Heribert schrieb:Ich kann verstehen das er sauer war, er der ruhige korrekte A. Darsow. Mit ausgeprägtem Gerechtigkeit Sinn. Ja, ihm ist mitgespielt worden und die Lärmbelästigung hatte überhand genommen.! Und er war der Situation wirklich erst mal ausgeliefert.
Nur hat Er hat die falsche Schlussfolgerung gezogen.
Richtig, so sehe ich das auch.
Die Familie Darsow wurde regelrecht terrorisiert
Hinzu kommt, das ihnen die Immobilie auch noch vom Verursacher verkauft wurde.
Hätte Darsow , den Nachbarn, der mal wieder um 4:00 morgends lautstark die Mülltonnen rückte, zur Rede gestellt und im Streit mit einem "zufällig" dort abgestellten Spaten erschlagen, man fände es zwar übertrieben, aber man hätte auch ein wenig Verständnis haben können, das dem Mann nach jahrelangem Lärmterror " die Sicherungen durchgebrannt" sind und er den Nachbarn im Streit und unter Einfluss von Schlafmedikamenten erschlagen hat.
Darsow hätte vielleicht 5 Jahre wegen Totschlags bekommen und max 3 davon eingesessen.
Außerdem wäre er nach aussen hin kein arglistiger Doppelmörder gewesen.
Das Perfide ist halt, das D., sorgfältigst geplant und vorbereitet, bereit war 3 ! Menschen umzubringen um daa Problem zu lösen.
Das zeugt von einer narzistischen Persönlichkeit, der einen finanziellen Verlust aufgrund des Fehlkaufes der Immobile, als krasse persönliche Niederlage gewertet hätte , die für Ihn persönlich auch die Tat gerechtfertigt hat.
Es ist auch typisch für einen Narzissten , das er sich für schlauer als die Kripo hält.
Aber das ging gründlich in die Hose
Er dachte, das perfekte Verbrechen begangen zu haben, an alles gedacht zu haben.
Aber das die Schalldämpferanfrage vom Arbeitspatz aus, umgekehrt zurück verfolgt werden könnte, daran hat er nicht gedacht. Dabei war er doch schon so vorsichtig nicht vom heimischen Rechner aus zu tun.
Eigentlich ,müsste er ja auch gewusst haben, das, wenn er aus welchen genauen Gründen auch immer, in dringenden Tatverdacht gerät, auch sein Firmenrechner gecheckt wird.
Hätte man ihm diese "Schalldämpferrecherche" nicht nachweisen können, weil er diese in einem Internetcafe durchgeführt hätte in Frankfurt, hätte man ihm die Tat wohl nicht nachweisen können und er wäre nicht verurteilt worden