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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.12.2020 um 11:13
@robernd
Danke für Deine Mühe, das Urteil hier anonymisiert einzustellen (allerdings sind die Seiten 296 und 297 vertauscht) !

Nach Durchsicht kann ich für mich feststellen, dass ich das Urteil insgesamt durchaus für nachvollziehbar halte, von "Juristendeutsch" sehe ich hier wenig, im Gegenteil, das Urteil ist m. E. auch für Nichtjuristen verständlich.

Auffallend ist für mich, dass der hier v. a. von den "Mazurek-Verteidigern" zu Tode gerittene Tonbandgutachten nur eine vergleichsweise kleine Rolle spielt und hier von offenbar interessierter Seite immer nur ausgewählte Schnipsel des Urteils in den Raum (bzw. ins Forum hier) gestellt wurden, um Zweifel an diesem zu säen. Tatsächlich ist das Urteil in der Gesamtschau nämlich durchaus schlüssig.

Ein weiterer interessanter Punkt ist die ausführliche Entlarvung von WM als notorischer Lügner und Betrüger, dem offenbar fast jedes Mittel recht war, um auf (für ihn zu) großem Fuß leben zu können. Hier reiht sich ja zumindest ab Ende der 70er Jahre bis kurz vor seiner Verhaftung eine Gaunerei bzw. Pleite an die nächste, auch mit Unterstützung seiner Ehefrau.
Mit diesem Hintergrundwissen aus dem Urteil verstehe ich noch weniger, wie sich hier Leute vor seinen Karren spannen lassen und diesem Herrn auch nur ein Wort glauben können...

Dass WM dieses Urteil nicht unkommentiert veröffentlicht wissen möchte, kann ich aus seiner Sicht nachvollziehen.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.12.2020 um 11:15
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Leider fehlt die Seite 297.
Entschuldigen, nehme alles zurück und behaupte ab sofort das Gegenteil, denn:
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb:(allerdings sind die Seiten 296 und 297 vertauscht) !



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11.12.2020 um 11:32
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb:Dass WM dieses Urteil nicht unkommentiert veröffentlicht wissen möchte, kann ich aus seiner Sicht nachvollziehen.
Das klingt jetzt etwas missverständlich. Das Urteil ist ja unkommentiert.

Ich habe die @robernd so verstanden, dass das Urteil kommentierbar veröffentlicht werden soll, also Leser ihre Bewertung dazu abgeben können. Was hier nun der Fall ist.

Dazu muss man wissen, dass ein schriftliches Urteil nicht für die Öffentlichkeit, sondern für die Anwälte und das Revisionsgericht geschrieben ist. Die schriftliche Begründung wird nach der mündlichen Begründung gefertigt, wenn der öffentliche Strafprozess beendet ist.

Zugleich dient es dem Gericht zur Selbstkontrolle. Richter tun bei einem Verfahren mit über 50 Verhandlungstagen gut daran, Grundlagen dafür (insb. Darstellung von Zeugenaussagen, Sachverständigen und persönliche Verhältnisse des Angeklagten) schon während des Prozesses schriftlich zu fixieren. Sonst lässt sich eine solche Masse an Informationen nicht bewältigen.

Man erhält also einen tiefen Einblick in die richterliche Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung. Und trotzdem ist es gut, dass ein Urteil nicht für die Öffentlichkeit verfasst wird und deshalb anonymisiert werden muss.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.12.2020 um 11:53
Ihr habt richtig festgestellt, dass das Urteil aus vielen Mosaiksteinen besteht, mit denen WMs Schuld belegt wird. Es sollte selbstverständlich sein, dass diese Steine tatsächlich der Wirklichkeit entsprechen, auch wenn es nur Steinchen sind. Aber Richter sind auch nur Menschen, die im Zweifelsfall nicht so genau hinsehen. Tja, und von diesen Mosiiksteinchen gibt es eine ganze Menge. Weil wir schon beim Tonbandgerät waren, hier eines der kleinsten.

Zum Urteil S.240, Grundig TK 248, Tasten Record und Play

Aus einer Spaß-Vorführung im Jahre 1973 für einen Nachbarjungen schließt das Gericht, dass der Angeklagte bereits damals ein Tonbandgerät Grundig TK 248 besaß. Das Grundig TK 248 besitzt jedoch eine andere Tastengestaltung als sie der Jugendliche von damals im Detail beschrieben hat. Es ist somit erwiesen, dass es sich beim Gerät des Angeklagten zu dieser Zeit nicht um ein Grundig TK 248 gehandelt hat. Zumindest hätte das Gericht aus dieser Schilderung keinesfalls auf ein TK 248 schließen dürfen,

Urteil, S. 240
Urteil-240 anonym

Das Foto zeigt in einem Beispiel die am weitesten verbreitete Tastenanordnung eines Tonbandgeräts. Wesentlich ist, dass eine Aufnahme durch gemeinsames Drücken der nebeneinender liegenden Tasten Record und Play gestartet wird. Genau so hatte es der Zeuge auch geschildert.
Kassettenrecorder Tasten klein

Urteil S. 241
Urteil-241 anonymOriginal anzeigen (0,4 MB)

In der Tat sieht die Tastatur des das TK 248 auf den ersten Blick ähnlich aus wie bei vielen Geräten. Anzahl und Art der in der Mitte gelegenen Tasten scheinen mit dem Beispiel weiter oben übereinzustimmen.
Grundig Ansicht klein

Beim genaueren Hinsehen wird deutlich, dass die Tastenanordnung des TK 248 nicht dem Beispiel entspricht. Die Start-Taste des TK 248 mag der vom Zeugen beschriebenen Play-Taste entsprechen. Die meistens daneben liegende Record-Taste gibt es jedoch nicht. Stattdessen gibt es eine zweite Stop-Taste.
Grundig Tasten

Spätestens bei der Inaugenscheinnahme der Fotos des TK 248 hätte den Richtern auffallen müssen, dass es die in der Zeugenaussage genau beschriebene Tastenanordnung Record und Play gar nicht gibt.


Polizeifoto TK-248
Dieses Foto wurde dem Zeugen und den Richtern zur Identifizierung des TK 248 vorgelegt (vorgelegtes Bild 1). Bereits während der Vernehmung des Zeugen hätte der Vernehmungsbeamte erkennen müssen, dass die Tastenanordnung auf dem Bild nicht der Beschreibung des Zeugen entspricht.


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11.12.2020 um 12:11
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb:Auffallend ist für mich, dass der hier v. a. von den "Mazurek-Verteidigern" zu Tode gerittene Tonbandgutachten nur eine vergleichsweise kleine Rolle spielt und hier von offenbar interessierter Seite immer nur ausgewählte Schnipsel des Urteils in den Raum (bzw. ins Forum hier) gestellt wurden, um Zweifel an diesem zu säen. Tatsächlich ist das Urteil in der Gesamtschau nämlich durchaus schlüssig.
Das ist auch mein Eindruck. Beeindruckend finde ich die Akribie, mit welcher das Gericht versucht hat, jedes Detail der Pfaffinger-Aussagen zu verifizieren oder zu falsifizieren, wieviele Zeugen es zu diesem Zweck vernommen hat, wie akribisch es wiederum deren Aussagen geprüft hat.
Zitat von monstramonstra schrieb:Man erhält also einen tiefen Einblick in die richterliche Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung.
Das ist ja auch Sinn und Zweck einer Urteilsbegründung, die richterliche Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung für die Prozessbeteiligten transparent zu machen. Hier haben wir es mit einem durchaus gelungenen Beispiel dieser Art zu tun.


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11.12.2020 um 13:27
Urteil Seiten 252-254, Abhören des Polizeifunks mit manipuliertem Radio:

WM gab nach langem Leugnen schließlich zu, den Polizeifunk ab 16.09.1981 ständig in seiner Werkstatt mit einem Radio "zufällig" abgehört zu haben. Der Sachverständige stellte fest, dass entgegen den Angaben von WM das Radio sehr wohl manipuliert wurde, indem der UKW-Empfangsbereich durch Manipulation um 0,8 MHz nach unten, also in den 4m-Polizeifunkbereich verschoben wurde.

Interessanterweise war bei dem in der Kiste aufgefundenen Transistorradio Sound Admiral laut Sachverständigen ebenfalls der Empfangsbereich gegenüber der UKW-Skalenanzeige verschoben, und zwar um 4 MHz.

Die wertete ich bereits früher hier als Indiz dafür, dass dieses Radio vor der Entführung zum unauffälligen Abhören des 4m-Polizeifunks verwendet wurde, indem der Empfangsbereich (vermutlich durch Zusammendrücken der UKW-Luftspule) in diesen verschoben wurde: Beitrag von Heidi71 (Seite 46)

Für seine Tat, v. a. um festzustellen, ob die Polizei eingeschaltet wurde, musste der Täter herausfinden, in welchem Frequenzbereich die Polizei rund um den Ammersee funkte. Dazu musste er zunächst den gesamten 4 MHz breiten Frequenzbereich zwischen 84 und 88 MHz absuchen, wozu er das entsprechend umjustierte Sound Admiral unauffällig benutzte: Er ersetzte die Teleskopantenne durch ein Stück flexiblen Draht und versetzte auch die Skalenanzeige entsprechend, sodass er das Radio bei Entdeckungsgefahr schnell auf einen harmlosen Rundfunksender umstellen konnte und die Skalenanzeige auch für dessen Empfangsfrequenz stimmte, er konnte lediglich keine UKW-Sender oberhalb 104 MHz einstellen, aber das fällt einem zufälligen Zeugen ja nicht weiter auf.

Nachdem er herausgefunden hatte, dass die Polizei rund um den Ammersee offenbar hauptsächlich den Frequenzbereich 0,8 MHz unter dem UKW-Band benutzte, manipulierte der das Radio in seiner Werkstatt entsprechend, denn diesen kleineren Frequenzversatz um 0,8 MHz könnte er einem eventuellen, technisch unbedarften Zeugen als zufällige "Serienstreuung" verkaufen, wie er es auch bei den Ermittlungsbehörden, wenn auch vergeblich, versuchte.

Das Sound Admiral justierte er anschließend durch auseinanderziehen der UKW-Spule wieder in den normalen UKW-Bereich um, war aber zu faul, anschließend auch den Skalenzeiger wieder korrekt um die 4 MHz zurück zu versetzen, sodass dieser Versatz blieb. Die Teleskopantenne war ohnehin schon ausgebaut, also eignete sich das Radio umso besser für die Verwendung in der Kiste mit angeflickter Außenantenne.

Passt also alles...


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.12.2020 um 15:05
@robernd
Auch von mir vielen Dank fürs Veröffentlichen! Damit sind die nächsten Abende gefüllt.

Natürlich habe ich das bereits kursorisch überflogen, und ich die ich bislang von W. M Unschuld überzeugt war bekomme erste Zweifel, weil der Erwerb des TK 248 in den verschiedenen Einlassungen nicht überzeugend einheitlich geschildert wird.

Auch wenn er einige von mir jetzt nicht gelistete Punkte gleich schildert, ich finde die Unstimmigkeiten erst einmal gravierend

I. Die Altersangabe(n) zum Verkäufer: Im Extremfall hat der sich da um ≈ 20/25 Jahre verschätzt. Jedenfalls nannte er innerhalb von drei Wochen zwei völlig unterschiedliche Generationen. Am 28.05.2008 beschrieb er den Verkäufer mit "Mitte 50", und drei Wochen später am 18.06.2008 war er dann nur noch "etwa 30 oder 40 Jahre alt".

II. In der Aussage vom 28.05.2008 war seine Frau nicht begeistert als er mit dem Tonband zurückkam während sie ihm laut seiner Aussage vom 18.06.2008 noch das Geld dafür gab.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.12.2020 um 20:21
Die vertauschten Seiten des Urteils (296, 297) werde ich demnächst zurücktauschen.

In der Tat nimmt das Tonbandgerät weniger Seiten ein als andere Teile. Das Gewicht ist aber weit größer als es der Anzahl der Seiten entspricht. Ohne das Tonbandgutachten hätte es wahrscheinlich keine Anklage gegeben. Das ist nämlich die einzige Information, die nach den Ermittlungen der 1980er Jahren wirklich neu ist.

Die Verteidigung sieht eine Chance für eine Wiederaufnahme, wenn nachgewiesen wird, dass das Grundig Tonbandgerät nicht für den Zusammenschnitt der Tätertonfolge (Telefonmitschnitt) geeignet ist. Dieser Nachweis ist inzwischen praktisch erbracht. Allerdings können die Juristen mit meinen technischen Ausführungen nur wenig anfangen. Das ist bei einem so komplexen Thema kein Wunder. Mit dem LKA-Gutachten können sie auch nichts anfangen. Es ist also eine meiner "schönsten" Aufgaben, diesen komplexen Sachverhalt einfach, aber nicht falsch darzustellen.

Dabei geht es nicht mehr um die bisher viel diskutierte Veränderung der Bayern-3-Verkehrsfunkkennung (B3-Jingles). Diese Veränderung lässt sich mit praktisch allen akustischen Tonwiedergabegeräten innerhalb von 10 min erreichen.

Kernpunkt sind die Schaltgeräusche vor dem ersten B3-Jingle und zwischen den beiden Jingles. Sie sind einerseits weit von der Geräuschfolge entfernt, die die Logik der Tastenbedienung während einer Überspielung mit dem TK 248 erzwingt. Andererseits ist es mit der 1981 verfügbaren Amateurtechnik nicht möglich, diese Geräuschfolge synthetisch zusammenzubasteln. Dazu demnächst mehr.

Fakt ist: Wenn das TK 248 kein Tatwerkzeug ist, gibt es für WM keinen Grund, den Kauf des Geräts auf dem Flohmarkt zu erfinden. Damit würden auf einen Schlag 25 Seite Flohmarkt-Spekulation des Urteils gegenstandslos (S. 215 - 239).

Die zweite Säule des Urteils ist die Behauptung des K. Pfaffinger, dass er das Loch für WM gegraben hätte (Urteil S. 114). Diese Aussage hatten die Verteidigung und die vernommenen Kriminalbeamten bereits während des Zivilprozesses widerlegt. Aber auch damit werden wir uns hier sicher noch beschäftigen.

Zwei Ausschnitte aus Briefen von Werner Mazurek geben euch vielleicht einen Eindruck, welche Diskusionen noch anstehen und was mit Kommentaren zum Urteil gemeint ist, die sich WM wünscht.

Brief-ausschnitt 201011
Hier geht es um das zentrale Problem Pfaffinger. Das Gericht hat gefühlte 1000 Seiten Vernehmungsprotokolle (VNs) auf 58 Seiten im Urteil komprimiert. Wie viele Informationen dabei ausgefiltert wurden und wie wir damit umgehen könnten ist mir bislang nicht klar.
Im Vergleich dazu: Das Tonband-Gutachten umfasst nur 29 Seiten, daraus sind im Urteil je nach Interpretation 20 bis 25 Seiten geworden.


Brief-ausschnitt 201016
Natürlich gibt es niemanden, der das Urteil besser kennt als Werner Mazurek. Viele Hinweise auf Ungereimtheiten stammen von ihm selbst und seinen Bekannten. Es gibt aber auch Widersprüche, die ihm entgangen sind. Wir haben also mehr Diskussionsstoff als uns (zumindest mir) lieb ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.12.2020 um 21:45
Zitat von roberndrobernd schrieb:In der Tat nimmt das Tonbandgerät weniger Seiten ein als andere Teile. Das Gewicht ist aber weit größer als es der Anzahl der Seiten entspricht.
Noch bin ich nicht so weit. Aber nach einer Durchsicht nimmt der Gesamtkomplex "Tonbandgerät" schon einen wesentlichen Teil in Anspruch. Es ist auch der einzige "richtige" forensische Beweis, der Herrn Mazzurek belastet hat. Ich würde insoweit @Rick_Blaine
widersprechen, der meinte die Verurteilung wäre auch ohne Tonbandgerät erfolgt.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wenn das TK 248 kein Tatwerkzeug ist, gibt es für WM keinen Grund, den Kauf des Geräts auf dem Flohmarkt zu erfinden. Damit würden auf einen Schlag 25 Seite Flohmarkt-Spekulation des Urteils gegenstandslos (S. 215 - 239).
Auch Mazzureks Aussagen zum Erwerb des Tonbandgeräts sind sehr ausführlich dargestellt. Zwischen Seite 37 und 61 ist das Gerät und sein Erwerb scheinbar wesentlicher Gegenstand der der polizeilichen Vernehmungen und der Einlassungen vor Gericht gewesen. Dabei fällt auf, dass sich die Geschichte im Laufe der Zeit verändert.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Natürlich habe ich das bereits kursorisch überflogen, und ich die ich bislang von W. M Unschuld überzeugt war bekomme erste Zweifel, weil der Erwerb des TK 248 in den verschiedenen Einlassungen nicht überzeugend einheitlich geschildert wird.

Auch wenn er einige von mir jetzt nicht gelistete Punkte gleich schildert, ich finde die Unstimmigkeiten erst einmal gravierend

I. Die Altersangabe(n) zum Verkäufer: Im Extremfall hat der sich da um ≈ 20/25 Jahre verschätzt. Jedenfalls nannte er innerhalb von drei Wochen zwei völlig unterschiedliche Generationen. Am 28.05.2008 beschrieb er den Verkäufer mit "Mitte 50", und drei Wochen später am 18.06.2008 war er dann nur noch "etwa 30 oder 40 Jahre alt".

II. In der Aussage vom 28.05.2008 war seine Frau nicht begeistert als er mit dem Tonband zurückkam während sie ihm laut seiner Aussage vom 18.06.2008 noch das Geld dafür gab.
Ob das ein Indiz ist, dass diese Geschichte nicht stimmt? Musste er lavieren, nachdem er erkennen musste, dass die Polizei ernsthaft nach dem Verkäufer ermittelte? Die falsche Aussage mit seiner Frau abstimmen? Irgendwie verschleiern, dass er das Gerät schon zum Zeitpunkt der Entführung hatte?

Oder ist "normal", dass ein banales Ereignis, das im Laufe der Zeit mehrere Jahre vergangen ist, in der Erinnerung vom Kauf immer neue und sich verändernde Details produziert, v.a. wenn man immer wieder polizeilich vernommen wird, unter Druck gerät und versucht, die Erinnerung zu finden, die einen aus der U-Haft bringt?

Ich weiß es nicht.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Es gibt aber auch Widersprüche, die ihm entgangen sind. Wir haben also mehr Diskussionsstoff als uns (zumindest mir) lieb ist.
Wir wissen aus anderen Fällen, dass nicht jeder Widerspruch relevant ist. Und der Widerspruch muss objektiv nachvollziehbar sein, d.h. sich aus dem Urteil selbst ergeben. Widersprüche zu den Ermittlungsakten sind hier nur schwer nachvollziehbar und auch nur relevant, soweit diese in die Verhandlung als Beweismittel eingeführt wurden. Ich nehme an, dass dies bei den Vernehmungen Pfaffingers der Fall gewesen ist.


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11.12.2020 um 21:59
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb am 04.11.2019:@robernd Lass dich nicht verleiten ein Urteil zu veröffentlichen. Wie kommst du dazu? Wen das Urteil interessiert der soll sich selbst darum kümmern. Wir haben in diesem Thread bereits zweimal skizziert welche rechtlichen Voraussetzungen bestehen um ein anonymisiertes Strafurteil anzufordern. Dafür gibt es die Suchfunktion.
Hallo @robernd, ich zolle Dir großen Respekt, dass Du Dich trotz Skepsis und Warnungen von Mitschreibern dazu durchringen konntest, das Urteil zu anonymisieren, sowie von Herrn Mazurek die Erlaubnis dazu einzuholen es zu veröffentlichen. Vielen Dank dafür!
Zitat von roberndrobernd schrieb:Fakt ist: Wenn das TK 248 kein Tatwerkzeug ist, gibt es für WM keinen Grund, den Kauf des Geräts auf dem Flohmarkt zu erfinden. Damit würden auf einen Schlag 25 Seite Flohmarkt-Spekulation des Urteils gegenstandslos (S. 215 - 239).
Zu diesem Punkt. So wie es nicht möglich ist zu beweisen, dass das Gerät bei der Tat verwendet wurde, bezweifle ich, dass es möglich ist zu beweisen, dass es dabei nicht irgendwie Verwendung fand.

Aus meiner Sicht spielt das für Herrn Mazurek auch keine Rolle:

Das Gerät war eine heiße Kartoffel, die ihn schuldig oder unschuldig in die Tiefe reißen könnte. Daher auch die Flohmarktgeschichte, die so viele Ungereimtheiten bei seinen und den Aussagen seiner Frau offenbart, dass ich mir absolut nicht vorstellen kann, dass das Gerät von dort stammt, auch wenn er den Flohmarkt besucht hatte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.12.2020 um 22:03
Zitat von roberndrobernd schrieb:Dieses Foto wurde dem Zeugen und den Richtern zur Identifizierung des TK 248 vorgelegt (vorgelegtes Bild 1). Bereits während der Vernehmung des Zeugen hätte der Vernehmungsbeamte erkennen müssen, dass die Tastenanordnung auf dem Bild nicht der Beschreibung des Zeugen entspricht.
Da frage ich mich: Ist die Bezeichnung der Tastenanordnung relevant? Erinnert man sich noch daran? Im Jahre 2008 zu einer Begebenheit im Jahre 1973? Nach 35 Jahren?

Ich denke, wenn, dann erinnert man sich an die Begebenheit und das Aussehen des Geräts. Aber an so etwas Spezielles wie die Tastaturanordnung? Kurz und gut, einen solche Widerspruch hielte ich für nicht relevant.

Wesentlich mehr Magenschmerzen bereit mir, dass man sich nach 35 Jahren überhaupt noch daran und so genau erinnert. Vielleicht ist das visuelle/technische Gedächtnis so gut. Vielleicht will man der Polizei auch helfen. Und sagt auf die Frage, warum man sich genau an dieses Tonbandgerät erinnere, "wegen der Play- und Rec-Taste", weil man der Polizei helfen will, einen schlimmen Verbrecher zu fassen.

Vielleicht hat man auch nur ein Tonbandgerät gesehen, dass so oder so ähnlich aussah.

Ich weiß es nicht.


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11.12.2020 um 22:13
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das ist nämlich die einzige Information, die nach den Ermittlungen der 1980er Jahren wirklich neu ist.
Nein, das stimmt nicht. Eine Telefonüberwachung von Mazurek fand bereits seit September 2007 statt (Urteil Seite 257).

Die Durchsuchung nebst Beschlagnahme des Tonbandgeräts geschah erst am 30. Oktober 2007 (Seiten 191 und 257).

Die Telefonüberwachung mit neuen Erkenntnissen war also eher da. Sie war dann Anlass für die Durchsuchung, wobei man das Gerät überhaupt erst fand. Ohne neue Erkenntnisse hätte kein Richter die Durchsuchung genehmigt.


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11.12.2020 um 22:27
PS: Und wenn man sich dann mal die Dialoge ansieht, die während der Telefonüberwachung festgehalten wurde, im Urteil ab Seite 257 dargestellt, sind die schon äußerst merkwürdig für jemanden, der mit der Tat nichts zu tun gehabt haben will.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Fakt ist: Wenn das TK 248 kein Tatwerkzeug ist, gibt es für WM keinen Grund, den Kauf des Geräts auf dem Flohmarkt zu erfinden.
Umgekehrt: Wenn das TK 248 Tatwerkzeug war, gab es allen Anlass für ihn, eine Story zu präsentieren, wonach das Gerät erst nach der Tat in seinen Besitz gelangt ist. Und genau mit dieser präsentierten Story befasst sich ja das Gericht, also nicht ohne Grund, sondern im Gegenteil.


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12.12.2020 um 02:31
@Andante
So ist es. Auch wenn hier wieder, wie schon so oft, das Tonband in den Fokus gestellt wird, bleibe ich überzeugt, selbst ohne das Tonband wäre Mazurek verurteilt worden, und zwar insbesondere wegen der Inhalte der abgehörten Telefonate. Man darf sich wirklich nicht dauernd von dem Tonband den Blick auf die vielen anderen Indizien verstellen lassen.


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12.12.2020 um 07:25
Zitat von monstramonstra schrieb:Da frage ich mich: Ist die Bezeichnung der Tastenanordnung relevant? Erinnert man sich noch daran? Im Jahre 2008 zu einer Begebenheit im Jahre 1973? Nach 35 Jahren?

Ich denke, wenn, dann erinnert man sich an die Begebenheit und das Aussehen des Geräts. Aber an so etwas Spezielles wie die Tastaturanordnung? Kurz und gut, einen solche Widerspruch hielte ich für nicht relevant.
Hier stimme ich dir zu. Aber das Gericht legt für die Bewertung dieser Aussage genau die Tastenanordnung (damit meine ich nicht die Beschriftung) zugrunde. Wenn sie sich bereits durch Hinsehen als fehlerhaft erweist, ist die Aussage des damaligen Schülers tatsächlich als irrelevant einzustufen. Sie hat deshalb im Urteil nichts zu suchen.

Man sollte die klassische Tastenanordnung nicht unterschätzen. Den meisten Tonbandfreunden ist das Drücken von Record-Play mit zwei nebeneinanderliegenden Fingern einer Hand in Fleisch und Blut übergegangen. Beim TK 248 geht mit zwei Fingern nichts, man muss mit beiden Händen zulangen.
Aus heutiger Sicht wäre es vielleicht mit dem "Affengriff" Steuerung-Alternate-Entfernen vergleichbar, mit dem ein Windows-Rechner neu gestartet wird. Es es macht die Sache unglaubwürdig, wenn jemand genau den beschreibt, obwohl es bei einem konkreten Rechner anders funktioniert.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.12.2020 um 08:26
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Auch wenn hier wieder, wie schon so oft, das Tonband in den Fokus gestellt wird, bleibe ich überzeugt, selbst ohne das Tonband wäre Mazurek verurteilt worden, und zwar insbesondere wegen der Inhalte der abgehörten Telefonate. Man darf sich wirklich nicht dauernd von dem Tonband den Blick auf die vielen anderen Indizien verstellen lassen.
Ja, ich finde es bedauerlich, dass man jetzt, wo die Möglichkeit dazu besteht, größtenteils wiederum nur das Tondband diskutiert und nicht die vielen anderen interessanten Aspekte des Urteils.

Die abgehörten Dialoge sehe ich ebenfalls als sehr aufschlussreich an. Gut, sie fanden statt nachdem man bei Mazurek die Hausdurchsuchung durchgeführt hatte. Er hatte also Anlass, diese Durchsuchung bei Gesprächspartnern zu thematisieren, daran ist noch nichts Auffälliges.

Hätte er aber mit der Tat nichts zu tun, hätte er anders reagiert. Er hätte bei seinen Gesprächspartnern gegenübet seine Empörung darüber zum Ausdruck gebracht, dass er zum zweiten Mal, nun nach so vielen Jahren, noch einmal mit Ermittlungen wegen des Todes von Ursula Herrmann überzogen wird, obwohl er doch unschuldig ist, dass man sich erdreistet habe, bei ihm ihm gehörende Sachen zu beschlagnahmen (übrigens nicht nur das bewusste TK 248, sondern über 20 weitere Geräte, ist alles im Urteil nachzulesen), kurzum alles, was ein aufgebrachter Unschuldiger in so einer Situation halt sagt. Aber nein, bei den abgehörten Telefonaten nichts davon. Er interessiert sich für Verjährungsfragen bei den Delikten Mord und erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge, es wird bezüglich der Tat in der „Wir-„Form geredet. Kein Wort davon, dass er mit der Tat nichts zu tun hat, dass die Ermittler auf dem Holzweg sind und dergleichen.

Nimmt man das und alles Weitere zusammen, was das Gericht unter III. der Urteilsgründe bezogen auf die Tat an belastenden Indizien zusammengetragen hat, dazu noch die handwerklichen und technischen Fähigkeiten des Angeklagten, sein fehlendes Alibi, seine kriminelle Vorgeschichte, seinen ständigen Geldmangel, bin ich ebenfalls der Ansicht, dass er auch ohne das Tonband verurteilt worden wäre.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.12.2020 um 09:39
Was auch bemerkenswert ist: die gefakte Radiosendung und sein von Zeugen bestätigtes Interesse für den B3-Jingle, den er „schön“ fand. Und wenn jetzt wer kommt und meint, ein anderer, das gewusst hat, habe sich diesen Umstand zunutze gemacht und unter Benutzung dieses Jingle die Tat begangen, wobei er den Verdacht auf Mazurek lenken wollte, kann man nur den Kopf schütteln.

Wie immer ist es so, dass jedes Indiz für sich genommen nichts besagt. Aber die Gesamtschau der Indizien besagt etwas. Da geht es nicht mehr um eine Kette von unglücklichen „Zufällen“.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.12.2020 um 10:42
Zitat von roberndrobernd schrieb:Aber das Gericht legt für die Bewertung dieser Aussage genau die Tastenanordnung (damit meine ich nicht die Beschriftung) zugrunde. Wenn sie sich bereits durch Hinsehen als fehlerhaft erweist, ist die Aussage des damaligen Schülers tatsächlich als irrelevant einzustufen. Sie hat deshalb im Urteil nichts zu suchen.
Nein. Nicht alleine die Tastenanordnung. Sondern auch die Detailtiefe der Erinnerung, was, wann und wie genau. Wie auch der Identifikation durch ein Foto. Dass der Zeuge sich irrt, was die Tastenanordnung anbelangt, ist dem Gericht zwar verborgen geblieben (der Zeuge war schon verstorben), macht die Aussage nicht in Gänze unglaubhaft. Da ist die von mir genannte Zeitspanne von 35 Jahren schon schwieriger.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie immer ist es so, dass jedes Indiz für sich genommen nichts besagt. Aber die Gesamtschau der Indizien besagt etwas. Da geht es nicht mehr um eine Kette von unglücklichen „Zufällen“.
Ja: Die Beweiswürdigung betrachtet ein Indiz nicht isoliert, sondern im Lichte der gesamten Beweisaufnahme. Natürlich kann sich Beobachter falsch erinnert haben. Er hat zwar die Anordnung der Tasten genannt, aber ein Irrtum hier bedeutet nicht, dass er sich beim Gerät geirrt hat. Und wenn es eine ganze Reihe ähnlicher Hinweise auf so ein Gerät gibt, dann ist so eine Aussage eine zusätzliche Bekräftigung.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was auch bemerkenswert ist: die gefakte Radiosendung und sein von Zeugen bestätigtes Interesse für den B3-Jingle, den er „schön“ fand.
Wer in Bayern aufgewachsen ist und in den 1970er und 1980er Jahren diese prägnante Tonfolge permanent aus dem Radio gehört hat, der weiß, dass sie damals zur Folklore gehört hat ("In München steht ein Hofbräuhaus, Oans, Zwoa..."). Und wer Kassetten mit den "Schlagern der Woche" oder "Fritz und Hits" aufnahm, der hatte den Jingle, der am Beginn und am Ende von Verkehrsmeldungen gesendet wurde, auf Band. Wer sich die Platten leisten konnte, natürlich nicht.

Wenn nun ein Entführer in Oberbayern diesen Jingle auswählt, weil er damit ein "Achtung, eine wichtige Durchsage" verknüpft, kann dies wirklich Zufall sein.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und wenn jetzt wer kommt und meint, ein anderer, das gewusst hat, habe sich diesen Umstand zunutze gemacht und unter Benutzung dieses Jingle die Tat begangen, wobei er den Verdacht auf Mazurek lenken wollte, kann man nur den Kopf schütteln.
Das ist höchst unwahrscheinlich.


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12.12.2020 um 10:45
Hallo zusammen,

schön dass wir uns hier wieder gemeinsam austauschen können.
Ich möchte gar nicht über das Urteil diskutieren da es juristisch wasserdicht ist und sogar die Revision beim BGH bestanden hat.
Mein Ansatz hier weiter zukommen ist die Herkunft der Holzkiste zu ermitteln und ich würde mich sehr freuen wenn sich hier Mitstreiter finden die mir mit ihren Ideen neuen Input geben.
Ich habe mir zur Herkunft der Kiste folgendes überlegt:
Im Forum ahbe ich gelesen das die Kiste fabrikmäßig gebaut wurde und für einen liegenden Transport vorgesehen sei. Oder vielleicht doch als Haube so wie im Bild unten?
Wenn die Kiste industriell gefertigt wurde muss das was darin transportiert wurde einen großen Wert gehabt haben. Wir haben 1981 im bayerischen sind noch die Starfighter Flieger aktiv. Kann es möglich gewesen sein das in dieser Kiste Ersatzteile für einen Starfighter oder gar der Schleudersitz darin transportiert wurde?


Seitenansicht CAD 2 Schleudersitz Bild11












Im Linken Bild sieht man die Holzkiste über einen Martin Baker MK-7 Sitz gestülpt. Rechts sieht man einen MK-7 Sitz auf einer Holzpalette montiert, es fehlt nur noch die Schutzhaube darüber.
Wenn wir es hinbekommen würden das jemand ein Bild von einer Holzkiste mit Schleudersitz finden kann wären wir schon einen großen Schritt weiter!
Ich habe bisher 70 Menschen angeschrieben die mit Starfightern zu tun hatten aber noch keine brauchbare Antwort erhalten. Also vermutlich war es keine militärische Verpackung.
Als nächstes habe ich mir überlegt ob es vielleicht die Verpackung für einen Flipperautomat ( nur das Unterteil) war. Flipperautomaten waren bis 1983 etwas kleiner wie sie heute sind und von der Größe her könnte es passen nur habe ich alle Flipper Versender angeschrieben und ebenfalls noch keine brauchbare Antwort erhalten.


Flipper 1 Flipper 2












Flipper Automaten bis 1983 waren schmaler:
80er Jahre Modell: LxBxH (nur Unterteil) - 121x56x49cm Detail von Pinball-Dreams. Das Unterteil würde also sehr gut in die Kiste reinpassen. Wichtig hierbei wäre ebenfalls die Verwendung als liegendes Behältnis. Man hebt die Kiste einfach an und das Flipperunterteil rutscht heraus.
Also auch hier die Frage an euch kennt ihr jemanden der in den 1980igern Flipperautomaten aufstellte und vertrieben hat und vielleicht noch Bilder hierüber hat?
Die Innenmaße der Kiste waren übrigens 560 x 680 x 1340.
Oder es war die Verpackung für ein großes Teleskop? Ab 1980 war der amerikanische Teleskop Hersteller Meade in Deutschland am Markt. Aber auch hier habe ich noch nichts brauchbares gefunden. Was für Ideen habt ihr denn so?
Auch hier die Frage an euch könnt ihr Bilder auftreiben die solch eine Verpackung zeigen?



Dobson









Ein Dobson Teleskop mit selbstgebautem Verfahrwagen. Da fehlt jetzt nur noch die Haube darüber…

Oder was für Ideen habt ihr denn so? Wir sind im Jahr 1981, viele Verpackungen wie wir sie heute kennen gab es noch nicht.
Warum stand nichts auf der Kiste drauf? Bei Bundeswehr Kisten stand immer fein säuberlich die Materialnummer drauf. Vielleicht Hinweis das es keine BW Kiste war?
Vielleicht wollte der Versender keine Aufmerksamkeit auf sein Produkt ziehen und hat deshalb die Kiste nicht beschriftet?


Gruß
Mr. Jim Stringer


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.12.2020 um 11:10
@Mr.JimStringer

Auf Seite 79 des Urteils ganz oben steht, dass laut Sachverständigem die Kiste NICHt fabrikmäßig hergestellt wurde, sondern handwerklich.

Was damals im Forum dazu geschrieben wurde, war also offensichtlich falsch. Gut, dass wir solche Dinge jetzt nachprüfen können.


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