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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 14:53
@Skupin

Vielen Dank für das eindrucksvolle Video. Es sollte nun jeder erkennen, dass die Aussagen von P nicht passen. Allein mit einem Spaten hat P nie das Loch ausgehoben. Und es ist interessant, dass die Graber genau eine solche Schaufel benutzen, wie man sie am Fundort gefunden hat. Das passt genau zu meinem letzten Beitrag und auch den früheren von @robernd etc.. Und der "Kamingang" ist natürlich ein Fantasieprodukt.

Als wenn die Graber den Fall hier nachstellen wollten.

Und nur mit Hilfe ist der Graber da herausgekommen, er hätte dabei fast noch einen zweiten hereingerissen. Recht leichtsinnig, eine Leiter ist ein muss. ACHTUNG, bloß nicht nachahmen, die Grubenwände können einstürzen! Das "Projekt" ist höchst leichtsinnig.

Eine solche einfache Überprüfung(mit besseren Sicherheitsvorkehrungen), veranlasst vom Gericht/Ermittlern erwarte ich , eh man einen Menschen lebenslänglich einsperrt.

Ich finde es auch interessant, dass die Graber schon recht schnell voran kommen. In Lehm ist es mühsamer, aus meiner Erfahrung ist das an einem Tag zu schaffen.

So das Geständnis Ps hat damit für mich keine Diskussions-Grundlage mehr. 1982 wurde es von den damaligen Ermittlern auch vollkommen richtig bewertet.

Schönen Feiertag noch.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 15:47
Liebe Güte, das Loch für die Kiste war gerade mal max. 170 cm tief, also so tief, wie KP groß war....


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 16:19
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Man kann mit einem Spaten kein Loch graben? Nun, das ist eine interessante Sichtweise.
Eigentlich sollte ich mich von @Rick_Blaine nicht angesprochen fühlen. Trotzdem.
Ich habe niemals behauptet, dass man mit einem Spaten kein Loch graben könnte. Ich habe nur behauptet, dass das Loch (sofern es rund und tiefer ist als ein Mensch groß ist) einen Durchmesser haben muss, der größer ist als der Spaten lang ist. Außerdem muss das Loch so groß sein, dass man sich selbst und den Spaten darin bewegen kann. Das ist zumindest für einen praktisch veranlagten Menschen keine Überraschung. Oder?
Mit einem normaten Spaten ist so ein Loch natürlich größer als mit einem Klappspaten. Und KPs Spaten soll ja ein überdimensionales Prachtexemplar gewesen sein. Zumindest nach seiner Aussage.

Ich habe auch nur die Infos aus dem Urteil übernommen (damit ihr keine Belege verlangt). Dass im Weingarten auch Leiter, Schaufel und Spitzhacke gefunden wurden (aber kein Spaten), ist auch mir bekannt. Solange es nicht um KP geht, ist das irrelevant. Deshalb liefere ich dafür keine Belege. In den KP-Vernehmungen könnt ihr nachlesen, dass WM den KP nach Schaufel und Spitzhacke gefragt hat. Schaufel und Spitzhacke hatte KP nicht. Daran könnt ihr glauben oder auch nicht.

In Bezug zum Urteil mag noch interessant sein, wie man aus dem Loch heraus kommt. Sicher nicht mit Klimmzügen oder im Kamingang. Ebenso dürftet ihr euch fragen, wie man in ein enges, fast 2 m tiefes Loch hinein käme. Das Risiko, sich beim Springen den Fuß zu verstauchen oder sich an den Steilwänden aus ausgehärtetem Lehm die Zähne auszubeißen, wäre mir persönlich zu groß.


LaternenlochOriginal anzeigen (0,3 MB)

Ich habe zwar nie eine Kiste im Garten vergraben aber Standfüße von Laternen. Weil ich alles minimiere, waren die Löcher rund und ziemlich eng. Deshalb habe ich mir dafür eine kleine, abgewinkelte Schaufel gebastelt, um den Dreck heraus zu bekommen. Mit einer normalen "Sandspielschaufel" ging nichts.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 16:27
1. Richter sind keine Totengräber oder Youtube-Blogger, die Löcher buddeln. Sie bewerten die Plausibilität einer Aussage.

2. Es muss auch nicht für die Glaubhaftigkeit einer Aussage jedes Mal ein Gutachter herbeigeschafft werden. Bestimmte Dinge darf ein Gericht aus eigener Sachkunde für plausibel halten. Dabei kann es sich irren. Ja.

3. Weil wir das Loch und dessen Maße wie auch die Beschaffenheit der Erde aus dem Urteil nicht erkennen können können wir weder Youtube-Löcher noch P.s Angaben wirklich damit abgleichen. Das Youtube-Loch ist beeindruckend (das Video aber total nervig und dieser Henry labert und filmt nur, buddeln dürfen die anderen), aber wohl auch eine Nummer größer.

4. Es geht m.E. nicht, dass das Gericht eine objektive ermittlungstechnische Analyse des Loches vermissen lässt, aber vielleicht überzeugt mich @Andante auch vom Gegenteil.

5. Die Aussage des P. lässt sich nun mal als völlig unglaubhaft beurteilen - oder als im wesentlichen Kern ("P hat ein Loch für Mazurek gebuddelt") als glaubhaft. Da kann man ewig streiten und wird zu keinem Ergebnis kommen.

Ich persönlich hätte übrigens auf die Aussage keine Verurteilung bauen wollen, weil sie viel zu indifferent ist. Aber ich weiß nicht, wie ich als beisitzender Richter tatsächlich geurteilt hätte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 16:55
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Eigentlich
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:ErwinKöster schrieb:
Aufsatz von Thomas Fischer@ErwinKöster
:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/bundesgerichtshof-justiz-fischer-im-recht/seite-4
Gelesen! Eigentlich unglaublich. Und genau aus solchen Gründen ist unser Rechtsstaat und Rechtssystem in manchen Punkten optimierbar.
@Andante
@ErwinKöster

Thomas Fischer ist eine dee Kapazitaeten auf dem Gebiet des Strafrechts. So gut wie jedes trafgericht in D hat den nach ihm benannten Kommentar, neben anderen, auf dem Tisch oder im Regal stehen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Faktenfinder schrieb:
Gelesen! Eigentlich unglaublich. Und genau aus solchen Gründen ist unser Rechtsstaat und Rechtssystem in manchen Punkten optimierbar
Wobei man die Äußerungen von Dr. Thomas Fischer auch vor folgendem Hintergrund betrachten muss: Fischer bewarb sich damals um einen freien Vorsitz bei einem Strafsenat des BGH. Sein Vorgesetzter zog einen anderen Bewerber vor, weil Fischer zwar als fachlich, nicht aber persönlich geeignet für einen Senatsvorsitz galt. Kollegen hatten sich beschwert, dass man mit ihm menschlich nicht zusammenarbeiten könne. Fischer war darüber natürlich erbost und erhob Klage gegen den Konkurrenten. Öffentlich zog er dann gerne mal über die Kollegen beim BGH her. Die Sache endete später so, dass Fischer doch noch einen Senatsvorsitz bekam, nachdem ein weiterer Vorsitzendenposten freigeworden war.
Das ist Deine Interpretation. Professor Dr. Thomas Fischer ist der Experte im deutschen Strafrecht.
Ich sehe das rein sachorientiert.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 17:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Antwort ist, dass das Liegenlassen des Spatens an der Grabungsstelle aus Sicht des Grabenden wegen der damit verbundenen Entdeckungsgefahr „risikoreicher“ war als das tägliche Transportieren des Spatens auf dem Mofa.
Wenn ich das so lese und mir vorstelle ich wäre du, dann würde ich sofort fragen, wo diese Antwort her stammt.
KP hat nach seiner Aussage stets das Loch mit Zweigen bedeckt. Darunter hätte er den Spaten jederzeit verbergen können. Wenn jemand das Loch gefunden hätte, wäre das Problem allein der Verlust eines gebrauchten Spatens gewesen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 17:15
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Professor Dr. Thomas Fischer ist der Experte im deutschen Strafrecht.
Fischer hat offen gelegt, was die Praxis am BGH war - und die Risiken und Nebenwirkungen beim Namen benannt. Deshalb haben ihn nicht wenige Kollegen als Nestbeschmutzer betrachtet. Und wenn statt des 4-Augen-Prinzips ein 10-Augen-Prinzip herrscht, bedeutet das eine Vervielfachung der Arbeit. Als er relativ schnell in Ruhestand ging, wurde gemunkelt, ihm sei die Arbeit zu viel geworden...

Hier mal noch ein allgemeiner Hinweis auf den SWR-True-Crime-Podcast mit Thomas Fischer. Hier ist er ziemlich trocken und humorlos und überhaupt nicht so polemisch wie in seinen Kolumnen. Zugleich kommt man seiner Persönlichkeit etwas näher, die sicher nicht einfach ist.

https://www.swr.de/swr2/leben-und-gesellschaft/podcast-sprechen-wir-ueber-mord-100.html

Zur Revisionspraxis hat er meiner Ansicht nach in der Folge vom 7. Mai 2020 ("DAS NSU-URTEIL — TRUE CRIME | THOMAS FISCHER ZUR FRAGE, OB BEATE ZSCHÄPE EINE MÖRDERIN IST") recht ausführlich Stellung genommen. Hörenswert.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 17:25
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Natürlich ist S. der Gutachter. Ich kann dir die Seite heraussuchen, allerdings nicht sofort.
Der Gutachter spricht ja sicherlich nicht von sich in der dritten Person. Dieses Gutachten, aus dem du einen kleinen Ausschnitt gepostet hast, ist also nicht von Herrn S.
Wenn Herr S. (auch) Gutachter ist, dann zitierst Du hier aus einem anderen Gutachten.

Von diesem Gutachten, aus dem du einen Ausschnitt gepostet hast, bitte ich das Ergebnis hier einzustellen und dem Gutachter ein anderes Kürzel zu geben, damit man die Zusammenhänge versteht.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Dass im Weingarten auch Leiter, Schaufel und Spitzhacke gefunden wurden (aber kein Spaten), ist auch mir bekannt. Solange es nicht um KP geht, ist das irrelevant. Deshalb liefere ich dafür keine Belege.
@robernd, diese Information wurde doch von DIR einst in den Thread eingebracht:
Zitat von roberndrobernd schrieb am 17.01.2018:Die Polizei fand auch eine Schaufel mit abgesägtem Stiel nahe der Vergrabungsstelle und eine aus Latten zusammengenagelte Leiter.
Daher wäre ein Beleg durchaus angebracht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 17:25
@monstra
Weiss nicht was das soll ?

Herr Professor Dr. Fischer ist absoluter Experte auf dem Gebiet des Strafrechts. Alles andere ist zumindest für mich irrrelevant. Mehr gibts dazu nicht zu sagen. Zumindest von meiner Seite.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 17:47
@monstra

Das Video zeigt stufenweise den Fortschritt. Man kann sich da schon ein Bild machen. Man erkennt, wann die Jungs mit dem Spaten Schwierigkeiten bekommen, wann sie zu der verkürzten Schaufel greifen müssen.

Zusätzliche Überlegungen sollten damit auch möglich sein. Die Überlegung ist z.B. wie groß muss mindestens das Loch sein, wenn man nur mit einem Spaten gearbeitet hat. Solche Überlegungen ermöglichen das Video und sind deckungsgleich mit @robernds Überlegungen.

Man muss sich da nicht hinter verstecken, dass wir nicht wissen, wie groß das Loch war. Man kann auch so die Plausibilität von Ps Aussagen überprüfen.


Wie ich nun von @robend lesen muss, gab es am Fundort eine Spitzhacke, eine abgebrochene (gekürzte) Schaufel sowie eine Leiter. Es ist es geradezu absurd, dass das im Urteil nicht erwähnt wird. Und P springt auf diese Fragen der Ermittler auch nicht an.

Das erweckt in mir einen äußerst negativen Eindruck darüber, was in der Justiz in D vor sich geht.

"Hier wende ich mich mit Grausen, kann ich hier nicht ferner hausen,"


Schönen Feiertag noch.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 17:49
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Herr Professor Dr. Fischer ist absoluter Experte auf dem Gebiet des Strafrechts. Alles andere ist zumindest für mich irrrelevant. Mehr gibts dazu nicht zu sagen. Zumindest von meiner Seite.
Falls das nicht deutlich geworden ist: Ich schätze Herrn Fischer sehr. Aber ich gebe mich nicht der Illusion hin, dass "absolute Experten" mit allem, was sie tun und sagen, sakrosankt sind.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 17:51
Zitat von FaktenfinderFaktenfinder schrieb:Herr Professor Dr. Fischer ist absoluter Experte auf dem Gebiet des Strafrechts.
Richterliche Erfahrung in einer Tatsacheninstanz hat er allerdings sehr wenig. Sieh dir seinen Lebenslauf an, dann weißt du, was ich meine.

https://www.fischer-stgb.de/fischer/vita/


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 17:57
Zitat von monstramonstra schrieb:Herr Professor Dr. Fischer ist absoluter Experte auf dem Gebiet des Strafrechts. Alles andere ist zumindest für mich irrrelevant. Mehr gibts dazu nicht zu sagen. Zumindest von meiner Seite.
Falls das nicht deutlich geworden ist: Ich schätze Herrn Fischer sehr. Aber ich gebe mich nicht der Illusion hin, dass "absolute Experten" mit allem, was sie tun und sagen, sakrosankt sind.
Sakrosant, ich glaube das kann niemand von sich behaupten. Aber gut dass Du es noch mal so deutlich geschrieben hast. Verstanden :)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 18:11
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Gutachter spricht ja sicherlich nicht von sich in der dritten Person. Dieses Gutachten, aus dem du einen kleinen Ausschnitt gepostet hast, ist also nicht von Herrn S.
Wenn Herr S. (auch) Gutachter ist, dann zitierst Du hier aus einem anderen Gutachten.

Von diesem Gutachten, aus dem du einen Ausschnitt gepostet hast, bitte ich das Ergebnis hier einzustellen und dem Gutachter ein anderes Kürzel zu geben, damit man die Zusammenhänge versteht.
Genau. Aus dem Schnipsel wird man nicht schlau. Man kann nur vermuten, dass Herr S. der eine Gutachter ist, der Autor des Schnipsels aber jemand anders, vielleicht ein Gegengutachter.

@robernd

Hat denn die Polizei die Schaufel mit dem abgesägten Stiel und die aus Latten zusammengenagelten Leiter mit der Tat bzw. dem Loch in Verbindung gebracht, oder wurde eine Verbindung ausgeschlossen? Steht dazu etwas in den Ermittlungsakten?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 18:26
Zitat von monstramonstra schrieb:Richter sind keine Totengräber oder Youtube-Blogger, die Löcher buddeln. Sie bewerten die Plausibilität einer Aussage.
Das ist doch grade der Knackpunkt. KP, ein Krimineller mit Mietschulden, denunziert vom Vermieter, auf der Suche nach finanziellen Quellen, die höher sind als ein Grabungshonorar von 1000,- DM, mit Belohungsgelüsten und Jobdealgedanken, gibt ein Geständnis ab
was er zurückzieht. Da sollten Richter sich nicht nur auf ihre Lebensweisheit berufen.
Zitat von monstramonstra schrieb:3. Weil wir das Loch und dessen Maße wie auch die Beschaffenheit der Erde aus dem Urteil nicht erkennen können können wir weder Youtube-Löcher noch P.s Angaben wirklich damit abgleichen. Das Youtube-Loch ist beeindruckend (das Video aber total nervig und dieser Henry labert und filmt nur, buddeln dürfen die anderen), aber wohl auch eine Nummer größer.
Das Video passt nur in einer Variante zum Fall. Jemand benutzt ein ähnliches Spatenblatt und gräbt ein Loch. Alles andere passt nicht.
Werkzeug, Boden, Gräber.
Trotzdem wäre ein Fall in den USA im Ermittlungsverfahren wohl anders abgelaufen. Jemanden wie KP, hätte man höchstwahrscheinlich an den Lügendetektor angeschlossen und somit einen Märchenonkel recht schnell entlarvt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 18:35
Zitat von AndanteAndante schrieb:Genau. Aus dem Schnipsel wird man nicht schlau. Man kann nur vermuten, dass Herr S. der eine Gutachter ist, der Autor des Schnipsels aber jemand anders, vielleicht ein Gegengutachter.
@ErwinKöster wird die Seite mit dem Ausschnitt freundlicherweise demnächst vollständig posten und auch, entsprechend belegt, mitteilen, zu welchem Ergebnis der eine und zu welchem der andere Gutachter kam. Dann können wir weiter diskutieren, ob das hier tatsächlich passiert ist:
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Ist es üblich, dass sich Gerichte in Urteilsbegründungen ohne jeden Kommentar über ein Gutachten hinweg setzen können?



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 18:51
Zitat von julina32julina32 schrieb:Das Video passt nur in einer Variante zum Fall. Jemand benutzt ein ähnliches Spatenblatt und gräbt ein Loch
Was auch passt: Henry musste allein rausklettern (sagt er bei Min. 10.12), eine Leiter hatten sie nicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 18:59
Zitat von julina32julina32 schrieb:Trotzdem wäre ein Fall in den USA im Ermittlungsverfahren wohl anders abgelaufen. Jemanden wie KP, hätte man höchstwahrscheinlich an den Lügendetektor angeschlossen und somit einen Märchenonkel recht schnell entlarvt.
Ein Lügendetektortest hat wohl einen ähnlichen Wahrheitsgehalt wie ein Wahrsager:
Zwar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1998 entschieden, dass ein Lügendetektor in Strafprozessen "keinerlei Beweiswert" hat, sondern lediglich körperliche Vorgänge misst. 2003 wurde das Urteil auch vom 1. Zivilsenat des BGH bestätigt.

Doch wirklich verboten sind die Geräte damit nicht, die Tests dürfen nur nicht als Beweise genutzt werden. So kommt es, dass Gerichte durchaus mit Lügendetektoren arbeiten und die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen. Nur dürfen diese Ergebnisse dann nicht in der offiziellen Begründung eines Urteils auftauchen. Zumindest in Sachsen ist das trotzdem schon passiert. Warum all das alarmierend ist, zeigt ein Blick in die Forschung.

Die Idee hinter einem Lügendetektor ist simpel: Menschen, die lügen, sind nervös. Das zeigt sich in körperlichen Reaktionen. Sie schwitzen, haben einen erhöhten Puls, atmen unregelmäßiger oder schneller. Die Theorie ist mehr als 100 Jahre alt - und auch an der Messung hat sich seither wenig verändert.

Wer sich einem solchen Test unterzieht, dem wird ein Gurt um die Brust geschnallt, um die Atmung zu messen, erhält zudem Elektroden an die Finger oder Handfläche, die messen, ob er oder sie schwitzige Hände bekommt. Um den Oberarm wird ein Blutdruckgerät befestigt.

Der Prüfer stellt dann sogenannte Kontrollfragen, die nichts mit der Straftat zu tun haben sowie solche, die genau auf diese abzielen. Ein Gerät zeichnet für jede Frage auf, wie der Körper des Befragten reagiert. Die Werte für "Haben Sie schon einmal etwas geklaut?" stehen dann neben denen für die Tatfrage "Haben Sie Ihre Tochter misshandelt?". Die Annahme: Wer lügt, zeigt bei den Tatfragen mehr Aufregung.

Lüge oder Angst?

Aber Studien, die ganz klar zeigen, dass Lügen zu Schweiß, Herzklopfen oder Schnappatmung führen, gibt es nicht. Die American Psychological Association hält die Idee, dass man die Aufrichtigkeit eines Menschen anhand von psychophysiologischen Veränderungen feststellen kann, sogar für einen Mythos.

Der Polygraf sei weniger ein Detektor von Lügen als vielmehr ein Detektor der Angst. Etwa der Angst, entdeckt zu werden, aber auch der Angst, zu Unrecht für schuldig gehalten zu werden.

Gleichzeitig geben Wissenschaftler zu bedenken, dass sich nicht jeder Straftäter von kritischen Fragen beunruhigen lässt. Wer bei den Tatfragen cool bleibt, gilt laut Detektor als unschuldig.

Wie wenig zuverlässig der Polygraf ist, zeigt schon ein Blick auf die Fälle aus Sachsen, in denen das Gerät zum Einsatz kam. Hier ging es oft um Sorgerechtskonflikte, meist bestand der Verdacht auf Kindesmisshandlung oder sexuellen Missbrauch.

Täuschung ist möglich

Das typische Szenario: Die Mutter klagt an, der Vater steht unter Verdacht. In mehreren solchen Fällen unterzogen sich beide dem Test. Dreimal ergab das Ergebnis: Beide lügen nicht. Lügt hier dann der Detektor?

Im Internet gibt es sogar Artikel und Videos, in denen ehemalige US-Cops oder Prüfer erklären, wie der Apparat auszutricksen ist. Auf die Zunge beißen, die Pobacken zusammenkneifen, sich gedanklich an einen schönen Ort versetzen: Schon verändert der Körper seine Reaktion, egal, ob jemandem eine Lüge über die Lippen ging oder nicht.

Eine Studie zeigte schon in den Neunzigerjahren: In der Hälfte aller Fälle lagen die Prüfer falsch, wenn die Befragten solche Methoden anwendeten. Und: Die Untersucher erkannten diese Täuschung nur bei jedem Achten.

Schließlich hängt es auch weniger von den Daten ab, die der Polygraf ausspuckt, sondern von ihrer Interpretation. Diese aber übernimmt der Untersucher, der zugleich die Anschuldigungen kennt - und damit kaum objektiv sein kann.

Nicht auf den Gerichtssaal übertragbar

Der Bundesgerichtshof hatte 1998 bei seiner ablehnenden Entscheidung über Detektoren sämtliche Literatur, Untersuchungen und Experimente studiert und klar Position bezogen: "Nach einhelliger wissenschaftlicher Auffassung ist es nicht möglich, eindeutige Zusammenhänge zwischen emotionalen Zuständen eines Menschen und hierfür spezifischen Reaktionsmustern im vegetativen Nervensystem zu erkennen." Auch seien Laborstudien mit enormen Trefferquoten nicht auf die echte Situation im Gerichtsaal übertragbar.

An der Studienlage hat sich seitdem wenig geändert. Erst 2016 erschien eine Übersichtsarbeit, in der deutsche, niederländische und israelische Psychologen zu dem Fazit kommen, dass der Kontrollfragentest, wie er in vielen Ländern angewandt wird, eine schwache wissenschaftliche Basis aufweist.

"Im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit"

"Lügen oder Täuschung können nicht direkt aus emotionaler Erregung abgelesen werden", schreiben sie. Daran änderten auch neue Methoden wie Spracherkennung, Gehirnscans oder Blinzelmessungen nichts.

"Die Entscheidung des BGH ist für die Gerichte und ihre Richter richtungsweisend - noch heute", sagt Franziska Drohsel, die juristische Leiterin der Bundeskoordinierungsstelle Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend. Warum sächsische Gerichte der Meinung seien, diese Rechtsprechung ignorieren zu können, erschließe sich nicht.

Machtvoller Apparat

Das Sächsische Staatsministerium für Justiz sagte dem SPIEGEL: "Letztlich entscheiden die Gerichte jeweils im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit über die Anordnung eines Polygrafentests." Aufgrund der bekannten Schwächen sei er bisher auch nur ergänzend zum Entlastungsbeweis herangezogen worden, nie aber als Tatnachweis.

Mit anderen Worten: Ein Test mit einem Lügendetektor darf nicht gegen die betroffene Person verwendet werden - aber er kann dazu führen, dass die Person entlastet wird.

Max Steller, Rechtspsychologe und ehemaliger Professor vom Zentrum für Aussagepsychologie Berlin, hält die Nutzung der Geräte generell für inakzeptabel: "Grundsätzlich neue Erkenntnisse, die die Zweifel an der Eignung der Vergleichsfragenmethode ausräumen könnten, sind in der Forschung nicht festzustellen, auch wenn zum Teil Gegenteiliges behauptet wird."

In einem der sächsischen Fälle hat er ein Gegengutachten zum Ergebnis eines Polygrafentests verfasst. Dieser Fall skizziert, wie machtvoll der Apparat trotz allem ist.

Eine Mutter hatte auf alleiniges Sorgerecht geklagt, weil ihr Mann sie körperlich und sexuell misshandelt haben sollte. Der Test ergab: Die Frau log. Steller wies in seinem Gutachten auf methodische Mängel bei der Durchführung des Tests hin, dieser sei daher nicht aussagekräftig.

Doch Stellers Befund wurde übergangen. Das Sorgerecht erhielt der Vater.
Quelle: https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/polygrafen-vor-gericht-wenn-der-luegendetektor-luegt-a-1200239.html


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 19:07
Zitat von PalioPalio schrieb:Was auch passt: Henry musste allein rausklettern (sagt er bei Min. 10.12), eine Leiter hatten sie nicht.
Camouflage Hero Dirt Harry hat aber auch die Super Duper Survival Grundausbildung bei der Marine Einheit-schiess-mich-tot mit gemacht, und dass er sich beim Heraushiefen auf seinen super Klappspaten gestellt hat, wurde verschwiegen...;)
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ein Lügendetektortest hat wohl einen ähnlichen Wahrheitsgehalt wie ein Wahrsager:
Wenn dem wirklich so wäre, käme er in der Ermittlungsphase in den USA gewiss nicht zum Einsatz.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.01.2021 um 19:09
Zitat von julina32julina32 schrieb:Wenn dem wirklich so wäre, käme er in der Ermittlungsphase in den USA gewiss nicht zum Einsatz.
Oh entschuldige, Du hast völlig Recht, genau wie Waterboarding oder die Folter immer zur Wahrheit führt ...

und
Heute sind Lügendektoren, die jeden Tag von Psychologen, Ermittlern und Arbeitgebern eingesetzt werden, vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Forscher der Harvard Universität gelangten zu dem Schluss, dass die Verlässlichkeit der Ergebnisse je nach Fragesteller „von 5 bis 95 Prozent von der Wahrheit abweichen kann.“ Ein abschließendes Wort sprach der Oberste Gerichtshof der USA: Er urteilte, dass nicht Geräte, sondern „Menschen, nämlich Geschworene, unsere Lügendetektoren sind.
Quelle: https://www.swp.de/politik/inland/luegendetektoren-in-den-usa_-land-der-unbegrenzten-polygraphen-22340085.html


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