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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 09:48
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Übrigens lese ich wenig vergleichbare Kritik an Pfaffingers "ätzender" Personenbeschreibung, der wie selbstverständlich auf die Bezeichnung "arbeitsscheuer Alkoholiker" reduziert wird, um im gleichen Atemzug seine Aussagen als unglaubwürdig hinzustellen.
Dir ist der Unterschied zwischen einer durch jahrelangen Alkoholmissbrauch entwerteten Zeugenaussage (Pf. hat zB in einer Vernehmung behauptet, vom Fenster aus einen Mann mit Heiligenschein zu sehen) und unwissenschaftlichen Rückschlüssen von der Physiognomie auf kriminelle Eigenschaften einer Person aber schon bewusst?? Abgesehen davon dass Pf. sein Geständnis in dem Moment widerrufen hat als er merkte, dass a) keine Belohnung herauskommen wird und b) er sich selbst belastet. Im Urteil gibt es eine seitenlange Beurteilung seines Geisteszustandes, in der selbst das Gericht zu keinem eindeutigen Ergebnis kommt - was sie nicht daran gehindert hat wegen seinem "Täterwissen" zu beweiswürdigen.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:aber er nimmt Fehler und ein Misslingen durch Spontanität und Ausprobieren bei den Dingen, die er anpackt, in Kauf, wo andere vorsichtiger und vorausschauender wären
Aber mit Sicherheit nicht den Fehler, so ein Verbrechen mit einem unzuverlässigen Alkoholkranken zu begehen, zu dem er noch dazu nicht das beste Verhältnis hatte.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, deswegen allein sitzt Mazurek ganz sicher nicht im Knast.
Das einzige das in der Aufzählung oben überhaupt relevant wäre sind die Schulden. Aber wenn ich Schulden habe und mir das Wasser bis zum Hals steht, vergewissere ich mich als Entführer als erstes ob die Eltern des Opfers liquid sind und nehme nicht irgendein zufällig daherkommendes Kind und hoffe dass Staat oder Kirche einspringen.

Bezüglich Veröffentlichung anonymisierter Zivilurteile gibt es eine Entscheidung des BGH von 2017, die diese Möglichkeit bejaht:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hzivilgerichte-muessen-urteile-anonymisiert-veroeffentlichen/

Eine Ausdehnung auf Strafurteile im Wege der Analogie ist plausibel:
Der Presse- und Medienrechtler hält es für nicht nur möglich, sondern sogar für zwingend, die Entscheidung auch auf andere Rechtsgebiete und Gerichtsbarkeiten anzuwenden. "Die vom BGH aufgestellten Grundsätze sind eins zu eins übertragbar. Auch in Strafsachen ist die Herausgabe einer geschwärzten Urteilsabschrift nicht nach den Regeln der Akteneinsicht zu beurteilen. Sie verletzt niemandes Rechte –und auch gegenüber Verwaltungsgerichten kann sich nun jeder auf die Entscheidung des BGH berufen, wenn er Informationen über ein Bauplanungsverfahren oder die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis haben möchte"


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02.11.2019 um 11:20
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Rückschlüssen von der Physiognomie auf kriminelle Eigenschaften einer Person
So einen Rückschluss habe ich auch nicht gezogen.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Abgesehen davon dass Pf. sein Geständnis in dem Moment widerrufen hat als er merkte, dass a) keine Belohnung herauskommen wird und b) er sich selbst belastet.
Was nichts darüber aussagt, ob er bei seiner Spotanaussage die Wahrheit gesagt oder eine frei erfundene Geschichte präsentiert hat.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:was sie nicht daran gehindert hat wegen seinem "Täterwissen" zu beweiswürdigen.
Was ja auch anhand anderer Kriterien möglich ist. Ich würde -wie erwähnt- die Aussagen ganz konkret mit den Zeitungsartikeln vergleichen und daraus dann begründet ableiten, ob es erinnertes Täterwissen oder gelesenes Wissen war, was er von sich gab.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Aber mit Sicherheit nicht den Fehler, so ein Verbrechen mit einem unzuverlässigen Alkoholkranken zu begehen, zu dem er noch dazu nicht das beste Verhältnis hatte.
Doch, genau so schätze ich ihn ein. Bei der Risikoabwägung eher den eigenen Aufwand scheuen und dafür andere Leute, die sich überreden lassen, die Drecksarbeit machen und denken "klappt schon".


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 11:29
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Doch, genau so schätze ich ihn ein. Bei der Risikoabwägung eher den eigenen Aufwand scheuen und dafür andere Leute, die sich überreden lassen, die Drecksarbeit machen und denken "klappt schon".
Genau wegen derlei subjektiv aus dem Bauch oder sonstwo hervorgebrachter „Persönlichkeitsanalysen“ trägt Justitia eine Augenbinde...


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 11:33
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:? Abgesehen davon dass Pf. sein Geständnis in dem Moment widerrufen hat als er merkte, dass a) keine Belohnung herauskommen wird und b) er sich selbst belastet.
Pfaffinger saß damals wegen einer anderen Sache in einer Vernehmung, das nicht aufgezeichnete „Geständnis“ über seine Graberei ist doch strenggenommen wieder ein anderes paar Schuh'. Auch wenn da zu dem Zeitpunkt er selbst eine gewisse Redebereitschaft an den Tag legte, wie verhält sich das eigentlich wenn es da was schriftliches gäbe, also mehr als ein später angefertigtes Gedächtnisprotokoll?!

Hätten die Beamten ihn denn da nicht (ab dem Zeitpunkt wo er sich selbst belastete) erstmal unterbrechen und umfassend belehren müssen? § 57 StPO
Vor der Vernehmung werden die Zeugen zur Wahrheit ermahnt und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt.
2Auf die Möglichkeit der Vereidigung werden sie hingewiesen.
3Im Fall der Vereidigung sind sie über die Bedeutung des Eides und darüber zu belehren, dass der Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung geleistet werden kann.
Oder passierte das für die „Zusatzinfos“?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 11:35
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Genau wegen derlei subjektiv aus dem Bauch oder sonstwo hervorgebrachter „Persönlichkeitsanalysen“ trägt Justitia eine Augenbinde...
Ach Unsinn. Du überträgst eine Meinungsäußerung in einem Forum auf ein richterliches Urteil für deine populistischen Zwecke.
Hier wird ja auch sehr viel spekuliert, was Mazurek alles nicht tun würde, weil man meint, seine Kenntnisse genau einschätzen zu können.

Vielleicht etwas mehr emotionalen Abstand wahren?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 11:37
Zitat von yasumiyasumi schrieb:Angenommen, der sechste Ton wird über den linken Lautsprecher nur sehr sehr leise ausgegeben und wird von dem rechten Lautsprecher fast alleine abgespielt. Dann kann dieser Ton ohne nennenswerten Frequenzüberlagerungen von einem Mikrofon aufgenommen werden. Er müsste dann fast so laut sein wie in der Rundfunkvorlage. Und damit lauter als ohne Lautsprecherschwäche. Denn auch die Dämpfung durch den Zeitversatz der Tonkopfschrägstellung gäbe es dann fast nicht mehr.

Vielleicht gibt es bei geringer Schwäche des Lautsprechers eine leichte zusätzliche Abschwächung, aber ab einer bestimmten Stärke der Abschwächung müsste sich der Effekt eigentlich umkehren, und dann die Dämpfung durch den Zeitversatz nach und nach aufheben. (Zumindest legt das meine "Versuchsreihe" mittels Software nahe.)

Das, was die Gutachterin da aufgenommen hat und was so ähnlich wie die Tätertonfolge aussieht, kann eigentlich nicht durch eine Lautsprecherschwäche in Kombination mit der Tonkopffehlstellung verursacht worden sein, oder übersehe ich da was?

Oder hat die Gutachterin ihre Versuchsreihen gar nicht im Stereo-Modus durchgeführt?
BINGO!
Genau so ist es. In meinem Vergleichsgerät lassen sich alle vier Lautsprecher individuell ein- und ausschalten. Natürlich habe ich den linken Frontlautsprecher (Hochton) auch ausgeschaltet. In den Grafiken ist der gemessene Frequenzgang für einen Gleitton zwischen 500 Hz und 1100 Hz linear dargestellt.

LautsprecherschwaecheOriginal anzeigen (0,3 MB)

Die Versuchsreihe wurde jeweils im Stereo-Modus mit zeitversetzter Wiedergabe beider Kanäle aufgenommen.
Die ausführliche Beschreibung dazu steht in meiner Gegendarstellung ab S. 42.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 11:40
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Doch, genau so schätze ich ihn ein. Bei der Risikoabwägung eher den eigenen Aufwand scheuen und dafür andere Leute, die sich überreden lassen, die Drecksarbeit machen und denken "klappt schon".
Ja gut, jeder delegiert vermutlich gerne wenns um die echte Schinderei geht, aber er schaut einige Tage lang zu wie der nun wirklich ungünstig ausgewählte „partner in crime“ für alle sichtbar mit dem Spaten die Ammerseestraße entlang fährt, anstatt ihn anzuweisen den Spaten doch i. d. Nähe der Grabungsstelle zu deponieren weil das unauffälliger ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 11:40
@margaretha

Erinnere dich an das widerrufene Teilgeständnis von Manuel S. im Fall Peggy Knobloch. Oder an das widerrufene Geständnis im Fall Sophia Lösche. Auch da muss geprüft werden, was stimmt: der Inhalt des Geständnisses oder der Widerruf.

Wie schon gesagt ist die Form eines Geständnisses (schriftlich, mündlich) oder des Widerrufs nicht entscheidend für die inhaltliche Richtigkeit. Das gilt für Geständnisse von Zeigen wie für Geständnisse von Beschuldigten. Man kann sich als Ermittler oder Gericht - oder Diskutant - nicht aussuchen, was einem lieber ist, und das dann ohne weitere Prüfung hernehmen: Geständnis oder Widerruf.


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02.11.2019 um 11:49
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Aber wenn ich Schulden habe und mir das Wasser bis zum Hals steht, vergewissere ich mich als Entführer als erstes ob die Eltern des Opfers liquid sind und nehme nicht irgendein zufällig daherkommendes Kind und hoffe dass Staat oder Kirche einspringen.
Das würdest DU machen. Das sagt aber nichts darüber aus, wie Mazurek dachte.

Unabhängig davon: wie viele Kinder, deren Eltern ganz sicher Millionäre sind und von denen M. das auch wusste, wären wohl ebenso sicher allein an dem Abend den Waldweg entlanggeradelt?
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Bezüglich Veröffentlichung anonymisierter Zivilurteile gibt es eine Entscheidung des BGH von 2017, die diese Möglichkeit bejah
Darauf bin ich bereits hier auf Seite 336 unter Hinweis auf den verlinkten Artikel mit Beiträgen eingegangen.

Beitrag von Andante (Seite 337)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 12:13
@ErwinKöster
Die Äußerung, dass bei einer Entführung im Notfall Staat oder Kirche einspringen würden, soll doch Mazurek selbst gegenüber Zeugen gemacht haben. Hier wird das unter anderem erwähnt:
Zitat von franki2k3franki2k3 schrieb am 21.06.2018:-Zeugin will WMs Frau beim zerschneiden einer Zeitung gesehen haben
-Leugnen die B-Zeitung zu lesen
-Leugnen ein Fernglas besessen zu haben, welches in Tatortnähe gefunden wurde
-Zeugen die behaupten, er hätte folgende Sachen gesagt: „Man müsste mit einem Schlag, mit einem Geschäft, zwei Millionen machen, dann hätte man ausgesorgt“; „dass für den Fall, eine Familie könne das Geld nicht auftreiben, bei einer Entführung mit Lösegeldforderung der Staat oder die Kirche einspringen würde.“;„dass man schon eine Entführung machen müsse, wenn man zu Geld kommen wolle – und keinen Einbruch.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 12:16
@margaretha

Ein letztes zum Geständnis des Zeugen P.:

Es ist schon deshalb völlig egal, dass es nicht schriftlich abgegeben wurde, weil P. offensichtlich seinen Widerruf nicht begründet hat mit a) "Ich habe das vom Lochausheben nie gestanden, das ist mir in den Mund gelegt worden, es stimmt nicht, dass ich je derlei gesagt habe".

Nein, er hat den Widerruf offenbar begründet mit b) "Ich habe zwar gesagt, dass ich das Loch ausgehoben habe, aber es stimmt gar nicht, dass ich das Loch ausgehoben habe, also dass ich je derlei getan habe".

Das sind zwei feine, aber ganz wichtige unterschiedliche Widerrufsbegründungen.

In Variante a) wird schon die Tatsache der Abgabe eines Geständnisses an sich geleugnet. In Variante b) wird nicht die Tatsache der Abgabe eines Geständnisses an sich geleugnet, sondern es wird gesagt, dass man inhaltlich über das Geständnis gelogen hat.

Die große Frage ist also hier allein, ob Pfaffinger log, als er sein Geständnis abgab, oder ob er nicht log.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 12:39
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Die Äußerung, dass bei einer Entführung im Notfall Staat oder Kirche einspringen würden, soll doch Mazurek selbst gegenüber Zeugen gemacht haben. Hier wird das unter anderem erwähnt:
Er soll vor der Tat auch rein zufällig die genaue Höhe der später geforderten Lösegeldsumme genannt haben, als er darüber fabulierte, man müsste mal ein Ding drehen, um an Geld zu kommen.

Aber der thread hat zunehmend den Charakter einer pseudoreligiösen Disputation. Es sind zu viele Emotionen unterwegs, um sich sachlich austauschen zu können.

Darauf einzugehen, wäre sehr interessant, gilt vermutlich aber als OT und würde zwangsläufig auch persönliche Sphären berühren. Also lasse ich es lieber.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Dir ist der Unterschied zwischen einer durch jahrelangen Alkoholmissbrauch entwerteten Zeugenaussage (Pf. hat zB in einer Vernehmung behauptet, vom Fenster aus einen Mann mit Heiligenschein zu sehen) und unwissenschaftlichen Rückschlüssen von der Physiognomie auf kriminelle Eigenschaften einer Person aber schon bewusst??
Von Physiognomie war hier nie die Rede.

Es ging um die unterschiedlichen Kriterien, die bezüglich der Glaubwürdigkeit von Aussagen angelegt werden, je nachdem, ob sie der eigenen Sicht der Dinge nutzen oder sie in Frage stellen. Und diese unterschiedlichen Kriterien sind offensichtlich.

Außerdem, es wurde hier schon einmal erwähnt, kann sich niemand mit einer alkoholtoxischen Hirnschädigung an eine Fülle von Details erinnern, die mal in verschiedenen Artikeln in verschiedenen Quellen zur Herstellung und Vergrabung der Kiste genannt wurden. Da müssen sich diejenigen, die Pfaffinger für grundsätzlich unglaubwürdig halten, schon entscheiden, auf welches argumentative Pferd sie setzen.

Beides zusammen (Hirnorganisches Psychosyndrom und detaillierte Erinnerung verschiedener Fakten aus verschiedenen Zeitschriftenartikeln) geht schwerlich.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 12:49
Zitat von roberndrobernd schrieb:BINGO!
Genau so ist es. In meinem Vergleichsgerät lassen sich alle vier Lautsprecher individuell ein- und ausschalten. Natürlich habe ich den linken Frontlautsprecher (Hochton) auch ausgeschaltet. In den Grafiken ist der gemessene Frequenzgang für einen Gleitton zwischen 500 Hz und 1100 Hz linear dargestellt.
Mit dem Gleitton tue ich mich immer etwas schwer, bin jetzt etwas verwirrt. Wie auch immer, bei meiner "Versuchsreihe" per Software sieht das dann so aus (Angaben ohne Gewähr):

LautstarkerSchwaecheVergleich2-ok

Die ersten beiden Zeilen sind die beiden Stereokanäle, die die Rundfunkvorlage abspielen, oben der linke Kanal, dann der rechte mit Zeitversatz 0,363 ms später. Die dritte Zeile zeigt das, was ein Mono-Aufnahmegerät aufnehmen würde.

Erst zeigt die Grafik die gesamte Tonfolge, dann mehrmals den 6. Ton, der durch die Lautsprecherschwäche des linken Lautsprechers gedämpft werden soll. Diesen Ton habe ich nach und nach um 2 dB leiser gestellt, um zu sehen, wie sich das auf eine Aufnahme auswirken würde.

Es zeigt sich, dass eine zusätzliche Dämpfung bis - 8 dB minimal vorhanden ist, sich aber ab -10 dB ins Gegenteil verkehrt, der 6. Ton also wieder an Lautstärke zunimmt.


Da müsste es doch eine Formel geben, die den Zeitversatz und die Frequenz des Tones in Verhältnis zur Differenz der Kanal-Lautstärken setzt. Und mit der sich die maximal mögliche Dämpfung dieses Tones durch einer Schwäche des Lautsprechers bei einem bestimmten Zeitversatz berechnen ließe.

Und wenn diese maximale Dämpfung geringer ausfällt als das, was die Gutachterin reproduziert hat, dürfte klar sein, das ihre Schlussfolgerungen so nicht stimmen können, da sie den Gesetzen der Physik widersprechen. Dass die von ihr festgestellten Besonderheiten des Gerätes nicht für ihre Messergebnisse ursächlich sein können.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 12:51
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Hätten die Beamten ihn denn da nicht (ab dem Zeitpunkt wo er sich selbst belastete) erstmal unterbrechen und umfassend belehren müssen? § 57 StPO
Es ist egal, ob P. belehrt wurde oder nicht. Eine unterlassene Belehrung hätte nicht zu einem Beweisverwertungsverbot von Ps Aussage im Strafverfahren geführt.

Die Belehrung darüber, dass der Zeuge eine Aussage verweigern kann, wenn er sich selbst belastet, dient allein dem Schutz des Zeugen, nicht dem Schutz des Beschuldigten oder Angeklagten.

Es hat ja Gründe, warum das Urteil in der Revision nicht wegen irgendwelcher prozessualen Dinge um die Verwertbarkeit der Aussagen des Zeugen P. aufgehoben wurde.


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02.11.2019 um 15:38
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Aber mit Sicherheit nicht den Fehler, so ein Verbrechen mit einem unzuverlässigen Alkoholkranken zu begehen, zu dem er noch dazu nicht das beste Verhältnis hatte.
So ein unzuverlässiger Trinker (es sei mal dahingestellt, wie der Grad der Alkoholabhängigkeit des P. wirklich war, von Ferndiagnosen à la Korsakow-Syndrom halte ich nichts) ist doch gar keine schlechte Wahl. Wenn der sich irgendwo verplappern sollte, hätte man immer sagen können, dass der Alki mal wieder Quatsch im Delirium redet.
Genau so wird es mit P. ja auch hier im Thread gemacht. Das Rezept funktioniert also.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 16:30
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Dann nenne ich es dysfunktionale Planungsfähigkeit. Er kann mit Sicherheit entscheiden, sich durchsetzen, organisieren und auch planen, aber er nimmt Fehler und ein Misslingen durch Spontanität und Ausprobieren bei den Dingen, die er anpackt, in Kauf, wo andere vorsichtiger und vorausschauender wären.
Ich sehe Werner M. als Menschen, der in seinem Leben mehr technische Dinge erfolgreich geplant und realisiert hat als du.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Sein beruflicher Werdegang, seine diversen Geschäfte (alles mal ausprobieren, hohe Risikobereitschaft), Scheidung, sein erratisches Aussageverhalten und seine Art sich hin und wieder unüberlegt auszudrücken, seine Schulden und auch die nicht besonders gepflegt wirkende Erscheinung.
Damit ist er dann in bester Gesellschaft. Das gilt für einen großen Teil aller wirklich erfolgreichen Geschäftsleute.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Und wenn er der Täter war, dann hat Pfaffinger das Loch gegraben.
Du möchtest jede Behauptung anderer belegt haben. Würdest auch du das bitte belegen.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Du kannst natürlich umgekehrt auch Fragen stellen und ich antworte, wenn ich eine Antwort darauf habe. Und du kannst dann zu der Antwort wieder etwas schreiben und es gut oder falsch finden.
Ich bin nicht wirklich scharf darauf, systematisch provoziert zu werden unter dem Motto: "Mal sehen wie weit ich gehen kann, bis er grob wird. Mit etwas Glück vergraule ich ihn sogar."
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Ich habe geahnt, dass dieser Hinweis als enorm verwerfliche Provokation verstanden wird.
Merkst du eigentlich nicht selbst, auf welch hohem Ross du sitzt? Es wäre besser, wenn du herunter steigst und dich auf Augenhöhe zu denen begibst, mit denen du diskutieren willst.
Zitat von AndanteAndante schrieb:ErwinKöster schrieb:
Also wegen solchen Dingen kommt man in den Knast. Wusste ich gar nicht.

Nein, deswegen allein sitzt Mazurek ganz sicher nicht im Knast.
Unterstrich von mir. Siehst du das wirklich als Teilschuld?
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Man sollte sich vielmehr bewusst machen, dass die Optik einer Person bei deren Beurteilung immer eine (unbewusste) Rolle spielt und auch, warum sie das tut und ob es gerechtfertigt ist.
Deshalb stecken Richter ja auch in Roben und lassen die sich die Anwesenden erheben, wenn sie den Saal betreten. Das dient nicht wirklich der Wahrheitsfindung, es erinnert mich aber an das hohe Ross.
Zitat von AndanteAndante schrieb:So ein unzuverlässiger Trinker ...
Genau so wird es mit P. ja auch hier im Thread gemacht. Das Rezept funktioniert also.
Das ist keine Erfindung eines Forenmitglieds. Diese Aussage stammt von einem Kriminalkommissar. Und wer bei der Zivilverhandlung dabei war, hat sie selbst gehört. Sie wird hier lediglich zitiert.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 16:59
Zitat von yasumiyasumi schrieb:Da müsste es doch eine Formel geben, die den Zeitversatz und die Frequenz des Tones in Verhältnis zur Differenz der Kanal-Lautstärken setzt. Und mit der sich die maximal mögliche Dämpfung dieses Tones durch einer Schwäche des Lautsprechers bei einem bestimmten Zeitversatz berechnen ließe.
Es ist nichts anderes als eine Geometrieaufgabe.

Ein Sinuston ist ja nichts anderes als ein rotierender Vektor in einem Kreis. die Summe zweier überlagender Vektoren ist dann die Verbindungsgerade zwischen dem Anfangspunkt des ersten Vektors und dem Endpunkt des zweiten.


Dafür kann man den Cosinussatz anwenden.

Dann gilt für den Summenvektor:

c^2 = a^2 + b^2 - 2 \cdot a \cdot b \cdot cos(\pi-\alpha)


ergibt

c^2 = a^2 + b^2 + 2 \cdot a \cdot b \cdot cos(\alpha)


Dann müsste man das Ganze noch nach b ableiten, ergibt:

2 \cdot b - 2 \cdot a \cdot sin(\alpha)


und die Nullstellen finden, dann wird:

b = a \cdot sin(\alpha)


Alpha kann man dann aus der Frequenz und dem Zeitversatz ausrechnen:

\alpha = 2 \cdot \pi \cdot \Delta t \cdot f


Zu beachten ist, dass man mit der Null-Stelle das Minimum und Maximum findet. Da muss man das gefunden Ergebnis nochmal in die Formel oben einsetzen, u.U. ist die nächst Nullstelle zu nehmen.

Ich hoffe das passt so.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 17:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn der sich irgendwo verplappern sollte, hätte man immer sagen können, dass der Alki mal wieder Quatsch im Delirium redet.
Wie funktioniert sowas denn dann praktisch?

Mazurek, hat aufgrund seiner desaströsen finanziellen Situation den Plan mit der Entführung ausgearbeitet. Dazu hat er ab dem Frühjahr `81 hat er die Erpresserschreiben vorbereitet und vermutlich auch die Kiste gezimmert. Was fehlt ist u. a. das Loch für die Kiste, das ist ihm entweder zu viel Arbeit oder Drecksarbeit (oder Risiko), dafür sucht er einen Handlanger.
Der arbeitslose Pfaffinger erklärt sich für 1000 Mark und `nen Farbfernseher bereit das Loch zu graben und fährt dafür eine Woche oder mehrere aufeinanderfolgende Tage morgens mit dem Spaten los und nimmt ihn abends wieder mit heim. Am Mofa sichtbar für alle! Ein arbeitsloser und als arbeitsscheu Geltender liefert sich damit doch unweigerlich dem Risiko aus, dass man ihm die Frage stellt ob er Arbeit gefunden hat. Jetzt könnte und würde der vielleicht antworten: „Ich grabe im Wald für Mazurek“ und eine Woche später wird ein Kind vermisst, da würde kein Mensch diese Aussage für das Delir Gelaber eines Alkis halten, sondern durchaus der Polizei mitteilen mit dem Zusatz, dass die Aussage von einem etwas spezielleren Typen getätigt wurde.

Das passt doch nicht mit der restlichen Vorbereitung zusammen, die ab Mai (Erpresserbriefe) begannen, daß Mazurek dann einen wenig verlässlichen Komplizen mit ins Boot holt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

02.11.2019 um 17:32
@all

Hat - von den Interessenten am Urteilstext - jemand schon angefragt beim Landgericht Augsburg?


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02.11.2019 um 17:47
@robernd: Du hast gerade das hier bestätigt:
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Aber der thread hat zunehmend den Charakter einer pseudoreligiösen Disputation. Es sind zu viele Emotionen unterwegs, um sich sachlich austauschen zu können.

Darauf einzugehen, wäre sehr interessant, gilt vermutlich aber als OT und würde zwangsläufig auch persönliche Sphären berühren.
@robernd: Ich greife dich doch nicht an, ich halte nur Mazurek für den Täter und sage das frei heraus. Gewöhn dich vielleicht dran, dass er für schuldig befunden werden darf.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Damit ist er dann in bester Gesellschaft. Das gilt für einen großen Teil aller wirklich erfolgreichen Geschäftsleute.
Ich halte ihn nicht für erfolgreich, sondern für eine gescheiterte Existenz und sehe Vorboten darauf in seinem Lebenslauf. Zu seiner Persönlichkeit steht bestimmt auch einiges im Urteil.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Du möchtest jede Behauptung anderer belegt haben. Würdest auch du das bitte belegen.
Wenn er der Täter war, dann wird kein anderer das Loch gegraben haben, sondern Pfaffinger, wie er es aussagte. Wenn Mazurek nicht der Täter war, dann hat auch Pfaffinger nicht das Loch für die Kiste gegraben. Also ohne Mazurek nicht Pfaffinger und umgekehrt. Das ist kein Fakt, sondern nur eine Meinungsäußerung.

Was nun die faktenbasierte Diskussion um das Geständnis angeht, bleibt es bei meinem Vorschlag, Artikel und Aussagen in direkter Gegenüberstellung zu vergleichen. Das würde ich machen wollen, wenn ich das entsprechende Material bekäme.

Noch eine Frage @2r2n: Was sollen das für Neologismen und Jargonausdrücke in den Erpresserbriefen sein, die Zipser meint?
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Das passt doch nicht mit der restlichen Vorbereitung zusammen, die ab Mai (Erpresserbriefe) begannen, daß Mazurek dann einen wenig verlässlichen Komplizen mit ins Boot holt.
Die Zeitungen könnten auch einfach dafür vorsorglich aufbewahrt oder noch herumgelegen haben. Oder gibt es weitere Hinweise darauf, dass im Mai schon konkret an der Entführung gearbeitet wurde?
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 11.01.2019:Nicht ganz, sie soll nach Aussage einer Zeugin Buchstaben aus einer Zeitung ausgeschnitten haben
Wann fand diese Beobachtung statt?

Ich denke, Pfaffinger wird eingeweiht gewesen sein und Mazurek hat darauf gebaut, dass er sich nicht selbst belastet.
Mazurek hatte auch mMn. nicht vor, Ursula zu töten. Er hat die Entführung so wie vorgehabt nur nicht hinbekommen, weil er nicht vorausschauend genug plant.


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