Tötungsdelikt Gabriele Obst
22.04.2013 um 14:16Anzeige
Cori0815 schrieb:Anwohner hattenDas klingt nach Mehrzahl. Wenn um diese Zeit mehrere wach werden, muß es ganz schön laut geworden sein. Oder sind um diese Zeit zufälligerweise schon so viele auf den Beinen?
fortylicks schrieb:@caribooKam sie dort denn auf ihrer Tour nicht vorbei? Ich meinte es so, dass da erst der Streit war, und sie dann noch weiterging, die Zeitungen bis Nr. 2 austragen. Trotzdem kann doch dieselbe Person, die da Streit mit ihr oder sonstwem hatte, dort weggegangen/gefahren sein und ihr im Wald aufgelauert haben.
schau es Dir doch einfach an; es ist in eine ganz andere Richtung!
Comtesse schrieb:Wer kann dort schon gestritten haben? Da kommen doch nicht viele in Frage. Kann doch nur jemand sein, der dort wohnt oder zu Besuch war.Oder jemand der in der "Monteuabsteige nächtigt"
Comtesse schrieb:Aber der hat doch gar keine Möglichkeit, jemanden zu entführen und festzuhalten, das geht doch nur in den eigenen 4 Wänden über einen längeren Zeitraum.Wer sagt denn, dass das Opfer über längere Zeit in den Händen des Täters war/ist.
Osnabruecker schrieb:aber hat ein ortsfremder "Monteur" diese Ortskenntnis da in Kölkebeck? Weiß ich ja nicht..Wenn er öfter in der Gegend zu tun hat und dabei auch bei den Bauern der Gegend ist, wird er sich schon recht gut auskennen.
noctua schrieb:Dass Fahrrad und Handy von Frau Obst im bzw. am Steinhausener Weg aufgefunden worden sind, bedeutet nicht notwendigerweise, dass sie gerade dort von dem Täter/den Tätern überfallen worden ist. Fahrrad und Handy hätten dort später abgelegt werden können.Oder der Täter ist ihr hinterher gefahren. Er musste sie vielleicht erst wiederfinden.
cariboo schrieb:Ich kann mir fast nicht vorstellen, daß das Fahrrad nachträglich dort abgelegt wurde. Wenn man es schon transportiert hat, hätte man doch vermutlich einen besseren Ort gewählt. Ich denke, daß sie dort verschwand, wo das Fahrrad gefunden wurde und der Täter sich mit dem Fahrrad garnicht beschäftigt hat.Dem stimme ich grundsätzlich zu, es sei denn, der Täter hätte einen Grund, die Such- und Ermittlungsarbeit der Polizei in den ersten Tagen auf einen für ihn günstigen Ort zu konzentrieren, um vom eigentlichen Tatort abzulenken.