Doppelmord Babenhausen
gestern um 14:20Du vergisst, dass der Verurteilte zum Zeitpunkt der Google Suche an seinem Arbeitsplatz war. Direkt davor mit seiner Frau von seinem Arbeitsplatz telefoniert hat und danach auch wieder an diesem tätig war. Die Suche fiel genau in seine übliche 10minütige Frühstückspause, die er immer an seinem Schreibtisch verbrachte.WM schrieb:Meine Frage war eigentlich, ob es nicht auch Strategie sein kann, das ganze nicht gar so professionell aussehen zu lassen.
Die Suche konnte genau dem Server der Firma zugeordnet werden und einzig der PC des Verurteilten war für die Untersuchung der Webseitenabrufe nicht mehr verfügbar. Alle anderen PC's und Laptops, die über die IP liefen konnten untersucht werden und über diese gab es keinen Aufruf der Webseite.
Abgesehen davon, dass es wie schon mehrfach erwähnt und im Urteil aufgeführt keinerlei Hinweise zu irgendeinem Disput zwischen Herr T und irgendwelchen Rockern gibt.