brigittsche schrieb:Also, nehmen wir mal an, um die Unterarmknochen und Unterschenkel von Frau Ameis wäre Klebeband gewickelt gewesen - soll sich sich dann selbst mit mitgebrachtem Klebeband gefesselt haben bevor sie sich zum Sterben in den Wald gelegt hat?
Das ist prinzipiell natürlich richtig.
Ich habe allerdings erhebliche Zweifel, dass nach 7-jähriger Liegezeit im Freien die sterblichen Überreste von Frau Ameis noch in einem Zustand waren, in dem man eine von einem Täter angebrachte Fesselung der Extremitäten bzw. der laut Leitendem Oberstaatsanwalt aufgefundenen Knochen hätte einwandfrei erkennen können.
Dafür war die Leiche ganz einfach viel zu lange der Witterung und anderen Einflüssen der Natur ausgesetzt.
Anders ausgedrückt: da wird nicht mehr viel zu erkennen gewesen von dem was einen Menschen ausmacht, als der Pilzsammler auf die Knochen stieß.
Ich kann mir daher bestenfalls vorstellen, dass bei der Bergung der sterblichen Überreste am Fundort von Frau Ameis auch Reste von Gewebeklebeband oder Kabelbindern gefunden wurden.
Bei einem Kabelbinder wissen wir von anderen Fällen schon, dass diese auch bei einem geplanten Suizid ein geeignetes "Hilfsmittel" darstellen können und keinen sicheren Schluss auf eine Fremdeinwirkung erlauben.
Bei Gewebeklebeband sieht es schon etwas anders aus.
Aber selbst wenn man Reste von Gewebeklebeband am Leichenfundort gefunden hätte, lässt sich daraus aus meiner Sicht nicht mit Sicherheit folgern, dass ein Täter Frau Ameis damit z.B. gefesselt haben muss. Es bestünde immer noch die Möglichkeit, dass Frau Ameis selbst das Klebeband verwendet hat, als sie freiwillig am Fundort aus dem Leben schied, oder dass das Klebeband mit dem Tod von Frau Ameis überhaupt nicht in Zusammenhang steht.