wolfgang52 schrieb:Warum?
Wenn ich in meinem Leben immer vor wichtigen Entscheidungen solche Überlegungen angestellt hätte, dann hätte ich mich keinen Millimeter weiterbewegt.
Das glaube ich Dir gerne, vor Gericht läuft es eher genau umgekehrt.
Kannst du in dem Schreiben an das Gericht Beweisen das Blubberle nicht funktioniert?
Kannst du Beweisen, das den Klägern die Funktionsuntüchtigkeit bekannt sein musste?
Ist dir bekannt das du nur zwei Worte benötigst um Frage 1 zu erfüllen, und wie sie lauten?
Ist dir bekannt welche Formulierung du wählen solltest um Frage 2 zu erfüllen, die selbst dann bestand hat, wenn die Kläger das Genteil beweisen können?
Ist dir bekannt, welche Bedeutung die Beweislast hat?
Kannst du juristisch so geschickt, unter der Prämisse "es muss nicht Bewiesen werden was von der Gegenseite anerkannt (nicht bestritten gilt als anerkannt) wurde", formulieren, das sie sich selbst ans Messer liefern?
Ist dir der "Grundsatz der freien Beweiswürdigung" der Richter bekannt?
Bekannt ist dir, das mal ein Kraftwerksbauer ein Blubberle bestellt hat.
Bist du dir sicher, dass ein Volljurist niemals von der Funktionsfähigkeit des Blubberle überzeugt sein könnte?
Möchtest du hoffen einige Millimeter voranzukommen, oder würdest du es vorziehen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ziellinie zu überqueren?
Letzteres wird dir vermutlich nur mit einem Fachanwalt gelingen.