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Vermisstenfall Madeleine McCann

17.223 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Portugal, 2007 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermisstenfall Madeleine McCann

08.06.2020 um 00:35
Zitat von GlitterGlitter schrieb:Ganz ehrlich daran glaube ich nicht, das sind doch alles nur Märchen . Solche schweren Straftäter werden doch geschützt eben weil bekannt ist wie andere Insassen zu solchen Typen stehen.
Ganz genau.
Das ist ein extrem weit und alt verbreitetes Ammenmärchen, dass solche Tater kein ruhiges Knastleben hätten.
Die Wahrheit ist dass solche Täter geschützt und noch eher gepampert werden, weil man sie studiert und an ihnen lernen will.
Sie wohnen separiert von den Normalo-Häftlingen in eigenen Wohngruppen. Gerne mit allem modernen Schnickschnack ausgestattet.
Sie sind Studienobjekte und werden dementsprechend gepflegt.

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Vermisstenfall Madeleine McCann

08.06.2020 um 00:56
Zitat von 1899Ost1899Ost schrieb:Ich habe die Zeitachse zu Christian B. unter großer Mithilfe von @MarliPub noch weiter ergänzt.

Die Zeit um Maddies Verschwinden, insbesondere seine Wohnsituation und seine Aufenthaltssituation, sind teils sehr unübersichtlich.
Teilweise kursieren widersprüchliche Monatsangaben. Anderes ist aufgrund vager Zeugenaussagen nicht genau zu chronologisieren.

Wenn irgendjemand also Korrekturen oder Ergänzungen hat, gerne melden.
Inga war nicht drei Jahre alt als Sie verschwand, sondern fünf.

Bei der Freundin mit der Christian B. in Braunschweig den Kiosk führte, wäre noch zu ergänzen, dass er sie häufiger geschlagen haben soll laut Aussage des Nachbarn (Würgemale u.a. am Hals) und sehr jung, angeblich minderjährig gewesen sein soll.

Ansonsten ist das sehr gut zusammengestellt.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

08.06.2020 um 01:03
@Coldcases
Ich versuche, es mal so gut wie es geht zu schreiben:

2011 wird der TV schuldig gesprochen für Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen. Die Strafe wird auf Bewährung ausgesetzt.
Dann wird 2018 die Bewährung widerrufen, als er im Knast sitzt wg. Kindesmissbrauch. Eigentlich will die Staatsanwaltschaft Flensburg den TV einfach weiter im Gefängnis behalten, eben aufgrund der Strafe aus 2011. Allerdings stellen die Behörden die Anträge "zu spät", sodass der TV am 31. August 2018 entlassen werden muss, und sich dann absetzt nach Italien.

Es wird ein neuer europäischer Haftbefehl ausgestellt, und der TV wird am 27. September 2018 in Italien festgenommen und am 18. Oktober 2018 an Deutschland übergeben wurde. Zuvor hatte die italienische Vollstreckungsbehörde am 10. Oktober 2018 die Bewilligung hierzu erteilt.
Ab dann sitzt der TV seine Strafe aus 2011 ab.

Zwischenzeitlich stellt die Staatsanwaltschaft Hannover einen neuen europäischen Haftbefehl wg. der Vergewaltigung aus (obwohl der TV ja schon in Deutschland im Gefängnis sitzt). Das müssen sie tun, denn es gibt hier etwas, das nennt sich "Spezialitätengrundsatz".
Das bedeutet grundlegend: Der TV wird von Italien an Deutschland überstellt aufgrund der Straftat "Drogenhandel". Nur, wenn Italien nun einwilligt, dürfen die deutschen Ermittlungsbehörden wegen einer anderen, vor der Auslieferung stattgefundenen Straftat ermitteln.
Daher ist dieser neue europ. Haftbefehl und die Zustimmung aus Mailand vom 22. März 2019 so wichtig.

Unter Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem Urteil des Amtsgerichts Niebüll vom 6. Oktober 2011 (Drogenhandel) hat das Landgericht Braunschweig den TV zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräfitig, denn der TV hat Revision eingelegt.

Revision bedeutet, dass das Urteil der vorherigen Instanz (Braunschweig) von der nächst höheren Instanz (BGH) auf Rechtsfehler geprüft wird. Es können also z.B. keine neuen Beweise oder so angeführt werden - es wird nur geprüft, ob das Verfahren rechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Die Frist zur Revisionseinlegung beträgt nach § 341 Abs. 1 StPO eine Woche nach Verkündung des Urteils, die sich aus Verlesung der Urteilsformel und Mitteilung der Urteilsgründe zusammensetzt.

Und jetzt kommen wir zu dem Rechtsfehler, mit dem der TV den Revisionsantrag begründet:
Er sagt, die Straftat Vergewaltigung hätte überhaupt nicht untersucht werden dürfen, da der Spezialitätengrundsatz gegolten habe.
Und ob dieser gegolten hat oder nicht, das muss jetzt der BGH entscheiden. Der BGH wiederum sieht das recht deutlich (der TV habe seinen Anspruch auf diesen Spezialitätengrundsatz damit verwirkt, dass er freiwillig und gegen seine Bewährungsauflagen nach der Haftstrafe in 2018 das Land verlassen hat, und sich somit nicht mehr auf diesen Schutz berufen kann). Aber da es hier ja um europäische Angelegenheiten geht, bittet der BGH den EuGH um eine Empfehlung.

Aktuell befindet sich der Täter in sogenannert Überhaft.
Er ist in Haft für das Drogendelikt, und quasi in U-Haft für die Vergewaltigung.

Was kann also passieren?

Der Antrag auf Bewährung wird bewilligt - der TV kommt auf Bewährung raus, aber bleibt in U-Haft.
Der Antrag auf Bewährung wird bewilligt - der TV kommt auf Bewährung frei, weil der EuGH wider Erwarten dem BGH den Riegel vorschiebt.
Der Antrag auf Bewährung wird nicht bewilligt - der TV bleibt unabhängig vom BGH & EuGH im Knast.


Ich hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich erklärt - sorry, das ist wahnsinnig komplex.
Das BGH Urteil gibts hier dann zum Nachlesen, da hab ich alle Infos raus.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=ef91e57814bd3e5455dfb8041ad6f049&nr=105819&pos=1&anz=2


Und noch ein Zusatz:
Ein Urteil kann erst dann als „rechtskräftig“ bezeichnet werden, wenn alle Anfechtungsberechtigten ihr Anfechtungsrecht verloren haben, was auf vier verschiedene Arten geschehen kann:

Verstreichen der Rechtsmittelfrist
Rechtsmittelverzicht gemäß §§ 515 und 565 ZPO
Rücknahme eines Rechtsmittels gemäß §§ 516 und 565 ZPO
Beendigung des Instanzenzuges


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08.06.2020 um 01:08
@Coldcases

Das wird aber leider so kommen wie du das geschrieben hast. Die EB können ihm nichts nachweisen.

Also wird der freigelassen und verschwindet auf nimmer Wiedersehen.

Das er nichts sagt, ist auch klar. Egal ob er Haupttäter, Mittäter oder Mitwisser ist. Der belastet sich doch nicht selber.


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08.06.2020 um 01:09
Zitat von MarliPubMarliPub schrieb:Ich versuche, es mal so gut wie es geht zu schreiben:

2011 wird der TV schuldig gesprochen für Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen. Die Strafe wird auf Bewährung ausgesetzt.
Dann wird 2018 die Bewährung widerrufen, als er im Knast sitzt wg. Kindesmissbrauch. Eigentlich will die Staatsanwaltschaft Flensburg den TV einfach weiter im Gefängnis behalten, eben aufgrund der Strafe aus 2011. Allerdings stellen die Behörden die Anträge "zu spät", sodass der TV am 31. August 2018 entlassen werden muss, und sich dann absetzt nach Italien.

Es wird ein neuer europäischer Haftbefehl ausgestellt, und der TV wird am 27. September 2018 in Italien festgenommen und am 18. Oktober 2018 an Deutschland übergeben wurde. Zuvor hatte die italienische Vollstreckungsbehörde am 10. Oktober 2018 die Bewilligung hierzu erteilt.
Ab dann sitzt der TV seine Strafe aus 2011 ab.

Zwischenzeitlich stellt die Staatsanwaltschaft Hannover einen neuen europäischen Haftbefehl wg. der Vergewaltigung aus (obwohl der TV ja schon in Deutschland im Gefängnis sitzt). Das müssen sie tun, denn es gibt hier etwas, das nennt sich "Spezialitätengrundsatz".
Das bedeutet grundlegend: Der TV wird von Italien an Deutschland überstellt aufgrund der Straftat "Drogenhandel". Nur, wenn Italien nun einwilligt, dürfen die deutschen Ermittlungsbehörden wegen einer anderen, vor der Auslieferung stattgefundenen Straftat ermitteln.
Daher ist dieser neue europ. Haftbefehl und die Zustimmung aus Mailand vom 22. März 2019 so wichtig.

Unter Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem Urteil des Amtsgerichts Niebüll vom 6. Oktober 2011 (Drogenhandel) hat das Landgericht Braunschweig den TV zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräfitig, denn der TV hat Revision eingelegt.

Revision bedeutet, dass das Urteil der vorherigen Instanz (Braunschweig) von der nächst höheren Instanz (BGH) auf Rechtsfehler geprüft wird. Es können also z.B. keine neuen Beweise oder so angeführt werden - es wird nur geprüft, ob das Verfahren rechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Die Frist zur Revisionseinlegung beträgt nach § 341 Abs. 1 StPO eine Woche nach Verkündung des Urteils, die sich aus Verlesung der Urteilsformel und Mitteilung der Urteilsgründe zusammensetzt.

Und jetzt kommen wir zu dem Rechtsfehler, mit dem der TV den Revisionsantrag begründet:
Er sagt, die Straftat Vergewaltigung hätte überhaupt nicht untersucht werden dürfen, da der Spezialitätengrundsatz gegolten habe.
Und ob dieser gegolten hat oder nicht, das muss jetzt der BGH entscheiden. Der BGH wiederum sieht das recht deutlich (der TV habe seinen Anspruch auf diesen Spezialitätengrundsatz damit verwirkt, dass er freiwillig und gegen seine Bewährungsauflagen nach der Haftstrafe in 2018 das Land verlassen hat, und sich somit nicht mehr auf diesen Schutz berufen kann). Aber da es hier ja um europäische Angelegenheiten geht, bittet der BGH den EuGH um eine Empfehlung.

Aktuell befindet sich der Täter in sogenannert Überhaft.
Er ist in Haft für das Drogendelikt, und quasi in U-Haft für die Vergewaltigung.

Was kann also passieren?

Der Antrag auf Bewährung wird bewilligt - der TV kommt auf Bewährung raus, aber bleibt in U-Haft drin.
Der Antrag auf Bewährung wird bewilligt - der TV kommt auf Bewährung frei, weil der EuGH wider Erwarten dem BGH den Riegel vorschiebt.
Der Antrag auf Bewährung wird nicht bewilligt - der TV bleibt unabhängig vom BGH & EuGH im Knast.


Ich hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich erklärt - sorry, das ist wahnsinnig komplex.
Das BGH Urteil gibts hier dann zum Nachlesen, da hab ich alle Infos raus.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=ef91e57814bd3e5455dfb8041ad...


Und noch ein Zusatz:
Ein Urteil kann erst dann als „rechtskräftig“ bezeichnet werden, wenn alle Anfechtungsberechtigten ihr Anfechtungsrecht verloren haben, was auf vier verschiedene Arten geschehen kann:

Verstreichen der Rechtsmittelfrist
Rechtsmittelverzicht gemäß §§ 515 und 565 ZPO
Rücknahme eines Rechtsmittels gemäß §§ 516 und 565 ZPO
Beendigung des Instanzenzuges
Vielen lieben Dank für deine Bemühungen. Jetzt wird doch Einiges klarer. Ist wirklich verdammt komplex und kompliziert da als Laie noch durchzusteigen. Dein Beitrag ist verdammt hilfreich und wie es scheint kann da wirklich Alles passieren.


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08.06.2020 um 01:13
Zitat von IdrialIdrial schrieb:Das wird aber leider so kommen wie du das geschrieben hast. Die EB können ihm nichts nachweisen.

Also wird der freigelassen und verschwindet auf nimmer Wiedersehen.

Das er nichts sagt, ist auch klar. Egal ob er Haupttäter, Mittäter oder Mitwisser ist. Der belastet sich doch nicht selber.
Das kann natürlich passieren. Vielleicht ist deswegen die Polizei ja u.a. deswegen letzte Woche massiv an die Öffentlichkeit gegangen weil Ihnen die Zeit wegläuft und bis dato nur Indizien vorliegen, weil dringend Zeugen und Beweise gesucht werden?


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08.06.2020 um 01:14
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Vielen lieben Dank für deine Bemühungen. Jetzt wird doch Einiges klarer. Ist wirklich verdammt komplex und kompliziert da als Laie noch durchzusteigen. Dein Beitrag ist verdammt hilfreich und wie es scheint kann da wirklich Alles passieren.
Sehr gerne. Ich lasse mich aber auch gerne da von einem Volljuristen nochmal korrigieren, falls ich etwas gänzlich falsch wiedergegeben habe. Welches Szenario jetzt aktuell wie wahrscheinlich ist, kann ich sowieso nicht beurteilen.

Nur eins ist glaube ich wirklich wichtig: Die aktuelle Situation des TV bzgl. Haft hat nichts mit dem Fall Maddie zu tun, solange er nicht dringend tatverdächtig ist und kein Strafverfahren eingeleitet wurde (was aktuell meines Wissens nach nicht der Fall ist), sondern gerade läuft ein Vorverfahren. Ganz interessant dazu der Bericht hier: https://www.ardmediathek.de/ard/video/kripo-live/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy9mZmRjNmYwZC1iZGZmLTQ2MGMtYThlNy03MjFjZmI0ODcxM2M/


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Vermisstenfall Madeleine McCann

08.06.2020 um 01:16
@Coldcases
Ich bin mir da relativ sicher, das das so passieren wird.

Wo will man denn Beweise oder Zeugen herholen die es nicht gibt?

Und welche Zeugen sollen das sein? Die hätten ja eher mal mit der Sprache rausrücken können. Wer es damals nicht sagt, sagt auch heute nichts.

Und evtl Mittäter oder Mitwisser die werden nichts dergleichen tun.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

08.06.2020 um 01:19
Auch wen es ein Vorverfahren ist braucht es nur ne richterliche Zustimmung dann bleibt er erst Mal auch an einem Sonntag , weil die Beschuldigung ist nicht ohne einfach so entstanden gegen Ihn,.

Der kommt Vorerst denke ich nicht an die Frischluft .

Vielen Dank für die Mühe

Auch wen er frei kommen würde ,wäre er nur mit besonderen Maßnahmen entlassen worden.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

08.06.2020 um 01:19
Zitat von MarliPubMarliPub schrieb:Nur eins ist glaube ich wirklich wichtig: Die aktuelle Situation des TV bzgl. Haft hat nichts mit dem Fall Maddie zu tun, solange er nicht dringend tatverdächtig ist und kein Strafverfahren eingeleitet wurde (was aktuell meines Wissens nach nicht der Fall ist), sondern gerade läuft ein Vorverfahren. Ganz interessant dazu der Bericht hier: https://www.ardmediathek.de/ard/video/kripo-live/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy9mZmRjNmYwZC1iZGZmLTQ2M...
Das sehe ich auch so. Aber ich denke wir sind uns hier Alle einig, dass solche Leute vor der Gesellschaft in der wir Alle leben, vor Kindern geschützt werden muss und das man alles dafür tun sollte mit Hochdruck diesen Fall aufklären. Bei der Latte an Vorstrafen, Neigungen ist die Justiz viel zu lasch mit diesem Typen umgegangen. Da hätte schon viel früher was passieren müssen. Dieser Mensch hat möglicherweise drei Kinder umgebracht und befand sich zu den jeweiligen Verschwinden in der Nähe. Wer weiß was da sonst noch Alles im Dunkeln liegt?


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Vermisstenfall Madeleine McCann

08.06.2020 um 01:22
Zitat von IdrialIdrial schrieb:Ich bin mir da relativ sicher, das das so passieren wird.
Der TV kommt nicht einfach so aus dem Knast -> der (wie ich finde äußerst steinige) Weg des TV aktuell in die Freiheit ist lang und schwer, und abhängig vom Europäischen Gerichtshof.
Das wird schon nicht passieren gerade...


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08.06.2020 um 01:23
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Das sehe ich auch so. Aber ich denke wir sind uns hier Alle einig, dass solche Leute vor der Gesellschaft in der wir Alle leben, vor Kindern geschützt werden muss und das man alles dafür tun sollte mit Hochdruck diesen Fall aufklären. Bei der Latte an Vorstrafen, Neigungen ist die Justiz viel zu lasch mit diesem Typen umgegangen.
Wenn Du das ganz allgemein meinst, dann kann ich das gut nachvollziehen.
Allerdings denke ich darf man niemanden vorverurteilen. Auch B. nicht.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

08.06.2020 um 01:26
@Coldcases

Da bin ich voll und ganz bei dir. Wenn der schon einmal ein Kind (oder mehere) missbraucht hat, gehört der schon da lebenslang in den Knast. Das nennt sich Rechtsstaat. Aber wehe man klaut mal einen Apfel oder hinterzieht Steuern, da wandert man gleich Jahrzehnte ein (Ironie ).

Ich frage mich nur, wenn er diese Aussage im Kiosk wirklich getätigt hat ( vonwegen das Kind ist tot und. ..) ob er von den EB damit konfrontiert wurde. Was hat er dazu gesagt? Garnichts oder hat er es abgestritten?


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08.06.2020 um 01:28
@Idrial,
@all

Die Umstände sind doch gar nicht richtig bekannt wie warum und was, wen es ganz blöd läuft er z.bspl. Medis und drogensüchtig ist dann ist Knast laut unserem Rechtssystem die falsche Adresse oder?
Kommt man da nicht in Therapie usw....


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Vermisstenfall Madeleine McCann

08.06.2020 um 01:28
Zitat von SpitzbergerSpitzberger schrieb:Wenn Du das ganz allgemein meinst, dann kann ich das gut nachvollziehen.
Allerdings denke ich darf man niemanden vorverurteilen. Auch B. nicht.
Das sollte man auch nicht, aber es spricht doch so Einiges dafür, dass er etwas mit den Verschwinden zu tun haben könnte.

Wenn sich die Verdachtsmomente und Indizien erhärten lassen sollten und es Beweise gibt, kann es nur ein Urteil geben. Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

Die Polizei scheint sich aber auch sehr sicher zu sein. Normalerweise, wenn du nur verdächtigt wirst, ist dein Bild verpixelt um den Verdächtigen zu schützen, da man ja auch falsch liegen könnte. Ganz Deutschland, ganz Europa kennt jetzt seine Visage. Warum wird das wohl gemacht?


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Vermisstenfall Madeleine McCann

08.06.2020 um 01:36
Zitat von IdrialIdrial schrieb:Ich bin mir da relativ sicher, das das so passieren wird.

Wo will man denn Beweise oder Zeugen herholen die es nicht gibt?

Und welche Zeugen sollen das sein? Die hätten ja eher mal mit der Sprache rausrücken können. Wer es damals nicht sagt, sagt auch heute nichts.

Und evtl Mittäter oder Mitwisser die werden nichts dergleichen tun.
Da ist sicherlich was dran. Wer so lange geschwiegen hat, wenn es mögliche Mittäter geben sollte, wird jetzt auch nichts sagen. Zumal ja auch im Fall Maddie von prominenter Seite aus, mehrere Millionen Pfund zur Belohung ausgelobt worden waren.


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08.06.2020 um 01:39
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Die Polizei scheint sich aber auch sehr sicher zu sein. Normalerweise, wenn du nur verdächtigt wirst, ist dein Bild verpixelt um den Verdächtigen zu schützen, da man ja auch falsch liegen könnte. Ganz Deutschland, ganz Europa kennt jetzt seine Visage. Warum wird das wohl gemacht?
Es wird von der Boulevardpresse in England und Deutschland gemacht. Die EB in Deutschland haben weder den Namen noch das Bild von B. veröffentlicht.

https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/BekanntePersonen/43_Jaehriger_Deutscher_TV/Sachverhalt.html


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08.06.2020 um 01:41
Zitat von Nachtfuchs89Nachtfuchs89 schrieb:Es wird von der Boulevardpresse in England und Deutschland gemacht. Die EB in Deutschland haben weder den Namen noch das Bild von B. veröffentlicht.
Ist rechtlich gesehen ohne Einwilligung des Beteiligten laut neuer DSGVO verboten. Wenn man es genau nimmt.


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08.06.2020 um 01:43
@Nachtfuchs89

da stellt sich mir die Frage wo hat die presse den vollen Namen und die Fotos het.


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08.06.2020 um 01:45
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ist rechtlich gesehen ohne Einwilligung des Beteiligten laut neuer DSGVO verboten. Wenn man es genau nimmt.
Wenn die EB nach B. suchen würden hätten sie das Bild sicherlicht veröffentlicht. Auf der BKA Seite wird auch mit Bild und Namen nach anderen Straftätern gesucht. Der DSGVO sind auch Grenzen gesetzt.

https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/BekanntePersonen/RAF_Aktuell/Klette_Daniela/Klette_Daniela.html (Archiv-Version vom 14.04.2019)


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