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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 22:54
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Rationalheld schrieb:
Selbst wenn @robernd uns bezüglich seiner formalen Qualifikation anlügt, ändert dies nichts daran, ob seine Argumente stimmen oder nicht.

Auf seine "Argumente" bin ich nicht eingegangen. Ich wollte bloß wissen, wie man seine Behauptungen überprüfen kann.
Und das habe ich beantwortet, so wie jeder andere es auch hätte beantworten können: Behauptungen, die ein Physiker auf der Basis eines durchgeführten Experiments aufstellt, sind durch ein Nachstellen des Experiments zu prüfen. Die Pflicht des Behaupters besteht lediglich darin, dies zu ermöglichen, indem er klar darlegt, wie er vorgegangen ist, so dass man es nachmachen kann. Das ist das Maximum an möglicher Transparenz. Mehr kann man also gar nicht verlangen. Behauptungen, die aus bestätigtem Forschungswissen abgeleitet sind (und davon enthält die Darstellung von @robernd einige), sind zu prüfen, in dem man nachliest und schaut, ob das Wissen richtig angewendet wurde. Das ist eben alles, was man darauf antworten kann.
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Auf seine "Argumente" bin ich nicht eingegangen. Ich wollte bloß wissen, wie man seine Behauptungen überprüfen kann.

Dich habe ich nicht danach gefragt, weil ich wusste, dass Du fernliegende Antworten gibst.

Alles klar, soweit Rationalheld?
Wenn du es wirklich wissen wolltest, wäre es dir egal, wer antwortet. Ich verstehe nicht, inwiefern meine Antworten fernliegend sein sollten. Wenigstens hast du die Ironie meines Nutzernamens erkannt.

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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 23:00
Zitat von RationalheldRationalheld schrieb:indem er klar darlegt, wie er vorgegangen ist, so dass man es nachmachen kann.
Wunderbar, Frau Rationalheld!

Und woher hat @robernd nun sein Quelltmaterial?

Ich weiß es nicht. Du weißt es offenkundig.

Bitte: Ich bin gespannt!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 23:03
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Hast Du die sog. Gegendarstellung gelesen? Darin findet sich allenthalben "Hohn und Spott".
Ja. Im Gegensatz zu Deiner Polemik findet sich in den fachlich relevanten Ausführungen von @robernd auch nach Abzug von "Hohn und Spot" noch bedenkenswerte, ja überzeugende Argumente.
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Ich kann das auch nicht überprüfen. Vielleicht hat er auch nur Fotos von einem TK248 gemacht und behauptet nun, dass er ein solches aber verwendet hätte.
Komm, es wird sehr lächerlich. Und ehrenrührig.

Vielleicht bist Du gar nicht @Ram13 ? Sondern vom wahren Mörder bezahlt? Und @robernd kein Physiker? Woher soll ich das überprüfen? Beweise, dass Du kein Troll bist! - So kann man einfach nicht diskutieren.

@Rationalheld hat im Übrigen alles dazu gesagt, was zu sagen ist: Beitrag von Rationalheld (Seite 463) und Beitrag von Rationalheld (Seite 463) Ich schließe mich vollumfänglich an.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 23:12
@Ram13

Na robernd hat doch extra eine Anleitung für die Audio-Laien gepostet, die bei Vorhandensein der Parámeter mit etwas Logik auch dazu in der Lage sein müssten. Solltest du fachlichen Beistand benötigen kannst du ja die N(R)ationalphonetikerin fragen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 23:12
Zitat von RationalheldRationalheld schrieb:Behauptungen, die ein Physiker auf der Basis eines durchgeführten Experiments aufstellt, sind durch ein Nachstellen des Experiments zu prüfen. Die Pflicht des Behaupters besteht lediglich darin, dies zu ermöglichen, indem er klar darlegt, wie er vorgegangen ist, so dass man es nachmachen kann. Das ist das Maximum an möglicher Transparenz. Mehr kann man also gar nicht verlangen. Behauptungen, die aus bestätigtem Forschungswissen abgeleitet sind (und davon enthält die Darstellung von @robernd einige), sind zu prüfen, in dem man nachliest und schaut, ob das Wissen richtig angewendet wurde. Das ist eben alles, was man darauf antworten kann.
Richtig.

Und umgekehrt kann man nicht - unter Beachtung der allgemeinen Gesetze der Physik - die Folgerungen des LKA-Gutachtens auf wissenschaftlicher Basis nachvollziehen, ohne auf Fehler und Fehlschlüsse zu kommen. Es ist auch enttäuschend, dieses Gutachten, weil es die wesentlichen Probleme einer solchen Analyse völlig ignoriert.

Eine fundierte Gegenargumentation zu @robernd würde mich deshalb wirklich interessieren, er kann sich ja geirrt haben, aber über bloßes Geplänkel und den Verweis auf die Rechtskraft von Urteilen hinaus habe ich da nichts vernommen.

Schade.


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 23:15
Zitat von monstramonstra schrieb:Ja. Im Gegensatz zu Deiner Polemik findet sich in den fachlich relevanten Ausführungen von @robernd auch nach Abzug von "Hohn und Spot" noch bedenkenswerte, ja überzeugende Argumente.
Vielleicht. Das glaube ich aber nicht. Du selbst hast jedenfalls keine anzubieten.
Zitat von monstramonstra schrieb:Komm, es wird sehr lächerlich. Und ehrenrührig.
Noch mal: Du hast die Gegendarstellung gelesen? Falls ja: Hast Du die ehrenrührigen Ausführungen überlesen?
Zitat von monstramonstra schrieb:Vielleicht bist Du gar nicht @Ram13 ? Sondern vom wahren Mörder bezahlt? Und @robernd kein Physiker? Woher soll ich das überprüfen? Beweise, dass Du kein Troll bist! - So kann man einfach nicht diskutieren.
Chapeau! Du hast erkannt, dass ich womöglich nicht @Ram13 bin. Du hast aber nicht erkannt, dass das ein Pseudunym ist.

Egal: Wer behauptet, ein Dipl. Physiker zu sein, sollte es auch belgegen können.

Kann er nicht und macht er nicht.

Wir haben aber in der Realität Hinweise: Niemand interessiert sich für die Gegendarstellung. Die Gegendarstellung von @robernd findet nur bei Dir und ein paar weiteren Usern Interesse.

Ja, ok.

Es wird aber nichts daran ändern, dass Mazurek sich dafür nicht interessiert.

Ich frage mich, wie man das wegquatschen will und: warum?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 23:30
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Wer behauptet, ein Dipl. Physiker zu sein, sollte es auch belgegen können.
Schlaf einfach eine Nacht darüber. Es wird nicht mehr besser heute. Wer hier Dipl. xy oder Dr. abc ist, spielt keine Rolle. Es zählt der Sachvortrag. Versuche es morgen wieder.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 00:03
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Und woher hat @robernd nun sein Quelltmaterial?

Ich weiß es nicht. Du weißt es offenkundig.

Bitte: Ich bin gespannt!
@robernd hat die verschiedensten B3-Jingles aus vielen Quellen (alten Kassetten-Aufnahmen, Internetquellen u.a.) zusammengesucht und damit experimentiert (und das weiß ich nur deshalb, weil ich seine Darstellung und seine Thread-Beiträge gelesen habe; ich habe somit keinerlei Vorteil dir gegenüber). Das sind Mittel und Wege, die jedem offenstehen, den es wirklich interessiert. Auch du könntest alte B3-Jingles auftreiben. Es ist keine Zauberei. Aber wenn ich dich recht verstanden habe, geht es dir ohnehin nur um die Überprüfbarkeit dessen, was @robernd konkret experimentell gemacht hat, und ob das methodisch solide ist. Dafür bräuchtest du ja nur dieselben Audios, die @robernd verwendet hat, und diese stellt er auf seiner Seite zur Verfügung. Insofern kann man prüfen, ob man mit demselben Material zu denselben Ergebnissen kommt. Ich bin mir sicher, dass @robernd dir auch sonst alles offenlegt, was du benötigst, um den Manipulationsverdacht auszuräumen. Vielleicht lädt er sogar noch sein Diplom hoch.
Zitat von monstramonstra schrieb:Eine fundierte Gegenargumentation zu @robernd würde mich deshalb wirklich interessieren, er kann sich ja geirrt haben, aber über bloßes Geplänkel und den Verweis auf die Rechtskraft von Urteilen hinaus habe ich da nichts vernommen.

Schade.
Eben. Auch ich möchte nicht aus Prinzip @robernd verteidigen und wäre an einer sachlichen Kritik seiner Ausführungen höchst interessiert. Kämen wirkliche Entkräftungen, halbwegs fundierte Gegenargumente - ich würde bereitwillig die Seiten wechseln. Es kommt aber entweder gar nichts, oder es kommen persönliche Angriffe abseits aller inhaltlichen Fragen, die ja eigentlich zur Debatte stehen (sollten).


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 00:06
@ErwinKöster

Dabei bin ich noch nicht mal ein Mazurek-Unterstützer, sondern lediglich jemand, der in den 1980er Jahren mit Kassetten-Rekordern die "Schlager der Woche" und "Fritz & Hits" im Bayerischen Rundfunk und die ZDF-Hitparade mitgeschnitten hat. Zuerst mit Mikrofon und mono, dann mit einer Tandberg-Anlage aus den 1970er Jahren. Leider klangen die ganzen Aufnahmen auf meinem ersten Walkman extrem dumpf - und waren mono, weil ein Kabel eine Macke hatte - was ich nicht wusste. Ich wunderte mich, warum bei manchen Beatles-Songs die Stimme so leise oder das Schlagzeug kaum zu hören war... Als ich kapiert hatte, was Stereo war und mit zwei Kassettendecks und zwei Mikrofonen arbeitete, gelang es mir, mehrere Instrumente übereinander aufzunehmen.

Später hatten wir dann das Mischpult der örtlichen Blaskapelle, was es ermöglichte, Gitarre, Bass, Schlagzeug "live" auf Kassette zu bannen. Mit dem Vierspur-Tonbandgerät konnten wir nicht umgehen. Das lernte ich erst in einem Tonstudio-Kurs kennen.

Dann war keine Zeit mehr und schließlich gab es Mac OS X und "Garage-Band", das alles konnte, was ich mir immer gewünscht hatte. Aber da war es vorbei. Diese limitierte analoge Zeit, wo man mit dem Taschengeld noch auf die nächste Platte sparte und im Radio auf einen Song wartete, die ist halt vorbei.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 03:43
Vor vielen Jahren hat mir ein Techniket ,der auch mit diesem speziellen Modell zu tun hatte, gesagt , dass dieses Gerät mehr als 200 000 mal verkauft wurde , ist eine spezielle Eigenart dann wirklich so einzigartig , oder kann die dann auch an mehreren Geräten mit der Zeit aufgetreten sein ?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 06:52
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Lies doch lieber zuerst § 2 Abs 4 BORA durch.
@robernd hat doch bereits in groben Zügen weitergegeben, was der Verteidiger meint. Hier in diesem verschwiegenen Internetforum, wo man unter sich ist und keiner etwas weitererzählt. ;)

Mal ehrlich, in der Sache ist unverkennbar ein Stillstand eingetreten. Die Beteiligten sind über 70. Michael Herrmann hat sich anderen Dingen zugewandt. Seine Website existiert nicht mehr. Die Medien berichten nicht mehr. Es kommt nur hier noch etwas Leben in die Geschichte.
Rubach hat offenbar die Aussichtslosigkeit der Bemühungen zum Tonbandgerät angedeutet:
Zitat von roberndrobernd schrieb am 16.12.2020:Laut Verteidiger besteht die einzige Chance darin, unabhängig vom festgeschriebenen und mittlerweile unangreifbaren Gutachten zu zeigen, dass das TK 248 nicht dafür verwendbar ist.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich habe nichts dagegen, wenn jemand die angebliche Verwendungsweise des TK 248 nachträglich verändert. Das hat dann mit dem Urteil natürlich nichts mehr zu tun. Ob das juristisch akzeptabel ist, interessiert mich persönlich herzlich wenig.
Das könnte @robernd noch mal näher erläutern, wo er schon rausgehauen hat, was der Verteidiger meint. Dessen genaue Einschätzung finde ich sehr interessant. Ist es so zu verstehen, dass die Gutachterin weitere Möglichkeiten einbezogen hat und Rubach dazu meinte, dass diese Vorgehensweise nicht angreifbar ist? Hat er wirklich gesagt, dass ein Ausschluss des Geräts etwas bringen würde? Sogar da wäre ich mir ja nicht sicher, weil ich den Komplex rund um Pfaffinger für so unangreifbar halte.

Das muss @robernd natürlich nicht erklären, aber wir sollten deswegen nicht anfangen, die Realität mit der Scheinwelt hier zu verwechseln, in der man meint, es nütze etwas, sich nur regelmäßig über ein 12 Jahre altes Gutachten zu echauffieren und die involvierten Personen würden die nächsten, kurz bevorstehenden Schritte geheimhalten müssen.

Ich nehme an, das ist im Prinzip das, worauf auch @Ram13 hinauswollte - den Stellenwert der Gutachtendiskussion
in der Realität herausfinden.
Warum hat @robernds Gegengutachten keinen Nutzen gehabt? Was hätte nach Einschätzung des Anwalts einen Nutzen und meint @robernd da noch hin zu kommen?

Ohne Einbettung in die Realität finde ich persönlich eine weitere Diskussion rund um das Gutachten nicht mehr aufschlussreich.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 08:16
Zitat von PalioPalio schrieb:Das muss @robernd natürlich nicht erklären, aber wir sollten deswegen nicht anfangen, die Realität mit der Scheinwelt hier zu verwechseln, in der man meint, es nütze etwas, sich nur regelmäßig über ein 12 Jahre altes Gutachten zu echauffieren und die involvierten Personen würden die nächsten, kurz bevorstehenden Schritte geheimhalten müssen.
Du solltest die Menschen hier nicht bevormunden. Hier will man über einen Fall diskutieren und ein Urteil bewerten.

Die Justiz kann immer nur eine (meist auch gut begründete) Scheinwelt sein. Die 100%ige Wahrheit kann sie nicht liefern. Ob das Urteil nahe der Wirklichkeit ist oder sehr fern, dass kann außer den Tätern und evtl. unschuldig Verurteilten niemand wissen. Man kann nur hoffen, dass sie der Wirklichkeit nahe kommt.

Wenn ich hier so Deine Beiträge lese, so habe ich den Eindruck, dass Du den Unterschied nicht kennst und die juristische Scheinwelt mit der Wirklichkeit verwechselt. Von mir aus kannst Du das machen, die Gedanken sind frei.

Diesen Unterschied kennen Juristen, sie sprechen von rechtlicher und der wirklichen Wahrheit.

Das Urteil basiert auf einem Gutachten, was offenbar falsch war.

Der Richter hat nach der Süddeutschen gesagt, dass ohne das TK248 M nicht verurteilt worden wäre. Ob es nur seine eigene Meinung war oder Konsens während der Verhandlung war, wissen wir nicht. Er hat vielleicht dabei das Beratungsgeheimnis verstoßen, aber das kommt zum einen öfter vor. Zum anderen muss es das auch nicht, es wäre eine Abwägungssache.

Wenn man den Artikel von Fischer hier ließt, kann man da schon annehmen, dass es konform war.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-02/justiz-alles-geheim-beratungsgeheimnis-fischer-im-recht/komplettansicht

Soweit ich weiß, gab es auch keine rechtlichen Schritte gegen den Richter.

Ich jedenfalls, will mich der realen Welt möglichst annähern, die "Scheinwelt" der Justiz interessiert mich da weniger.

In dieser juristischen Welt gibt es eben Dinge, die für Betroffene kaum zu ertragen sind (Rechtssicherheit).

Ob rechtliche Schritee in dieser juristischen Welt noch möglich sind oder nicht, interessiert mich daher nicht die Bohne


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 08:53
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Die Justiz kann immer nur eine (meist auch gut begründete) Scheinwelt sein. Die 100%ige Wahrheit kann sie nicht liefern
Du vermischt da etwas, was nicht vermischt werden kann.

Dir geht es, wenn ich dich richtig verstehe, um die Metadiskussion zu Recht und Gesetz auf einer abstrakten Ebene, mir geht es um die Diskussion der Realität mit den vorhandenen Bedingungen. Da gibt es ganz konkret ein Gutachten, ein Urteil, ein Gegengutachten und einen Verurteilten, der nicht länger im Gefängnis bleiben will.
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Ob rechtliche Schritee in dieser juristischen Welt noch möglich sind oder nicht, interessiert mich daher nicht die Bohne

Mich schon und ich denke, dass auch @robernd hier keine Diskussion über eine Verbesserung des Rechtssystems führen will. Daher bevormunde ich nicht, sondern stelle Fragen:
Zitat von PalioPalio schrieb:Warum hat @robernds Gegengutachten keinen Nutzen gehabt? Was hätte nach Einschätzung des Anwalts einen Nutzen und meint @robernd da noch hin zu kommen?
Nach deren Beantwortung kann dann gern noch diskutiert werden, ob der Anwalt sich irrt, warum er sich irrt und Interessierte können auch gern wieder diskutieren, wie und warum die Hürden für ein Wiederaufnahmeverfahren in diesem speziellen Fall zu hoch sind.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 09:01
Zitat von PalioPalio schrieb:Warum hat @robernds Gegengutachten keinen Nutzen gehabt?
Das Geschriebene ist mehr oder weniger ohnehin das was öffentlich bekannt ist. Weitergehende Informationen kann ich mir wegen der Schweigepflicht nicht vorstellen.

Das hat er schon erklärt, hauptsächlich deshalb weil er/es im Strafprozess noch nicht zur Verfügung stand. Weil er damals noch nicht im Sinne des Falles aktiv war. Wäre seine Gegenexpertise damals Bestandteil der Verhandlung gewesen hätte es vermutlich keine Verurteilung gegeben. Auch hätte die Verteidigung mehr Augenmerk auf den Einsturz der zweiten "Säule" der späteren Verurteilung, das wiederaufbereitete Geständnis legen sollen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 09:08
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich nehme an, das ist im Prinzip das, worauf auch @Ram13 hinauswollte - den Stellenwert der Gutachtendiskussion
in der Realität herausfinden.
Warum hat @robernds Gegengutachten keinen Nutzen gehabt? Was hätte nach Einschätzung des Anwalts einen Nutzen und meint @robernd da noch hin zu kommen?
Auch wenn @robernd technisch das Gutachten der LKA Expertin widerlegt und zeigt, dass das Tonbandgerät um das sich alles dreht, nicht als beteiligtes Gerät nachgewiesen werden kann und das Modell TK248 darüber hinaus die Schaltgeräusche nicht verursacht haben kann nützt das in der Realität wenig. Auch wenn die technische Fachwelt sagen würde, ja stimmt der Mann hat absolut korrekt gearbeitet die Schlussfolgerungen sind korrekt, was würde das nutzen?
Das Gerichtsverfahren ist vorbei, Revision abgelehnt, im Zivilprozess hat die Gutachterin keine eigene Fehler eingeräumt. Und jetzt?
Ein Wiederaufnahmeverfahren: die Hürden sind sehr hoch. Denn die staatliche Rechtsordnung hält grundsätzlich an einmal gefallenen letztinstanzlichen Urteilen fest, egal, ob sie falsch sind oder nicht. Dadurch soll Rechtsfrieden und Rechtssicherheit gewährleistet werden:
Dabei wird nicht nur geprüft, ob ein zulässiger gesetzlicher Grund der Wiederaufnahme ordnungsgemäß benannt wurde, sondern auch, ob der genannte Grund schlüssig dargestellt ist und für ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren aus Sicht des Gerichtes überhaupt geeignet ist. Erforderlich ist eine in sich geschlossene und aus sich heraus verständliche Darstellung – ähnlich wie bei Verfahrensrügen im Revisionsverfahren.

Dabei ist in den vom Gesetz abschließend aufgeführten möglichen Wiederaufnahmegründen in der Praxis insbesondere bedeutend, wenn durch „neue Tatsachen oder Beweismittel“ in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen ein anderes Urteil wahrscheinlich erscheint.

Mit „Tatsachen“ sind letztlich „Beweise“ gemeint, die durch Zeugen, Sachverständige, Urkunden oder gerichtliche Inaugenscheinnahme bewiesen werden. Allerdings müssen diese Tatsachen/Beweismittel „neu“ sein. Neu sind alle Tatsachen oder Beweismittel, die das erkennende Gericht bei Erlass der angefochtenen Entscheidung nicht berücksichtigt hat. Umstände, die bei Erlass der angefochtenen Entscheidung bereits berücksichtigt worden sind, können die Wiederaufnahme also nicht begründen.

Nicht berücksichtigt worden und damit neu sind in erster Linie diejenigen Tatsachen, die dem Gericht nicht bekannt waren. Auf Unkenntnis lässt sich vor allem bei Tatsachen schließen, die nicht aktenkundig waren und auch nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind. Aber auch Akteninhalte können „neue“ Tatsachen sein, wenn sie erweislich in keiner Art und Weise – auch nicht formlos – in das Verfahren eingeführt worden sind. Denn auch Umstände, die nur einzelnen Mitgliedern der Kammer nicht bekannt waren, sind „neu“ – und die Schöffen haben keinen Zugang zu den Akten. Selbst eine Tatsache, die dem Gericht bekannt war, kann „neu“ sein, wenn das Gericht sie erkennbar völlig unberücksichtigt gelassen hat.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wiederaufnahmeverfahren-im-strafrecht-alle-informationen-zu-voraussetzungen-chancen-und-risiken_151600.html

So und jetzt kommt der Verteidiger und will nachweisen, dass das mit dem Tonband im Urteil Humbug ist und darauf ein WAV begründen. Da reicht es nicht zu sagen: "wir haben das widerlegt schauen Sie hier das Technische, Herr H. aus W. hat das für uns erstellt. " Nein, da bräuchte man schon einen Albert Einstein der Gutachter, den Sakrosanten, der vor die Presse tritt, dem kaum einer in die Augen sehen kann, vor lauter Ehrfurcht und der mit mahnender Stimme das alte Gutachten in die Höhe hält: "wie konnte das passieren?"


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 09:13
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Die Justiz kann immer nur eine (meist auch gut begründete) Scheinwelt sein. Die 100%ige Wahrheit kann sie nicht liefern. Ob das Urteil nahe der Wirklichkeit ist oder sehr fern, dass kann außer den Tätern und evtl. unschuldig Verurteilten niemand wissen. Man kann nur hoffen, dass sie der Wirklichkeit nahe kommt.
Ich würde die Justiz nicht als "Scheinwelt" bezeichnen, weil sie eine 100%ige Wahrheit nicht liefern kann. Das kann keine Disziplin.

Zumeist sind aber die Verfahren der Justiz durch ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen Prozeduren, die sich der Wahrheit einer Straftat so sehr annähern, wie es in keinem anderen Verfahren möglich ist. Über 50 Verhandlungstage, zig Zeugen und Gutachter auf Grundlage von 30.000 Seiten Aktenmaterial, schließlich die Plädoyers und die gerichtliche Beratung. Das ist schon eine Hausnummer. Weder ein Physiker noch ein Historiker oder ein Journalist noch "Allmy" haben die Ermittlungsbefugnisse eines Gerichts, diese Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung.

Aber, da hast du völlig Recht, die juristische Wahrheit ist nicht die tatsächliche Wahrheit. Im Zivilprozess mit seinen Beweispflichten und -regeln ist das sehr deutlich. Im Strafprozess ist dagegen die tatsächliche Wahrheit ein wesentlicher Maßstab, dem es sich anzunähern gilt. Der als Ziel aber nicht zu erreichen ist. Deshalb ist ein Urteil nicht die Wahrheit, sondern der Versuch einer Annäherung. Es ist nicht sakrosankt, auch wenn es rechtskräftig ist.
Zitat von PalioPalio schrieb:Du vermischt da etwas, was nicht vermischt werden kann.
Es ist umgekehrt. Du vermischt da etwas. Natürlich ist ein Urteil, ist Rechtskraft eine vorherrschende Bedingung. Diese Realität der rechtlichen Wirkung ist aber nicht die Realität der Tat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 09:19
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Auch wenn @robernd technisch das Gutachten der LKA Expertin widerlegt und zeigt, dass das Tonbandgerät um das sich alles dreht, nicht als beteiligtes Gerät nachgewiesen werden kann und das Modell TK248 darüber hinaus die Schaltgeräusche nicht verursacht haben kann nützt das in der Realität wenig. Auch wenn die technische Fachwelt sagen würde, ja stimmt der Mann hat absolut korrekt gearbeitet die Schlussfolgerungen sind korrekt, was würde das nutzen?
Welche Realität? Die eines erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahrens? Das ist die Realität der Gesetze, der Rechtskraft und der Gerichte. Aber das ist ja nicht die einige verbindliche Realität, sonst würde uns der Rechtsstaat uns die Realität diktieren - was er nicht tut.

Erkenntnis und deren Nutzen sind verschiedene Dinge. Typisch für das Bemühen um wissenschaftliche Erkenntnis ist ja gerade, dass sie nicht nach unmittelbarem Nutzen fragt, sondern ihre Informationen allen möglichen Zwecken anbietet. Das gilt auch dann, wenn sie generiert wird, um nützlich zu sein.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 09:27
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Ich frage mich, wie man das wegquatschen will und: warum?
Wenn du glaubst, dass der richtige sitzt, weshalb musst du dich dann hier so echauffieren? Dann passt doch alles, oder?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 09:29
Zitat von PalioPalio schrieb:Dir geht es, wenn ich dich richtig verstehe, um die Metadiskussion zu Recht und Gesetz auf einer abstrakten Ebene, mir geht es um die Diskussion der Realität mit den vorhandenen Bedingungen. Da gibt es ganz konkret ein Gutachten, ein Urteil, ein Gegengutachten und einen Verurteilten, der nicht länger im Gefängnis bleiben will.
Wie Du es nennst und ansiehst, bleibt Dir überlassen. Deine Ansicht ist vollkommen egal. Die Regeln, worüber hier diskutiert wird, bestimmst nicht Du. Wenn Du meinst, dass es keine Diskussionsgrundlage für Allmy ist/sein darf, wende Dich an die Verwaltung.

Das Gutachten ist wohl falsch, darauf basierend kann man und in meinen Augen muss man diskutieren können. Mich interessiert z.B. schon, wie gut unsere Rechtsprechung ist. Wenn Urteile auf falschen Gutachten aufbauen, dann kann es auch insgesamt zu einem falschen Ergebnis geführt haben.

Wenn man berücksichtigt, das vorher nie eine Anklage erhoben wurde, der Richter selber sagt, dass ohne TK248 M freizusprechen gewesen wäre und wenn man zusätzlich berücksichtigt, dass das Finden der Wahrheit mit großen Fragezeichen versehen ist, weil ein Teil der Zeugen verstorben ist und grundsätzlich Zeugenaussagen nach 30 Jahren immer sehr fragwürdig sind, dann kann man schon darüber diskutieren.

Die bleibt überlassen an der Diskussion teilzunehmen, Du willst sie hier aber aus mir einem unverständlichen Grund verhindern. Wenn Du sie für nicht sinnvoll hältst, dann reicht es nicht daran teilzunehmen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2021 um 09:30
Zitat von monstramonstra schrieb:Erkenntnis und deren Nutzen sind verschiedene Dinge. Typisch für das Bemühen um wissenschaftliche Erkenntnis ist ja gerade, dass sie nicht nach unmittelbarem Nutzen fragt, sondern ihre Informationen allen möglichen Zwecken anbietet. Das gilt auch dann, wenn sie generiert wird, um nützlich zu sein.
Das ist völlig richtig und @robernd hat das Gutachten gemacht, weil er es kann. Das Resultat ist verblüffend. Das ist für mich die Realität. Das Problem ist aber scheinbar für Andere hier im Forum, den Nutzen dieser Realität richtig einzuschätzen.
Manche fordern: "er muss ein WAV darauf bauen und muss freigelassen werden" andere fürchten, " er könnte ein WAV darauf bauen und vielleicht freigelassen werden". Dritte behaupten deswegen: "das Urteil ist eine Farce".

All diese Erwartungen aus der Erkenntnis den einen oder anderen Nutzen zu ziehen sind hier aber leider zu hoch gegriffen oder wohlfeil. Das ändert aber nichts daran, dass die Erkenntnis bleibt und sich jeder Szenarien darüber überlegt.


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