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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 16:16
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Nichts paradoxes, vielmehr ist das im Einklang mit dem Eid, die ein jeder Richter bei der Ernennung abgeleistet hat
Der Richter schwört auf die Einhaltung der Verfassung und die Einhaltung der Gesetz und auf Unparteilichkeit gegenüber jedermann. Was für einen Zivilrichter bedeutet, dass er keinen verkappten Strafprozess führen darf, sondern sich an die ZPO halten muss, wo kein Amtsermittlungsgrundsatz herrscht, sondern sich die prozessuale Wahrheit aus § 138 ZPO ergibt.

Nochmal: Dieses Zivilgericht ist mit Erwartungen überfrachtet worden, die es von Anfang an nicht erfüllen konnte und durfte.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 16:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Richter schwört auf die Einhaltung der Verfassung und die Einhaltung der Gesetz und auf Unparteilichkeit gegenüber jedermann. Was für einen Zivilrichter bedeutet, dass er keinen verkappten Strafprozess führen darf, sondern sich an die ZPO halten muss, wo kein Amtsermittlungsgrundsatz herrscht, sondern sich die prozessuale Wahrheit aus § 138 ZPO ergibt.
Richtig. Aber sein Eid und auch der Gleichheitsgrundsatz verbietet es Parteien solche Fußangeln zu legen, welche Du hier behauptet hattest, wenn ein Gericht das Gefühl hat instrumentalisiert zu werden. Das ist weder mit dem Richtereid noch mit dem Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz) vereinbar. Da Du hier selber Andeutungen in dieser Richtung gemacht hast (die ZPO in solchen Fällen besonders auslegen "im Rahmen des Gesetzes"), und solltest Du hierzu doch etwas Erfahrung haben, zeigt mir das, dass sich die Richterpraxis doch von der Einhaltung des Eides schon weit entfernt hat.

Wie gesagt, nach dem Eid sollte es eher so laufen, wie im Zivilprozess des Böhringe-Falls, dass war auch ein "verkappter" Strafprozess mit dem uns bekannten Ausgang.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 16:38
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wie gesagt, nach dem Eid sollte es eher so laufen, wie im Zivilprozess des Böhringe-Falls, dass war auch ein "verkappter" Strafprozess mit dem uns bekannten Ausgang.
Nein, der Zivilprozess im Fall Böhringer endete durch ein Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe, nämlich schlicht durch ein Versäumnisurteil, weil der Beklagte, der im Strafverfahren verurteilte Mörder, seinem Anwalt bewusst nicht zum Termin geschickt hatte. Damit galt nach § 331 Abs. 1 ZPO ohne weitere Sachprüfung alles als zugestanden, was der Kläger, der Bruder des Beklagten, vorgetragen hatte, und der Bruder gewann. Der Beklagte war damit erbunwürdig, das vom Mörder eingezogene Erbteil des Opfers fiel an den Kläger. Gut gelaufen, nur für ein WAV war nichts aus der Sache herausgesprungen.


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08.06.2019 um 16:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, der Zivilprozess im Fall Böhringer endete durch ein Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe, nämlich schlicht durch ein Versäumnisurteil, weil der Beklagte, der im Strafverfahren verurteilte Mörder, seinem Anwalt bewusst nicht zum Termin geschickt hatte.
Das ist richtig, aber es gab einen rechtlichen Hinweis, dass das Gericht nicht von dem Strafurteil überzeugt war. Das solltest Du hier nicht so einfach unter den Tisch fallen lassen. Mir ist klar, dass das NOCH kein Urteil war, aber hier doch zeigt, obgleich das Gericht jeden Grund gehabt hätte sich instrumentalisiert gefühlt haben könnte, es korrekte Hinweise auch im Sinne eines dadurch wahrscheinlicher gewordenen WAA gegeben hat.

Dieses Gericht kannte offenbar noch Richtereid und Grundgesetz.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 16:50
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Mir ist klar, dass das NOCH kein Urteil war, aber hier doch zeigt, obgleich das Gericht jeden Grund gehabt hätte sich instrumentalisiert gefühlt haben könnte,
Ein Versäumnisurteil ist ein Urteil, nur enthält es eben keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe, § 313 b ZPO, anders als ein sog. streitiges Urteil, wie es im Fall Herrmann ergangen ist.

Das war übrigens eine ganz andere Ausgangs(k)lage bei Böhringer. Da ging es um die Frage der Erbunwürdigkeit des Mörders. Und diese Klage war durchaus ernsthaft gemeint. Der Kläger WOLLTE gewinnen, weil ansonsten der Erbteil des Mörders an den Freistaat Bayern gefallen wäre. Und das wollte man ja nun nicht seitens der Familie, die schönen Millionen.


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08.06.2019 um 16:54
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:es korrekte Hinweise auch im Sinne eines dadurch wahrscheinlicher gewordenen WAA gegeben hat.
Hast du dafür eine Quelle? Mir ist nicht bekannt, dass im Fall Böhringer die Zivilrichterin Hinweise für ein WAV gegeben hat. Sonst hätte man ja jetzt nicht einen Strate und einen Petermann bemühen müssen, wenn es so doll war, was die Zivilrichterin da gemacht hat :-)


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08.06.2019 um 17:00
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das war übrigens eine ganz andere Ausgangs(k)lage bei Böhringer. Da ging es um die Frage der Erbunwürdigkeit des Mörders. Und diese Klage war durchaus ernsthaft gemeint.
Das ist nur rein Deine persönliche Meinung, die meisten sind da anderer Ansicht.

Hier beispielsweise:

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/parkhaus-mord-verurteilter-hofft-auf-neuen-prozess-1.1266119

Vielmehr war es deutlich sichtbar, dass es um eine Vorbereitung des WAA gehandelt hat. Deutlich wurde das auch, als der Verurteilte ERST nach diesem rechtlichen Hinweis, von dem er ausgegangen war, dass es für eine WAA reicht, den Anwalt nicht mehr hingeschickt hat. Wäre es nur rein um die Erbunwürdigkeit gegangen, hätte der Verurteilte von Anfang an den Anwalt nicht zur Verhandlung hinschicken können und es wäre schon Anfangs ein Versäumnisurteil ergangen. Der Verurteilte hatte hier - außer bzgl. der Vorbereitung zu einem WAA - bei dem Zivilprozess nichts zu gewinnen gehabt, sein Erbanteil wäre bei Klageabweisung an den Staat geflossen.


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08.06.2019 um 17:07
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wie hoch die Gerichtskosten waren, und wie sie bezahlt wurden, weiß ich nicht. Lediglich die Höhe der Gutachterkosten sind bekannt geworden: Die Gutachterin hat dem Kläger 8000 EUR und dem Beklagten 5000 EUR in Rechnung gestellt. Die Verhandlung mit ihrer Anwesenheit hat 4 Stunden gedauert.
Bei einem Stundensatz von 100€ (Honorargruppe 8 JVEG) fragt man sich, was dann wohl ein komplett neues Gutachten kosten würde? Möglicherweise müsste dies ohne das Originaltonbandgerät auskommen, da dies vielleicht schon längst wieder entsorgt oder versteigert wurde.

Da ist es schon verständlich, dass keine Partei von sich aus ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben hat: nur wenn das Gericht dieses in Auftrag gibt, zahlt eine Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenbeihilfe.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 17:17
Nur zu Info: Ohne "verkappten Strafprozess" säße Harry Wörz heute noch für eine Tat im Knast, die er nicht begangen haben kann. Wenn Justiz und Exekutive aus bloßen Indizien objektiv die falschen Schlüsse ziehen hat die vierte Gewalt in einer Demokratie das Recht und die Pflicht korrigierend einzugreifen. Auch mit Hilfe eines Zivilprozesses, in dem präjudiziell das Strafurteil neu bewertet wird. Das ist kein "Missbrauch" sondern legal.

http://www.taz.de/!5370726/?goMobile2=1557792000000


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 17:18
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Da ist es schon verständlich, dass keine Partei von sich aus ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben hat: nur wenn das Gericht dieses in Auftrag gibt, zahlt eine Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenbeihilfe.
Aber wenn es weder eine Rechtsschutzversicherung zahlt noch Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, zahlt es eben der Prozessverlierer aus seinem eigenen Geld. Nur weil das Gericht das Gutachten in Auftrag gegeben hat, ist es für die Parteien des Prozesses ja nicht automatisch kostenfrei (siehe auch Auslagenvorschuss). Es gehört zu den Prozesskosten, und die muss am Ende immer der Verlierer tragen. Dieser Verlierer hat halt Glück, wenn er eben PKH oder Rechtsschutz hat. Wenn nicht: au weia.

Ob als Privatgutachten zur Vorbereitung eines WAV oder im Rahmen von zu tragenden Gerichtskosten: Irgendwer muss schlussendlich sowieso das Gutachten zahlen. Warum hier der Weg über den Zivilprozess gewählt wurde, hat sicher einen höheren Sinn. Dieser muss sich mir ja nicht unbedingt erschließen....


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08.06.2019 um 17:28
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:dies ohne das Originaltonbandgerät auskommen
Das wäre in Wirklichkeit ein geringeres Problem gewesen. Das neue Gutachten hätte zeigen können, dass man mit jedem anderen Stereogerät die Schwächung des höchsten Ton erreichen können, bei einer nur 10 cm verschobenen Mikrofonaufstellung. Diese Möglichkeit hatte die Gutachterin im Strafverfahren nie behauptet.

Genau das hat die Gutachterin dann aber im Zivilprozess zugeben müssen, der akustische Fingerabdruck (der geschwächte 6. Ton), den sie ursprünglich als gerätespezifisch angenommen hatte, hätte von jedem beliebigen Stereo-Aufzeichnungsgerät stammen können.

Bzgl der Tastengeräusche hätte es noch andere TK248 gegeben, die auch @robernd benutzt hatte. Soweit ich noch weiß, hat @robernd die Geräusche auch mit seinem Gerät nachvollziehen können. Soweit ich es noch in Erinnerung habe, scheint sich aber bei einer Taste die Gutachterin geirrt zu haben, dort hatte sie Lösen und Drücken evtl. verwechselt, was man ihr auch durchaus nachsehen könnte.

Das kam auch in der Verhandlung zur Sprache, die Gutachterin behauptete, dass sie sich nicht geirrt habe. Sie hätte aber diesbzgl. durchaus einen Nachweis führen können, wenn sie das Video gezeigt hätte, wo die Tastendrücke festgehalten worden sind. Aber es kann natürlich sein, dass dieses inzwischen vernichtet wurde und sie in Wirklichkeit für ihre Behauptung keinen Nachweis mehr erbringen kann.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 17:31
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Nur zu Info: Ohne "verkappten Strafprozess" säße Harry Wörz heute noch für eine Tat im Knast, die er nicht begangen haben kann. Wenn Justiz und Exekutive aus bloßen Indizien objektiv die falschen Schlüsse ziehen hat die vierte Gewalt in einer Demokratie das Recht und die Pflicht korrigierend einzugreifen.
Nein, sie haben nicht das Recht, am Recht vorbei korrigierend einzugreifen, wie es ihnen passt. Weil so etwas richterlicher Willkür Tür und Tor öffnet.

Übrigens gilt (scherzhaft) die Presse als „vierte Gewalt“ im Staate. Wenn du die Justiz meinst: das ist (ernsthaft) die dritte Gewalt.

Im Fall Harry Wörz war es offenbar so, dass im Rahmen von § 138 ZPO der wechselseitige Vortrag der Parteien nebst Beweisantritten so ergiebig war, dass der Zivilprozess gottlob ausreichend Anlass brachte, den Strafprozess neu aufzurollen und das falsche Strafurteil zu korrigieren.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 17:35
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ob als Privatgutachten zur Vorbereitung eines WAV oder im Rahmen von zu tragenden Gerichtskosten: Irgendwer muss schlussendlich sowieso das Gutachten zahlen. Warum hier der Weg über den Zivilprozess gewählt wurde, hat sicher einen höheren Sinn. Dieser muss sich mir ja nicht unbedingt erschließen....
Wie gesagt und das hast Du selber bestätigt, Michael Herrmann blieb keine andere Wahl, für ihn war nur der Rechtsweg der Zivilklage möglich, um der Wahrheit näher zu kommen. Und im Falle des Zivilprozesses dürfte M davon ausgegangen sein, dass die Gegenseite dieses hätte zahlen müssen, denn er dürfte vermutlich schon gewusst haben, dass er das Gerät zum Erstellung der Tonfolge nicht verwendet hat, er hoffte auf einen für ihn positiven Ausgang des Verfahrens. Es machte schon Sinn.

Für Dich macht das alles keinen Sinn, weil Du von der Schuld Ms einfach ausgehst, dass ist schonmal der falsche Ansatz, man sollte ergebnisoffen daran gehen und die verschiedenen Möglichkeiten durchspielen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 17:44
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Für Dich macht das alles keinen Sinn, weil Du von der Schuld Ms einfach ausgehst,
Ich habe an keiner Stelle geschrieben, das ich von der Schuld Ms ausgehe. Ich kenne den Strafprozess nicht. Ich habe mich lediglich mit dem Zivilprozess und seiner in meinen Augen paradoxen Ausgangslage (Kläger klagt, will aber eigentlich, dass der Beklagte gewinnt, beide regen übereinstimmend an, dass das Gericht - per Amtsermittlung - in eine Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens eintreten möge, obwohl die ZPO Beweisaufnahmen doch nur bei zwischen den Parteien umstrittenen entscheidungserheblichen Tatsachen vorsieht) befasst.


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08.06.2019 um 18:13
Durch schwere Ermittlungsfehler und zu frühe Festlegung auf einen vermeintlichen Täter wurde nicht nur ein Unschuldiger zum Justizopfer, die Schlamperei der Polizei verhinderte auch, dass der wirkliche Täter ermittelt werden konnte. Außerdem zeigt die Affäre Harry Wörz, wie schwer es dem Rechtssystem fällt, seine Fehler zu revidieren
Wem kommt das bekannt vor? Hier war es allerdings hauptsächlich die schlampige Ermittlungsarbeit die im Fokus stand. Der Zivilprozess HER:MAZ dauerte 5 Jahre und es wurden ganze drei Zeugen gehört. Wer da nicht taub wird hat keine Ohren.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, sie haben nicht das Recht, am Recht vorbei korrigierend einzugreifen, wie es ihnen passt. Weil so etwas richterlicher Willkür Tür und Tor öffnet.
Diese Ansicht ist seit Radbruch nicht mehr zeitgemäß.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.06.2019 um 18:31
@Andante
Dein Problem ist eher, dass Du Dich in die Betroffenen nicht hinein versetzen kannst

Du siehst alles viel zu formell.

@2r2n will nun mal die Wahrheit wissen. Ermittlungen von Seiten der StA sind seit Ende des Strafverfahrens nicht mehr erfolgt, obgleich - selbst wenn M schuldig ist - nach wie vor die Mittäter nicht gefasst sind.

Gegen die Leute, welche M damals eine Alibi gegeben haben und in der Verdacht der Mittäterschaft geraten sind, sind die Ermittlungen inzwischen eingestellt. Es gab m.W. keine Ermittlungen mehr.

Der Zivilprozess diente dazu, von einer anderen Seite der Wahrheit näher zu kommen. @2r2n hatte das Gutachten nicht überzeugt, auch die Behauptung des Strafgerichts, dass seine Schwester kein Zufallsopfer war, hielt er für fehlerhaft.

Wenn man sich etwas in einen Betroffenen hineinversetzt, dann erkennt man, dass man hier auch Chancen sehen kann, die bei einer wahrheitsgemäßen Betrachtung dieser Sache, neue Ermittlungsansätze bringt.

Dann kam es zu den Verhandlungen und eigenen Aktenstudien, bei den @2r2n zu der Ergebnis kam, dass M vermutlich unschuldig ist.

Wenn man es nur rein formell betrachtet, wäre dann natürlich die Rücknahme der Zivilklage sinnvoll. Aber im realen Leben ist das rein formelle nicht immer das sinnvolle.

@2r2n will natürlich auch neue Ermittlungen erreichen, dazu hat er auch seine Erkenntnisse der StA weiter gegeben. Aber wirkliche Ermittlungen sind eben erst deutlich wahrscheinlicher, wenn die Verurteilung Ms nicht mehr rechtskräftig wäre. Bis dahin ist und bleibt diese Verurteilung ein Hemmschuh zumindest die Befürchtung dazu ist verständlich.

Oder willst Du bzgl. dieser Befürchtung hier etwas anderes behaupten?


Mit einer Rücknahme der Klage wäre bzgl. der Suche nach Wahrheit daher offensichtlich nichts gewonnen.

Man darf auch nicht vergessen, ein erfolgreicher WAA hätte nicht automatisch zur Folge, dass M freigesprochen wird. Die StA wird sich gezwungen fühlen u.U. weitere Ermittlungen zu führen um vielleicht auch weiteres belastendes gegen M zu finden. Natürlich müsste sie dann auch weitere Ermittlungen in die andere Richtung tätigen.

Ob in einem neuen Strafverfahren M freigesprochen wird, kann man nicht wissen.

Natürlich sollten die Bedingungen für eine Stattgabe eines WAA normalerweise hoch sein, weil in der Regel die Wiederholung des Strafprozess dann deutlich später erfolgt und Zeugenaussagen inzwischen teilweise ihren Wert verloren haben.

Bei dem vorliegenden Fall ist dieses Problem jedoch nicht gegeben, das Strafverfahren war so oder so Jahrzehnte später, schon damals gab es dieses Problem mit dem Wahrheitsgehalt von Zeugen, ein Hauptbelastungszeuge (der vermeintliche Lochgraber) war mittlerweile verstorben. Und diese ungünstige Konstellation schon damals kann durchaus ein Grund gewesen sein, der zur Verurteilung eines möglicherweise Unschuldigen geführt hat.

Versuch mal endlich alles etwas weniger formell zu sehen, ich denke, dann wärst Du in der Lage, @2r2n zu verstehen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.06.2019 um 08:29
Nach neuen Ermittlungen oder einer Wiederaufnahme werden sich bisherige Gutachter und Justiz bis auf die Knochen blamieren. Das ist der Grund, so etwas mit ALLEN nur erdenkbaren Mitteln und Tricks zu verhindern.
Soweit meine "Gesamtschau" der bisherigen Vorgänge.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das neue Gutachten hätte zeigen können, dass man mit jedem anderen Stereogerät die Schwächung des höchsten Ton erreichen können, bei einer nur 10 cm verschobenen Mikrofonaufstellung.
Bislang wurden mehrere Möglichkeiten gezeigt, den höchsten Ton zu schwächen. Dafür sind weder ein Stereogerät noch eingebaute Lautsprecher nötig. Das funktioniert mit einem primitiv-Kassettenrecorder (mono) auf dem Küchentisch ebenso gut wie mit einem Miniaturlautsprecher irgendwo im Gerichtssaal. Nur wenn man sich auf einen Schalltoten Raum (ohne Reflexionen an Wänden und Einrichtungsgegenständen) beschränkt, wie er bei Akustikmessungen üblich ist, wird man mehrere Lautsprecher brauchen. Der Täter hat weder zum akustischen Überspielen einen Schalltoten Raum zur Verfügung gehabt noch eine "schalltote Telefonzelle" für die Übermittlung verwendet.

Aus meiner Sicht steht schon längst kein TK 248 mehr zur Diskussion. Was die Schaltgeräusche betrifft, ist auch diese Behauptung der Gutachterin nicht aufrecht zu erhalten.

Ich habe mich erst recht spät ernsthaft mit dem Fall beschäftigt, also lange nach Einreichen der Zivilklage durch @2r2n. Allerdings hatte ich auch zur Zeit des Strafprozesses daran gedacht, die Verteidigung zu unterstützen. Ich verdränge systematisch den Gedanken, was passiert wäre, wenn ich das tatsächlich gemacht hätte. Mit meinem heutigen Wissensstand wäre das LKA-Gutachten mit größter Wahrscheinlichkeit wegen massiver sachlicher und handwerklicher Unzulänglichkeiten abgeschmettert worden.

Prinzipiell hätte mir die Zeit gefehlt, mich solange mit dem Bandgerät zu beschäftigen. Hinzu kommt, dass ich damals in einer staatlichen Institution gearbeitet habe. Gerüchteweise ist der Druck aus hohen Regierungskreisen sehr groß gewesen, einen Schuldigen herzufördern. Falls der Regierungsarm lang genug gewesen wäre, hätte (auch) ich ihn vielleicht zu spüren bekommen.

Nebenbei hätten sich gemeinsam auch andere Behauptungen zerpflücken lassen können. Aus eigener Unwissenheit haben Prozessbeteiligte Werner M. eine völlig praxisfremde Art von Fachwissen unterstellt und damit fleißig an dessen Verurteilung gebastelt.
Nur ein Beispiel: M. hätte die Antenne des Transistorradios ausgebaut und durch einen Draht bis an die Erdoberfläche ersetzt, weil (nach seinem Wissen) nur damit Radioempfang möglich gewesen wäre. Ein Ausbau der Antenne für diesen Zweck widerspricht jedem Fachwissen. Außerdem dürfte auch mit dem langen Draht kein Empfang in der Kiste möglich sein. Das hätten die damaligen Gutachter vor einer derartigen Unterstellung prüfen müssen.

Pfaffingers Aussagen hatten die damaligen Ermittler alle für unglaubwürdig gehalten. Das wurde auch während des Zivilverfahrens wiederholt. Andere hatten damals speziell Werner M. für unschuldig gehalten. Sie wurden vom Strafgericht grob abqualifiziert.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

10.06.2019 um 08:42
Zitat von roberndrobernd schrieb:Gerüchteweise ist der Druck aus hohen Regierungskreisen sehr groß gewesen, einen Schuldigen herzufördern. Falls der Regierungsarm lang genug gewesen wäre, hätte (auch) ich ihn vielleicht zu spüren bekommen.
Ich will nicht despektierlich sein, aber es ist auffallend, dass in den Fällen Mazurek, Kulac, Toth unisono eine Verschwörungstheorie des Inhalts verbreitet wird, dass auf Weisung von ganz oben schnell ein Täter habe gefunden werden müssen, weshalb der Verurteilte zum Opfer geworden sei.

Derlei hört man in behaupteten Justizopferfällen aus anderen Bundesländern, etwa im Fall Darsow, nicht. Liegt es daran, dass die VT-Fälle aus Bayern kommen und die dortigen Unterstützerkreise alle untereinander vernetzt sind?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

10.06.2019 um 09:18
Nachtrag: Der Unterstützerkreis um Andreas Darsow kommt bisher ohne großangelegte Regierungs- und Justizverschwörung aus. Ihm reicht es bisher, zu erklären, dass nach seiner Auffassung die erkennende Strafkammer sich geirrt habe, indem sie sich zu sehr auf das falsche LKA-Gutachten verlassen habe.


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10.06.2019 um 11:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Liegt es daran, dass die VT-Fälle aus Bayern kommen und die dortigen Unterstützerkreise alle untereinander vernetzt sind?
Ist das auch eine Verschwörungstheorie?
Meine "Vernetzung" mit anderen Fällen besteht allein aus Diskussionen in diesem Forum.

Es gibt aber bemerkenswerte Zufälle:
- Bruder von Harald W. (Ex-Polizist) beschwert sich bei der Bayerischen Staatsregierung.
- Einstellung der Ermittlungen bevor eine Indizienkette gegen Harald W. stand.
- Kaum Ermittlungen im Landerziehungsheim.
- Übernahme der Tonband-Begutachtung auf Initiative des LKA. Üblicherweise geben die Ermittlungsbeamten einen Begutachtungsauftrag.
- Begutachtung durch eine fachfremde Kraft.
- Ignorieren von wichtigen Fakten, die zugunsten von Werner M. sprechen konnten (Sicherungslack am Magnetkopf).
- Großer Lauschangriff auf M. (Verwanzung von Wohnung und Auto). Soweit ich weiß, nur zur Gefahrenabwehr und bei Bandenverbrechen zulässig bzw. üblich.
- Ermittlung in Norddeutschland durch bayerische Beamte. Ich will nicht ausschließen, dass so etwas üblich ist, aber es verwundert.
- Gerichtliche Genehmigung von zwei zusätzlichen Verdeckten Ermittlern, nachdem bereits der erste genehmigt war. Vorliegender Bericht nur vom ersten.


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