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Auftriebskraftwerk

55.955 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

07.06.2015 um 09:10
@celsus
Zitat von celsuscelsus schrieb:Offenbar ist da ein gewaltiger blinder Fleck im Rechtssystem.
eigentlich nicht. aber bei dem in rede stehenden straftatbestand des betruges ist es nicht immer ganz einfach, dem konkreten angeklagten die tat mit der für eine verurteilung ausreichenden gewissheit nachzuweisen. hinzu kommt leider bei diesen verfahren der aspekt der teilweisen unzureichenden personellen ausstattung der staatsanwaltschaften zum tragen. auch sind solche verfahren in aller regel nicht so schnell auszuermitteln und innerhalb weniger verhandlungstage urteilsreif zu machen, was sich dann leider zu gunsten der angeklagten im strafmaß niederschlägt.

der witz bei diesen konstrukten ist ja, wie hier, dass immer eine menge leute involviert sind und sich daher mögliche tatbeiträge auch aufteilen. hier muss nachgewiesen werden, dass dies arbeitsteiliges handeln aufgrund eines gemeinsamen tatvorsatzes ist (dann mittäterschaft) oder zu einer fremden tat hilfe geleistet wird (dann beihilfe). hier liegt die herausforderung für die staatsanwaltschaft. kann dies nicht nachgewiesen werden ... nun ja ...

andererseits ist hier ja mittlerweile so einiges zusammengetragen worden ... da dürfte sich jeder staatsanwalt freuen ;)

aber man muss hier auch ganz klar die rechtskreise trennen. einerseits das bürgerliche recht und andererseits das strafrecht.

verträge gibt es einerseits zwischen den bestellern und gaia und andererseits zwischen gaia und rosch. leistungsstörungen sind nur innerhalb der jeweiligen verträge beachtlich, d.h. die besteller können sich bei gaia und gaia wiederum bei rosch schadlos halten.

sofern jedoch eine straftat in betracht kommt, ist ein direkter durchgriff auf den schädiger losgelöst von der vertragslage denkbar, die sog. unerlaubte handlung, § 823 BGB. in diesem fall könnten sich die besteller auch unmittelbar an rosch halten. allerdings ist diese konstruktion was die zurechnung betrifft, nicht ganz einfach.

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Auftriebskraftwerk

07.06.2015 um 09:54
GetriebewerteOriginal anzeigen (0,9 MB)

dies ist eine Zusammenfassung der Getriebewerte für mitlesende AuKW-Interessierte

MD zeigt das maximale Drehmoment für z1 und z2 vergleichbaren Zahnräder an.

Bei 5 kW Leistung würden 400 Nm Drehmoment an der Verzahnung z1/z2 anstehen,

das maximal zulässige Drehmoment an z2 wird dabei um das 70 fache überschritten !


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07.06.2015 um 10:37
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:aber man muss hier auch ganz klar die rechtskreise trennen. einerseits das bürgerliche recht und andererseits das strafrecht.
Mir ist immer noch nicht klar wer verantwortlich ist, der Hersteller oder der Verkäufer?

Ich vermute auch mal das Offiziell nie 500 Bestellungen zu Stande kommen und so auch niemals geliefert werden muss.


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07.06.2015 um 10:38
Kompressionsarbeit = Auftriebsarbeit

Ich habe hier im Forum keine Verlinkung auf das folgende PDF gefunden.

In diesem PDF beweist ein gewisser Ellen Ramcke, dass die zu leistende Arbeit des Kompressors genauso groß ist, wie diejenige Arbeit, welche durch den Auftrieb gewonnen werden kann.

Wer hätte das gedacht? ;)

Bei der Berechnung wurden die Verluste (Kompressor, Stömungswiderstand usw.) außer Acht gelassen. Diese Verluste knabbern natürlich von der theoretischen, verlustfreien Umwandlung nochmal eine ganze Scheibe ab. ;)

Fazit des Autors:
"Die Eingangsenergie entspricht im idealen Fall der Ausgangsenergie.
Oder anders gesagt: Hier kommt nicht mehr raus, als man reinsteckt!
...
Sofern bei diesem Prozess keine Raumenergiewandlung eintritt, habe ich folgerichtig den Satz von der Erhaltung der Energie bestätigt."



Ohne "Raumenergiewandlung" leider kein funktionierendes Blubberle, liebe GAIAs. Aber ich bin mir sicher, dass die Physik Genies von ROSCH die Lösung dieses Problems längst gefunden haben. Sonst würden sie ja keine 1 Milliarde verlangen. Oder? lach....

http://www.borderlands.de/links.goto.php?u=2082


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07.06.2015 um 10:48
Zitat von MaschinenFuzziMaschinenFuzzi schrieb:"Die Eingangsenergie entspricht im idealen Fall der Ausgangsenergie.
Oder anders gesagt: Hier kommt nicht mehr raus, als man reinsteckt!
Also genau wie bei früheren Perpetuum mobiles, wo die Bastler selbst nicht gemerkt haben, das sie nur die Kinetische Energie "gemessen" haben die in der Maschine selbst steckt.


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07.06.2015 um 11:20
@fritzchen1
Also genau wie bei früheren Perpetuum mobiles, wo die Bastler selbst nicht gemerkt haben, das sie nur die Kinetische Energie "gemessen" haben die in der Maschine steckt.
Alle "funktionierenden" Perpetuum Mobiles kann man prinzipiell in 2 Gruppen unterteilen:

a) die Berechnung des gutgläubigen Erfinders bei der Erstellung der Energiebilanz ist fehlerhaft. Der Erfinder glaubt fälschlicherweise, einen Energieüberschuss zu haben. Je komplizierter das System, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Fehler bei der Berechnung gemacht wurden.

Beispiel: Energie Output durch Verdampfung von Wasser, wobei der Wasserdampf unverdampfte Wassertröpfchen enthält.

b) der betrügerische Erfinder (wie z.B. ROSCH) führt dem System heimlich Energie zu.


PS: Lieber ROSCH Justiziar, Sie dürfen mich jetzt gerne wegen übler Nachrede verklagen. Es wäre mir eine große Freude, Ihnen in einem Gerichtsverfahren die Hosen runter zu lassen. Vielleicht wecken Sie dann dadurch sogar die Staatsanwaltschaft auf? lach...


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07.06.2015 um 12:36
Und die besten aller Möchtegern-Perpetuum-Mobiles, schaffen es über erstaunlich lange Zeit die zugeführte Startenergie zu erhalten, aber auch diese wird unweigerlich über kurz oder lang umgewandelt werden und dann bleibt auch die ausgefeilteste Konstruktion stehen.


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07.06.2015 um 12:45
Zitat von UweBUweB schrieb:Ich denke, es wird gar keine Inso nötig sein. Der Lieferant, so er gewillt ist, schickt einfach das Material an die Käufer. Wie hoch mag der Wert sein? Bischen Blech, Alu, paar kleine Zahnräder, alles nicht wirklich teuer, jedenfalls keine Tausende, soviel ist sicher.
Das sehe ich genauso ... OU wird nirgendwo garantiert!

Dann hat der Kunde eben seinen Bausatz für ein Blubbergedöns und GAIA hat seinen Teil des Vertrags erfüllt ...


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07.06.2015 um 13:01
@MaschinenFuzzi
Ellen Ramcke schickt seinen Bericht aus der Zukunft - erstellt am 9.11.2015...was bei borderlands alles möglich ist.


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07.06.2015 um 13:07
@Abahatschi
aber 9.11.2015 e.r.

Wichtig ist der zusatz e.r.


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07.06.2015 um 13:08
@gravieren
Bin kein Glaubender - was bedeutet das e.r.?


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07.06.2015 um 13:09
@Abahatschi
BC = Before Christ (vor Christus)
AD = Anno Domini (im Jahre des Herrn)
ER = Irgend so ein ESO-Kram ?


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07.06.2015 um 13:11
Tja, das hat jetzt aber nicht geholfen.


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07.06.2015 um 13:13
@Abahatschi
Stimmt, nur eine Vermutung von mir ;-)

Leider gibt google auch nichts her.


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07.06.2015 um 13:20
@Abahatschi
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Bin kein Glaubender - was bedeutet das e.r.?
Wenn man die Denkweise der Schwurblerszene nachvollzieht, dann könnte es für "eigene Rechnung" stehen. Diese Esos biegen sich die Naturgesetze nach eigenen Vorstellungen zusammen, so wie sie es gerade brauchen. Warum also nicht auch die Zeitrechnung?

BTW: :):)

Realistischerweise könnte es ganz banal für "ellen ramke" stehen, egal was er damit zum Ausdruck bringen will. Vielleicht weil es kein Nullerjahr (Christi Geburt) gegeben hat und sich für ihn daher alles um 1 verschiebt? 9.11.2014 wäre als Zeitpunkt fürs Verfassen seiner Rechnung plausibel.


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07.06.2015 um 13:21
@gravieren
@Abahatschi

Das sind einfach nur die Initialen des Namens: Ellen Ramcke.

Weitaus lustiger: "Fa Gaja"


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07.06.2015 um 13:28
@Casa_blanca
Datum trotz alledem in der Zukunft.


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Auftriebskraftwerk

07.06.2015 um 13:29
@gravieren

Und wenn du dir im PDF die Dokumenteneigenschaften gibst, dann siehst du, dass es am 11. Jänner erstellt wurde:

ramcke


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07.06.2015 um 13:31
@Casa_blanca
Das zugrundeliegende (Word?)Dokument kann also durchaus vom 9.11.2014 sein. Ein Tippfehler halt. Im Prinzip egal.


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07.06.2015 um 13:32
@kasmichl
Zitat von kasmichlkasmichl schrieb:Das zugrundeliegende (Word?)Dokument kann also durchaus vom 9.11.2014 sein. Ein Tippfehler halt. Im Prinzip egal.
Richtig, darauf wollte ich hinaus, hab es bloß nicht dazugeschrieben. Nicht mehr als ein Tippfehler, kann passieren.


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