Germanwings-Maschine mit 150 Menschen in Südfrankreich abgestürzt
03.03.2021 um 17:38Sorry, da gibt es nichts zu deuten. L. war PIC und hat es knallhart durchgezogen. Erweiterter Suizid.
Das sehe ich auch so, aber mich interessiert, warum er durchs Raster gefallen ist, haben da Leute motiviert weggesehen?Slaterator schrieb:Sorry, da gibt es nichts zu deuten. L. war PIC und hat es knallhart durchgezogen. Erweiterter Suizid.
Jap. Da haben einige Instanzen zumindest theoretisch versagt. Ich denke, er war bis zuletzt nicht auffällig. Zumindest nicht betrieblich. Aber privat war er auffällig. Das hätte gemeldet werden können/müssen. Doch da sind wir im privaten Bereich. Der ist eben nicht kontrolliert.Wurstsaten schrieb:Das sehe ich auch so, aber mich interessiert, warum er durchs Raster gefallen ist, haben da Leute motiviert weggesehen?
Eben. Außerdem, wer macht denn das bitte, seinen Verwandten oder Freund dessen Vorgesetzten melden? Zumal man ja sicherlich nicht mit so einer Aktion rechnet.Slaterator schrieb:Das hätte gemeldet werden können/müssen. Doch da sind wir im privaten Bereich. Der ist eben nicht kontrolliert.
Sein Psychiater war ein echter Profi :Doff-peak schrieb:Eben. Außerdem, wer macht denn das bitte, seinen Verwandten oder Freund dessen Vorgesetzten melden? Zumal man ja sicherlich nicht mit so einer Aktion rechnet.
Ich habe manchmal den Eindruck, dass gerissene Kranke nahezu jedem Psychiater etwas vormachen können, die, naturgemäß, davon ausgehen, dass ihre Patienten ehrlich wären.Wurstsaten schrieb:Sein Psychiater war ein echter Profi :D
Ja, man kann einem Psychiater natürlich was vorspielen, aber dafür sind die eigentlich hinreichend ausgebildet um so etwas zu erkennen.off-peak schrieb:Ich habe manchmal den Eindruck, dass gerissene Kranke nahezu jedem Psychiater etwas vormachen können, die, naturgemäß, davon ausgehen, dass ihre Patienten ehrlich wären.
Ich dachte bisher immer, er wäre krank geschrieben gewesen?Wurstsaten schrieb:Sein Psychiater hätte ihn ja auch einfach für eine Weile krankschreiben
Ist aber trotzdem geflogen, Soweit ich gelesen hab, ist der von einem Augenarzt zum anderen gerannt und hat allen erzählt, dass er wohl bald erblinden wird. Ich muss noch einmal in den Unterlagen, die auf https://andreas-lubitz.com/ veröffentlicht wurden nachlesen, aber soweit ich mich erinnern kann, hatte er von Robert S. keinen Krankenschein.off-peak schrieb:Ich dachte bisher immer, er wäre krank geschrieben gewesen?
Absolut richtig.off-peak schrieb:Eben. Außerdem, wer macht denn das bitte, seinen Verwandten oder Freund dessen Vorgesetzten melden? Zumal man ja sicherlich nicht mit so einer Aktion rechnet.
Selbst ein Psychiater stößt da -nach der aktuellen Gesetzgebung- an seine Grenzen. Er kann ihm weder die Fluglizenz aberkennen, noch -ohne weiteres- in die Freiheitsrechte des Patienten eingreifen. Da liegen die Hürden sehr hoch.Wurstsaten schrieb:Sein Psychiater war ein echter Profi
Nicht unbedingt. Einen Suchtkranken kann man z.B. anhand seines nachweislichen Konsums überführen. Aber hier war das anders.Wurstsaten schrieb:(...) man kann einem Psychiater natürlich was vorspielen, aber dafür sind die eigentlich hinreichend ausgebildet um so etwas zu erkennen.
Richtig. Er hat sein Problem anders "verkauft", als es tatsächlich gelagert war. So äußerte er vor allem Bedenken, seinen Beruf aufgrund seiner Symptome (Sehstörungen) nicht mehr ausüben zu können. Er hat -soweit mir bekannt- nie irgendwelche Suizid- und/oder Rachegedanken geäußert. Das triggert keinen Alarm.Wurstsaten schrieb:Andreas war sicherlich hochintelligent aber auch ziemlich gestört und konnte sich auch gut verkaufen, sonst hätte er keine zweite Chance bei seiner Pilotenausbildung bekommen.
Korrekt. A.L. war zum Zeitpunkt des Suizides arbeitsunfähig geschrieben. Er hätte also (praktisch) nicht im Cockpit sitzen dürfen. Jedoch hat er die AU nie an seinen AG weitergeleitet, weshalb er am fraglichen Tag dann auch im Cockpit saß. Die AU hat man zerissen in seiner Wohnung sicherstellen können. Germanwings hatte da keine Handhabe.off-peak schrieb:Ich dachte bisher immer, er wäre krank geschrieben gewesen?
Ganz sooo dramatisch war es wohl nicht. Der ist nicht zu unzähligen Ärzten gerannt. Vlt. 1-3. Viel mehr waren es wohl nicht. Fakt ist, er hatte eine AU und hat sie nicht an den AG weitergeleitet. Überhaupt haben die Ärzte, welche er aufsuchte, nicht untereinander kommuniziert. Müssen sie auch nicht, da es keine Vorschrift dazu gibt. Das ist eben bei so verantwortungsvollen Jobs womöglich ein Problem. Fakt ist auch: Er hat Vertrauten gegenüber sehr verdächtige und alarmierende Bemerkungen gemacht.Wurstsaten schrieb:Ist aber trotzdem geflogen, Soweit ich gelesen hab, ist der von einem Augenarzt zum anderen gerannt und hat allen erzählt, dass er wohl bald erblinden wird.
Bei Gefahr im Verzuge müsste es zumindest 2015 auch in Rheinlad Pfalz noch möglich gewesen sein,, solche Leute für ein paar Wochen zur Beobachtung wegzusperren.Slaterator schrieb:Selbst ein Psychiater stößt da -nach der aktuellen Gesetzgebung- an seine Grenzen. Er kann ihm weder die Fluglizenz aberkennen, noch -ohne weiteres- in die Freiheitsrechte des Patienten eingreifen. Da liegen die Hürden sehr hoch.
Das Landesgesetz für psychisch kranke Personen, kurz PsychKG, ist ein Landesgesetz in Rheinland-Pfalz.Quelle: Wikipedia: Landesgesetz für psychisch kranke Personen
Es regelt die Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Personen einschließlich der freiheitsentziehende Unterbringung. Psychisch krank im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die an einer Psychose, an einer psychischen Störung, die in ihrer Auswirkung einer Psychose gleichkommt, oder an einer mit dem Verlust der Selbstkontrolle einhergehenden Abhängigkeit von Suchtstoffen leiden.
Die Neufassung von 1995 wird als wichtige Änderung für die Psychiatrie im Land angesehen.[1]
Am 23. März 2011 entschied das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines 59-Jährigen, der im Rahmen des Maßregelvollzugs in Rheinland-Pfalz in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung des Pfalzklinikums Klingenmünster einsaß, und sich gegen eine Zwangsbehandlung wehrte (Az. 2 BvR 882/09). Aufgrund einer paranoiden Psychose hatte er versucht, seine Frau und seine Tochter zu töten. Er lehnte eine Behandlung mit Psychopharmaka wegen der Nebenwirkungen ab. Die Ärzte der Klinik wollte ihm das Medikament notfalls zwangsweise spritzen. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Kläger recht. Das Gesundheitsministerium in Rheinland-Pfalz kündigte daraufhin eine Überarbeitung des Gesetzes an.[2][3]
Das PsychKG wird am 1. Januar 2021 durch das neue Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) ersetzt. Es wurde am 7. Oktober 2020 verabschiedet.
Und damit kann man weder Germanwings noch den untersuchenden Ärzten, die teilweise ja ebenfalls belogen wurden, Schuld zuwiesen.Slaterator schrieb:Jedoch hat er die AU nie an seinen AG weitergeleitet, weshalb er am fraglichen Tag dann auch im Cockpit saß. Die AU hat man zerissen in seiner Wohnung sicherstellen können. Germanwings hatte da keine Handhabe.
Wie sollten sie auch, wenn der Patient ihnen nicht sagt, dass er auch noch bei anderen Ärzten in Behandlung war.Slaterator schrieb:Überhaupt haben die Ärzte, welche er aufsuchte, nicht untereinander kommuniziert.
Die PsychKG war in diesem Fall nicht anzuwenden, weil im Bezug auf A.L. seitens der Ärzte keine AKUTE (!) Eigen-/Fremdgefährdungslage festgestellt wurde. Er war orientiert, zeigte scheinbar keine suizidalen Gedanken und die festgestellte Depression schien überwunden. Da gab es keine Handhabe.Wurstsaten schrieb am 04.03.2021:Bei Gefahr im Verzuge müsste es zumindest 2015 auch in Rheinlad Pfalz noch möglich gewesen sein,, solche Leute für ein paar Wochen zur Beobachtung wegzusperren.
Das ist korrekt.off-peak schrieb am 04.03.2021:Und damit kann man weder Germanwings noch den untersuchenden Ärzten, die teilweise ja ebenfalls belogen wurden, Schuld zuwiesen.
Die Krankschreibung muss nämlich der Kranke selbst einreichen, falls er nicht zu einer amtsärztlichen Untersuchung beordert worden wäre. In dem Fall leitet dann der Amtsarzt die Ergebnisser auch ohne Einverständnis des Untersuchten weiter.
Der berühmte "Fehler im System", der zwar Persönlichkeitsrechte garantiert, jedoch auch das Geschehene ermöglicht.Seefahrer schrieb am 04.03.2021:Wie sollten sie auch, wenn der Patient ihnen nicht sagt, dass er auch noch bei anderen Ärzten in Behandlung war.
Ich habe vor kurzem eine ausführliche Doku über diesen Absturz und die Hintergründe gesehen. Dort wurde berichtet, dass L. kurz vor der Tat bei rund 40 Ärzten vorstellig wurde.Slaterator schrieb am 04.03.2021:Ganz sooo dramatisch war es wohl nicht. Der ist nicht zu unzähligen Ärzten gerannt. Vlt. 1-3. Viel mehr waren es wohl nicht. Fakt ist, er hatte eine AU und hat sie nicht an den AG weitergeleitet.