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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen
Gymli ehemaliges Mitglied

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Doppelmord Babenhausen

30.09.2017 um 22:51
@Alice_im_Wl
Dieser Logik folgend müsste er nach jedem, oder jedem zweiten Schuss einen neuen Schalldämpfer verwenden?!

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30.09.2017 um 22:55
Ä
Zitat von GymliGymli schrieb:Dieser Logik folgend müsste er nach jedem, oder jedem zweiten Schuss einen neuen Schalldämpfer verwenden?

Genau so interpretierenich die Aussage von Dr. Strate 



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30.09.2017 um 22:56
Zitat von GymliGymli schrieb:Herr D. wurde wegen ein paar Schmauchspuren und einer mutmaßlich von Ihm ausgedruckten Bauanleitung für einen Schalldämpfer verurteilt.
Da lässt du aber einige anderen Indizien unter den Tisch fallen: Maklertermine + Googlen nach Kündigungsmöglichkeiten gegen behinderte Mieter, Schrotten des eigenen Firmen-PCs bei Beginn polizeilicher Ermittlungen, Suche nach einem Strafverteidiger bevor man überhaupt beschuldigt wird.

Und wiederum forderst du damit ja indirekt ein: Belohnt jenen Mörder, der einen durchdachten Plan hatte und dem lediglich ein paar Fehler unterliefen.


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30.09.2017 um 23:04
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Da lässt du aber einige anderen Indizien unter den Tisch fallen: Maklertermine + Googlen nach Kündigungsmöglichkeiten gegen behinderte Mieter, Schrotten des eigenen Firmen-PCs bei Beginn polizeilicher Ermittlungen, Suche nach einem Strafverteidiger bevor man überhaupt beschuldigt wird.
Ein Konstrukt das auf den anderen Indizien aufgebaut wurde. Bei einer solchen Strafe, muss der Zweifelssatz Vorrang haben. 


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Doppelmord Babenhausen

30.09.2017 um 23:25
Es sei denn, er hat vorher Probeschüsse durchgeführt ( nahm das Gericht auch so an),  dabei festgestellt, das der Schalldämpfer so nicht lange hält und Modifikationen vorgenommen.
Das ist ja nicht so schwer. Im Prinzip braucht man nur 2 PET Flaschen ineinander stecken und/oder das ganze mit Panzerband umwickeln und schon ist die Stabilität wesentlich erhöht, das Argument, das Strate anführt widerlegt.

Wenn dann beim zweiten Beschußtest die Waffe nach dem 3. Schuß verklemmt, weil sie beim Repetiervorgang Bauschaum in den Lauf einsaugt, wie Strate anführt, verlängert man einfach den Weg, z.B. indem man ein handelsübliches Rohr als Zwischenstück einfügt. Verbessert auch die Haltbarkeit der Verbindung zwischen Waffe und Dämpfer.
Das heißt nicht, das es auch so war.
Die Details kennt nur der Täter und der Schalldämpfer hat offensichtlich durchgehalten. ( Vielleicht hatte er auch mehrere eingesetzt, d. h. diesen nach jedem Mord gewechselt)

Die Spurenlage spricht nun einmal für die Verwendung eines Bauschaumschalldämpfers an allen 3 Tatorten sowie für eine P38 bzw baugleiche Pistole.
Spuren, das es zu einer Störung der Waffe gekommen sein könnte  gab es nicht. Alle Hülsen wurden z.B. dort ausgeworfen, wo auch geschossen wurde.
Die Waffe wurde sogar mindestens einmal nachgeladen.

Die im Prozess aufgeführten Gutachten zeigen auf, das die Verwendung eines solchen Schalldämpfers durchaus ohne Störungen möglich ist.
Also genau das Gegenteil von dem was der Gutachter Strates festgestellt haben will.
Ich denke das war damals im Prozess auch "unanfechtbar", ansonsten hätte die Verteidigung wohl ein Gegengutachten eingeholt wenn sie sich was davon erhofft hätte.

Aber alles Makulatur, wenn man die Tatwaffe nicht hat zum testen. Dann kann man nur die Spuren berücksichtigen, die man auch hat.

Eine Prüfung dieses Sachverhaltes wird bei einem Antrag auf Wiederaufnahme und nur darum geht es,nicht vorgenommen werden. Dort geht es darum, ob sich juristisch neue Sachverhalte ergeben haben.
Wenn Strate da nicht noch was aus dem Hut zaubert, wird das, was er vorgebracht hat wohl nicht reichen für ein Wideraufnahmeverfahren.

Und meine Frage an die Waffen- Experten steht weiterhin im Raum: Könnte es sich bei der Waffe nicht auch um eine P08 gehandelt haben, die die gleiche Munition verwendet wie deren Nachfolger die P38 ?


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Doppelmord Babenhausen

30.09.2017 um 23:50
Zitat von Alice_im_WlAlice_im_Wl schrieb:Ein Konstrukt das auf den anderen Indizien aufgebaut wurde. Bei einer solchen Strafe, muss der Zweifelssatz Vorrang haben. 
Das stimmt ja so nun nicht.
Es handelt sich um eine Indizienkette.
Das Motiv wurde heraus garbeitet und dann die Spuren erklärt.
Und das einerseits ein Ortskundiger gehandelt haben muss ( Abkleben des Bewegungsmelders, Auflauern des Tolls gerade an diesem Tag, wenn die Müllabfuhr kommt) baut ja nun auch nicht auf der Tatsache auf, das der Ausdruck über den Bau eines Bauschaumdämpfers von A. Darsow Rechner kam.

Ebensowenig haben die vorherigen Indizien irgend etwas damit zu tun, das an Kleidungsstücken von Darsow Schmauchspuren mit genau der seltenen chemischen Zusammensetzung gefunden wurden wie am Tatort.
usw. usw.

Im Übrigen galt auch bei dem Verfahren " Im Zweifel für den Angeklagten".
Das Gericht hat aber die Zweifel als ausgeräumt betrachtet, die Indizienkette als geschlossen angesehen und dies auch auf mehr als 10 Seiten im Urteil nachvollziehbar begründet, das es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bei A.D. um den Täter handelt.

Die Indizienlast war ja auch erdrückend, wenn man mal das Urteil komplett liest. (@Deus_ex_Machin hat das vor 3 Seiten mal zusammenfassend dargestellt)


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Doppelmord Babenhausen

01.10.2017 um 00:54
Bisher sehe ich seit der Wiedereröffnung des Threads nichts, was wir nicht schon vor langer Zeit hier ausführlich diskutiert haben. Alles ist schon besprochen worden. Wer ein wenig zurückblättert, wird viele Antworten auf seine Fragen finden.

@Violetta21  und vor allem @Nightrider64 erinnern auch gut daran, worum es in einem Wiederaufnahmeverfahren geht. Nightrider hat hier ganz Recht: es geht nicht darum, dass man zum x.ten Mal darlegt, warum das Tatsachengericht Beweise falsch interpretiert haben mag. Das ist nicht ausreichend für ein WAV. Kurz gesagt, man muss neue Beweise vorlegen. Daran scheitern eben 97% der Anträge auf ein WAV.

Als Strafverteidiger hat mich dieser Fall von Anfang an interessiert, zumal ich selbst schon ähnliche Fälle gesehen habe, also ähnliche Grundvoraussetzungen (Lärmt treibt Leute zu unerwarteten Handlungen).

Bei aller Sympathie mit der Familie Darsow ist mir, der nur die allen zugänglichen Information hat, leider nichts eingefallen, was mich von der Erfolgsmöglichkeit eines WAV überzeugt hätte.

Kollege Strate mag freilich weit mehr Erkenntnisse haben, die wir noch nicht kennen. Aber die wird er auch brauchen! Das bedeutet aber für uns hier, dass wir uns im Kreis drehen bis auch wir diese einmal erfahren werden.

Ich selbst habe schon WAV erreicht und weiss, welch unglaublicher Berg an Arbeit dahintersteckt. Dazu kommt, man hat in der Realität nur eine Chance: entweder man überzeugt das Gericht oder nicht. Man kann kein zweites Mal mit den selben Argumenten kommen. Also nimmt man sich die Zeit, die man braucht. Es ist dem Mandanten mehr damit gedient, nach 5 Jahren einen überzeugenden Antrag vorzulegen, als nach 3 Jahren mit einem halbfertigen alle Chancen zu verpassen.

Ob Kollege Strate nun pro bono arbeitet oder nicht ist völlig egal. Ein Anwalt seines Formats wird auf jeden Fall 100% seiner Kraft in den Fall stecken. Das ist er schon seiner Reputation schuldig, und so wird jeder angesehene Anwalt handeln.

Es kann freilich sein, dass andere Kosten so eine Sache verzögern. Wenn ein Anwalt pro bono arbeitet heisst das nicht unbedingt, dass er die Kosten, z.B. für Gutachten, aus eigener Tasche bezahlt. Das ist üblicherweise Sache des Mandanten bzw. seiner Familie.

Wissenschaftliche Gutachten kosten tausende Euro. Die müssen aufgebracht werden. Das kann einen solchen Fall auch verzögern.

Ich habe allen Respekt vor meinem Kollegen. Ich bin sicher, wenn er diesen Fall übernommen hat, dass er einen Erfolg zumindest für möglich hält. Er bekommt vermutlich hunderte Anfragen pro Jahr, aufgrund seiner Reputation, und wird vermutlich nur einen oder zwei dieser Fälle übernehmen.

Ich mache es in solchen Fälle so: ich lege den Mandanten durchaus dar, wie ich die Chancen sehe. Und niemals verspreche ich, dass es 100% klar ist, dass wir gewinnen. Das gibt es nicht, da man in der Justiz am Ende immer mit Menschen zu tun hat, welche die Entscheidung fällen. Und Menschen, also auch Richter, können irren.

Ich lege dann dar, warum ich denke, wir haben eine Wahrscheinlichkeit von 60, 50, 40, oder 30% etc. und lasse dann den Mandanten entscheiden. Manchmal sage ich auch: "Es tut mir leid, aber ich denke, die Wahrscheinlichkeit, dass wir gewinnen ist so gering, dass ich den Fall nicht übernehmen kann. Ich halte es nicht für fair, Ihnen Geld abzunehmen, wenn ich nicht überzeugt bin, dass wir Erfolg haben werden."

Insofern denke ich, Kollege Strate glaubt schon, dass er erfolgreich sein kann. Aber das heisst noch lange nicht, dass es auch so sein wird.

Wie gesagt, ich persönlich kann mir, auf der Basis unserer Infos hier, keinen Erfolg vorstellen. Aber ich wünsche den Darsows alles Gute.


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01.10.2017 um 01:43
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Kurz gesagt, man muss neue Beweise vorlegen.
Nicht ganz richtig:
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,

5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, [...]
§ 359 StPO - Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Bei aller Sympathie mit der Familie Darsow ist mir, der nur die allen zugänglichen Information hat, leider nichts eingefallen, was mich von der Erfolgsmöglichkeit eines WAV überzeugt hätte.
Stimmt! Weil auch du nur die "Fakten" kennst, die im Urteil stehen ;)
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Die Indizienlast war ja auch erdrückend, wenn man mal das Urteil komplett liest.
Das war die auch bei anderen Fehlurteilen.


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Doppelmord Babenhausen

01.10.2017 um 02:12
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Fünf oder neun Jahre sollen gar nichts für einen WA-Antrag sein? Wie kommst du auf solch abenteuerliche Behauptungen? Es gibt keinen juristischen Schriftsatz für den ein RA mehr als ein Jahr benötigen sollte.

Außerdem drängt bei WA-Anträgen die Zeit wohl so sehr, wie bei keinem anderen Verfahren: Da sitzt doch angeblich ein Unschuldiger ein. Was gibt es denn Unerträglicheres, als seine Freiheit für so viele Jahre zu Unrecht zu verlieren?
Im Mordfall Weimar (Verteidigung ebenfalls Strate) vergingen auch etliche Jahre bis zum WAV, besser gesagt, nach zurückgewiesener Revison (1989) ordnete das Oberlandesgericht erst 1995, nach neuen Fasergutachten, die Wiederaufnahme an, die dann 1996 begann.


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01.10.2017 um 04:07
Zitat von S_CS_C schrieb:Nightrider64 schrieb:
Die Indizienlast war ja auch erdrückend, wenn man mal das Urteil komplett liest.
Das war die auch bei anderen Fehlurteilen.
Das kann man ja mal so hinschreiben ohne konkret werden zu müssen .
Aber kein Kriminalfall ist wie der Andere.

Ich empfehle noch einmal die belastenden Indizien hier zu lesen, die @Deus_ex_Machin vor 3 Seiten zusammengefasst hat.
Obwohl dabei nicht einmal alles aufgezählt wurde.
(  Beitrag von Deus_ex_Machin (Seite 727) )

Ich kann der Argumentation im Urteil im vollen Umfang folgen.
Alle als Entlastung vorgebrachten Tatsachen und Spuren in andere Richtungen  haben sich im Laufe der Verhandlung als nicht haltbar heraus gestellt.
Für mich persönlich steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, das der richtige Mann seine verdiente Strafe absitzt.
Ich glaube auch nicht, das in einem neuen Prozess ein anderes Urteil heraus kommen würde


in Freispruch aus Mangel an Beweisen hätte für mich und wohl auch für viele Andere hier und auch im Umfeld des Angeklagten einen sehr fahlen Beigeschmack gehabt.


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01.10.2017 um 04:31
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das kann man ja mal so hinschreiben ohne konkret werden zu müssen .
Das ist richtig. Aber wie hat @Rick_Blaine so schön geschrieben?
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Bisher sehe ich seit der Wiedereröffnung des Threads nichts, was wir nicht schon vor langer Zeit hier ausführlich diskutiert haben. Alles ist schon besprochen worden. Wer ein wenig zurückblättert, wird viele Antworten auf seine Fragen finden
Das Fazit der Urteilsbefürworter nach einer Auflistung aller Ungereimtheiten war bislang bzw. unterm Strich immer das gleiche:
Wenn das Gericht so geurteilt und das Berufungsgericht dieses Urteil bestätigt hat, wird's schon richtig sein. Punkt.
Google doch mal die Berichte der Prozessbeobachter bzw. Medien von damals. Bevor das Urteil gesprochen wurde, glaubte praktisch niemand an eine Verurteilung. Warum wohl?


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01.10.2017 um 07:25
ich möchte eine Sache anmerken, die mir sehr wichtig erscheint und über die man mal allgemein nachdenken sollte:
Man kann sich jetzt jahrelang mit Sachverständigengutachten beschäftigen und technische Dinge über den Schalldämpfer und dem Bauschaum erörtern. Da kennen sich die meisten Foristen schlicht nicht aus.
Das kann auch zur Ablenkung aller anderer Fakten dienen.

Die Frage die sich mir hier stellt, und ich denke die dürfte Wesentlich sein :

Es gibt 2 wichtige Dinge, die GRUNDSÄTZLICH sind und die man vor lauter Diskussion über technische Dinge nicht ignorieren kann:

1.)@Nightrider64
"Wo kommen die Bauschaumpartikel die teilweise mit Schmauch versetzt waren denn nun her?
Sind die durch den Knall einer ungedämpften P38 von der Wand gefallen?"

Genau so ist es. Fakt ist dass es Bauschaumpartikel gegeben hat!!!

2.) es ist erwiesen dass nach Kündigung wegen behinderten Mietern gegoogelt wurde, es ist bewiesen dass eine Anleitung zum Schalldämpferbau heruntergeladen wurde, und zwar nicht an irgendeinem Computer sondern sogar an einem Computer in der Firma in der Herr Darsow arbeitete. Es ist erwiesen dass ein Dokument dieser Art an einem Drucker der Firma ausgedruckt wurde.

Jetzt kommen wieder Findige die behaupten dass es 4 Leute hätten sein können die den Ausdruck hätten machen können. Ja wie realistisch ist das denn????
Wer in der Firma hätte (gerade zeitnah) nach solchen Informationen suchen sollen? Wenn das jemand anderes aus der Firma gewesen sein KÖNNTE (der Admin als Waffennarr?), für wie wahrscheinlich ist das?

Wer nun auf Bauschaumgutachten und Schalldämpfertechnik herumreitet und verzweifelt versucht irgendwo was zu finden (darf man machen, keine Frage) sollte sich fragen wie realistisch das denn ist?

In meinen Augen ist der Fall eindeutig, eindeutiger geht es nicht!!! Sorry an all die Verschörungstheoretiker unter den Foristen...(und an Dr. Strathe)

Ich hoffe dass der Fall "im Urteil des Volkes" gesprochen wird (wurde sogar schon) und nicht "im Urteil der Sachverständigen" bzw. dass das Wiederaufnahmeverfahren abgelehnt wird!!


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01.10.2017 um 09:25
@surrealist

So ist es. Der Fehler der hier und in anderen Threads immer wieder gemacht wird, ist, dass man einzelne Teile der Indizien herauspickt und sagt: das könnte doch auch jemand anders gewesen sein.

Ja, wahrscheinlich.

Aber was das Gericht getan hat, ist 1+1+1+1 zusammenzuzählen. Und dann sinkt die Wahrscheinlichkeit doch erheblich, dass zur gleichen Zeit und am gleichen Ort auf einmal verschiedene Fremde bestimmte Handlungen unternommen haben, die beim Tatverdächtigen alle zusammenpassen.

Motiv+Indiz+Indiz+Indiz...+Gelegenheit = TV

Diese Kette kann in der Regel nicht für die "anderen" gebildet werden. Z.B. in diesem Fall: Wer an Darsows Arbeitsstelle hat denn noch ein Motiv gehabt nach Bauschaum-Schalldämpfern zu googlen, genau zu der Zeit, in der kurze Zeit später ein Mord genau in Darsows Nachbarhaus geschieht, bei dem offensichtlich ein solcher Bauschaum-Schalldämpfer benutzt wurde, und das auch noch bei einem Nachbarn, für dessen Beseitigung man sich bei Darsow wenigstens ein Motiv vorstellen kann?

Bei keinem seiner Arbeitskollegen ist irgendwo im Umfelt eine weitere Tat mit Bauschaumschalldämpfer geschehen usw usw usw.

Man darf nicht in die Falle tapsen, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht.

Aber auch das ist ja alles schon zigmal gesagt worden.


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Doppelmord Babenhausen

01.10.2017 um 13:01
Durch Zufall bin ich, bevor ich überhaupt von diesem Fall gehört habe, auf die Doku "Mein Mann ist unschuldig" (oder so ähnlich) gestoßen.
Beim Anschauen war ich total erschrocken und ergriffen! Wie kann einem Familienvater so eine Ungerechtigkeit nur passieren, ich war beeindruckt vom Kampfgeist der Ehefrau!

Der arme Mann, die arme Frau, die armen Kinder und Angehörigen von Andreas Darsow!

Nun habe ich mir das Urteil, die Begründung, den Fall hier im Forum und auch das Forum der Seite von Andreas Darsow durchgelesen und habe mir meine Meinung gebildet, nämlich das ich die Indizienkette als Beweis genug für die Verurteilung erachte.
Nach einer solch erdrückenden Indizienkette fände ich es sogar sehr befremdlich, wenn es nicht zu einer Verurteilung gekommen wäre.

Ich wünsche der Familie und den Angehörigen, Freunden alles Gute!
Was für mich den Wunsch beinhaltet, dass Herr Darsow seine Schuld eingesteht und die Familie zumindest mit dem "Kampf für die Gerechtigkeit" abschließen kann. Das es im Falle der Schuld sowie Unschuld eine große Hürde wird zu einer "Normalität" zurückzukehren, ist ja leider klar. Aber so würde er seiner Familie die Chance auf einen Abschluss und einen Neuanfang geben.

In der Doku sagt Herr Strathe übrigens, dass er Frau Darsow nicht zusagen könnte, dass er von der Unschuld ihres Mannes nach Durchsicht der Akten überzeugt sei (sinngemäß).
Hierum geht es Herrn Strathe aber wohl auch nicht, sondern (so glaube ich) darum, ob es nicht doch Verfahrensfehler gab.


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