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Auftriebskraftwerk

55.950 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 10:58
Zitat von DblickstrudelDblickstrudel schrieb:Der hierauf aufgesetzte Entwurf des Einbringungsvertrages soll einer einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt und nach Zustimmung der Aktionäre beurkundet werden
Muss das einstimmig beschlossen werden, und hat hier jemand zufällig Aktien gekauft? :troll:

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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 17:35
Es gab mal den Versuch, eine Art Pump-Speicher-Kraftwerk zu bauen. Dabei sollte Luft auf den Grund des Mariannen-Grabens gepresst werden, um bei Bedarf Druckluft entnehmen zu können zum Betrieb von Turbinen.
Ungünstig ist eben nur, daß ab einer Tiefe von etwa 3 Kilometern unter Wasser die Luft verflüssigt und dadurch eine höhere Dichte erhält, als Wasser sie hat.
Praktisch "liegt" dann die Pressluft am Meeresboden und kann nicht wieder hoch geholt werden.


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 17:59
Zitat von nisusnisus schrieb:Ungünstig ist eben nur, daß ab einer Tiefe von etwa 3 Kilometern unter Wasser die Luft verflüssigt und dadurch eine höhere Dichte erhält, als Wasser sie hat.
Praktisch "liegt" dann die Pressluft am Meeresboden und kann nicht wieder hoch geholt werden.
Das funktioniert physikalisch nicht so, wie du es dir vorstellst, Stichwort Dampfdruck/Phasenübergang.


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 18:04
Gaia muss dieses mal ausnahmsweise einen außerplanmäßigen finanziellen Schaden verdauen. (Der Riesenschaden durch Rosch und DieErste war ja planmäßig, wenn auch Gaia den Plan von Rosch leider erst spät kapiert hat.)

Aus der Website:
Wenn Du glaubst es geht nicht mehr
Kommt eine Versicherung mit einem unglaublichen Argument daher.
Von Roberto R.
Wir müssen gerade einen außerplanmäßigen finanziellen Schaden verdauen. Dies trotz aufrechtem Versicherungsverhältnisses seitens des Verursachsers.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Denn nach einem finanziellen Schaden – verursacht durch einen Hackerangriff auf unsere IT – erstattet die Versicherung keine Kosten, weil Einbruchsspuren am Auto fehlen. Da elektronische Schlösser längst normal sind, empfinden wir das als steinzeitliches Verhalten und machen aufmerksam.

Stell Dir vor: Du bist mit Deiner Familie unterwegs in den Urlaub. Nun wird Dein Auto nachts aufgebrochen und nebst Geld und Wertgegenständen auch Dein Laptop gestohlen. Später, wenn Du Deine Versicherung um die Regulierung bittest, läßt sie ausrichten:

   …da nachweislich ein Einbruch vorliegen muss und da es keine Einbruchsspuren und keinen Zeugen außer Ihrer Frau gab, könnten Sie genausogut vergessen haben, das Auto abzusperren. Hierauf gibt es keine Deckung.

Das ist nun schwer zu begreifen. Denn elektronische Systeme in Autos sind allgegenwärtig und schlüssellose Zugangssysteme weithin bekannt.

Aus unserer Sicht ist es noch etwas ärgerlicher:
Dieses elektronische Gerät wurde von den Tätern mit krimineller Energie ausgelesen und unsere Infrastruktur stundenlang zur internationalen Kommunikation missbraucht – nach Pakistan und in den Tschad. Auf dem Schaden bleiben wir sitzen. Wir lernen aus diesem Fall, das es Versicherungen wohl nur intensiv um deren Geschäft mit Beiträgen geht. Versicherungsnehmer, die Schäden auch tatsächlich regulieren lassen möchten, werden schnell ausgebremst.
Ein ehrliches Danke gilt hingegen unseren Ansprechpartnern, die umgehend und 100% kulant die Strukturen mit uns wieder nutzbar gemacht und mitgeholfen haben, noch mehr Sicherheit gegen künftige Angriffe krimineller Natur zu setzen.
Interessant wäre wer da mit "wir" gemeint ist. Muss die Famlie R. den finanziellen Schaden verdauen? Oder die Vorstände? Oder die zahlenden Mitglieder? Tja, nebelhafte Formulierungen lassen nichts Gutes ahnen.


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 18:07
@Dblickstrudel
RRs Geschwurbel, wäre tatsächlich mal interessant für eine sprachwissenschaftliche Untersuchung.

Wer lässt denn bitte nachts Geld, Wertgegenstände und Laptop in einem Auto?


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 18:11
Das klingt für mich wie die wichtigtuerische Version von:

"Jemand hat meinen Computer geklaut, der offen im Auto rumlag, und damit nach Hause geskypet, weil das Passwort gespeichert war".

Für die mehrfache eigene Doofheit müsste der eigentlich noch draufzahlen.


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 18:41
Wird Elektronik, die nicht fest mit dem Auto verbunden ist (Radio, Navi...) denn überhaupt ersetzt? Ich meine, die Versicherung kommt - Einbruchspuren oder nicht - sowieso nicht dafür auf. Die KFZ-Versicherung jedenfalls. Und warum informiert man die Gaia-Mitglieder, soll der Schaden aus der Vereinskasse bezahlt werden?


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 18:42
Einige neue Dokumente bei Afkem.de die "Neuausrichtung" betreffend.

http://afkem.de/hauptversammlung.php
Die Mitarbeiter der ROSCH INNOVATIONS Deutschland GmbH sind gut ausgebildet und erfahren in der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von innovativen Produkten und Konzepten und der Umsetzung von Projekten, sowohl im In- als auch im Ausland.
Gut ausgebildet ist untertrieben, das sind alles Physikgenies!


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 18:44
@woodpeckerLE

Ich kann mich jetzt täuschen, aber der Laptop ist doch nur eine Analogie für das Hacking? Es geht doch nicht wirklich um diesen Aufbruchsfall, soweit ich das verstehe?


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 18:48
Es ist wie immer nicht sehr klar ausgedrückt. Aber
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Denn nach einem finanziellen Schaden – verursacht durch einen Hackerangriff auf unsere IT – erstattet die Versicherung keine Kosten, weil Einbruchsspuren am Auto fehlen.
kommt vor dem "stell dir vor...", ist wohl keine Analogie.
Ich denke das Auto wurde aufgebrochen (oder man hat tatsächlich vergessen es abzuschließen, soll ja vorkommen), der Laptop entwendet und geknackt (oder man hat ihn nicht Passwort-geschützt, soll ja auch vorkommen) und mithilfe des Laptops wurden Interna auf dem Gaia-Server geändert und missbraucht.


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 18:50
@Dblickstrudel

Ich verstehe das Ganze so, dass jemand angeblich die Vereinsserver gehackt hat und damit, keine Ahnung, Spammails nach Pakistan verschickt hat usw., das soll jetzt GAIA zahlen. Die Versicherung sieht den Hack als nicht beweisbar an und haftet nicht.

Der ganze ungeschickte Autovergleich wird mMn als Analogie angenommen, weil Server wie Auto "elektronische Schlüssel" haben und deshalb keine Einbruchsspuren zu belegen sind (stimmt natürlich nicht, aber lassen wir das).

Insgesamt extremst konfus geschrieben...

Die Laptopsache macht ja alleine deshalb schon keinen Sinn, weil ich über einen Popellaptop keinen Massenspam im kostenrelevanten Umfang hinkriege...


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 18:51
@Rho-ny-theta
Ich dachte ebenfalls an eine weinerliche Rechtfertigung dafür, dass böse Hacker die sensationellsten Forschungsergenisse des Gaia-Forschungsteams beseitigt hätten.

Dass herumliegende Gegenstände ohne jedwede Einbruchsspuren nicht unterm Titel Einbruchbersetzt werden, ist eigentlich keine so besondere Neuigkeit.

Aber SSKM, wenn der kluge Roberto es nicht checkt, wenn sein Auto sofort wieder entriegelt wird. Falls die Geschichte überhaupt stimmt.


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 18:51
Zitat von DblickstrudelDblickstrudel schrieb:Interna auf dem Gaia-Server geändert und missbraucht
Vom Gaia-Server steht da allerdings auch nichts. Es sieht eher so aus als sei mit IT besagtes Laptop gemeint.


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 18:53
Zitat von oben:
Dieses elektronische Gerät wurde von den Tätern mit krimineller Energie ausgelesen und unsere Infrastruktur stundenlang zur internationalen Kommunikation missbraucht – nach Pakistan und in den Tschad.
Hervorhebung von mir. Ein Gerät.

Bekanntermaßen versucht R. ja immer so geschickt zu lügen dass man es hinterher auch so uminterpretieren kann als ob er nicht gelogen hätte. Der Text fällt für mich in eben jene Kategorie. Das kassierende Mitglied will nicht für eigene Doofheit zahlen.


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 19:28
Ich empfehle die Lektüre o.g. Dokumente. Ein paar Auszüge:
Durch die Einbringung des Geschäftsanteils Nr. 2 der ROSCH INNOVATIONS Deutsch- land GmbH wird die AFKEM AG finanziell gestärkt, denn es ist geplant, dass die AFKEM AG künftig die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von innovativen Produkten und Konzepten im In- und Ausland sowie hierfür übliche Konzernfunktionen wahrnehmen soll.
Wie vermutet, wird Afkem Rosch früher oder später ablösen.
Durch die Einbringung wird die AFKEM AG über eine repräsentative Immobilie verfügen...Die ROSCH INNOVATIONS Deutschland GmbH bringt neben der Immobilie und den Mitarbeitern auch umfangreiche Anlagegüter wie Werkzeuge, Produktionsmaschinen,
Fahrzeuge sowie Prototypen von innovativen Produkten und Technologien in die AFKEM AG mit ein.
Prototypen und NULLSERIEN, bitte.
Der Vorstand hat sich nach Einsicht in die Buchhaltungsunter-lagen der ROSCH INNOVATIONS Deutschland GmbH unter Berücksichtigung der Geschäftszahlen aus den 31.12.2016 und mehreren Gesprächen mit der Geschäftsführung davon überzeugt, dass der Wert des Geschäftsanteils Nr. 2 der ROSCH INNOVATIONS Deutschland GmbH auf den Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages mindestens Euro 2.500.000,00 beträgt.
Dabei ist zu bedenken, dass es sich bei den beiden Parteien, die sich da unterhalten haben um dieselben Personen handelt. Da dürfte es nicht schwer gewesen sein, einen Konsenz auszuhandeln.
Der vom Gericht zu bestellende Prüfer wird zu dem Ergebnis kommen, dass der Wert des Geschäftsanteils Nr. 2 der ROSCH INNOVATIONS Deutschland GmbH mehr als die als Einbringungswert vereinbarten Euro 2.500.000,00 beträgt. Hiervon ist der Vorstand überzeugt.
Da wäre ich mir noch nicht so ganz sicher.


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 19:30
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:@woodpeckerLE Ich kann mich jetzt täuschen, aber der Laptop ist doch nur eine Analogie für das Hacking? Es geht doch nicht wirklich um diesen Aufbruchsfall, soweit ich das verstehe?
Tja, ich weiß auch nicht. Ich vermute, es geht um ein Smartphone o.ä. (Vertrag evtl. auf Verein?), mit dem der Dieb stundenlang nachhause telefoniert hat. Mglw. hatte das Gerät auch Zugang zum Webserver, auf dem E-Mail Konten und Website liegen. Dann könnte der Dieb sämtliche Passwörter ändern und auf Einkaufstour in Onlineshops gehen. Oder sich mit ebay, paypal, online-Banking etc. beschäftigen. Wie auch immer, ein Hacking-Angriff ist jedenfalls was anderes. Dass etwas aus dem Auto gestohlen wurde, legt dies nahe:
Zitat von DblickstrudelDblickstrudel schrieb:Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Denn nach einem finanziellen Schaden – verursacht durch einen Hackerangriff auf unsere IT – erstattet die Versicherung keine Kosten, weil Einbruchsspuren am Auto fehlen.
Merkwürdig auch:
Zitat von DblickstrudelDblickstrudel schrieb:Dies trotz aufrechtem Versicherungsverhältnisses seitens des Verursachsers.
Damit wird er ja nicht den Dieb meinen, sondern den, dem das Gerät gestohlen wurde. Nun ja, wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen, ganz einfach. Ob die Versicherung leistet oder nicht (oder ob er überhaupt versichert ist), kann ja schlecht zu Lasten des Geschädigten gehen.


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 19:40
@woodpeckerLE
@poipoi
@celsus
@kasmichl
@Dblickstrudel

Als "Verursacher" kann ich natürlich auch den sehen, der ein Vereinsvermögen im Auto angeblich eingeschlossen hat. Wenn ich doof bin.

Nach mehrmaliger Lektüre sehe ich das Ganze so:

Person X fährt nach Y in den Urlaub und lässt Vereinsvermögen im Fahrzeug. Das Fahrzeug ist nach Aussage von X abgeschlossen. Person Z entwendet aus dem Fahrzeug private Wertgegenstände von X sowie nicht näher spezifizierte elektronische Gegenstände aus dem Vereinsvermögen. Z verwendet diesen Gegenstand, um damit wie auch immer mit Pakistan und dem Tschad zu kommunizieren und verursacht dadurch finanzielle Schäden zu Lasten des Vereins (vulgo: Telefonrechnung).

Jetzt will der Verein, dass die Haftpflicht des X (die KFZ-Versicherung von X ist natürlich nur für Schäden am KFZ bzw. durch das KFZ an Dritten haftbar) diesen Schaden zuungunsten des Vereins übernimmt.

Selbige Versicherung zeigt dem Verein berechtigterweise den Vogel, da

a) ein Diebstahl und eine missbräuchliche Verwendung des mutmaßlich Smartphones nicht erwiesen und auch nicht beweisbar ist
b) eine normale private Haftpflichtversicherung für Vereinsvermögen i.d.R. nicht haftet, wenn der X auch eine Vereinsfunktion innehat und regelmäßig über Vereinsvermögen verfügt und
c) der mutmaßliche Schaden vermutlich im Bereich der Selbstbeteiligung des X liegen dürfte sowie
d) in erster Linie der Z für den Schaden haftbar ist, so dass maximal eine Ausfallhaftpflicht greifen dürfte, so denn Z nicht beizubringen oder mittellos ist, selbst das aber wegen b) fraglich ist.


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 19:56
Zitat von poipoipoipoi schrieb:Da wäre ich mir noch nicht so ganz sicher.
Alter Leck, ich sehe das jetzt erst :D Großartig.

Wichtigste Punkte im Einbringungsvertrag:
Der Notar hat keine steuerliche Beratung übernommen.

Der Notar hat vor Beurkundung das Handelsregister hinsichtlich der dort eingereichten
Gesellschafterliste elektronisch nicht eingesehen
Kein Sachverständiger der Welt wird die Überbewertung einer Firma, die hohe laufende Kredite, aber kein nennenstwertes Firmenvermögen hat, um mehr als den Faktor 100 (also 10.000%) absegnen. Keiner.


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 20:10
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:kein nennenstwertes Firmenvermögen
Holla, Vorsicht. Nullserienröhre, Hydropetor, Ami-Patent, ist das nichts?

(Nein, es ist nichts :D)


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Auftriebskraftwerk

05.09.2017 um 20:14
@poipoi
@kasmichl
@Dblickstrudel
Der Notar hat vor Beurkundung das Handelsregister hinsichtlich der dort eingereichten
Gesellschafterliste elektronisch nicht eingesehen.
Der Notar hat vor Beurkundung das Handelsregister hinsichtlich der dort eingereichten
Gesellschafterliste elektronisch nicht eingesehen.
Der Notar hat vor Beurkundung das Handelsregister hinsichtlich der dort eingereichten
Gesellschafterliste elektronisch nicht eingesehen.
Der Notar hat vor Beurkundung das Handelsregister hinsichtlich der dort eingereichten
Gesellschafterliste elektronisch nicht eingesehen.
Der Notar hat vor Beurkundung das Handelsregister hinsichtlich der dort eingereichten
Gesellschafterliste elektronisch nicht eingesehen.
Gentlemen, wir sehen gerade den Versuch des Cash-Outs...


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