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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

17.072 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Suizid, Frankreich, 2015 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:34
So schnell, wie hier geschrieben wird, kann man gar nicht lesen... Also auf die Gefahr hin, dass das mit der Schweigepflicht schon geklärt ist, ein Brechen der Schweigepflicht ist eine Straftat, für deren Begehung aber Rechtfertigungsgründe vorliegen können, so dass der "Täter" sich nicht strafbar macht:

https://www.aerzteblatt.de/pdf/102/5/a289.pdf
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf (Archiv-Version vom 24.01.2013)

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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:34
Zitat von JonnyDeppJonnyDepp schrieb:Der wird übrigens auch dem Arbeitgeber übermittelt und damit weiss auch der Arbeitgeber, was der Krankheitsgrund ist, obwohl der Arbeitgeber offiziell gar nicht informiert werden dürfte ...
Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit!
Diese weitere Kopie enthält (im Gegensatz zur Krankmeldung für den Arbeitgeber) auch die Diagnose.
http://www.juraforum.de/forum/t/krankmeldung-mit-verschluesselter-diagnose-gelangt-an-dritte.148451/


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:35
@JonnyDepp
Wikipedia schreibt:

"Auf der zweiten Seite (für den Arbeitgeber) fehlt aus Gründen des Datenschutzes die Bezeichnung der Diagnose."

Und das entspricht auch der Wahrheit.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:35
Zitat von AkkarsyAkkarsy schrieb:du erfindest dir ganz gut irgendwas.. Das ist alles Datenschutz und wenn Dein Arzt das bei Dir so macht hast du ein ganz anderes Problem.
Finde ich auch und ist mir schon ein paar mal jetzt aufgefallen. Manche glauben das dann noch....


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:35
Wenn man privat versichert ist, ist es kein Problem, trotz Krankschreibung doch zu arbeiten.
Wird/muss ja dann nur vorgelegt werden, wenn man doch zu Hause bleibt.

Empfiehlt sich im Normalfall nicht, aus versicherungstechnischen Gründen.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:36
Der Durchschlag ist ja auch nur halb so groß.
Im oberen Teil.
Im unteren steht die Diagnose für die Krankenkasse. Die braucht das zB auch für das Krankengeld.....


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:36
Der Code gibt keine genaue Diagnose an. Lediglich eine grobe Richtung...


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:36
Zitat von AkkarsyAkkarsy schrieb:Wenn er privat versichert ist bekommt er auch die Kopie für die KK mit - ist bei mir zumindest so. Ich hab auch schon genug zerrissen :D
Schätze er war bei der TKK (s. facebook)


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:37
Der Arbeitgeber erfährt definitiv NICHT welche Krankheit der Arbeitnehmer hat.

Die Diagnose steht lediglich bei dem Schein für die Krankenkasse.

Allerdings bekommt man heutzutage manchmal (von Arzt zu Arzt untersxhiedlich) beide Exemplare ausgehändigt und ist dann dafür verantwortlich, der Krankenkasse den Schein mit der Diagnose zukommen zu lassen.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:37
@AliceT
Zitat von AliceTAliceT schrieb:Wenn man privat versichert ist, ist es kein Problem, trotz Krankschreibung doch zu arbeiten.
Das ist auch bei gesetzlich Versicherten kein Problem.
Es wird nämlich nicht überprüft, ob krankgeschriebene
Personen weiterhin ihrer Arbeit nachgehen.

Und auch wenn es dann versicherungstechnische Probleme
geben sollte, wenn man das trotzdem macht, denke ich,
daß das schon etliche machen.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:38
@y-ray
Zitat von y-rayy-ray schrieb:So schnell, wie hier geschrieben wird, kann man gar nicht lesen... Also auf die Gefahr hin, dass das mit der Schweigepflicht schon geklärt ist, ein Brechen der Schweigepflicht ist eine Straftat, für deren Begehung aber Rechtfertigungsgründe vorliegen können, so dass der "Täter" sich nicht strafbar macht:
Es wurde zu keinem! Zeitpunkt ein Bruch der Schweigepflicht oder eine Aussage des mit einer Schweigepficht belegten Arztes von irgendwelcher Stelle berichtet. Daher vollkommen irrelevant.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:38
@AliceT
ja - ich glaube man verliert unter gewissen Umständen den Versicherungsschutz z.B. bei Wegeunfällen - aber nur wenn die in Zusammenhang mit der Erkrankung stehen.

http://www.dak.de/dak/gesundheit/Arbeiten_trotz_Krankschreibung-1398548.html (Archiv-Version vom 11.04.2015)

auch wenn die Einleitung in den Bericht ein bischen komisch ist :D


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:38
Man beachte zur Schweigepflicht § 53 STPO, hatte ich bis heute auch noch nicht gewusst.

dort wird geklärt wann der Arzt kein Zeugnisverweigerungrecht hat:

"Die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 3b Genannten dürfen das Zeugnis nicht verweigern, wenn sie von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden sind. Die Berechtigung zur Zeugnisverweigerung der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Genannten über den Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand entsprechender Wahrnehmungen entfällt, wenn die Aussage zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen soll oder wenn Gegenstand der Untersuchung
1.
eine Straftat des Friedensverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats oder des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 80a, 85, 87, 88, 95, auch in Verbindung mit § 97b, §§ 97a, 98 bis 100a des Strafgesetzbuches),
2.
eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den §§ 174 bis 176, 179 des Strafgesetzbuches oder
3.
eine Geldwäsche, eine Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches
ist und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre."

a) Bei Totschlag oder Mord handelt es sich um ein Verbrechen
b) Aufgrund des Todes kann der Beschuldigte auch nicht mehr nach seiner Erlaubnis gefragt werden und die Erforschung des Sachverhaltes wäre aussichtslos.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:39
Die Schweigepflicht dauert grundsätzlich auch nach dem Tod des Patienten fort. Soweit Angehörige oder andere Personen nach dem Tod des Patienten Einsicht in die
Krankenunterlagen oder
Auskünfte vom Arzt begehren, ist der mutmaßliche
Wille des verstorbenen Patienten zu erforschen. Entscheidendes Kriterium dabei ist das
wohlverstandene Interesse des Verstorbenen an
der weiteren Geheimhaltung der dem Arzt anvertrauten Tatsachen. Während ein Verstorbener zu
Lebzeiten durchaus ein Interesse daran haben kann,
dass ein Umstand, etwa seine diagnostizierte Alkoholsucht, geheim gehalten wird, kann nach seinem Tod sein Interesse an der Geheimhal-
tung fortfallen, etwa wenn es um Klärung seinerGeschäftsfähigkeit geht. Es ist z.B. anerkannt,
dass die Überprüfung der Testierfähigkeit grundsätzlich im wohlverstandenen Interesse eines
Erblassers liegt, der ein Testament errichtet hat. Der Arzt kann sich in diesem Fall nur dann auf
seine Geheimhaltungspflicht berufen, wenn er einen vernünftigen oder sonst einleuchtenden
Grund für die Geheimhaltung hat.

Es müssen daher
in einem solchen Fall konkrete Anhaltspunkte für einen entgegenstehenden Wille
n des Verstorbenen vorliegen.
____________________________________________________________
Übermittlungen von Patientendaten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
Kern der ärztlichen Schweigepflicht ist es, dass der Patient darauf vertrauen kann, dass sein Arzt
die ihm anvertrauten persönlichen,intimen Dinge Dritten nicht weitergibt. Dieses Vertrauen wird
durchbrochen,

wenn der Arzt zur Offenbarung von Patientendaten gegenüber Dritten durch ein
Gesetz verpflichtet wird oder ein Gesetz ihm dies erlaubt. Die gesetzlichen Übermittlungspflichten
und -rechte sind dem Patienten oft nicht bekannt. Der Arzt braucht sie dem Patienten auch nicht
mitzuteilen. Erhalten andere Stellen zulässigerweise Patientendaten vom Arzt, dürfen diese Stellen die Daten nur für den jeweiligen Zweck nutzen, für den sie die Daten erhalten haben.
http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/30_Berufsrecht/08_Berufsrechtliches/06_Behandlung_von_Patienten_Pflichten_Empfehlungen/35_Merkblatt_Schweigepflicht.pdf (Archiv-Version vom 09.05.2016)


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:39
@stanmarsh
Die Frage kam auf, ich habe Antworten geliefert, von daher Bestandteil der Diskussion und somit für die Diskussion relevant, oder?


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:43
Ich find das ne schöne Geste mit diesem Gedenkstein. Wirklich rührend.


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Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt

27.03.2015 um 13:47
Zitat von niurickniurick schrieb:Der Arbeitgeber muss offensichtlich nicht informiert werden. Zumindest L. stand es frei, den Zettel zu zerreißen und in den Müll zu werfen. Sein Handeln eröffnet Raum für neue Spekulationen: Hat er die Krankschreibung verheimlichen wollen, oder zeigt genau das seinen Vorsatz?
Möglicherweise war die erneute Krankschreibung der Auslöser. Es war doch sein Traum Pilot zu werden und er hatte früher offensichtlich schon Probleme welche dies gefährdet haben.

Eine Krankschreibung aufgrund psychischer Probleme wird für seine Karriere nicht sehr förderlich sein, wenn es nicht überhaupt das Ende bedeutet hätte.


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