christian01
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Doppelmord Babenhausen
21.03.2018 um 13:09Interessante Ansicht, wenn also die Feststellung des Gerichtes klar widerlegt würde das eben kein dynamisches Tatgeschehen stattgefunden haben kann, weil ein potentiell aufgeschraubter Schalldämpfer auch Bauschaumteile beim Schussvorgang einsaugt und somit die Waffe blockiert was namhafte Experten festgestellt haben und vielmehr auch keine Rede davon sein kann das der Schalldämpfer wenn er den halten würde ( was nicht der Fall ist ) auch nur einen Knall schluckt aber nicht den Knall der Überschallmunition, dann heißt das für Dich also nichts, sondern man sollte an den Beschuldigungen dennoch festhalten und einen neuerliche angepasste Begründung um die zu widerlegende Urteilsbegründung herumbiegen ?Dornenrose schrieb:Ich erwarte auch mit Spannung die Veröffentlichung des Wiederaufnahmeantrages.Sympathien für AD empfinde ich nicht.Ich habe mich in den letzten Jahren mit dem Fall beschäftigt. Habe das Urteil mehrere Male durch gelesen. Auch wenn sie beweisen können, das dieser Schalldämpfer nicht genutzt wurde, bleiben trotzdem noch weitere Fragen offen. Und da AD vor Gericht geschwiegen hat, wird auch nicht besonders förderlich sein. Nach 8 Jahren perfekte Antworten auf die offenen Fragen zu geben, ist auch kein Hexenwerk. Gehe davon aus, das der Antrag scheidern wird. Aber wir werden sehen.