@Cosmo69
Cosmo69 schrieb:o weit ich das jetzt verstanden habe haben die Beiden Alibigeber plus Freundin schon
einmal vor Gericht ausgesagt und wohl nichts von Alibi gesagt, oder ?
Wenns natürlich so gewesen ist tja, warum haben sie es denn nicht gleich eindeutig
gesagt ?
Bei der Polizei kann man Aussage mäßig ja noch nachbessern aber vor Gericht .
Soweit ich das verstanden habe, sollen nicht die Alibigeber, sondern die Gäste einer Geburtstagsfeier, die an dem Pferdehof vorbeigefahren sind, noch einmal als Zeugen geladen werden, um die zeitliche Abfolge noch einmal zu prüfen.
Zusätzlich geladen werden soll ein Zeuge, der bisher noch nicht in dem Prozess aufgetreten ist und der angeblich aussagen wird, dass er mit dem Angeklagten in dessen Werkstatt sich aufgehalten hat.
@gittelinding
gittelinding schrieb:Ich glaube der Antrag wird abgelehnt. Das Gericht hat sich wohl hoffentllich vor Eröffnung der Hauptverhandlung, genauestens mit den Zeugenaussagen respektive Zeitstrahl des Tatgeschehens auseinandergesetzt. Bei diversen Haftprüfungsterminen sowie insgsammt 12 Monaten Untersuchungshaft, würde mich jede andere Entscheidung zutiefst erschüttern.
Meines Wissens zählt im Prozess nicht das, womit sich das Gericht vorher beschäftigt hat, sondern das, was in der Hauptverhandlung vorgebracht wird. Schließlich sitzen neben den Berufsrichtern auch zwei Schöffen über den Angeklagten zu Gericht, die die Akten nicht kennen und nicht die Erkenntnisse haben, die die Berufsrichter eventuell schon vor der Hauptverhandlung aus den Akten gewonnen haben.
Außerdem scheint sich erst während des Prozesses herauszukristallisieren, dass das Zeitfenster für die Tatbegehung nur sehr klein ist, so dass es auf jede kleine Einzelheit ankommen könnte.
Sollte das Gericht den Antrag der Verteidiger ablehnen, könnte das eventuell einen Revisionsgrund darstellen.
Warum allerdings der Mann aus Neumünster, der jetzt als Alibi-Zeuge von der Verteidigung genannt wird, nicht schon früher zu der Sache befragt bzw. als Zeuge geladen wurde, ist mir ein Rätsel. Kann das wirklich sein, dass ein Mordverdächtiger nicht alle Personen bei den Ermittlern angibt, die ihn entlasten bzw. ihm ein Alibi bestätigen können?