Zum Thema anonyme Telefongespräche:
Die Pflicht, die Personalien bei der Inbetriebnahme von Prepaid-Karten zu überprüfen, bestand zur Tatzeit noch nicht.
Ab dem 1. Juli 2017 müssen Mobilfunkkunden beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte ihren Ausweis vorlegen. Das anonyme Telefonieren mit Prepaid-Karten hat damit ein Ende: Anbieter von Prepaid-Karten sind nun verpflichtet, die Identität des Käufers zu prüfen, bevor die Karte für das mobile Telefonieren freigeschaltet wird.
Quelle:
https://www.verivox.de/handy/ratgeber/ausweispflicht-fuer-sim-karten-kommt-7-fragen-und-antworten-116339/Das hatten wir hier alles schon einmal; um die Tatzeit gab es in Drogerieketten, oder bei Tchibo-Abteilungen der Supermärkte, Einfachhandys im Blisterpack mit Karte, die man als Lieschen Müller oder Daisy Duck, also faktisch anonym, benutzen konnte. Teuer waren die nicht, nach einem Ausweis fragte niemand.
Neben nicht registrierten Gesprächen über das Festnetz konnte Frau A. theoretisch (!) auch ein anonymes Prepaid -Handy besessen haben, von dem außer ihr und einer unbekannten Person niemand etwas gewusst haben muss. Ich sage theoretisch, weil man damit Frau A. eine geheime Verbindung zu jemandem unterstellt.
Aber es kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass sie mit jemandem in Verbindung stand, dessen Existenz die Polizei nicht kennt.
Es geht hier nicht zwangsläufig um eine Affäre oder ähnliches. Manche Menschen müssen sich auch ein wenig Privatsphäre gegenüber dem Partner erarbeiten, und manchem Ehemann passt ja schon die Freundin seiner Gattin nicht.
Also, es ist von mir keine Unterstellung gegenüber dem Opfer beabsichtigt. Nur, weil es hier gerade um nicht nachweisbare Telefonate ging.