Doppelmord Babenhausen
07.10.2015 um 15:41Anzeige
Lindström schrieb:Warum soll man krankhaft nach etwas suchen, was nicht existiert? Und woher weißt du das so genau, dass "drum rum" ermittelt wurde?Was wurde krankhaft von wem gesucht? Ich weiß nicht was du damit meinst.
Ma_Ve schrieb:Was wurde krankhaft von wem gesucht? Ich weiß nicht was du damit meinst.Weil du sinngemäß geschrieben hast, dass anderweitig nicht bzw. nur in eine Richtung ermittelt wurde.
Lindström schrieb:Weil du sinngemäß geschrieben hast, dass anderweitig nicht bzw. nur in eine Richtung ermittelt wurde.Ich vermute, da hast du mich falsch verstanden. Natürlich wurde in den Wochen bis zu dem Ergebnis aus der Schweiz ermittelt. Daran habe ich keinen Zweifel. Ich denke, dass dabei nicht viel brauchbares herauskam.
Lindström schrieb:Die ganze Indizienkette ist für das Gericht schlüssig.Die Urteilsbefürworter halten die Kette für schlüssig, die Urteilsgegner zweifeln daran!
Lindström schrieb:Ich sehe da nichts, was Ermittler da "runder" gemacht haben.Einige Diskutanten sehen dies anders.
Lindström schrieb:Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht so geurteilt hätte, wenn es Zweifel gäbe. Immerhin geht es ja um Doppelmord mit besondere Schwere der Schuld.Ich kann mir das sehr gut vorstellen.
Ma_Ve schrieb:Dann kam die Meldung von dem Zugriff aus der Firma in Babenhausen und alle dachten: BINGO!Diese Darstellung ist sachlich falsch.
Ermittler sind auch nur Menschen und brauchen Erfolgserlebnisse!
Ma_Ve schrieb:Ich vermute, da hast du mich falsch verstanden. Natürlich wurde in den Wochen bis zu dem Ergebnis aus der Schweiz ermittelt. Daran habe ich keinen Zweifel. Ich denke, dass dabei nicht viel brauchbares herauskam.Sorry, wenn ich dich falsch verstanden habe. Wenn dieses "BINGO" Ergebnis kam und das zu einem "Erfolgserlebnis" führte, heißt es ja nicht gleich zwingend, dass das Ermittlungsergebnis falsch ist bzw. daran etwas nicht stimmt. Wie oft hat Kommissar Zufall schon geholfen, andere Fälle zu lösen.
Dann kam die Meldung von dem Zugriff aus der Firma in Babenhausen und alle dachten: BINGO!
Ermittler sind auch nur Menschen und brauchen Erfolgserlebnisse!
threefish schrieb:Diese Darstellung ist sachlich falsch.Bist du wirklich der Überzeugung, man hätte beim Erwirken von Beschlüssen nicht gewusst, dass der unmittelbare Nachbar der Opfer in dieser Firma arbeitet????
In diesem Augenblick haben die Ermittler erstmal nur einen Durchsuchungsbeschluss
für die Firma erwirkt. Das der Zugriff sich wirklich auf A.D zurückgeführt werden konnte
war zu diesem Zeitpunkt alles andere als selbstverständlich.
An der Vorgehensweise ist soweit nichts auszusetzen.
Ma_Ve schrieb:Bist du wirklich der Überzeugung, man hätte beim Erwirken von Beschlüssen nicht gewusst, dass der unmittelbare Nachbar der Opfer in dieser Firma arbeitet????Natürlich nicht , das war ja die Begründung für den Durchsuchungsbeschluss.
Lindström schrieb:Sorry, wenn ich dich falsch verstanden habe. Wenn dieses "BINGO" Ergebnis kam und das zu einem "Erfolgserlebnis" führte, heißt es ja nicht gleich zwingend, dass das Ermittlungsergebnis falsch ist bzw. daran etwas nicht stimmt. Wie oft hat Kommissar Zufall schon geholfen, andere Fälle zu lösen.Ich habe keinen Zweifel daran, dass es sich um ein korrektes Ermittlungsergebnis handelt.
Ma_Ve schrieb:Und dann passierte bei den Ermittlern genau das was bei vielen hier passiert!Und was auch schon Reinhard Mey erkannte:
threefish schrieb:Diese Darstellung ist sachlich falsch.das ist absolut korrekt - in den weiteren ermittlungen wurde dann eben herausgefunden von welchem rechner das ganze erfolgte
In diesem Augenblick haben die Ermittler erstmal nur einen Durchsuchungsbeschluss
für die Firma erwirkt. Das der Zugriff sich wirklich auf A.D zurückgeführt werden konnte
war zu diesem Zeitpunkt alles andere als selbstverständlich.
An der Vorgehensweise ist soweit nichts auszusetzen.
threefish schrieb:Natürlich nicht , das war ja die Begründung für den Durchsuchungsbeschluss.Ja, es hätten viele Fakten ans Tageslicht kommen können, die den Verdacht entkräften könnten.
Aber es hätten bei der Durchsuchung viel Fakten ans Tageslicht kommen können
die den daraus ergebenden Verdacht entkräftet hätten.
Es sind aber ganz im Gegenteil Fakten ans Tageslicht gekommen die A.D. weiter
belasten.
Ma_Ve schrieb:Ja, es hätten viele Fakten ans Tageslicht kommen können, die den Verdacht entkräften könnten.Aber du kannst doch den Ermittern nicht unterstellen, dass sie nichts Enlastendes finden wollten?!
Fraglich ist, ob man solche finden wollte!?
Lindström schrieb:Aber du kannst doch den Ermittern nicht unterstellen, dass sie nichts Enlastendes finden wollten?!Ich unterstelle den Ermittlern gar nichts. Es ist trotzdem bemerkenswert, dass die Seitenzugriffe auf Waffenseiten nicht von diesen aufgedeckt wurden, sondern dies erst nach Anklageerhebung heraus kam.
Lindström schrieb:Was sagst du zu dem Beitrag vonDarin ist genau beschrieben, was anschliessend drum herum ermittelt wurde.
Ma_Ve schrieb:Ich unterstelle den Ermittlern gar nichts. Es ist trotzdem bemerkenswert, dass die Seitenzugriffe auf Waffenseiten nicht von diesen aufgedeckt wurden, sondern dies erst nach Anklageerhebung heraus kam.Ganz einfach weil diese Tatsache reichlich sekundär ist.
threefish schrieb:Ganz einfach weil diese Tatsache reichlich sekundär ist.Ich gebe dir in soweit Recht, als das es aus heutiger Sicht sekundär ist.
Primär wichtig ist wer die Anleitung für den Schalldämpfer heruntergeladen und
ausgedruckt hat. In dieser Frage ist ergebnisoffen ermittelt worden und die
Antwort war "Andreas Darsow" .
Gegen dieses knallharte Ermittlungsergebnis das Wischiwaschi Argument
"Der Admin hätte ja ..." vorzubringen ist eindeutig der Job der Verteidigung.
Xtralarge schrieb:Nachdem was ich bisher in diesem Fall hier so gelesen habe, macht es auf mich den Eindruck, dass man dem Admin zumindest mal hätte etwas intensiver auf den Zahn hätte fühlen müssen. Wenn sich ein Admin alleine 4033 mal mit den Zugangsdaten eines anderen Users in ein System einloggt, dann sollte das schon hellhörig machen und vom Admin begründet werden.So ganz Wischiwaschi ist das Argument seitens der Unterstützer nicht.
soweit ich weiß muss die Staatanwaltschaft bei uns in beide Richtungen arbeiten... sowohl be- als auch entlastendes Material sicher stellen.Rechtstheoretisch ist das völlig richtig was du schreibst.
Ma_Ve schrieb:Rechtstheoretisch ist das völlig richtig was du schreibst.Langsam - wenn in der Urteilsbegründung nicht ausführlich über alternative Ermittlungsansätze gesprochen wird heißt das noch nicht, dass es keine gab. Die Begründung (also das Dokument das uns hier vorliegt) soll in erster Linie darlegen, wie der Richter zu dem Urteil gekommen ist - und nicht, warum er nicht zu einem anderen Urteil gekommen ist. Informationen über alternative Ermittlungsansätze finden sich eher in den Verhandlungsprotokollen die uns nicht vorliegen, dafür aber den Revisionsinstanzen. (Ich lasse mich hier gerne von Juristen korrigieren).
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist hoffentlich jedem bekannt!?!