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Doppelmord Babenhausen

26.504 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

30.06.2025 um 19:41
@Mauser
Du klingst ja geradezu, wie einer der glühenden Not guilty Unterstützer dieser FB Seite.
Ich bin wirklich überrascht, wie persönlich betroffen, sich da all die Freunde der Gerechtigkeit gerieren. Was muss passieren, dass man sich so derartig persönlich betroffen zeigt?
Nochzumal mit so seltsamen Ansichten, um nicht zu sagen VT‘s zum Rechtstaat. Es klingt ja ja beinahe so, als wenn die Unterstützer hier eine böse Verschwörung wittern gegen Herrn darsow. Als ob man es auf ihn abgesehen hätte und ihn nun aus niederen Beweggründen, bei Brot und Wasser darben lässt.
Niemand hat hier ein Motiv gebastelt, rund um Herrn D. Das hat er selbst geliefert, durch seine. History mit den Opfern.
Auf dieser Tränendrüsen FB Seite, wittern die meisten, einen Komplott, gegen ihren Helden.
Wenn ich schon lese, kein Rechtsstaat mehr usw.
Und Du persönlich deutest hier an, der Bumerang kommt noch zurück? O Himmel, erzähl mal… weißt Du mehr? Klingt ja fast bedrohlich. Meinst Du, diese Sachen sind einer vorzeitigen Entlassung förderlich?
Ich persönlich verstehe nicht, wie man sich so persönlich da reinhängen kann.
Welchen Grund bitte, könnte denn die Staatsanwaltschaft gehabt haben, auf 21 Jahre zu setzen? Doch nicht etwa, weil sie Darsow eins auswischen wollen? Nein, vermutlich, weil 21 Jahre akkurat angebracht sind, für zwei Tote und eine schwer verwundete, für immer traumatisierte Frau.
Diese Strafzumessung ist angebracht. Mehr ist nicht zu sagen.
All diese Beiträge auf der FB Site, strotzen nur so von einseitiger Sicht, unter völliger Ignoranz der Fakten, die zum Urteil geführt haben. Das an sich ist nichts besonderes. Das machen Freundeskreise und Unterstützer immer so. Einfach mal Fakten und Indizien so wegwischen, übersehen und überhören.
Das kennt man vom Söring Fall genauso uva mehr. Wenn Loyalität verblendet.


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Doppelmord Babenhausen

01.07.2025 um 12:36
@Mauser

Mal eine Frage:

Wen von den Verurteilten der hier diskutierten "größeren" Fälle (z.B. Markus Mundo, Henrike Schemmer, vielleicht fallen dir ja spontan noch andere ein) hältst du eigentlich für schuldig?

Man hat bei dir immer den Eindruck, dass ein Indizienurteil für dich überhaupt nichts wert ist und du deshalb grundsätzlich von einem Justizirrtum ausgehst. Anders kann ich mir das zumindest nicht erklären.

Ein Verurteilter ist nicht automatisch unschuldig, nur weil er das behauptet und daran festhält.

Und ein Indizienurteil ist bei ausreichender Indizienlage auch nicht "schlechter". Ein Mörder wird in den seltensten Fällen mit dem Tatwerkzeug in der Hand am Tatort angetroffen...


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03.07.2025 um 16:57
@Cassandra71
Danke, dass du dir nochmals die Mühe machst und es erklärst. Danke an alle die nicht müde werden die Opfer hier zu verteidigen. Es ist so schade, dass es dem bedarf, denn durch diese Diskussionen werden leider immer wieder die Täter in den Mittelpunkt gestellt und eigentlich sollten sie unbeachtet ihre Schuld absitzen.


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08.07.2025 um 22:05
Oberlandesgericht Frankfurt hebt Schwere der Tat hervor

Dem widerspricht das OLG in seiner Begründung nicht, allerdings sei angesichts der besonderen Schwere der Tat eine Mindestverbüßungsdauer von 21 Jahren angebracht. Eine OLG-Sprecherin schreibt dazu auf Anfrage, dass der Senat hinsichtlich der Schuldschwere darauf verweist, „dass der Verurteilte zwei Menschen ermordet und versucht hat, einen dritten Menschen zu ermorden“. Zudem seien die Taten akribisch vorbereitet gewesen. Und weiter: „Sachverständig beraten hat der Senat zudem ausgeführt, dass sich der Verurteilte im Strafvollzug beanstandungsfrei verhalte, eine Aufarbeitung der Tatursachen jedoch nicht erfolgt sei, da der Verurteilte die Taten leugne.“

https://www.op-online.de/region/babenhausen/doppelmord-von-babenhausen-andreas-darsow-muss-21-jahre-in-haft-bleiben-93814372.html

Oh man, wenn der Fall nicht so ernst wäre und das Schicksal eines völlig zu Unrecht eingesperrten Menschen auf dem Spiel stünde dann könnte man über die absurde, hanebüchene und verdrehte „Logik“ des OLG Frankfurt beinahe lachen! Wie soll jemand die vermeintlichen Ursachen einer Tat denn aufarbeiten wenn er diese Tat überhaupt nicht begangen hat hm? Das ist per se gar nicht möglich zeugt aber davon was man für eine abenteuerliche Argumentation jedoch bereit ist an den Tag zu legen um offensichtlich die Quadratur des Kreises zu ermöglichen...

Abenteuerlich geht es in der argumentativen (Un)logik auch hinsichtlich der unterstellten vermeintlich akribischen Tatvorbereitung zu da vom OLG offenbar völlig die fundamental-diametralen Widersprüche hierzu außer Acht gelassen werden. Darsow soll einerseits so gerissen und hyperkonspirativ gewesen sein sich wie von Zauberhand eine Waffe zu beschaffen, einen Schalldämpfer anzufertigen sowie Schusstests damit gemacht haben plus alles nach Tatausführung ebenfalls wieder wie von Zauberhand verschwinden zu lassen ohne das es für all das – bis heute – auch nur den geringsten objektiven Sach- und/oder Tatsachennachweis gibt! Doch dann soll er auf der anderen Seite geradezu granatenmäßig dämlich und amateurhaft gewesen sein sowohl Suchanfrage als auch Ausdruck der Schalldämpferbauanleitung über seinen eigenen Firmencomputer zu tätigen wo er doch in jedes Internetcafe der Welt hätte gehen können und niemand wäre im Stande gewesen ihn damit in Verbindung zu bringen. Oder jene Kleidung die er bei der vermeintlichen Entsorgung der Tatkleidung getragen haben soll nicht zu reinigen bzw. ebenfalls zu vernichten usw. etc. pp.

In diesem mysteriösen Fall gibt es noch so viele Widersprüche, offene Fragen und Ungereimtheiten das es eigentlich geboten wäre dem weiter nachzugehen aber stattdessen versteift sich die hessische Justiz bedauerlicherweise lieber darauf den Sack endgültig zuzumachen. Sei’s drum – der Kampf um die Wahrheit und Rehabilitierung von Andreas Darsow wird so oder so weitergehen!


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08.07.2025 um 22:24
@Mauser
Zitat von MauserMauser schrieb:der Kampf um die Wahrheit und Rehabilitierung von Andreas Darsow wird so oder so weitergehen!
Für diese "Wahrheit" gibt es aber keine Beweise. Sonst wäre der Sachstand aktuell ein anderer.


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08.07.2025 um 23:13
Zitat von MauserMauser schrieb:Menschen auf dem Spiel stünde dann könnte man über die absurde, hanebüchene und verdrehte „Logik“ des OLG Frankfurt beinahe lachen! Wie soll jemand die vermeintlichen Ursachen einer Tat denn aufarbeiten wenn er diese Tat überhaupt nicht begangen hat hm? Das ist per se gar nicht möglich zeugt aber davon was
Ich verstehe deine Logik nicht ganz. Wenn er doch die Tat begangen hat, sollte er sie nicht leugnen, sondern bereuen, um freizukommen. Und du hast recht, er war dumm, dass er nicht ins internetcafe ging als er den Mord plante. Aber so ein böses schreckliches Verbrechen erlaubt keine frühere Entlassung, wenn er noch nicht mal sich entschuldigt. Er hat ja Glück das er nicht 25 oder 30 oder noch mehr Jahre sitzt als so ein böser mörder


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08.07.2025 um 23:59
Zitat von MauserMauser schrieb:Wie soll jemand die vermeintlichen Ursachen einer Tat denn aufarbeiten wenn er diese Tat überhaupt nicht begangen hat hm? Das ist per se gar nicht möglich zeugt aber davon was man für eine abenteuerliche Argumentation jedoch bereit ist an den Tag zu legen um offensichtlich die Quadratur des Kreises zu ermöglichen...
Ich verstehe Deinen Kritikpunkt sehr gut. Ich halte es auch für wenig sinnvoll eine vorzeitige Freilassung daran fest zu machen.
Weil es jemanden, der wirklich unschuldig ist , dazu bringen könnte nachdem ihn klar geworden ist, das er nur noch die Möglichkeit hat zu lügen um vorzeitig entlassen zu werden.
Allerdings halte ich A. Darsow nach zweimaligen Lesen der Urteilsbegründung für schuldig.
Zitat von MauserMauser schrieb:Abenteuerlich geht es in der argumentativen (Un)logik auch hinsichtlich der unterstellten vermeintlich akribischen Tatvorbereitung zu da vom OLG offenbar völlig die fundamental-diametralen Widersprüche hierzu außer Acht gelassen werden.
Das ist rhetorisch verpackter Quatsch.
Zitat von MauserMauser schrieb:ohne das es für all das – bis heute – auch nur den geringsten objektiven Sach- und/oder Tatsachennachweis gibt!
Das stimmt so nicht.
Absolut nicht !
Ich rate jedem, der hier ein einseiten Podcast gehört hat, der zum jetzigen Zeitpunkt nur einseitig sein kann, sich mal wirklich das Urteil durchzulesen.
Auf diesen 260 Seiten wird sehr detailiert dargestellt, wie man in alle Richtungen ermittelt hat, sich sämtliche von der Verteidigung angeführten Zweifel, wie Bundeswehr usw in Luft aufgelöst haben und sich am Ende der Betrachtung die Indizienkette für A. Darsow als Täter geschlossen hatte.
Da sitzt schon der Richtige seine verdiente Strafe ab.
Egal wie oft ein Bogenschütze ( Waffennarr) von seinem eigenen Computer und nicht den des Darsow irgend welche Jagdkataloge aufgerufen hat
Zitat von MauserMauser schrieb:In diesem mysteriösen Fall gibt es noch so viele Widersprüche, offene Fragen und Ungereimtheiten das es eigentlich geboten wäre dem weiter nachzugehen aber stattdessen versteift sich die hessische Justiz bedauerlicherweise lieber darauf den Sack endgültig zuzumachen.
Das Sack ist schon lange zu und selbst Strate hat den nicht mehr auf bekommen.
Der Mann ist des Doppelmordes überführt !
Wer das Urteil liest, dem wird das schnell klar, das niemand anderes in Frage kommt.
Zumal er auch noch des Vernichtens von Beweisen überführt wurde.


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09.07.2025 um 10:38
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Auf diesen 260 Seiten wird sehr detailiert dargestellt, wie man in alle Richtungen ermittelt hat, sich sämtliche von der Verteidigung angeführten Zweifel, wie Bundeswehr usw in Luft aufgelöst haben und sich am Ende der Betrachtung die Indizienkette für A. Darsow als Täter geschlossen hatte.
Da sitzt schon der Richtige seine verdiente Strafe ab.
Egal wie oft ein Bogenschütze ( Waffennarr) von seinem eigenen Computer und nicht den des Darsow irgend welche Jagdkataloge aufgerufen hat
Ich sehe es auch so. Sicher ist es schwerer zu glauben, wenn ein bis dato völlig unbescholtener Bürger und Familienvater eine solche Tat begeht. Und genau diese Fälle sind ja eben deswegen so wenig greifbar und polarisieren deswegen so stark - und doch gibt es ja zig Beispiele dafür! Wir reden hier aber einfach über zu viele "Zufälle" in der Indizienkette in Zusammenhang mit dem Tatablauf mMn. Und dass der verurteilte Täter dann eben an diesem Bild des unbescholtenen Familienvaters festhält, ist auch nur logisch.


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09.07.2025 um 11:15
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb am 30.06.2025:Wilde Spekulationen zu bösartigen Intrigen erübrigen sich schon dadurch, dass Darsow selbst einiges zu seiner Belastung beigetragen hat -- wie die beinah sinnfreie Operation am anschließend ausgetauschten Rechner oder den 8 Telefonaten an nur einem Nachmittag mit seiner Rechtsschutzversicherung, ob man die Kosten für einen Mordprozess pbernehme und ihm einen Anwalt empfehlen könne. Und das lange bevor er selbst unter Verdacht geriet.
Kann schon mal vorkommen, dass einem so eine Frage völlig anlasslos plötzlich so sehr auf der Seele brennt, dass man sie unbedingt und ganz dringend geklärt haben muss...

Allein die Idee, sich zu erkundigen, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Mordprozess übernimmt, ist doch völlig verräterisch. So was fragt man nicht, nur weil im Haus nebenan ein Mord passiert ist.
Für mich zeigt das, was für ein Sparbrötchen dieser Mann ist und wie wichtig ihm Geld ist. Klar hat ein Mörder Angst, dass man ihm draufkommt. Aber die größte Sorge in so einer Situation ist doch wohl kaum, ob die Versicherungen ihm den Mordprozess sponsert?!
Und das war meiner Meinung nach das eigentliche Motiv: er hat nicht eingesehen, große finanzielle Einbussen beim Hausverkauf machen zu müssen und in eine Mietswohnung zu ziehen, nur weil die Nachbarn nicht leise sein wollen. Dass sie es nicht können, weil sie krank sind - und zwar alle drei, nicht nur die Tochter, hat er weder gesehen noch war das eine akkzeptable Enschuldigung für ihr Verhalten. Er wollte einfach Ruhe für sich und seine Familie und hat nicht eingesehen, dass er dafür finanzielle Einbussen hinnehmen soll. Da hat er sich lieber dazu entschlossen, drei Menschen eiskalt zu töten.
Zitat von jeangreenjeangreen schrieb:Ich sehe es auch so. Sicher ist es schwerer zu glauben, wenn ein bis dato völlig unbescholtener Bürger und Familienvater eine solche Tat begeht. Und genau diese Fälle sind ja eben deswegen so wenig greifbar und polarisieren deswegen so stark - und doch gibt es ja zig Beispiele dafür! Wir reden hier aber einfach über zu viele "Zufälle" in der Indizienkette in Zusammenhang mit dem Tatablauf mMn. Und dass der verurteilte Täter dann eben an diesem Bild des unbescholtenen Familienvaters festhält, ist auch nur logisch.
Sehe ich ganz anders. In vielen Köpfen schwirrt immer das Bild rum, dass Morde entweder von psychopathischen Serienkillern verübt werden, die aus Mordlust töten oder von Menschen mit einem seitenlangen Vorstrafenregister, die sich im Laufe ihres Lebens in der Schwere ihrer Straftaten solange steigern, bis sie irgendwann beim ersten Mord angelangen. Ein ganz großer Anteil von Tötungsdelikten wird aber von bis dahin völlig "normalen" Bürgern begangen. Wenn man genauer hinsieht, habe diese Tötungsdelikt halt meist eine lange Vorgeschichte, sie passieren nicht aus dem Nichts heraus, weil sich Otto Normalverbraucher plötzlich denkt, dass er an einem so schönen Tag wie heute zur Abwechslung mal einen Menschen umbringen könnte.
Bei Darsow sehe ich halt auch eine jahrelange Vorgeschichte, er hat sich von den Nachbarn drangsaliert und belästigt gefühlt. Hinzu kam noch, dass es Toll war, der ihm das Haus als Makler vermittelt hatte, dieser also doppelt an der für Darsow ausweglosen Situation "Schuld" war. Dann ein gewisses Gefühl benachteiligt zu werden: er arbeitet sich krumm in zwei Jobs für das Eigenheim, Toll lebt zur Miete, bringt aufgrund seiner Alkoholsucht beruflich nichts zu Stande und ist trotzdem vor Kündigung und Rauswurf durch den Vermieter geschützt. Jeden Tag kommt der Lieferservice, man lässt es sich da nebenan also gutgehen, während ihm, dem Häuslebesitzer nichts übrig bleibt, als weiter zu malochen für ein Haus, in dem man nicht mal ohne Ohrstöpsel schlafen kann.
„Ich persönlich habe das Gefühl, dass man uns dafür bestrafen möchte, weil wir das Urteil nicht hinnehmen“, sagt Anja Darsow und meint damit auch ihr medienwirksames Vorgehen nach dem reinen Indizienprozess in den vergangenen Jahren. Ihr Mann bestreitet die Tat bis heute.
Quelle: https://www.op-online.de/region/babenhausen/doppelmord-von-babenhausen-andreas-darsow-muss-21-jahre-in-haft-bleiben-93814372.html

Ich denke, dass sie da durchaus Recht hat, aber ich sehe das nicht als ungerechte Bestrafung, sondern als Gerechtigkeit an. Wer zwei Menschen so kaltblütig ermordet, einem dritten Menschen, der aufgrund seiner Konstitution sowieso schon völlig hilflos im Leben steht, im Schlaf den Unterkiefer wegschießt, weil er das als pobates Mittel der Problemlösung sieht, kann nicht nach 16 Jahren aus dem Knast spazieren und so tun, als sei nichts gewesen, wenn er in der ganzen Zeit kein einziges Mal erkennen ließ, dass er diese Tat zutiefts bereut und erkennt, was er anderen Menschen damit angetan hat. Eine gute Sozialprognose hin oder her, es geht eben nicht nur darum, ob der Mensch gefährlich für andere ist, sondern auch darum, dass er bestraft werden soll.


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Doppelmord Babenhausen

09.07.2025 um 11:53
Die Begründung stützt sich vorrangig darauf, dass er kaltblütig drei Menschen angeschossen hat, zwei davon tödlich.
B. Kohberger entkommt bei seinem Vierfach-Mord nur knapp der Todesstrafe, insofern sind 21 Jahre nicht viel. Er wurde ja schließlich auch zu "lebenslang" verurteilt.

Ich frage mich, ob bei der Ehefrau nicht manchmal zumindest Anflüge von Zweifel auftauchen...


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09.07.2025 um 12:41
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Die Begründung stützt sich vorrangig darauf, dass er kaltblütig drei Menschen angeschossen hat, zwei davon tödlich.
B. Kohberger entkommt bei seinem Vierfach-Mord nur knapp der Todesstrafe, insofern sind 21 Jahre nicht viel. Er wurde ja schließlich auch zu "lebenslang" verurteilt.
Naja, das Rechtssystem der USA mit unserem zu vergleichen ist schwer bzw. nicht möglich
Zudem wurde er nur nicht zur Todesstrafe verurteilt, weil er sich in Form eines Deals auf ein Geständnis eingelassen hat.


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09.07.2025 um 12:49
Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass die vom Gericht festgelegten 21 Jahre in Anbetracht des Delikte nicht überraschend oder besonders hart sind. Es geht um drei Menschenleben.


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09.07.2025 um 12:53
Das OLG war nicht dazu da, die Schuld zu überprüfen, sondern die Mindestverbüßungszeit unter Annahme des bestehenden Urteils. Und das spricht ihn nun Mal schuldig, deshalb wurde auch die fehlende Reue bemängelt.
Für ein neues Verfahren benötigt er eine Wiederaufnahme, und die wurde ihm bis dato verwehrt.


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Doppelmord Babenhausen

09.07.2025 um 13:00
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich denke, dass sie da durchaus Recht hat, aber ich sehe das nicht als ungerechte Bestrafung, sondern als Gerechtigkeit an. Wer zwei Menschen so kaltblütig ermordet, einem dritten Menschen, der aufgrund seiner Konstitution sowieso schon völlig hilflos im Leben steht, im Schlaf den Unterkiefer wegschießt, weil er das als pobates Mittel der Problemlösung sieht, kann nicht nach 16 Jahren aus dem Knast spazieren und so tun, als sei nichts gewesen, wenn er in der ganzen Zeit kein einziges Mal erkennen ließ, dass er diese Tat zutiefts bereut und erkennt, was er anderen Menschen damit angetan hat. Eine gute Sozialprognose hin oder her, es geht eben nicht nur darum, ob der Mensch gefährlich für andere ist, sondern auch darum, dass er bestraft werden soll.
So sehe ich das ebenfalls. Davon abgesehen sind im deutschen Maßstab 21 Jahre für einen Doppelmord + Mordversuch mit besonderer Schwere der Schuld auch nicht übermäßig viel. Der Durchschnitt beträgt da - je nach Statistik - circa 19-20 Jahre.


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09.07.2025 um 13:08
@klara.verstand
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Für ein neues Verfahren benötigt er eine Wiederaufnahme, und die wurde ihm bis dato verwehrt.
Wie meinst Du das? Ihm steht das zu und der Staat verwehrt ihm das aktiv?


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09.07.2025 um 13:26
Er konnte dem Gericht bis dato keinen Wiederaufnahmegrund liefern (und ich persönlich glaube auch nicht, dass ihm das gelingt oder eine Wiederaufnahme "zusteht", ich persönlich halte ihn auch für schuldig).
Aber darum ging es eben bei der Entscheidung über die Mindestverbüßungsdauer nicht. Ich bezog mich damit auf die Äußerung der Ehefrau, die meint, er werde dafür bestraft, sein Urteil nicht anzunehmen. Das Gericht, das über die 21 Jahre entschied, hat vom rechtskräftigen Urteil auszugehen und deshalb ist es auch nicht paradox, dass ihm (ua!) fehlende Reue vorgeworfen wird. Dieses Gericht ist ja an den Schuldspruch gebunden.


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09.07.2025 um 13:39
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Er konnte dem Gericht bis dato keinen Wiederaufnahmegrund liefern (und ich persönlich glaube auch nicht, dass ihm das gelingt oder eine Wiederaufnahme "zusteht", ich persönlich halte ihn auch für schuldig).
Aber darum ging es eben bei der Entscheidung über die Mindestverbüßungsdauer nicht. Ich bezog mich damit auf die Äußerung der Ehefrau, die meint, er werde dafür bestraft, sein Urteil nicht anzunehmen. Das Gericht, das über die 21 Jahre entschied, hat vom rechtskräftigen Urteil auszugehen und deshalb ist es auch nicht paradox, dass ihm (ua!) fehlende Reue vorgeworfen wird. Dieses Gericht ist ja an den Schuldspruch gebunden.
Danke, Du hast das sehr gut auf den Punkt gebracht!
Das ist das, was die Frau, der Darsow und seine Unterstützer echt nicht verstehen (wollen). Er ist ein verurteilter Mörder und sitzt deswegen eine Haftstrafe ab. Dass er behauptet, unschuldig zu sein und seine Frau ihm glaubt, kann da doch wohl schlecht ein Kriterium sein, wenn es darum geht, wie viele Jahre Haftstrafe er für dieses gültige Urteil verbüßen muss.
Die Ehefrau gluabt seinen Unschuldbeteuerungen und geht immer davon aus, dass er tatsächlich unschuldig ist und deshalb wäre es in ihren Augen gerechter (nicht gerecht, denn die empfindet ja die gesamte Haftstrafe als ungerecht, deshalb aber immerhin zumindest noch gerechter), dass er schon nach 16 Jahren rauskommt. Aber das kann doch ein urteilendes Gericht nicht als Kriterium verwenden. Sonst müsste ja jeder nur seine Tat ausreichend lange leugnen, um damit eine möglichst kurze Haftstrafe rausschinden zu können.

Der Rechtsstaat hat begrenzt Instrumente vorgesehen, wie gegen ein in den Augen des Verurteilten ungerechtes Urteil vorgegangen werden kann. Diese Möglichkeiten hat er ausgeschöpft und damit keinen Erfolg gehabt. Und damit ist und bleibt er ein rechtmäßig verurteilter Doppelmörder zzgl. des einen Mordversuchs. Punkt. Und mehr darf ein Gericht zur Bewertung nicht heranziehen.

Wenn er also weiterhin leugnet, dann ist er ein Tatleugner, der seine Tat nicht bereut und sich weigert, sie aufzuarbeiten. Das muss man ihm zu Lasten einfach klipp und klar sehen und das hat überhaupt nichts mit Rache oder Bestrafung durch das Gericht zu tun.


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09.07.2025 um 14:06
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Aber darum ging es eben bei der Entscheidung über die Mindestverbüßungsdauer nicht. Ich bezog mich damit auf die Äußerung der Ehefrau, die meint, er werde dafür bestraft, sein Urteil nicht anzunehmen. Das Gericht, das über die 21 Jahre entschied, hat vom rechtskräftigen Urteil auszugehen und deshalb ist es auch nicht paradox, dass ihm (ua!) fehlende Reue vorgeworfen wird. Dieses Gericht ist ja an den Schuldspruch gebunden.
Schau dir doch mal den Fall Charlotte Böhringer an. Benedikt Toth, auch er hatte Schwere der Schuld, leugnet bis heute die Tat und zeigt demzufolge auch keine Reue, ist nach 17 Jahren rausgekommen. So einfach, wie das die Ehefrau sieht, ist es eben doch nicht.


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Doppelmord Babenhausen

09.07.2025 um 14:30
Ja, das sehe ich auch so. Die Ehefrau macht es sich einfach und aus ihrer, von der Unschuld überzeugten Sicht mag sie es auch als ungerecht empfinden. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es aus rechtsdogmatischer Sicht nicht unlogisch ist, dass das Gericht fehlende Reue bemängelt hat.
Oder besser lässt sich das vielleicht noch begreifen, wenn man sieht, dass es im Kern bei der Festsetzung einer Mindestverbüßungsdauer va um die Frage einer vorzeitigen Haftentlassung geht. Er wurde immerhin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. In unseren Rechtskreisen bedeutet das natürlich zumeist nicht Haft bis zum Lebensende. Bei Vorliegen von bestimmten Kriterien wird die Haft vorzeitig beendet. Dazu gehören ua Wohlerhalten, eine positive Prognose und auch Einsicht. Fehlt sie, wirkt sie natürlich auch nicht haftmindernd bzw verkürzt den Mindestverbüßungszeitraum nicht. Fehlende Reue ist also keine Bestrafung, sondern ein Punkt weniger, der die Mindestverbüßungsdauer senken könnte. Aber nochmals: Er wurde wegen dreifachen Mord(Versuchs) schuldig gesprochen, 21 Jahre ist doch kein Aufreger wert.

Auch bei der Strafzumessung im Hauptverfahren ist Reue übrigens ein Milderungsgrund. Fehlt sie (warum auch immer), kann sie nicht strafmildernd berücksichtigt werden.

zu Toth (die Referenz verstehe ich an dieser Stelle nicht ganz):
Toth hat "nur" einen Menschen getötet, was wohl die geringere Verbüßungsdauer erklärt.


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Doppelmord Babenhausen

09.07.2025 um 15:14
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Dazu gehören ua Wohlerhalten, eine positive Prognose und auch Einsicht. Fehlt sie, wirkt sie natürlich auch nicht haftmindernd bzw verkürzt den Mindestverbüßungszeitraum nicht. Fehlende Reue ist also keine Bestrafung, sondern ein Punkt weniger, der die Mindestverbüßungsdauer senken könnte. Aber nochmals: Er wurde wegen dreifachen Mord(Versuchs) schuldig gesprochen, 21 Jahre ist doch kein Aufreger wert.
Frau Darsow tut gerade so, als würde es reichen, sich im Gefängnis ordenlich zu benehmen, damit der Staat und die Gesellschaft den Doppelmörder gefälligst mit Milde und Nachsicht zu überhäufen haben.
Dass er "ein geschätzter Mitarbeiter" der Gefängnisküche ist, ist ja nett zu lesen, aber das ist auch nicht mehr Leistung, als das was die allermeisten arbeitenden Bürger dieses Landes jeden Tag abliefern, wenn sie wert drauf legen, eine Arbeitsstelle auf Dauer zu behalten. Also keine außerordentliche Leistung, vor allem nicht, wenn man es in eine Waagschale wirft, die an einer Waage hängt, auf deren anderer Seite sich eine Waagschale mit zwei Leichen und einem von der Tat lebenslang gezeichten Opfer befindet.
Auch das finde ich schon eine wirklich beschämende Verkleinerung der Schuld des Mannes. Dass der sich im Gefägnis ordentlich benimmt und jeden Tag seiner Arbeit nachgeht ist eine Selbstverständlichkeit und kein Argument, warum er schon nach nur 16 Jahren durch die Gefägnistür spazieren sollte.


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