Wissenschaft
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Auftriebskraftwerk

55.950 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 14:56
die limitierte Stückzahl dient meiner Meinung nach dazu noch etwaige Unschlüssige und Zweiler zur Bestellung zu bewegen... sonst nichts...

Anzeige
melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 14:57
@ghostflyer
ja, normale praktik.


melden
pluss ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 14:57
Zitat von allfatherallfather schrieb:diese informationen, von einem auf 500 beschränkten kontingent, werden sich die schneiders nicht aus den fingern gesaugt haben. diese information muss von rosch gekommen sein
Einziger Zweck besteht darin, zu suggerieren: "Greife jetzt zu, eine zweite Chance wird es nicht geben"
Nur so lassen sich die Dummköpfe dazu animieren nicht auf berichte anderer Käufer zu warten, und nur so kann die kriminelle Bande ein Maximum an Kohle abkassieren.
(wieso gibt es hier kein Icon der am kotzen ist)


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:04
PP und PE sind UV beständig. (Archiv-Version vom 25.05.2015) PP und PE unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Temperaturbeständigkeit. PP ist wärmebeständiger als PE (Temp-Bereich 0°-100°C), dafür ist PE kältebeständiger (Temp-Bereich -40°-80°C). PVC gibt es auch in UV beständig, allerdings hat es eine hohe Steifheit (die mittels Weichmachern wieder verbessert werden kann, dann jedoch zu Lasten der Beständigkeit). Die Berichte über die Wärmebeständigkeit von PE sehen nicht so doll aus, da es sich bei extremer und einseitiger Sonneneinstrahlung verbiegen kann.

Alles in allem ist sicher die Metallvariante vorzuziehen, da Stahl weniger Probleme bei wechselnden Temperaturbereichen hat (die man bei Außenaufstellung durchaus haben kann).


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:06
bitte auch den letzten absatz meines postings lesen..

ich gehe genau davon aus. (marketing blabla) dass die schneiders solche behaupten einfach übernehmen ohne nachzudenken wird auch niemand verwundern.

es könnte aber natürlich sein, dass rosch den klotz am bein gaia so schnell wie möglich loswerden will und tatsächlich nicht mehr als die vertraglich zugesicherten 500 besteller akzepiert um nicht noch mehr potenzielle kläger am hals zu haben..


melden
pluss ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:11
Für das Strafmaß ist es letztendlich unerheblich, ob bandenmäßiger Betrug in 500 oder 1000 Fällen vorliegt.


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:14
@allfather: Das hat auch D. letzten September hier so geschrieben:
GAIA ist Marketing, darum nur 500 Stück und nicht erweiterbar.

(Rosch (Rosch CEO Detlef D.) am 23.09.2014)



melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:24
Das hat auch D. letzten September hier so geschrieben:

GAIA ist Marketing, darum nur 500 Stück und nicht erweiterbar.

(Rosch (Rosch CEO Detlef D.) am 23.09.2014)
selbst wenn es nur als marketing gedacht war ist es doch vollkommen absurd. ein einziges nachweislich laufendes aukw und die interessenten treten rosch die bude ein.. aber vielleicht sind die ja auch altruistisch veranlagt und haben nur deswegen kein patent angemeldet, damit ein jeder das aukw nachbauen und damit dickes geld verdienen kann..


2x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:25
@allfather
Zitat von allfatherallfather schrieb:aber vielleicht sind die ja auch altruistisch veranlagt und haben nur deswegen kein patent angemeldet, damit ein jeder das aukw nachbauen und damit dickes geld verdienen kann..
Das wiederum ist vertraglich verboten.
Der Nachbau der Anlage im Ganzen oder in
Teilen ist strafbewehrt untersagt. Ansprüche aus Haftungen außerhalb gesetzlicher Regelungen gegen die GAIA Energy Vertriebs GmbH sind ausgeschlossen.



2x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:25
Sehen eigentlich die Leute die die Kommentare der Gaia Seite immer so schön für uns rauskopieren die richtigen Namen und Adressen die da gepostet wurden? Mich würde ja mal wundernehmen ob es A diese Leute wirklich gibt und B ob die von Ihrem Glück wissen, stolze AUKW Besteller zu sein. Könnte mittels ner Suche im Netz und ggf einem Telefonat einfach festgestellt werden...


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:35
@Balthasar70
Zitat von Balthasar70Balthasar70 schrieb:Das wiederum ist vertraglich verboten.
Das bindet maximal diejenigen, die sich eine Maschine gekauft haben und die so einen Vertrag unterschrieben haben. Irgendjemand anderes, der sich die Maschine nur anschaut und nachbaut, ist von dieser Regelung nicht betroffen.


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:35
@Roesti
Jeder sieht die richtigen Namen unten auf der Website, dafür muss man nicht mal angemeldet sein.

aktuell auf der Geier Seite:
Aktuelle Kommentare

Andreas Böcher bei Liveticker AuKW Besichtigungen – HIGHLIGHT
Peter Albrecht bei Projekt AuKW – Update KW 09/2015
Lassnig Martin bei Liveticker AuKW Besichtigungen – HIGHLIGHT
Manfred Söllinger bei Liveticker AuKW Besichtigungen – HIGHLIGHT
Michael Musil bei Liveticker AuKW Besichtigungen – HIGHLIGHT
Ich gehe davon aus, dass die Kommentare authentisch sind. Was mich nur noch trauriger macht.


melden
pluss ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:36
Zitat von Balthasar70Balthasar70 schrieb:Der Nachbau der Anlage im Ganzen oder in
Teilen ist strafbewehrt untersagt.
Der passus hat so viel wert wie:
http://static.barcoo.com/images/articles/production/0515/2741/1409750681_leere_klopapierrolle_800x450_high.jpg


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:38
@Dblickstrudel

ok, hab ich noch nicht gesehen. Allerdings nützen nur die Namen relativ wenig um den Wahrheitsgehalt festzustellen


6x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:40
@zaeld
@pluss
...das ist mir schon klar, meine Bemerkung war eine ANtwort auf:
Zitat von allfatherallfather schrieb:aber vielleicht sind die ja auch altruistisch veranlagt und haben nur deswegen kein patent angemeldet, damit ein jeder das aukw nachbauen und damit dickes geld verdienen kann..



melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:47
@allfather: Ich denke, Rosch will ganz einfach die dicken Brummer an Grosskunden verkaufen, und nicht Kleinkram an Endkunden. Ich kenne Unternehmen, die neben dem B2B-Geschäft das Endkundengeschäft knapp an oder sogar leicht unter der Profitabilitätsgrenze betreiben, nur weil es den Bekanntheitsgrad steigert. Die verdrehen jedesmal die Augen, wenn ein Endkunde anruft.


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:50
Habt Ihr auch Probleme den Livestream zu sehen ?
Es kommt jetzt nur noch:


Wir haben technische Schwierigkeiten.
ProxTube konnte das Video nicht entsperren. Möglicherweise ist es auch in den USA gesperrt.

Aber der Livestream ist auch noch nicht abgeschaltet... Embeden kann man den alten Stream
noch nicht...Hmm...


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:52
Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass der Verkauf von echten Anlagen geplant ist m.E. geht es immer noch um den Verkauf von Anteilen an der Firma, anders sind auf die Schnelle nicht die Geldbeträge zu generieren um sich lebenslänglich abseilen zu können. Die GAIA- Aktion ist, glaube ich, ein Zugeständnis an die leere "Portokasse".


1x zitiertmelden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:54
Weis eigentlich irgendwer wann GAIA die ersten Anzahlungen für die AUKWs eingenommen hat? Das muss doch auch bald ein Jahr sein.


melden

Auftriebskraftwerk

11.05.2015 um 15:56
@Balthasar70: Rosch hatte ziemlich sicher keine Ahnung -- selbst letzten September noch nicht -- wie sich die GAIA-Geschichte entwickeln würde. Die haben sich das völlig anders vorgestellt.


Anzeige

melden