgewandelt. Höchstwahrscheinlich mit einer Schweigeklausel.
"(...) Den Revisionsbericht hielt sie geheim; erst Ende 2012 wurde der brisante Inhalt bekannt.

Hatte die Bank damals Angst vor negativen Schlagzeilen? Wollte sie Kunden schützen, vor allem jene bekannte Persönlichkeit, von der im Revisionsbericht die Rede ist? Und vor allem: Wer hat entschieden, den Bericht unter Verschluss zu halten? (...)"
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-warum-die-hypo-vereinsbank-geschwiegen-hat-1.1605508

Die entlassenen Mitarbeiter der HVB waren die Bauernopfer und Mollath als Whistleblower die tragische Figur. Nach Verjährung der Taten stellte die Geschichte keine größere Gefahr mehr für höhere Posten dar.

Mich würde interessieren, ob es im Umfeld der Bank zu auffälligen Ereignissen kam. Der Fall erinnert mich mehr und mehr an...

Mord in Wolfsburg (Seite 251) (Beitrag von Okersumpf)


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2019 um 14:18
Zitat von OkersumpfOkersumpf schrieb:Die entlassenen Mitarbeiter der HVB waren die Bauernopfer und Mollath als Whistleblower die tragische Figur.
Mollath war für mich kein Whistleblower. Vielleicht hielt er sich dafür. Er war kein Insider und die von ihm beigebrachten Informationen waren weder umfangreich noch exklusiv. Und Herr Mollath erfreut sich auch noch bester Gesundheit (im Gegensatz zu seiner Ex-Frau).


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Der Fall Gustl Mollath

26.10.2019 um 14:23
Bevor wir uns jetzt auf andere Nebenschauplätze begeben, steht immer noch die Beantwortung meiner Frage aus Beitrag von emz (Seite 149) und damit meine ich keine Auszüge aus der Süddeutschen.

Bis dahin verweise ich auf Wikipedia: Gustl Mollath
Bezüglich „Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt“ müsse gefragt werden, was überhaupt nachprüfbar gewesen sei. Dies seien vor allem die Transfers selbst, die aber strafrechtlich nicht zu beanstanden seien. Mollath habe die Bitte der Bank um konkrete Anhaltspunkte für den von ihm behaupteten „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal“ nur mit „Ich mache doch nicht Ihre Revisionsarbeit“ beantwortet.



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