Todesfall Jasmin Kunath
05.12.2014 um 12:08Nein es war keine Rede von Verstümmelungen. Was da nun genau war wird sich erst zeigen, wenn die Gerichtsmediziner gehört werden.
Störung der Totenruhe bezieht sich auf die sexuelle Handlung, falls Jasmin schon tot war. Dann ist es nur eine versuchte Vergewaltigung (weil schon tot) in Tateinheit mit Störung der Totenruhe. Hat erstmal grundsätzlich nichts mit eventuellen post mortem Verletzungen zu tun.
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Störung der Totenruhe bezieht sich auf die sexuelle Handlung, falls Jasmin schon tot war. Dann ist es nur eine versuchte Vergewaltigung (weil schon tot) in Tateinheit mit Störung der Totenruhe. Hat erstmal grundsätzlich nichts mit eventuellen post mortem Verletzungen zu tun.