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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

09.08.2018 um 09:23
Aus den zietierten Gesetzen ergibt sich doch, unter welchen Voraussetzungen ein WA-Antrag nur erfolgreich sein kann:


- Wenn NEUE Tatsachen oder Beweismittel gebracht werden. Damit scheidet schon mal alles aus, was man vorher als Verteidigung im angeschlossenen rechtskräftigen Verfahren hätte bringen können oder müssen (also ALTE Tatsachen oder Beweismittel)

- Wenn diese NEUEN Tatsachen oder Beweismittel gleichzeitig auch geeignet sind, in einem potentiellen wiederaufgenommenen Verfahren zu einem Freispruch oder zu einer Bestrafung nach einem milderen Gesetz, zB Totschlag statt Mord, zu führen. Es müssen also entscheidungserhebliche NEUR Tatsachen sein.


Daran allein wird das LG Kassel den WA-Antrag messen. Und es muss/wird berücksichtigen, dass, wie@Seps13 zutreffend schrieb, neue Gutachten für sich genommen keine neuen Tatsachen im Sinne des §359 Nr. 5 StPO sind.

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Doppelmord Babenhausen

09.08.2018 um 18:12
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das weiß Strate, daher führt er die Videoclips des BKA an, wo er selbst einräumt, dass die auch nicht wirklich neu sind. Aber in der falschen Reihenfolge nummeriert und es sei zudem unklar, ob sie auch tatsächlich von der Strafkammer wie behauptet angeguckt wurden.
Das finde ich merkwürdig. Beweis durch Augenschein, hier das Ansehen von Videoclips, ist ja Teil der Beweisaufnahme, und auch die Beweisaufnahme geschieht grundsätzlich in öffentlicher Verhandlung.

Die Videoclips müssten also in öffentlicher Sitzung vorgeführt worden sein, die Strafkammer wird sie sich nicht im stillen Kämmerlein ohne Beisein des Angeklagten, der Verteidigung und der StA angesehen haben. In irgendeinem Verhandlungsprotokoll, welches Bestandteil der Gerichtsakten ist, müsste diese Beweisaufnahme festgehalten sein.


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Doppelmord Babenhausen

09.08.2018 um 19:23
Wie ist das, wenn der Richter in der Hauptverhandlung der Meinung ist, das Ergebnis sei auch so schlüssig, man bräuchte nicht alle Videos schauen und sowohl die Staatsanwaltschaft, wie auch die Verteidigung stimmen dem zu.

1. Ist es zulässig im Rahmen der Hauptverhandlung nur einen Teil der Videos in Augenschein zu nehmen. ?

2. Kann man im Nachhinein aus diesem einvernehmlichen Verzicht einen Grund für ein Wiederaufnahmeverfahren konstruieren ?


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Doppelmord Babenhausen

09.08.2018 um 20:38
Schon mitbekommen?
http://obs-itconsulting.com/GG_05082018.pdf (Archiv-Version vom 10.03.2019)
Ein Kommentar verkneife ich mir ...


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Doppelmord Babenhausen

09.08.2018 um 20:46
@AnNevis
Danke, die "!" sind ja schon beeindruckend, aber der Richter wird sicher vor Ehrfurcht erstarren, wenn er den roten Kasten am Ende liest "Schüsse im engen Kellerflur verursachten Freak Waves von 160 bis 180 phon !!"

Auch das mit der wiederholten Beanspruchung der Belohnung ist nice...


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Doppelmord Babenhausen

09.08.2018 um 21:08
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Ein Kommentar verkneife ich mir ...
klar, jeglicher Kommentar überflüssig.

Aber dennoch bemerkenswert , wie uneinig sich Gutachter sein können.


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Doppelmord Babenhausen

09.08.2018 um 21:25
@Nightrider64

Ich bin in den Tiefen der StPO nicht so bewandert, aber ich glaube, im Strafverfahren ist es nicht möglich, auf Teile der Beweisaufnahme zu verzichten, selbst wenn sich Gericht, Verteidigung und StA einig sind. Teilweise anders ist das im Zivilprozess, wo man unter bestimmten Umständen auf seinen eigenen Zeugen verzichten kann.

Das liegt daran, dass das Strafgericht die Pflicht hat, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, für das Zivilgericht gilt dagegen die sog. Parteimaxime (es zählt nur, was die Parteien vortragen).

Zur Amtsermittlungspficht passt es nicht, wenn auf Teile hiervon verzichtet wird. Außerdem soll ja die Wiederaufnahme des Verfahrens die absolute Ausnahme sein, Wiederaufnahmegründe sollen nicht „sorglos“ geschaffen werden können, zumal durch bloßen Zeitablauf die Aufklärung ja immer schwieriger wird.

Im Fall AD können die Videoclips aber bloß Teile zum Gutachten des Sachverständigen Pfoser vom BKA gewesen sein. Wenn der Sachverständige mündlich in der Verhandlung sein Gutachten erklärt hat, könnte er dabei die Videoclips vorgeführt haben. Ob ganz oder teilweise, sei dahingestellt, jedenfalls war ihre Existenz vollständig bekannt, das ergibt sich aus dem Urteil und dem WA-Antrag.
Man müsste halt wissen, was dazu im Verhandlungsprotokoll steht.


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Doppelmord Babenhausen

09.08.2018 um 22:13
@jaska
Der anarchistische Einsatz von Satz- und Ersatzzeichen (Tilde) ist in der Tat bemerkenswert.
Zudem - Zitat: "Ich betrachte das Gutachten des Lars Winkelsdorf als groben Verstoß gegen meine
Urheberrechte [...]."
Könnte das ZDF durchaus ähnlich sehen.


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Doppelmord Babenhausen

09.08.2018 um 22:19
Zitat von Mr.Crime68Mr.Crime68 schrieb:Aber dennoch bemerkenswert , wie uneinig sich Gutachter sein könne
Gutacher ist in diesem Fall sicherlich für den Autor schmeichelnd, aber es ist wohl vielmehr ein hoffnungsvoller "Leserbrief" ans Landgericht Kassel.


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Doppelmord Babenhausen

09.08.2018 um 22:38
Was das LG Kassel da wohl zurückschreibt? Oder läßt diese Eingaben unbeachtet, weil alles, was es zurückschreibt, nur neue „Anträge“ provoziert?


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Doppelmord Babenhausen

09.08.2018 um 22:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was das LG Kassel da wohl zurückschreibt?
Der ist doch bestimmt gar kein Verfahrensbeteiligter, wie es scheint. Ignorieren ist da ne gute Maßnahme ;)


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09.08.2018 um 22:55
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Gutacher ist in diesem Fall sicherlich für den Autor schmeichelnd, aber es ist wohl vielmehr ein hoffnungsvoller "Leserbrief" ans Landgericht Kassel.
Oh ja, war zu flink mit den Fingern. Ich dachte , es würde sich um einen Gutachter handeln :-)

Wenn man mal seine Website anschaut, weiß man, dass dieser Herr nicht so ganz ´´normal´´ ist.

http://obs-itconsulting.com/ (Archiv-Version vom 31.07.2018)

Seriös sieht anders aus :-)


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Doppelmord Babenhausen

09.08.2018 um 23:08
@Seps13

Narlich ist das kein Verfahrensbeteiligter, sondern einer von so vielen Bürgern, die Tag für Tag Schreiben an Behörden, an die Bundeskanzlerin, den Bundespräsidenten, an Gerichte und was weiß ich noch mit ganz wichtigen Anliegen richten. Seit es Fax und Mail gibt, ist das Ganze noch viel schlimmer geworden.....


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Doppelmord Babenhausen

10.08.2018 um 00:07
"Rechtsauswerfende 9mm" - ich glaub es auch.
Zu diesem "Gutachten" muss man nicht viel sagen, da haben die meisten der hier Diskutierenden mehr Sachverstand und Wissen.


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Doppelmord Babenhausen

10.08.2018 um 10:57
Ich habe mal eine tabellarische Übersicht zu den behaupteten neuen Tatsachen mit eigener Einschätzung hinsichtlich deren Gewichtung gemacht. Eigentlich ist es nur eine einzige „neue“ Anknüpfungstatsache, die bisher nicht diskutiert wurde, weil sie nicht entscheidungserheblich war.


WA-Antrag


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Doppelmord Babenhausen

10.08.2018 um 10:58
https://community.beck.de/2014/04/12/nach-mollath-und-peggy-ein-weiteres-fehlurteil-der-doppelmord-in-babenhausen?page=5&destination=node%2F58641%3Fpage%3D8

Hier geht der werte Herr noch ein wenig auf Schalldämpfer und Waffe ein. Ganz interessant, wie seine Einschätzung zu diesem Fall ist und ja auch seine Website ist den Mitdiskutanten aufgefallen. :D


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Doppelmord Babenhausen

10.08.2018 um 11:36
@Interested

Warum die wohl immer wieder Mollath auskramen? Dessen Fall hat so rein Garnichts mit den Mordprozessen gemein. -.- Ob der ehemals Verurteilte gewisse Eigenschaften haben muss um von gewissen Kreisen beachtet zu werden?
Ich frage mich das wirklich weil man z.B. von Herrn Wörz nichts liest.


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Doppelmord Babenhausen

10.08.2018 um 12:20
@Seps13

Gute Arbeit, wirklich!
Ich denke, der WA-Antrag wird abgeschmettert und Darsow bleibt wo er ist.


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Doppelmord Babenhausen

10.08.2018 um 14:01
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Schon mitbekommen?
http://obs-itconsulting.com/GG_05082018.pdf (Archiv-Version vom 10.03.2019)
Ein Kommentar verkneife ich mir ...
Meine Anträge & Ansprüche
Ich fordere Sie auf, unverzüglich
I. Beweis über die Tatsache zu erheben, daß beim Doppelmordfall von Babenhausen
eine
moderne 9mm~Pistole
, rechtsauswerfend, mit einem Magazin, das
mindestens 10 Patronen faßt, verwendet wurde ;
II. Beweis über die Tatsache zu erheben, daß ein mit Bauschaum befüllter
PET~Schalldämpfer für eine Walther P38, der unbeschadet 10 Schuß
standhält,
technisch völlig unmöglich
ist;
III. die staatsanwaltschaftlich ausgelobte Belohnung
in Höhe von 25.000,- Euro auf mein Konto
auszuzahlen sowie den gesetzlichen Mindestlohn
für meine freie Mitarbeit und mein
Arbeitsmaterial in Höhe
von 10.000 Euro
Punkt III. ist der Oberknaller. 🤭

Ich hab mir das jetzt mal komplett durchgelesen und es lässt nur einen Schluss zu...der Autor war bei der Tat anwesend. 😄


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Doppelmord Babenhausen

10.08.2018 um 14:55
@EinElch - davon gehe ich auch aus.

Unter Punkt 2 ist mir ein Schreibfehler unterlaufen. Es muss heißen "mit der steigenden Anzahl der Schüsse seien grundsätzlich mehr statt weniger Partikel bei den Schussabgaben entstanden".

Die angeblich nur eine Schlussfolgerung zulassende Logikkette ist im Übrigen auch leicht zu entkräften.
lt. WA-Antrag:
Ausweislich der Zeugenaussagen und der Situation bei Schussabgabe auf die Opfer ist es in den Zimmern nicht zum Auftreten eines Geschossknalles gekommen. Einzig denkbare Erklärung hierfür ist eine reduzierte Geschwindigkeit der Geschosse.
Das ist ganz sicher nicht die "einzig denkbare Erklärung". Wir haben ja schon andere Erklärungen erdacht:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nur: hat es wirklich bei den letzten 4 Schüssen keinen Geschossknall gegeben, wie Herr Winkelsdorf schreibt, oder gab es ihn, und hat ihn bloß niemand gehört?
Zitat von AndanteAndante schrieb am 06.08.2018:Die Aufwachfrage ist aber kein schlagender Beweis für einen fehlenden Geschossknall aufgrund einer kurzläufigen Waffe. Denn woraus schließt er, dass Astrid und/oder Petra T. nicht aufgewacht sind, beide aber zur Gegenwehr unfähig waren, die eine durch ihre Behinderung, die andere, weil sie völlig benebelt war?
Es kam zu einem Geschossknall, er wurde von außen nur nicht gehört, weil da die Eingangstür geschlossen war. Die ersten beiden (gehörten) Schüsse wurden im Eingangsbereich bei geöffneter Tür abgegeben (Seite 81 des Urteils). Was die Frauen gehört oder nicht gehört haben, weiß man nicht, ist also völlig spekulativ.

Die zwingende Laufverkürzung kann man damit knicken.

Es kann ohne Weiteres bei der normalen P38 mit nur bei geöffneter Eingangstür gehörtem Geschossknall und gedämpftem Mündungsknall per Bauschaumschalldämpfer bleiben.

Die vermissten größeren Bauschaumteilchen und Plastikteilchen hat er meinetwegen aufgesammelt, wenn sie denn zwingend gefordert werden.


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