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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

21.08.2014 um 20:32
Die Justiz gefällt sich in ihrem jetzigen Urteil gegen G.M. und es besteht keine Rutschgefahr:

a) weil kein Urteil wirklich gerecht sein muss

b) weil kein Urteil wirklich gerecht sein kann
(keine 100% sicheren Beweise, mit deren Misachtung sich ein Richter lächerlich machen könnte)

c) das Urteil muss in groben Zügen nur von oben abgesegnet sein

d) und falls die Öffentlichkeit draufschaut muss es im Trend liegen

alle vier o.g. Tatbestandsmerkmale sind im jetzigen Urteil gegen G.M. erfüllt,
und deshalb nach der ungeschriebenen "Zwischen-Tür-und Angel-Rückversicherung-Logik"
statthaft.

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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 07:57
@Charlytoni

also liegt dem aktuellen urteil rechtsbeugung zugrunde?


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 08:15
@DoctorWho

Gut, dass dieser Thread schon unter " Verschwörungen " eingeordnet ist ;)


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 08:43
@Frau.N.Zimmer

jepp ;)


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 10:03
@DoctorWho

Nein - Rechtsbeugungen gibt es nicht - bzw. nicht mehr.

Wichtig ist nur der Masse die relative Härte des Gerichtes zu zeigen;

Rechtsbeugungen sind seit der Bestätigung des ESM-Vertrages durch das Bundesverfassungsgericht
nicht mehr möglich.

Was soll den gebeugt werden ?


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 10:10
Gustl Mollath legt Revision ein:

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/mollath-revision-100.html (Archiv-Version vom 24.08.2014)


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 10:20
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Wichtig ist nur der Masse die relative Härte des Gerichtes zu zeigen;
Ja, das glaube ich, ein Freispruch ist natürlich immer hart für den Betroffenen und schwer zu verkraften...

Die sollten mal mit dem Quatsch aufhören, dass der Angeklagte nicht schlechter beurteilt werden kann als in der Verhandlung vorher. Man sieht ja was dabei herauskommt - es gibt einfach keine Ruhe.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 12:17
@sigbert
Was für ne Überraschung ;)
Danke!


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 12:20
@jaska
Ja, ich konnts auch kaum glauben... :D

Gerne!


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 12:47
@Charlytoni
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Nein - Rechtsbeugungen gibt es nicht - bzw. nicht mehr.

Wichtig ist nur der Masse die relative Härte des Gerichtes zu zeigen;

Rechtsbeugungen sind seit der Bestätigung des ESM-Vertrages durch das Bundesverfassungsgericht
nicht mehr möglich.

Was soll den gebeugt werden ?
kommt da noch mehr oder war es das schon an begründung?

@sigbert
@jaska
@Frau.N.Zimmer

das dürfte noch interessant werden ;) also ob ich es geahnt hätte ;) Beitrag von DoctorWho (Seite 57)


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 12:53
@DoctorWho

Ich meine Begündungen sind ehrenhaft,
aber werden immer öfters unnötig (siehe ESM-Entscheidungen - Begründung mittlerweile obsolet)

Das Verlangen nach Gerechtigkeit ist relativ,
und hängt nur von der Verteilung der Kräfte im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ab.

Mollath war vor 8 Jahren einfach zu schwach positioniert,
und hat die Arglist seiner Gegner nicht richtig eingeschätzt.

Er hätte dem ganzen aus dem Weg gehen können,
hätte er sich aus anderen Gründen einfach klamm heimlich von seiner Frau getrennt,
kein Wort über deren Machenschaften verloren, und wäre ein Bierchen trinken gegangen.

Dann würde er jetzt möglicherweise friedlich an einem See beim angeln sitzen.

---


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 12:58
@Charlytoni
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Das Verlangen nach Gerechtigkeit ist relativ,
und hängt nur von der Verteilung der Kräfte im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ab.
gerichte subsumieren (okay, manchmal auch falsch) und treffen auf dieser grundlage ihre entscheidung.
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Mollath war vor 8 Jahren einfach zu schwach positioniert,
und hat die Arglist seiner Gegner nicht richtig eingeschätzt.
also doch eine verschwörung und mithin rechtsbeugung?

kann es sein, dass du im übrigen das aktenkundige verhalten von mollath komplett ausblendest?


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 13:03
@DoctorWho

Auf keinen Fall "Rechtsbeugung" - bitte nicht dieses schreckliche Wort.

Das "Recht" wurde um das erste Urteil von 8 Jahren nicht gebeugt... das ist meine Meinung.

Vielleicht wurde darum gewürfelt,
so wie um die letzten Kleider Jesu Christi am Kreuz,
aber Rechtsbeugung setzt mehr voraus.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 13:08
@Charlytoni

weshalb das wort recht in anführungszeichen?

und weshalb diese aussagen?
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Vielleicht wurde darum gewürfelt
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:c) das Urteil muss in groben Zügen nur von oben abgesegnet sein

d) und falls die Öffentlichkeit draufschaut muss es im Trend liegen
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Rechtsbeugungen sind seit der Bestätigung des ESM-Vertrages durch das Bundesverfassungsgericht
nicht mehr möglich.
damit unterstellst du mehr oder weniger willkür.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 13:18
@DoctorWho

Wenn im Fall von G.M. alles in Ordnung wäre,
so hätten wir nie davon erfahren.

Deshalb sind Bedenken in jeder Richtung angebracht.

---

Das Würfeln um eine Entscheidung folgt dem Gesetz der Wahrscheinlichkeitsrechnung;
je mehr Entscheidungen es gibt, desto geringer die Wahrschenilichkeit für eine mögliche Entscheidungsvariante;

Nun wurde der vor 8 Jahren eine Entscheidung getroffen, die sich jetzt als falsch herausgestellt hat.

Man hat sich also für eine Variante entschieden, ohne die bessere zu wählen.

---

Wenn ich Richter gewesen wäre - hätte ich Mollath laufen lassen,
und seine Frau wie auch Ihn beobachten lassen;

um mir dadurch ein lebendiges Bild zu machen,
und die Sache dann mit frischen Erkenntnissen anzugehen.

PS.: die ESM-Sache steht über dem Recht;
es handelt sich um "Überrechtliches", wo kein Richter mehr hinlangen darf,
dort ist auch keine Willkür mehr denkbar.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 13:26
@Charlytoni
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Wenn im Fall von G.M. alles in Ordnung wäre,
so hätten wir nie davon erfahren.
korrekt, auch wenn das wiederaufnahmeverfahren deutlich zeigt, dass der große skandal keiner war.
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Deshalb sind Bedenken in jeder Richtung angebracht.
nicht wirklich. das wiederaufnahmeverfahren zeigt ja, dass das system an sich funktioniert. dass das gutachterliche verfahren und überhaupt das verfahren nach § 63 StGB allerdings schwachstellen aufweist, ist unbestritten. und dem fall mollath ist es in der tat zu verdanken, dass da mal wieder dran gearbeitet wird.
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Das Würfeln um eine Entscheidung
die gerichte würfeln nicht. daher ist der rest auch unsinnig ...
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Wenn ich Richter gewesen wäre - hätte ich Mollath laufen lassen,
und seine Frau wie auch Ihn beobachten lassen;

um mir dadurch ein lebendiges Bild zu machen,
und die Sache dann mit frischen Erkenntnissen anzugehen.
diese möglichkeit sieht das gesetz nicht vor. es würde darüberhinaus in der form, die dir offenbar vorschwebt, gegen die menschenwürde verstoßen. sie ist daher unzulässig.

deine äußerungen zeigen deutlich, dass du vom ablauf eines strafverfahrens im allgemeinen und der rechtsfindung im besonderen nicht die geringste ahnung hast.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 13:36
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Wenn ich Richter gewesen wäre - hätte ich Mollath laufen lassen,
und seine Frau wie auch Ihn beobachten lassen;
Dazu müssten wir aber in einem Überwachungsstaat leben, was glücklicherweise nicht der Fall ist.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 13:42
@Charlytoni
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Wenn ich Richter gewesen wäre - hätte ich Mollath laufen lassen,
und seine Frau wie auch Ihn beobachten lassen;
Oha! Da hätte ich " Mollath & friends" nicht erleben wollen, wenn man ihn auch noch beobachtet hätte.

Das Mollath für einige Leute eine Art Säulenheilliger ist weiß man ja. Aber gleich der Vergleich mit Jesus Christus? Das tut selbst mir weh und ich bin keine Christin.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 14:57
@DoctorWho

Ja - ich habe vom Strafverfahren wenig Ahnung;

mir schweben eher unkonventionelle Methoden vor, wenn es um Bestrafung geht.
Lange Verfahren sind nicht meine Sache.

---

Ein großes Vorbild ist für mich König Salomon aus dem AT oder aus Dürrenmath´s Werk
"die Physiker" (...Salomon der arme König der Wahrheit, er sitzt nackt, kauernd und stinkend da und
seine Psalmen sind schrecklich...);

der Typ würde es in dt. Gerichten richtig krachen lassen !

PS: Die Django-Mentalität von dt. Richtern ist eine Tendenz die immer stärker wird.


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Der Fall Gustl Mollath

22.08.2014 um 15:05
@Charlytoni
Zitat von CharlytoniCharlytoni schrieb:Mollath war vor 8 Jahren einfach zu schwach positioniert,
und hat die Arglist seiner Gegner nicht richtig eingeschätzt.

Er hätte dem ganzen aus dem Weg gehen können, hätte er sich aus anderen Gründen einfach klamm heimlich von seiner Frau getrennt, kein Wort über deren Machenschaften verloren, und wäre ein Bierchen trinken gegangen.
Warum um himmelswillen sollte sich denn Mollath von seiner Frau trennen wollen? Alles konnte G.M. brauchen, nur keine Scheidung. Schließlich lebte er von ihrem Geld und hatte reichlich Schulden bei ihr.

Sollte dir entgangen sein, dass die moralischen Bedenken unseres "Säulenheiligen" erst auftraten, als sein Goldesel abtrat?


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