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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

22.11.2014 um 10:37
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Na ja, warten wir's ab.
Könnte die Verteidigung eigentlich jetzt im Zuge des WAV-Antrags auch beantragen, dass Spuren vom Tatort nochmal ausgewertet würden? Es wäre doch denkbar, dass man mit den aktuellesten DNA-Verfahren z.B. auf Kleidern der Opfer doch noch Täter-DNA nachweisen kann?


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Doppelmord Babenhausen

22.11.2014 um 11:06
Das sehe ich ähnlich. Wenn man keine neue "smoking gun" vorweisen kann, ist zu erwarten, dass es einen Gutachterstreit geben wird, das ist recht üblich, wobei der BGH da sehr skeptisch ist. Man wird versuchen darzustellen, dass es neue Erkenntnisse durch neue wissenschaftliche Methoden und Verfahren gibt, genauere Untersuchungsmethoden oder irgend so etwas, um die bestehenden Gutachten anzugreifen. Die waren es schliesslich auch, die die Grundlage zur Schuldfeststellung des AD gewesen sind. Man darf also erwarten, mehr über Bauschaumpartikel, oder auch Schmauchpartikel etc. zu hören. Nicht gerade spannend, aber warten wir's ab. Vielleicht haben sie ja auch die grosse Überraschung bereit.

Sollte AD unschuldig sein, wünsche ich ihm alles Gute und viel Erfolg, aber soweit ich es mit meinen eingeschränkten Informationen überblicken kann, wird es nicht leicht werden.

m
ich sehe das auch wie@AndySipowicz.....Strate wird die bisherigen Gutachten zerpflücken und neue Gutachten präsentieren....einen "Neuen" verdächtigen Täter gibt es nicht.

also wird er (nach seinen Worten) das Urteil erschüttern....mehr auch nicht...die Täterfrage wird dann immer offen bleiben.


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22.11.2014 um 11:11
@KonradTönz

Wenn eine neue Hauptverhandlung zugelassen wird, dann kann man darin wieder Beweisanträge stellen. Die Eigenart des deutschen Strafprozessrechts ist ja, dass das Gericht für die Beweiserhebung zuständig ist. Im Probationsverfahren müsste ich erst einmal darauf hinweisen, dass es im Unterschied zu damals eine grosse Wahrscheinlichkeit gibt, dass dort etwas Neues gefunden werden kann, was die Schuld in Frage stellt. In der Hauptverhandlung dann muss das Gericht die Beweiserhebung durchführen.


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22.11.2014 um 11:15
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Im Probationsverfahren müsste ich erst einmal darauf hinweisen, dass es im Unterschied zu damals eine grosse Wahrscheinlichkeit gibt, dass dort etwas Neues gefunden werden kann, was die Schuld in Frage stellt. In der Hauptverhandlung dann muss das Gericht die Beweiserhebung durchführen.
Das ist aber ungünstig für die Antragsteller, da sie ja erst nach eröffnetem Verfahren die Gegenstände untersuchen könnten, die Ergebnisse aber schon im Vorfeld bräuchten, damit überhaupt ein Verfahren eröffnet wird.


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22.11.2014 um 11:25
Deswegen sind Wiederaufnahmen ja auch sehr selten.

Der Gesetzgeber will Rechtskontinuität und Rechtsfrieden. Das bedeutet, ein Verfahren, das alle rechtmäßigen Schritte durchlaufen hat, soll nur in ganz besonderen Ausnahmefällen wiederholt werden. Man will also gerade vermeiden, dass ein Verurteilter endlos lange wieder die gleichen Beweise durchforsten will. Er muss nachweisen, dass ein Beweis rechtswidrig gar nicht gewürdigt wurde, oder dass ein Beweis komplett unsinnig gewürdigt wurde oder eben dass es auf grund neuer Erkenntnisse sehr wahrscheinlich ist, dass eine neue Untersuchung neue, die Schuldfrage neu beantwortende Erkenntnisse gäbe. Für eine reine 'fishing expedition" wie man in den USA sagt, ist das WAV eben nicht da.


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22.11.2014 um 11:32
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Der Gesetzgeber will Rechtskontinuität und Rechtsfrieden. Das bedeutet, ein Verfahren, das alle rechtmäßigen Schritte durchlaufen hat, soll nur in ganz besonderen Ausnahmefällen wiederholt werden.
Man muss allerdings auch berücksichtigen, dass davor schon einiges gelaufen ist: Nämlich einmal die Hauptverhandlung und dann die Revision. Und für viele der hier angeführten Kritikpunkte am Urteil, wie etwa offensichtliche Formfehler (falsche Bezüge), oder kleinerer Ungereimtheiten in der Begründung ist der Zug bereits mit der Revision abgefahren. Die hätten dort durchfallen müssen, wenn sie wirklich so gravierend wären, wie hier zum Teil behauptet wird. Daher sind viele der Dinge die hier diskutiert werden ohnehin irrelevant.

Es wird hier auch immer wieder so getan , als ob jeder Fehler in einem Urteil das Urteil komplett in Frage stellen müsste - das ist aber zum Glück nicht der Fall. Entscheidend ist, ob aus der Korrektur dieser Fehler ein anderes Urteil folgen müsste. Es ist genauso grundfalsch davon auszugehen, dass ein 230 Seiten langes Werk keine Fehler enthält, wie es falsch ist, von einem perfekten Täter auszugehen.


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25.11.2014 um 12:09
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb am 22.11.2014:Man wird versuchen darzustellen, dass es neue Erkenntnisse durch neue wissenschaftliche Methoden und Verfahren gibt, genauere Untersuchungsmethoden oder irgend so etwas, um die bestehenden Gutachten anzugreifen. Die waren es schliesslich auch, die die Grundlage zur Schuldfeststellung des AD gewesen sind. Man darf also erwarten, mehr über Bauschaumpartikel, oder auch Schmauchpartikel etc. zu hören. Nicht gerade spannend, aber warten wir's ab.
MaW: Man wird das tun, was Monika de Montgazon - die empörenderweise heute noch auf einem teil ihrer Kosten sitzen bleibt (die rache des kleinen Mannes aka der berliner Justiz) - auch getan hat. Die unfähige Pfeife im berliner LKA hat übrigens nicht nur de Montgazon reingeritten mit haltlosen Brandstiftungsvorwürfen.

Gutachten, die nicht einmal die OPriginalmunition verwenden, sind nun wirklich von bescheidenem Wert. Ich kann mir schon vorstellen, dass auch da "was geht".


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25.11.2014 um 14:42
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb am 22.11.2014:Es wird hier auch immer wieder so getan , als ob jeder Fehler in einem Urteil das Urteil komplett in Frage stellen müsste - das ist aber zum Glück nicht der Fall.
nur entscheidende Fehler.

Wenn in einem Urteil wahrheitswidrig steht, es gäbe kaum/gar keine Lärmdämmung zwischen den reihenhäusern, dann ist das mitnichten ein belangloser Fehler.

Wenn in einem urteil ein Schmauchgutachten Verwendung findet (in den USA sieht man Schmauchspuren inzwischen mit recht sehr sehr kritisch), bei dem nicht einmal die Originalmunition von Darsows damaliger Wehrdienstzeit Verwendung findet, dann ist das mitnichten ein belangloser Fehler.

Und und und, hier dutzendfach aufgeführt, vom Waffennarren, der belegbar Beweismaterial manipuliert hat bis zum Hund, der auf Darsow nicht anschlug. Ist hier ja alles aufgeführt worden. Rationale Gegenargumente waren nicht zu hören.

Woher eigentlich dieser Drang, ein ersichtlich und offenkundig hochproblematisches Urteil auf Teufel komm raus zu verteidigen? War ja bei Donald Stellwag, Monika de Montgazon und Harry Wörz nicht anders. Unsere Polizei, unsere Staatsanwaltschaften, unsere Richterschaft so fehlerbehaftet? Nö, kann nicht sein...kann eben doch sein.

Die meisten Urteile sind ja richtig.


Aber es gibt eben auch Fehlurteile. Fehlurteile, in denen sich ein Gericht auf ein in sich schlüssiges, nur eben leider absurdes Szenario versteift hat - was hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall sein dürfte. Kann man doch ganz ruhig und unaufgeregt drüber sprechen. Ich habe immer gesagt: Als Menschen werden wir entweder eine fehlerbehaftete Justiz haben oder gar keine. Nur: dann muss man möglichst viele Fehlerverhinderungsmechanismen einbauen. Her mit der Protokollpflicht! Her mit der zweiten Tatsacheninstanz! Es geht um nur wenige umstritene Fälle! Das sollte es uns wert sein. Sogar der kantige, umstrittene Friedrich der Große hat die Folter abgeschafft (außer bei Landesverrat, ich weiß, ich weiß!) mit der trifftigen Begründung: Lieber sollten 10 Schuldige frei herum laufen, als dass ein Unschuldiger sitze! Chapeau! Nur so geht es!

PS: Lieber Konrad, auch wenn wir häufig anderer Meinung sind weißt Du, dass ich Deine Beiträge sehr schätze. Bitte hör auf vom "öffentlichen Druck Anja Darsows auf ihre Nachbarn" zu faseln. Das ist unter Deinem Niveau. Falk Z. ist ein erwachsener Mensch. Nicht Anja Darsows Marionette. Wenn der öffentlich bekundet, er verstehe das Urteil nicht, so habe er das nie gesagt/gemeint, dann ist das mal Ernst zu nehmen.


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25.11.2014 um 14:56
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Wenn in einem Urteil wahrheitswidrig steht, es gäbe kaum/gar keine Lärmdämmung zwischen den reihenhäusern, dann ist das mitnichten ein belangloser Fehler.
Mein Kriterium für einen entscheidenden Fehler ist, dass bei Korrektur eines solchen Fehlers das Urteil nicht mehr haltbar wäre. Insofern wäre das mit der Lärmdämmung aber kein entscheidender Fehler (sofern es überhaupt einer ist und es hier nicht nur um die spitzfinde Auslegung des Wortes "kaum" geht) , da das Lärmbelästigungsgefühl mehrfach und unabhängig bezeugt ist.


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25.11.2014 um 15:01
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Mein Kriterium für einen entscheidenden Fehler ist, dass bei Korrektur eines solchen Fehlers das Urteil nicht mehr haltbar wäre. Insofern wäre das mit der Lärmdämmung aber kein entscheidender Fehler
Bitte nicht böse sein, aber das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?

Dann können wir sogar die Passagen über die WA-Kriterien streichen.

Die (offenkundig unwahre) Behauptung, AD sei massiv lärmbelästigt worden, ist absolut entscheidend für das Urteil.

Dieser behauptung widersprechen

a) Die Tatsache, dass es sehr wohl Lärmdämmung zwischen den Häusern gab

b) Falk Z.s öffentliche Aussagen hierzu.

Warum übrigens leitet man kein Verfahren gegen Falk Z.ein? Der lügt ja offenbar...oder etwa nicht?


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25.11.2014 um 15:03
Die (offenkundig unwahre) Behauptung, AD sei massiv lärmbelästigt worden, ist absolut entscheidend für das Urteil.
Nein , diese Behauptung ist nicht offensichtlich unwahr. Wie kommst du darauf? Ich sagte doch: Die Behauptung ist mehrfach belegt.


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25.11.2014 um 15:05
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Warum übrigens leitet man kein Verfahren gegen Falk Z.ein? Der lügt ja offenbar...oder etwa nicht?
Seit wann ist es strafbar, vor der RTL-Kamera zu lügen???

Strafbar ist es wenn man vor Gericht lügt. Und genau deshalb vertraue ich einer Gerichtsaussage mehr als einer Gelegenheitsaussage vor laufender Kamera, Jahre nach der ursprünglichen Aussage.


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25.11.2014 um 15:11
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Strafbar ist es wenn man vor Gericht lügt.
Nein. Und das weißt Du auch. Strafbar ist jede ehrrührige Lüge. Auf Antrag im Zweifelsfall...aber eben strafbar.


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25.11.2014 um 15:25
Die (offenkundig unwahre) Behauptung, AD sei massiv lärmbelästigt worden, ist absolut entscheidend für das Urteil.


Nein , diese Behauptung ist nicht offensichtlich unwahr. Wie kommst du darauf? Ich sagte doch: Die Behauptung ist mehrfach belegt.
wodurch? Durch einen Polizeiensatz ca 10 (zehn!) Jahre vorher? Durch Falk Z.s Auissage (wie es das Urteil behauptet)?


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Doppelmord Babenhausen

25.11.2014 um 15:36
@pfiffi
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:wodurch? Durch einen Polizeiensatz ca 10 (zehn!) Jahre vorher? Durch Falk Z.s Auissage (wie es das Urteil behauptet)?
Willst du es eigentlich nicht verstehen?
Die Lärmbelästigung ist nicht nur durch den Polizeieinsatz belegt. Herr Darsow hat sich gegenüber seinem Umfeld mehrmals über die Ruhestörungen durch die Tolls beschwert.


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25.11.2014 um 17:16
Zitat von a.linaa.lina schrieb:Die Lärmbelästigung ist nicht nur durch den Polizeieinsatz belegt. Herr Darsow hat sich gegenüber seinem Umfeld mehrmals über die Ruhestörungen durch die Tolls beschwert.
Willst Du es nicht verstehen?

In 10 jahren insgesamt so etwa 5,6, vielleicht 7 Mal. In 10 Jahren!

Wenn er täglich heulend zusammen gebrochen wäre. Wenn er geschrieen hätte "Ich kann nicht mehr, ich kann nicht mehr!" Wenn er gebrüllt hätte vor Schmerz...

Aber dass sich jemand in 10 (zehn!!!) Jahren insgesamt so etwa 5,6,7mal über seinen Nachbarn beschwert...das kommt aber und abermillionenfach vor, in Deutschland und überall.

Ich lebe in Hamburg, bin aber in SH dörflich aufgewachsen. Da gabs - klar - auch einen Nachbarn, der genervt hat. Über den hat man sich hie und da verbal ausgelassen. Daraus ein Tatmotiov zu konstruieren, ist schon abenteuerlich.


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25.11.2014 um 17:29
@pfiffi
Schau Dir doch einfach mal das Doppelhaus an. Wenn da jemand so schreit wie die beiden Frauen geschrien haben laut Zeugenaussagen.
Glaubst Du wirklich das hört man nicht.?
AD musste im eigenen Haus mit Ohrstöpseln schlafen.

Also da das Motiv anzuzweifeln?
Zumal es hinreichend durch eigene Aussagen der Familie Darsow, sowie durch Zeugenaussagen und auch eigenes entsprechendes Handeln ( z.B. Gespräche mit dem Vermieter, Suchen einer anderen Immobillie).belegt ist


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