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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 12:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja, das Gericht kann, muss aber nicht, die Einholung eines Sachverständigengutachtens von der Zahlung eines Auslagenvorschusses abhängig machen (§§ 379 S. 1, 402 ZPO).
O.k., muss dass dann der Kläger übernehmen, oder der Antragsteller? Grundsätzlich könnte ich mir vorstellen, dass dies auch ein Weg des Gerichtes sein kann Kosten einzudämmen, die weit über den Streitwert gehen.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 12:29
Den Auslagenvorschuss (der nach § 379 ZPO auch für eine Zeugenvernehmung in Frage kommt) muss die jeweils beweisbelastete Partei zahlen, also die Prozesspartei, die für die zwischen den Parteien streitige Tatsache, die durch die Beweisaufnahme geklärt werden soll, beweispflichtig ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 12:31
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:O.k., muss dass dann der Kläger übernehmen, oder der Antragsteller? Grundsätzlich könnte ich mir vorstellen, dass dies auch ein Weg des Gerichtes sein kann Kosten einzudämmen, die weit über den Streitwert gehen.
Nach dem Gesetz ist es der Beweisführer, das bedeutet, derjenige, der z.B einen Antrag auf ein Gutachten in das Verfahren einbringt.

Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, springt die Kostenhilfe ein. Vom Prinzip her können die Gerichte dann die Kostenhilfe auch versagen, Voraussetzung ist aber, dass das angegebene Beweismittel letztendlich keine Aufsicht auf Erfolg hat. Die Höhe der Kosten spielen dabei keine Rolle. Wie gesagt, auch finanziell schwache Person sollen zu ihrem Recht verholfen werden und dazu gehört erstmal die Wahrheitssuche, welche manchmal mit höheren Kosten verbunden ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 12:44
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Grundsätzlich könnte ich mir vorstellen, dass dies auch ein Weg des Gerichtes sein kann Kosten einzudämmen, die weit über den Streitwert gehen.
Ja, das kann ein Weg sein. Grundsätzlich ist es aber nicht Pflicht des Gerichts, unter allen Umständen eine unvernünftige Partei vor vermeidbaren Kosten zu bewahren. Das Gericht warnt vielleicht vor hohen Kosten, aber wer nicht hören will, muss bekanntlich fühlen. Bei Auslagenvorschüssen sind eher die Interessen der Staatskassen zu wahren.

Für Parteien, die eine Rechtsschutzversicherung haben, empfiehlt es sich sowieso, genau darüber nachzudenken, wozu man sie in Anspruch nehmen soll. Bei geringen Streitwerten sollte man es nicht tun. Denn nach den Bedingungen des Versicherungsvertrages darf die Versicherung den Versicherungsnehmer meist nach zwei, drei Prozessen aus dem Vertrag hinauswerfen. Wenn man dann mal wirklich einen teuren Prozess hat, hat man keinen Versicherungsschutz mehr.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 12:57
PS: Und hier komme ich wieder auf die Anwaltschaft zurück. Der Anwalt ist verpflichtet, den Mandanten VORHER über die voraussichtlich entstehenden Anwalts- und Prozesskosten aufzuklären. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, derlei erstmals im Prozess anzusprechen


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 15:00
Zitat von AndanteAndante schrieb:Für Parteien, die eine Rechtsschutzversicherung haben, empfiehlt es sich sowieso, genau darüber nachzudenken, wozu man sie in Anspruch nehmen soll. Bei geringen Streitwerten sollte man es nicht tun.
Das ist sehr vereinfacht gedacht. Diese Entscheidung bleiben Parteien immer selber überlassen und ist auch zu respektieren. Es gibt Fälle, wo der Streitwert nicht dem subjektiven Wert entspricht. Eine Entscheidung nur auf Basis des Streitwerts wird der Sache eben nicht immer gerecht. Wie gesagt, ich habe da schon einen Zeugnisrechtsstreit angeführt, dessen wirklicher Wert kaum kalkulierbar ist und wo es schon von vornherein recht deutlich ist, dass der Streitwert (ein Monatsgehalt) als Kalkulationshilfsmittel kaum brauchbar ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 15:15
Mal eine ganz andere Frage: Warum wählt man, wenn man, was ja durchaus nachvollziehbar ist, für ein WAV gerne ein neues phonetisches Gutachten hätte, nicht den Weg, der im Fall Darsow gegangen worden ist? Darsows Verteidiger, RA Strate aus Hamburg, hat zur Vorbereitung des dortigen WA-Antrages ein privates Schuss-Gutachten eingeholt und dieses im Rahmen des WA-Antrages mit eingereicht (alles, wie auch das rechtskräftige Strafurteil, im Wortlaut nachzulesen auf der HP von RA Strate). Ob es etwas genützt hat, steht noch nicht fest, über den WA-Antrag ist noch nicht entschieden worden. Finanziert wurde das Schuss-Gutachten offenbar vom Unterstützerkreis um Andreas Darsow.

Diesen Weg hätte man doch hier auch gehen können anstatt den Weg über ein kostenträchtiges Zivilverfahren mit unsicherem Ausgang zu wählen. Das Geld für den Zivilprozess hätte man nach meinem Verständnis eigentlich gleich in ein neues phonetisches Gutachten stecken können. Oder war hier die Finanzierung des Gutachten das Problem? Hoffte man da auf Prozesskostenhilfe im Rahmen des Zivilprozesses?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 15:20
@Andante

Die Antwort sollte eigentlich jemandem, der ein Minimum von Recht eine Ahnung hat, selber kennen.

Michael Herrmann hatte kein anderes Rechtsmittel zur Verfügung.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 15:20
Zitat von AndanteAndante schrieb:Diesen Weg hätte man doch hier auch gehen können anstatt den Weg über ein kostenträchtiges Zivilverfahren mit unsicherem Ausgang zu wählen. Das Geld für den Zivilprozess hätte man nach meinem Verständnis eigentlich gleich in ein neues phonetisches Gutachten stecken können. Oder war hier die Finanzierung des Gutachten das Problem? Hoffte man da auf Prozesskostenhilfe im Rahmen des Zivilprozesses?
Keine Ahnung, ich finde die Sache auch nicht richtig nachvollziehbar. Man hat es im Fall Charlotte Böhringer gesehen, dass der Zivilprozess schlussendlich nicht wahnsinnig viel geholfen hat für den Wiederaufnahmeantrag und jetzt versucht man es ja noch mit einem 2. Wiederaufnahmeantrag mit zusätzlichen Gutachten plus Petermann etc.
Vor allem hat man unendlich viel Zeit verloren und Energie und Geld im Zivilprozess und es ist ja noch nicht fertig.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 15:23
Zitat von meienbergmeienberg schrieb:Man hat es im Fall Charlotte Böhringer gesehen, dass der Zivilprozess schlussendlich nicht wahnsinnig viel geholfen hat für den Wiederaufnahmeantrag u
Richtig, aber im Fall Böhringer ging es beim Zivilprozess ja eigentlich darum, der Familie des Mörders das im Strafurteil eingezogene Erbe des Opfers zu sichern. Da ging es schlicht um Kohle.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 15:25
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Die Antwort sollte eigentlich jemandem, der ein Minimum von Recht eine Ahnung hat, selber kennen.

Michael Herrmann hatte kein anderes Rechtsmittel zur Verfügung.
Schon klar, aber ich dachte eigentlich an den Verurteilten Mazurek, von dem die Initiative für einen WA-Antrag zu erwarten wäre.


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08.06.2019 um 15:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da ging es schlicht um Kohle.
Primär ging es um Kohle, sekundär ging es um Munition für einen Wiederaufnahmeantrag zu haben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 15:28
Zitat von meienbergmeienberg schrieb:Primär ging es um Kohle, sekundär ging es um Munition für einen Wiederaufnahmeantrag zu haben.
Der erste Teil hat ja geklappt, der zweite nicht....


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08.06.2019 um 15:33
@Andante

Grundsätzlich dürftest Du den wahrscheinlichsten Grund schon genannt haben, es ging mit hoher Wahrscheinlichkeit um das Problem des Geldes und als nächstes einen Gutachter zu finden, der im Vergleich zum damaligen überragende Mittel besitzt.

In Falle einer Vorbereitung von WAV arbeiten Anwälte quasi nur ehrenamtlich, wenn Gutachten benötigt werden, wird das zu einem finanziellen Problem. Für WAV gibt es in der Regel KEINE Prozesskostenhilfe.

Hier entsteht eine Henne-Ei-Problem, dass der Betroffene alleine selten Stämmen kann, es sei denn, die Verwandtschaft verfügt über entsprechende Mittel.

Das ist ein großes Problem hier in D, es gibt nur wenige private Organisationen, die versuchen etwas mehr Gerechtigkeit herzustellen, aber deren finanzielle Mittel dürften begrenzt sein.

Da kam M der Zivilprozess vermutlich gerade recht, er dürfte für diesen sicherlich auch Prozesshilfe erhalten haben, da er Beklagter ist.


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08.06.2019 um 15:41
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Da kam M der Zivilprozess vermutlich gerade recht, er dürfte für diesen sicherlich auch Prozesshilfe erhalten haben, da er Beklagter ist.
Da bin mir nicht so sicher. Auch der Beklagte bekommt nur bei hinreichender Erfolgsaussicht für seine Rechtsverteidigung PKH (§ 114 ZPO). Da Mazurek im Strafurteil rechtskräftig seine Schuld festgestellt bekommen hat, kann ihm das Zivilgericht durchaus die Erfolgsaussicht für seine Rechtsverteidigung als Beklagter abgesprochen haben, und er erhielt keine PKH.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 15:46
@Andante
Im Zivlrechtsstreit ging es nicht nur um den Anspruch, sondern auch um die Frage der Höhe der Entschädigung. Wie Du mittlerweile weißt, wurde die Klage nur in Teilen statt gegeben, er hatte mit der Verteidigung damit offensichtlich auch "Erfolg". Ich denke, das Gericht hätte sich da schwer getan, eine Erfolgsaussicht zu verneinen. Der Ausgang der 1. Instanz zeigt jedenfalls schon etwas anderes.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 15:57
Na ja, vielleicht bekommt Mazurek ja nach § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO Prozesskostenhilfe, wenn Michael Herrmann Berufung einlegt. In einem höheren Rechtszug kommt es nämlich nicht mehr auf die Erfolgsaussichten an, wenn der Gegner das Rechtsmittel eingelegt hat. Für Michael Herrmann ist und bleibt die Sache allerdings nach meiner Auffassung ein Kostenrisiko einschließlich möglicher Gutachterkosten.

Irgendwie will es mir nicht in den Kopf, dass jemand als Kläger einerseits will, dass der Beklagte in der Sache recht bekommt (hier also das Zivilgericht feststellen soll, dass Mazurek es nicht war und deshalb kein Schmerzensgeld zahlen muss), andererseits dieser Kläger aber als Prozessverlierer keine Prozesskosten tragen möchte. Ja wer soll denn dann die Prozesskosten bezahlen, wenn es der Beklagte als Gewinner auch nicht tun muss? Der Steuerzahler etwa? Dem steht aber nun mal das Gesetz, hier § 91 ZPO, zwingend entgegen....

Ich schrieb ja schon, dass derlei für die Zivilkammer eine paradoxe Situation darstellt. Ein Kläger, der eigentlich gar nicht gewinnen möchte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 16:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:andererseits dieser Kläger aber als Prozessverlierer keine Prozesskosten tragen möchte. Ja wer soll denn dann die Prozesskosten bezahlen, wenn es der Beklagte als Gewinner auch nicht tun muss?
Hat das @2r2n jemals behauptet? Mir ist das nicht in Erinnerung. Ich denke, dass Du hier mal wieder einen Nachweis für Deine Behauptung liefern solltest.


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08.06.2019 um 16:13
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Grundsätzlich dürftest Du den wahrscheinlichsten Grund schon genannt haben, es ging mit hoher Wahrscheinlichkeit um das Problem des Geldes und als nächstes einen Gutachter zu finden, der im Vergleich zum damaligen überragende Mittel besitzt.
Und da hat man gehofft, das Zivilgericht gibt das Gutachten in Auftrag und findet passenderweise auch noch gleich den richtigen Gutachter mit überragenden Mitteln dazu? Also einen, der ein Gutachten liefert, was man für einen WA-Antrag quasi nur zu übernehmen braucht, um einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 5 StPO zu haben?

Ein ganz schöner „Auftrag“ an das Zivilgericht war das, Mannomann.


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08.06.2019 um 16:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich schrieb ja schon, dass derlei für die Zivilkammer eine paradoxe Situation darstellt. Ein Kläger, der eigentlich gar nicht gewinnen möchte.
Nicht wirklich. Die Zivilkammer hätte leicht erkennen können, dass es @2r2n in erster Linie um das Finden der Wahrheit geht. Nichts paradoxes, vielmehr ist das im Einklang mit dem Eid, die ein jeder Richter bei der Ernennung abgeleistet hat. Für manch einen scheint aber der Inhalt dieses Eides doch schon sehr in Vergessenheit geraten zu sein.


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