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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

25.07.2013 um 17:21
@querdenkerSZ

Ja, das ist mir schon bewußt, gab ja auch einen hübschen Film darüber ...
Deswegen schrieb ich auch von "genauen Details des Prozeßes", die müßte ich dann schon wissen, um das eindeutig zuordnen zu können. Bei Gelegenheit werde ich mir mal den "RAF" Prozeß genauer anschauen.

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Der Fall Gustl Mollath

25.07.2013 um 17:23
@ThreadPolizist
schau dir auch mal den Werdegang von Rolf Bossi an der hat auch Mörder, Entführer, Mauerschützen und andere nicht gerade beliebte aber bekannte Personen verteidigt und es damit zum Staranwalt geschafft


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Der Fall Gustl Mollath

25.07.2013 um 17:34
@querdenkerSZ
Zitat von querdenkerSZquerdenkerSZ schrieb:schau dir auch mal den Werdegang von Rolf Bossi an der hat auch Mörder, Entführer, Mauerschützen und andere nicht gerade beliebte aber bekannte Personen verteidigt und es damit zum Staranwalt geschafft
Ja, werde ich machen, klingt sehr interessant.
Daß man in solchen Fällen, wie von dir beschrieben, zum Staranwalt wird, ist nachvollziehbar, da der Anwalt vermutlich "Privatpersonen" aus der Predulie rausgeboxt hat.

Der "Fall Mollath" ist da aber schon ein anderes Kaliber, denn da müßte der von Mollath eingesetzte Anwalt gegen den Staat und gegen die Justiz des Staates/systems ermitteln, ein ganz "HEIßES EISEN".


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Der Fall Gustl Mollath

25.07.2013 um 17:38
Die geschiedene Frau von Mollath übrigens verdient sich ihren Lebensunterhalt als Heilerin.
Witzig, oder?


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Der Fall Gustl Mollath

25.07.2013 um 19:17
Hallo,


Wie kann dessen Ex Frau, eine Frau aus dem normalen bürgerlichen Leben(?) in derart hohe Kreise kommen? Wie geht denn datt?

@ThreadPolizist; da hast du wohl nicht ganz Unrecht, ist ähnlich wie mit einem Terroristen,da findet sich auch kaum ein Anwalt der Ihn vertritt.


viele grüße
marco005


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Der Fall Gustl Mollath

25.07.2013 um 21:38
Nach diesem Urteil muss eigentlich das gesamte Deutsche Volk aufstehen und eine Neuaufwicklung fordern, das ist eine Dreistheit sondersgleichen. Und Rechtsbrechung erster Güteklasse.
Der Fall war damals nicht nur signifikant anders als die Sachlage sondern auch komplett verschoben.
Das ist der größte Skandal seit der Nachkriegszeit und nicht die Bespitzelung durch Amerika was ja sowieso schon klar war.


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Der Fall Gustl Mollath

26.07.2013 um 16:30
Der Corpsgeist der Richter
http://taz.de/Kommentar-zur-Bayerischen-Justiz/!120588/


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Der Fall Gustl Mollath

26.07.2013 um 21:08
Es geht nicht nur um das Urteil gegen Hr. Mollath, sondern auch um sein zwangsversteigertes Vermögen.

Man sollte nachprüfen wer von der öffentlichen Zwangsversteigerung des "Mollath Vermögens" am meisten profitiert hat.

Ggf. haben sich auch hier das zuständige Gericht, die Bankfreunde und Frau Mollath die Hände gerieben ?

---

Das deutsche Zwangsversteigerungsrecht stammt aus Kaiser Wilhelms Zeiten und wurde unter der NSDAP zur vollen juristischen Blüte gebracht, die heute noch anhält.

Unterstützt durch die ZPO - ist das Rechtsgebiet der Zwangs- und Teilungsversteigerungsrechtes ein wirkliches Monstrum an Hinterfotzigkeit und Menschenverachtung.

Das Grundgesetz der BRD und die Grundrechte wurden auf das Rechtsgebiet nie angeglichen.

Alles was man nach Gründung der BRD gemacht hat,
war die Grundstruktur des Regelwerkes beibehalten und die KZ- und Verfolgungsklauseln herauszustreichen.

----

Auch dieser Teilanspekt gehört zum Fall Mollath.


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Der Fall Gustl Mollath

26.07.2013 um 21:38
Hi Leute,ich war lange nicht mehr auf der Seite.............,nun möchte ich aber schnell was los werden,da es mit solcher "Justiz"speziell der Bayrischen nicht mehr so weiter gehen darf!!
Nun die Frage stellt sich aber Wie?
Die Richter welche Damals dieses Fehlurteil gesprochen haben kann man Nichts,weil einem "RICHTER"sehr schwer bei zu kommen ist,was eindeutig FALSCH ist!

Mir erscheint sowas ähnlich wie die Totenschau,bzw.Leichenschau welche so Oft falsch ist,dann stellt sich später heraus,es war doch "Fremdeinwirkung"...............,nun im Fall Herrn Mollaths geht noch was,aber es sind Wahlen und nun wirds interessant:Ein Landgericht sei es auch ein Bayrisches muss nach der gleichen StPO handeln,dass taten schon im Prozess diese "Psoudo-Richter nicht!!
Ein Jurastudent erstes Semester hätte dieses ohne die Akte zu sehen gewusst!
Daher ist auch nur EIN Wiederaufnahme-Grund nötig und der ist der Tatsache geschuldet,dass ein "Fern-Gutachten"in keinem Falle vor der Kammer bestand haben kann und smit überhaupt nicht hätte zählen dürfen...............!Also auf keinen Fall Einweisung in die Psychiatrie........................!
Ich finde die Rolle welche der Ministerpräsident Seehofer spielt,ist eine sehr klägliche,denn längst hätte Frau Merk entlassen werden müssen und dann dem Richter eine erhebliche Rechtsbeugung nachgesagt werden müssen.....................!Aber es ist Bayern und da kommen Erinnerungen hoch die gehen in die 1933 Jahre und sowas ist traurig....................!


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Der Fall Gustl Mollath

28.07.2013 um 13:44
Hallo,

mich wundert das die eigenen Ehefrau die Vermögenswerte und Haus des Ehemannes verscherbeln darf....das ginge ja nur wenn die Frau Vormundschaft hätte, wenn überhaupt.


viele grüße
marco005


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Der Fall Gustl Mollath

29.07.2013 um 10:52
@marco005

Das Ehepaar hat sich sicherlich getrennt und geschieden.

Soweit keine Gütertrennung zum Ehevertrag abgeschlossen wurde,
bedeutet dies i.d.R. dass bei Scheidung das Gesamtvermögen der Ehegemeinschaft
durch Zwangs- oder Teilungsversteigerung zerschlagen wird,

weil bei Scheidung i.d.R. nicht von Einvernehmen ausgegangen werden kann.

Da Hr. Mollath das meiste Vermögen in die Ehe eingebracht hatte,
wurde also sein Vermögen zerschlagen.

-------

Es gibt unzählige Fälle in der Presse bei denen es wegen einer drohenden Scheidung
zum Abbrand des Hauses kommt (Vernichtung des Gesamtvermögens), gefolgt von Suizidfällen von verzweifelten Ehemännern.

Man denke nur an den aktuellen Fall Münchener Fall eines Polizisten,
der seine Frau mit 6 Schüssen aus seinem 38.Spezial in den Rücken niedergestreckt hat
und sich dann selbst erschoss.

Die Presse darf in solchen Fällen niemals den wahren, psychologischen Grund alt Tatmotiv ausdiskutieren, welcher i.d. o.g. Problematik liegt.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/zwei-tote-in-planegg-polizist-erschiesst-frau-und-sich-selbst-1.1718288

Eine Frau und das Sorgerecht für das Kind zu verlieren ist eine Sache;
aber dann noch den neuen Lover mit dem eigenen hart verdienten Vermögen abziehen zu sehen,
das ist selbst für Polizisten zu viel der "Gerechtigkeit";

ich könnte mind.10 derartige Fälle hergoogeln.

---

Wichtig ist zu erkennen, dass es Gesetze aus einer Zeit sind (NSDAP)
die mit den Grundrechten des Grundgesetzes in Widerspruch steht.


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Der Fall Gustl Mollath

30.07.2013 um 02:44
@waage
Zitat von waagewaage schrieb am 24.07.2013:könntest du hierzu mal deine einschätzung abgeben? plausibel und angemessen diese begründung?!
Ich habe mich mit dem Mollath Fall leider gar nicht näher auseinandergesetzt. Fakt ist zwar schon, dass eine Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils nur sehr bedingt zulässig ist, aber ich könnte mir - nach meinem mageren Informationsstand - in dem Falle vorstellen, dass insbesondere § 359 Abs. 5 StPO eine Wiederaufnahme rechtfertigen würde. Die bayerischen Gerichte tun sich generell sehr schwer, Fehlurteile zu revidieren - im Falle Mollath offensichtlich sogar um noch einiges schwerer :(

Ich hoffe für Mollath, dass die Sache baldmöglichst durch einen Beschluss außerhalb von Bayern seitens einer ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich durch Karlsruhe, in rechtlich vernünftige Bahnen gestoßen wird. Soweit ich weiß, ist ggf. noch im August ein Wink durch das BVerfG in der Sache zu erwarten.


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waage ehemaliges Mitglied

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Der Fall Gustl Mollath

30.07.2013 um 11:34
@Marcandas

besten Dank für deine Einschätzung

vg


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30.07.2013 um 11:56
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Soweit keine Gütertrennung zum Ehevertrag abgeschlossen wurde,
bedeutet dies i.d.R. dass bei Scheidung das Gesamtvermögen der Ehegemeinschaft
durch Zwangs- oder Teilungsversteigerung zerschlagen wird,
und
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Da Hr. Mollath das meiste Vermögen in die Ehe eingebracht hatte,
wurde also sein Vermögen zerschlagen.
Nur als kurzer Exkurs: Der gesetzliche Normalfall der Ehe ist die Zugewinngemeinschaft. D.h. das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen wird geteilt, das was die Parteien in die Ehe hineingebracht haben, bleibt von einer Teilung verschont. Wenn Du also ein Haus hast, heiratest, keinen Ehevertrag abschließt und Dich scheiden lässt, bleibt das Haus Deines.
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Die Presse darf in solchen Fällen niemals den wahren, psychologischen Grund alt Tatmotiv ausdiskutieren, welcher i.d. o.g. Problematik liegt.
Weil es eben keine Problematik ist.
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Wichtig ist zu erkennen, dass es Gesetze aus einer Zeit sind (NSDAP)
die mit den Grundrechten des Grundgesetzes in Widerspruch steht.
Das ist Unfug. Das gesamte BGB stammt aus der Kaiserzeit. Und diejenigen Normen im BGB, die nicht dem Grundgesetz entsprechen, wurden und werden entsprechend geändert, so dass das heutige BGB im vollem Umfang dem GG entspricht.


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Der Fall Gustl Mollath

30.07.2013 um 16:55
@waage

Ich denke, dass dieses Wiederaufnahmeverfahren ein perfides abgetakeltes Hände-Sauberwaschen der bayer. Justizministerin ist. Sie hat es wohl aufgrund des öffentlichen und politischen Drucks per Weisung an die Staatsanwaltschaft in Gang gesetzt. Um Mollath selber geht es da am wenigsten. :(


@kleinundgrün

Das ist aber auch so nicht zutreffend, was du da schreibst. "Das gesamte BGB" stammt mitnichten aus der Kaiserzeit. Das heutige BGB hat mit dem seiner Einführung nicht mehr allzuviel gemein.
Zudem geht es hier weniger um das Privatrecht, als vielmehr um's Strafrecht und da hat @Charlytoni durchaus Recht mit seinem Einwurf, dass der Maßregelvollzug, insbesondere § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus), aus der NSDAP-Zeit stammt - er wurde nicht lange nach dem Erlass der Ermächtigungsgesetzte 1933 eingeführt und ist zweifellos einer der düstersten, fragwürdigsten und daher streitbarsten Plätze unseres Strafrechts.


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Der Fall Gustl Mollath

30.07.2013 um 17:14
Zitat von MarcandasMarcandas schrieb: "Das gesamte BGB" stammt mitnichten aus der Kaiserzeit.
Das war plakativ, um die ebenfalls plakative Aussage von @Charlytoni zu beleuchten. Hättest Du den restlichen Text ebenfalls aufmerksam gelesen, dann wäre Dir vermutlich aufgefallen, dass ich die Anpassung des BGB an bestehende übergeordnete Normen ausdrücklich beschrieben hatte.

Edit: Und b.t.w.. eine Menge Normen des BGB gibt es schon ziemlich unverändert seit Einführung des BGB.
Zitat von MarcandasMarcandas schrieb:Zudem geht es hier weniger um das Privatrecht, als vielmehr um's Strafrecht und da hat @Charlytoni durchaus Recht mit seinem Einwurf, dass der Maßregelvollzug, insbesondere § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus), aus der NSDAP-Zeit stammt - er wurde nicht lange nach dem Erlass der Ermächtigungsgesetzte 1933 eingeführt und ist zweifellos einer der düstersten, fragwürdigsten und daher streitbarsten Plätze unseres Strafrechts.
Und auch hier gilt das oben gesagte: Auch das StGB wird heute im Lichte des GG ausgelegt, so dass ein Verweis auf die NSDAP bestenfalls polemisch ist, ohne dass ihr aber eine korrekte Aussage zugrunde liegt.


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waage ehemaliges Mitglied

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30.07.2013 um 17:35
@Marcandas

yeapp seh ich auch so ... bin mir aber sicher dass sie trotzdem noch, aufgrund der causa mollath, abdanken wird müssen

würd mir wünschen, dass hier unser sumpf/filz in bayern mal trockengelegt/entflochten wird .... aber die schwarze mafia (csu) kann wohl hier bei uns nix verkehrt machen


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Der Fall Gustl Mollath

30.07.2013 um 17:42
@waage
Zitat von waagewaage schrieb:yeapp seh ich auch so ... bin mir aber sicher dass sie trotzdem noch, aufgrund der causa mollath, abdanken wird müssen
Das wäre mehr als wünschenswert :)
Zitat von waagewaage schrieb:würd mir wünschen, dass hier unser sumpf/filz in bayern mal trockengelegt/entflochten wird .... aber die schwarze mafia (csu) kann wohl hier bei uns nix verkehrt machen
... wie leider auch die Wahlprognosen zeigen, die fast schon eine absolute Mehrheit befürchten lassen :(


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30.07.2013 um 17:58
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Edit: Und b.t.w.. eine Menge Normen des BGB gibt es schon ziemlich unverändert seit Einführung des BGB.
Genau genommen lassen die sich bis in's römische Recht zurückverfolgen. Das besagt aber nichts über den durchaus zutreffenden Einwand von @Charlytoni
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Und auch hier gilt das oben gesagte: Auch das StGB wird heute im Lichte des GG ausgelegt, so dass ein Verweis auf die NSDAP bestenfalls polemisch ist, ohne dass ihr aber eine korrekte Aussage zugrunde liegt.
Das ist so nicht richtig und hat mit Polemik nichts zu tun. Das GG ist in dem Zusammenhang lediglich Garant für eine weitestgehende Einhaltung der Grundrechte durch den Staat gegenüber seiner Bürger. Einfaches Recht aber trägt deshalb längst nicht automatisch einen Garantiestempel objektiver Gerechtigkeit oder ethischer Einwandfreiheit. Im Strafrecht hat die Legislative einen großen Spielraum. Wenn auch wenigen, aber so manchen Normen liegen tatsächlich noch ideologische Fragmente des Dritten Reiches zugrunde... ganz einfach, weil sie nie ausreichend politisch hinterfragt wurden. Dazu zählt zweifellos der Maßregelvollzug durch die forensische Psychiatrie, der in seinem Grundgedanken über psychische Erkrankung noch sehr an das diesbezügliche Verständnis des Dritten Reiches anknüpft. In diese Mühle kann jeder schneller reingeraten, als er sich das im Lichte unseres Grundgesetzes vorzustellen vermag. Es landeten sogar schon Leute in solch einem Maßregelvollzug, weil sie in betrunkenem Zustand einen Mantel geklaut haben.


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Der Fall Gustl Mollath

30.07.2013 um 18:05
@Marcandas
Machen wirs einfach:
§ 63
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Wo liegen hier Fragmente einer menschenverachtenden Gesinnung? Die "Macht" liegt bei der Judikative, denn gerade diese Norm strotzt vor unbestimmter Rechtsbegriffe. Und daher ist auch gerade diese Norm in besonderem Maße im Lichte der Grundrechte zu betrachten.
Zitat von MarcandasMarcandas schrieb: In diese Mühle kann jeder schneller reingeraten, als er sich das im Lichte unseres Grundgesetzes vorzustellen vermag.
Das mag sein. Es ist aber nicht die Folge der Begleitumstände der Entstehung der Norm. Sondern - wahrscheinlich - ein Problem der Tatsachenfeststellung. Des selbe Problem wäre unverändert vorhanden, wenn diese Norm nicht 1933 entstanden wäre, sondern 2010. Der bloße Wortlaut lässt auch nicht im mindesten an nationalsozialistische Intentionen denken.
Zitat von MarcandasMarcandas schrieb:Genau genommen lassen die sich bis in's römische Recht zurückverfolgen.
Das ist jetzt aber Rechthaberei. :)


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Der Fall Gustl Mollath

30.07.2013 um 22:22
@kleinundgrün

Ich habe nicht vom BGB gesprochen, sondern vom Zwangsversteigerungsrecht, insbesondere vom

Wikipedia: Zwangsversteigerungsgesetz

Erstafassung 24. März 1897,

Es stammt aus der Zeit von Kaiser Wilhelm, in welchem Industrialisierung und Kinderarbeit,
unmündige Massen hervorgebracht hat, die man mit den damaligen Mitteln der Zwangsverwaltung
niedergehalten hat (Klassenkampf);

Wikipedia: Zwangsverwaltung

Im dritten Reich hat man das Zwangsversteigerungsrecht weiter verbösert.

Die "Verböserung" z.B. ist ein Rechtsbegriff, der auch von heutigen Finanzverwaltungen,
in der Abgabenordnung (§ 362 Abs. 1 AO) Gültigkeit besitzt.

Das Böse hat seinen Platz in den Gesetzen der BRD und darauf ist der Bundestag besonders stolz.

:-)

und das soll mit dem Grundgesetz in Einklang stehen ???

---

Bei solch fiessen Gesetzlichen Umständen in der BRD hat ein Hr. Mollath und auch sonst kein Mensch eine faire chance.


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Der Fall Gustl Mollath

30.07.2013 um 23:01
@Marcandas

Zitat von Marcandas TEXT:

"...Im Strafrecht hat die Legislative einen großen Spielraum. Wenn auch wenigen, aber so manchen Normen liegen tatsächlich noch ideologische Fragmente des Dritten Reiches zugrunde... ganz einfach, weil sie nie ausreichend politisch hinterfragt wurden. Dazu zählt zweifellos der Maßregelvollzug durch die forensische Psychiatrie, der in seinem Grundgedanken über psychische Erkrankung noch sehr an das diesbezügliche Verständnis des Dritten Reiches anknüpft. In diese Mühle kann jeder schneller reingeraten, als er sich das im Lichte unseres Grundgesetzes vorzustellen vermag. Es landeten sogar schon Leute in solch einem Maßregelvollzug, weil sie in betrunkenem Zustand einen Mantel geklaut haben...."

---

diese Feststellungen gefallen mir; denn der "forensische Vollzug in der Psychatrie" kann wirklich hart sein.

Was mir an dem Text besonders gefällt ist die Feststellung, dass
aus Vorzeiten übernommene Gesetze von vor 1948 "politisch nie ausreichend hinterfragt" wurden.

Im Klartext heißt das, kein einziges Deutsches Gesetz wurde einer expliziten ENTNAZIFIZIERUNG in seinen einzelnen Normen unterzogen, um danach mit dem Grundgesetz 100% in Einklang gebracht zu werden.

Man hat lediglich auf manche dumpf-plumpen-Gesetzesstrukturen ein paar neue Regelungen draufgeschiessen;

zum Beispiel wurde das ZVG bislang noch nicht ersetzt, durch ein
grundgesetzlich harmonisiertes Versteigerungsrecht mit Besitzstandsschutz,
der den Eigentümern im Falle des "Verkaufes des Eigentumes durch den Staat" auch
den Marktpreis garantiert und so den Wertverlust minimiert;
gerade auch für etwaige Gläubiger;

---


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Der Fall Gustl Mollath

31.07.2013 um 09:13
@Charlytoni
Nimm´s bitte nicht persönlich, aber im Bereich der Rechtswissenschaften hast Du nicht den Hauch von Verständnis. Von da her wirken Deine Aussagen ein wenig seltsam.

Daher noch ein Versuch meinerseits: Von der bloßen Herkunft eines Gesetzes kann man nicht auf dessen Gerechtigkeit schließen. Auch ein Gesetz, dass in dunkelster Zeit geschaffen wurde, kann dennoch auch heute ausgewogen sein. Gerade im Dritten Reich waren die Wortlaute der Gesetze - mit bekannten Ausnahmen - nicht per se schlecht. Sie wurden aber von der damaligen Justiz missbraucht und systemkonform ausgelegt. Ein deutliches Beispiel ist der § 63 StGB.

Und welches Problem Du mit der Zwangsversteigerung hast, ist mir ein Rätsel. Wenn jemand einen Anspruch gegen Dich hat, den Du nicht begleichen kannst oder willst, dann wird Dir eben das Haus weggenommen und der Erlös kommt demjenigen zugute, dem Du Geld schuldest. Schließlich hättest Du Dein Haus auch freiwillig verkaufen können, um Deine Schulden zu bezahlen. Eine Zwangsmittel ist lediglich eine ultima ratio.


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Der Fall Gustl Mollath

31.07.2013 um 11:44
@kleinundgrün

Faktisch habe ich nichts über das BGB geschrieben.

Also sind die Einwände mit Bezug auf meine Interpretation des "BGB´s" eigentlich total daneben.

Genausogut könntest Du das Bundeswaldgesetz zitieren,
und mir erklären, dass Fichten und Tannen im Mollath Fall unpassend sind,
weil Buchen ein schöneres Blattgrün besitzen.


Auch hat der Tagesablauf des Hr. Mollath mit den meisten BGB-Regeln wenig zu tun,
eben auch aus dem Grund, weil Menschen im forensischen Maßregelvollzug die Rechte des BGB fast ganz aberkannt sind.

Bis auf das Recht einseitige Willenserklärungen abgeben zu dürfen ?

Eine Willenserklärung hat Hr. Mollath bislang nicht abgegeben.
Nämlich sein Einverständnis auf eine Therapie.

Diese eine Verweigerung hat den Mann bislang gerettet.
---

Vielleicht sollte man sich darüber Gedanken machen ?


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Der Fall Gustl Mollath

31.07.2013 um 14:59
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Faktisch habe ich nichts über das BGB geschrieben.
Tatsächlich aber dann wohl doch:
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Soweit keine Gütertrennung zum Ehevertrag abgeschlossen wurde,
bedeutet dies i.d.R. dass bei Scheidung das Gesamtvermögen der Ehegemeinschaft
durch Zwangs- oder Teilungsversteigerung zerschlagen wird,
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Also sind die Einwände mit Bezug auf meine Interpretation des "BGB´s" eigentlich total daneben
Du fehlinterpretierst nicht nur das BGB, sondern auch das StGB und die ZPO. Du versuchst nur aufgrund der Gesetzesentstehung eine Herleitung der "Bösartigkeit" des Gesetzes herzuleiten. Das schlägt jedoch fehl.
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Diese eine Verweigerung hat den Mann bislang gerettet.
In wie fern hat ihn das gerettet?
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Genausogut könntest Du das Bundeswaldgesetz zitieren,
und mir erklären, dass Fichten und Tannen im Mollath Fall unpassend sind,
weil Buchen ein schöneres Blattgrün besitzen.
Analogien sind auch nicht Deine Stärke. Denn wie gesagt, Du hast Dich sowohl zum BGB, zum StGB als auch zur ZPO ausgelassen und damit das Diskussionsumfeld vorgegeben.

Ich verstehe Deine Intention nicht. Willst Du streiten, etwas lernen oder tatsächlich einen Meinungsaustausch tätigen?


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