supertruper schrieb:Wie ist das eigentlich, hat die Familie Mitbestimmungsrecht ob der Fall in Aktenzeichen wieder aufgerollt wird?
Ob Angehörige es verhindern können, zumal, wenn sie in einem Filmfall dargestellt, oder namentlich genannt werden, ist eine interessante Frage. Hinzu kommt, dass die Persönlichkeitsrechte eines Verstorbenen natürlich auch nicht mit dessen Tod erlöschen.
Hier muss man natürlich berücksichtigen, dass es der Täter war, der einen Menschen nicht nur gewaltsam aus unserer Mitte, sondern ihn und sein Umfeld auch aus der Anonymität gerissen hat. Frau A. und ihr Leben gingen uns rein gar nichts an, wäre sie nicht Opfer eines Verbrechens geworden.
Über ihr Leben und die Umstände ihres Todes darf und muss berichtet werden, weil man die Tat aufklären möchte.
Für die umgekehrte Konstellation, dass Angehörige eine Behandlung in Aktenzeichen XY ...ungelöst verlangen und durchsetzen, gibt es einen Referenzfall: Den Mord am Magdeburger Parfümvertreter Matthias H., der zuvor auch schon in anderen TV-Formaten thematisiert wurde. Der Anwalt der Hinterbliebenen hat die Ausstrahlung erwirkt, was für den Fall zweierlei bedeutet:
Dort hat die Polizei bzw. die StA erstens die Behandlung in XY nicht aus eigener Initiative betrieben, und zweitens darf man Zweifel haben, ob eingehende Hinweise in solchen Fällen auf aufgestockte personelle Ressourcen bei der Polizei treffen.
Je nach Bundesland, und abhängig davon, wer mit der Abarbeitung von Hinweisen befasst ist, kann es bei älteren Fällen sonst zu Verzögerungen kommen - in der Regel werden aktuelle Fälle Priorität haben.
Insofern kann man auch fragen, was eine Ausstrahlung bringt, wenn die EB sie gar nicht aktiv betreiben.